wow.........André hat geschrieben:Das habe ich verstanden oldstrolch. Lübecker müssen ihr Taxi 20 Schichten (ich glaube à 8h) pro Monat betreiben.
Berechnung Lohn
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ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
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- nightrider
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Nun mir ist schon klar was im Arbeitnehmerschutzgesetz steht, falls du das meinst.reasoner hat geschrieben:Ich spielte eher auf die 12 Stunden an.nightrider hat geschrieben:..., wenn die Karre steht ist es mir egal, ob der 2, oder 12 Stunden fährt, ...
Doch so lange die Arbeitszeiten in Wochenarbeitszeit stimmen sagt keiner was und dass ein Fahrer tatsächlich mal 12 Stunden unterwegs ist kam bei mir bisher 2 x vor, meistens bewegt sich die Arbeitszeit nach Lust und Laune zwischen 4 und 8 Stunden.
Des Weiteren gehe ich davon aus, dass es sich um Volljährige Erwachsene handelt die auch eine gewisse Selbstverantwortung haben und von daher auch selbst wissen sollten was sie können, wollen und dürfen. Da gab es auch noch keine Probleme, im Gegenteil, die Mitarbeiter sind viel motivierter, wenn ihnen nicht rigoros Zeiten vorgeschrieben werden, schließlich müssen die auch mal was privat erledigen, oder wollen mal einfach Bummeln.
Mich interessiert nur am Anfang, will er/sie 3/4/5, oder 6 Wochentage Regelarbeitszeit wegen der Urlaubsansprüche und ich will einen Plan an welchen Tagen er fahren will und an welchen nicht, damit meine Frau, oder ich evtl. selbst einspringen kann.
Ansonsten bekommt der Fahrer von mir eine Übersicht wann ich fahre das Auto also nicht zur Verfügung steht.
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......ähmn welcher Resteichi hat geschrieben: Is doch einfach:
Umsatz = X
Fahreranteil = z.B. 45% von X
Chefanteil = 55% von X,
hiervon bezahlt Chef Finanzamt, die Raten fürs Auto,
variable Kosten wie Treibstoff, ..., der Rest ist dann für ihn.
Hast du schon mal daran gedacht, dass eine Kalkulation nicht nur Sprit und Raten beinhaltet? Woher kommt den das Geld für den Wertverlust, die Neuanschaffung, die Versicherungen, Verschleißteile, Reparaturen, Reifen, Lohnnebenkosten, Berufsgenossenschaft, Funkgebühren, usw..., usw.... ?
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reasoner hat geschrieben: Doch so lange die Arbeitszeiten in Wochenarbeitszeit stimmen sagt keiner was und dass ein Fahrer tatsächlich mal 12 Stunden unterwegs ist kam bei mir bisher 2 x vor, meistens bewegt sich die Arbeitszeit nach Lust und Laune zwischen 4 und 8 Stunden.
na reicht das nicht???schliesslich wollen wir doch die 35 stunden woche!
und den rest der zeit braucht ein angestellter taxifahrer doch um drüber
zu sinnieren ob er als nächstes über seine cheff,über die funkgesellschaft
oder den rest der welt motzt!
(sorry!!!den anfall von satire musste ich loswerden!es gibt zum glück
viele gute angestellte fahrer!!