taxiüberfall - Rechtslage bzgl. Verlust des Umsatzes

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Miss Cab
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taxiüberfall - Rechtslage bzgl. Verlust des Umsatzes

Beitrag von Miss Cab » 25.07.2011, 21:16

Hallo Kollegen,

weiß jemand wie die Rechtslage bzw die Pflichten eines Taxiunternehmers aussehen nach einem Überfall auf den Fahrer im Hinblick auf den entwendeten Umsatz + Wechselgeld ?

Hintergrund ist folgender:

Ich bin in einer Kleinstadt stundenweise als Fahrer tätig und überfallen worden. Ich bin unendlich dankbar dass es bis auf ein paar Blessuren glimpflich ausgegangen ist und ich sogar den Täter stellen konnte bis Helfer, Polizei, und RTW eintrafen. Der Umsatz an diesem Tag war verschwindend gering aber WG war gut vorhanden. Es gab zwischen Täter und mir eine Rangelei wo diverse utensilien u. event. auch Geld im Straßengraben landete was aber meines Wissens nicht gefunden wurde. Mein Chef, der ein wahrer Menschenfreund ist (Achtunun g IRONIE) versucht seit diesem Tag den Umsatz von ein "paar Markfuffzig" mit Sticheleien und Unterstellungen von mir einzu"nerven". Der Betrag ist so gering dass ich ihn garnicht nennen will und weil es sein könnte das er hier mitliest. Nun ist bald di Verhandlung des Täters und er hofft wohl das er diesen minimalen Umsatz (der Rest war ja mein WG) irgendwie wiederbekommt. Das bei dem Überfall schlimmeres nämlich ein Menschenleben aufs Spiel stand interessiert ihn NULL, er beweint seinen Mini-Umsatz u. die halbe Schicht die er mir nach langem Zureden endlich bezahlte.

Meine Frage ist nun: ist ein Taxiunternehmen gegen Überfall bzw Geldverlust in solchem Falle irgendwie versichert, normalerweise ? Was ist mit der Berufsgenossenschaft ? Muss die informiert werden ? Wie ist die Rechtslage nach einem Überfall u. Verlust des Geldes ? wie gesagt es ist ein kleiner Betrieb und ich bin nicht fest angestellt. Da ich keine ernsthaften Verletzungen hatte (bis auf die Angst die jetzt mitfährt) bin ich nicht zum K-Haus. Um es nochmal deutlich zu machen: mein Chef unterstellt mir irgendwas linkes denn sonst wäre ja der Umsatz nach seiner Meinung bei dem Täter gefunden worden.

PS: ich hoffe, ihr könnt meine Frage anhand der paar Infos nachvollziehen !

THX schonmal !

Ciao ...

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Emilie
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Beitrag von Emilie » 25.07.2011, 21:22

Überfall ist immer eine Vorsatztat und somit nicht versicherbar!!

Wenn es ein nicht so großer Betrag ist, den dein "Chef" einfordert, würde ich ihm den mit einem gaaaanz mitleidigem Blick und süffisantem Lächeln, vielleicht noch mit einem freundlichen:"damit du dir noch ein Brot kaufen kannst in diesem Monat!" vor Zeugen (Kollegen, Ehemann, Freundin) überreichen. :wink:
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Thomas-Michael Blinten
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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 25.07.2011, 21:31

Also erst einmal herzlichen das dir nicht mehr passiert ist.
Wie es "Rechtlich" aussieht weiß ich zwar nicht, hier ist allerdings (eigene Erfahrung) so das der Verlust des Umsatzes nach einem Überfall nicht vom Unternehmer eingefordert wird.
Versicherungen hierfür gab es einmal und gibt es wohl noch immer.
Sie sind aber so teuer das sie sich nicht rechnen.
Die Berufsgenossenschaft hat nur dann etwas mit dem Thema zu tun wenn dir etwas passiert und Leistungen (Krankengeld/Behandlung/Rente etc.) fällig werden. Zum Beispiel würde diese eine Behandlung wegen der Angst bezahlen.
Mein Umsatz (und noch schlimmer mein Lieblings Portmonee) wurden auch nicht bei den Tätern gefunden. Das sagt gar nichts aus.
Wenn dein Chef dagegen versichert wäre würde er wohl nichts sagen.
Aber so ist sein Verhalten sehr fragwürdig.
Anspruch auf Ersatz durch dich dürfte nicht durchsetzbar sein. Das ist Berufsrisiko für beide Seiten.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Beitrag von Emilie » 25.07.2011, 21:38

Versicherungsgesetz:

Gefahrerhöhung [Bearbeiten]

Mit den §§ 23 bis 27 VVG wird die Gefahrerhöhung neu geregelt und vor allem in den Rechtsfolgen der vorvertraglichen Anzeigenpflichtverletzung gem. § 19 VVG und der Obliegenheitsverletzung gem. § 28 VVG angepasst (völlige Leistungsfreiheit nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit quotale Kürzung nach dem Grad des Verschuldens; Leistungspflicht bei einfacher Fahrlässigkeit; Entscheidung zwischen Kündigung und Prämienanpassung; Kausalitätsgegenbeweis).

Überfall ist IMMER Vorsatz, weil: der Täter bedroht Jemanden bei Überfall mit einer Waffe, Gegenstand etc. die hat er mitgebracht: also, hat er das VORHER geplant, also: VORSATZ!

Großbuchstaben sind hier kein Schrei, nur erklärende Wirkung. 8)
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eichi
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Beitrag von eichi » 25.07.2011, 23:01

Miss Cab,
erst mal mein Mitgefühl zu dem Vorfall und ich wünsche dir, dass du gut damit fertig wirst.

Selbstverständlich kannst du deinem nickeligen Chef deinen Umsatz, den du ja nicht
mehr hast, auch nicht mehr geben. Er vereinnahmt somit auch keinen Betrag,
den er versteuern muss und muss nur die Differenz zwischen Einnahmen und Taxameterstand
dem Finanzamt mitteilen.
Das sollte überhaupt kein Ding sein, das kommt im täglichen Geschäft doch immer wieder vor,
dass eine Fehlfahrt aufgeschrieben wird! Sie muss nur erklärt werden (Aktenzeichen und fertig!).
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

gast

Beitrag von gast » 26.07.2011, 17:26

Emilie hat geschrieben:[...]...Überfall ist immer eine Vorsatztat und somit nicht versicherbar!!...[...]
Das stimmt nicht, denn zumindest die VDK (Versicherung der Kraftfahrt) bietet im Rahmen ihrer Unfallversicherung auch die beinhaltenden Leistungen Beraubungsentschädigung und Überfallentschädigung an. Ich denke heutzutage ist fast alles versicherbar, man muss einfach nur nachfragen... :wink:

http://www.vdk-online.de/VD-VDK/Taxi/Pr ... herung.php

taxologe
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Beitrag von taxologe » 26.07.2011, 17:50

eichi hat geschrieben:Selbstverständlich kannst du deinem nickeligen Chef deinen Umsatz, den du ja nicht mehr hast, auch nicht mehr geben.
Als selbstverständlich würde ich das überhaupt nicht ansehen, ich schätze mal, mein Chef würde diesen von mir einfordern.

Ob ich dann noch bei ihm bleibe, ist eine andere Frage .. :wink:
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Berni
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Beitrag von Berni » 26.07.2011, 19:16

@miss cab

Glückwunsch zur erfolgreichen "Verhaftung" des Täters. Ich hoffe, Du kannst trotz der nun mitfahrenden Angst auch ein bisschen das Erfolgsgefühl genießen. Den RTW habt ihr hoffentlich für den Täter gebraucht, oder? :)

Wenn es Dir nichts ausmacht, den Überfall und auch Deine Gegenwehr zu schildern, wäre ich sehr interessiert, um dazuzulernen.
Bei allen Schilderungen aus erster Hand frage ich mich immer sofort, ob mir das auch hätte passieren können, und ob bzw. wie ich diese speziellen Situation vermeiden oder wenigstens einigermaßen beherrschen kann.

Danke schon mal vorab!

Miss Cab
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Beitrag von Miss Cab » 26.07.2011, 19:25

Hallo Kollegen,

für den Moment erst mal ganz lieben Dank für eure Einschätzungen !

... komme später noch darauf zurück.


Grüsschen und angenehmen Abend !

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Emilie
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Beitrag von Emilie » 26.07.2011, 20:36

weltenbummler hat geschrieben:
Emilie hat geschrieben:[...]...Überfall ist immer eine Vorsatztat und somit nicht versicherbar!!...[...]
Das stimmt nicht, denn zumindest die VDK (Versicherung der Kraftfahrt) bietet im Rahmen ihrer Unfallversicherung auch die beinhaltenden Leistungen Beraubungsentschädigung und Überfallentschädigung an. Ich denke heutzutage ist fast alles versicherbar, man muss einfach nur nachfragen... :wink:

http://www.vdk-online.de/VD-VDK/Taxi/Pr ... herung.php
Coole Sache, das! Hat die Versicherung endlich mal eine "sinnvolle" Versicherungsbed. vorgebracht. Hast du Beitragshöhen? Oder kann man einen Teil ohnehin von der Steuer absetzen? :roll:
Bloß kein Stress...

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Hauke
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Beitrag von Hauke » 26.07.2011, 21:43

Emilie hat geschrieben: Coole Sache, das! Hat die Versicherung endlich mal eine "sinnvolle" Versicherungsbed. vorgebracht. Hast du Beitragshöhen? Oder kann man einen Teil ohnehin von der Steuer absetzen? :roll:
Natürlich, da braucht es auch kein Augenrollendes Smilie

Man kann es zwar nicht von der Umsatzsteuer absetzen aber jede Ausgabe für den Betrieb schmälert den Gewinn und somit natürlich auch die Einkommensteuer. Alles andere wäre auch nicht gerecht. Man muss halt nur aufpassen das man nicht zuviel Betriebsausgaben hat denn weniger als 0 Einkommensteuer kann man nicht berechnen. Soll heissen, man bekommt anders als bei Umsatzsteuer nichts erstattet wenn man in den negativen Bereich rutscht. Wobei man einen gewissen Verlust auch ins neue Jahr übertragen kann

eichi
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Beitrag von eichi » 26.07.2011, 22:55

Vorsatz, Steuerabsetzbar,... alles Quatsch!
Das Geld ist ganz einfach nicht eingenommen worden
(Einnahme - Raub = 0 Euro)!
Eine Anzeige ist ja wohl gemacht worden (Polizeieinsatz)!
Soll das arme Opfer jetzt aus ihrer Privatschatulle dem Chef dessen Betriebsrisiko
ausgleichen; zusätzlich zu ihrer persönlichen Verletzung?
Das wäre ja wohl verkehrte Welt!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Beitrag von Emilie » 27.07.2011, 08:15

@Hauke: danke für den kleinen Steuerkundeunterricht. :D Da ich kein Unternehmer bin, wußte ich das nicht.

Wo ich eigentlich hin wollte: die VDK bietet die Versicherung des Risikos Raub/Überfall an. Meine Frage: bleibt der Beitrag für solche eine Versicherung bezahlbar. Versicherungen haben nichts zu verschenken und Raub dürfte nun mal ein hohes Risiko bleiben, leider!

Die VDK bietet 3 Formen an: Basis, Mittel- und Vollschutz. Ich kann mir vorstellen, dass Überfall nur im Vollschutz mitversichert wird, dann aber so einen hohen Beitrag hat, dass es schon wieder kaum bezahlbar ist.

@eichi: Richtig, das Geld ist futsch und es wäre eine Schweinerei, wenn Taxicab das von sich bezahlen müsste!

Alles Gute übrigend Taxicab, das hatte ich bisher versäumt! #Tröst#
Bloß kein Stress...

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oldstrolch
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Wohnort: bad oldesloe .... geflüchtet aus dem irrenhaus berlin. ;)

Beitrag von oldstrolch » 27.07.2011, 14:44

taxologe hat geschrieben:
eichi hat geschrieben:Selbstverständlich kannst du deinem nickeligen Chef deinen Umsatz, den du ja nicht mehr hast, auch nicht mehr geben.
Als selbstverständlich würde ich das überhaupt nicht ansehen, ich schätze mal, mein Chef würde diesen von mir einfordern.

Ob ich dann noch bei ihm bleibe, ist eine andere Frage .. :wink:

wenn du jetzt schon weisst das dein chef im falle eines überfalls auf

deine person so ein a....loch sein würde warum bist du dann noch bei ihm?

im falle eines nachgewiesenen überfalls wird wohl kein chef den nicht

vorhandenen umsatz einfordern ,denk ich mal.(ich spreche nicht

von diebstahl oder verlieren der geldbörse das ist was anderes) 8)
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


hier klickenzum poppen:D

taxijule
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Beitrag von taxijule » 27.07.2011, 19:24

Also dein Chef soll froh sein, dass es Dir gut geht und Du jetzt nicht wegen Deiner angeknacksten Psyche noch lange krankgeschrieben bist. Wie kann er den Umsatz von Dir verlangen? Der hat wohl ne Meise? Also Sachen gibt's, die gibt's gar nicht.

Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 27.07.2011, 20:05

Miss Cab Dein Chef ist ein .......verlängertes Rückgrat ....... weil ich das Wort mit den Fünf Buchstaben, nicht sagen darf! Dein Chef ist in etwa so sensibel und einfühlsam wie eine Motorkettensäge von Stihl!

Kummerkastentante Watti empfiehlt: Schmeiß ihm den Autoschlüssel und die letzte Abrechnung vor die Füße und wünsche Ihm einen schönen guten Tag und suche Dir einen anderen Chef!

Freeman
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Beitrag von Freeman » 28.07.2011, 06:29

Unfall und Beraubungsversicherung bei der Zürich:

EUR 50000,- Invalidität mit Progression
EUR 25000,- Todesfall
RUR 30,- Krankenhaustagegeld
EUR 250,- für Raub

Jahresprämie: Taxi-Unfall EUR 50.92 , Taxi-Beraubung EUR 1.70

zusammen EUR 52.62 JAHRESprämie.


Bei der VDK empfiehlt sich eine Betriebshaftpflicht und Transportversicherung für EUR 24.70 JAHRESprämie mit 7stelligen Versicherungssummen.

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Beitrag von Miss Cab » 30.07.2011, 10:45

Hi folks,

oh shit, hatte gerade eine umfangreiche Schilderung des Überfalls bzw Antworten auf eure hilfreichen Beiträge verfasst und was passiert .... ?

... ist mir ALLES abgeschmiert :roll: :roll: :roll:


Bis später auf ein Neues ... muss jetzt wech :cry:

CU.

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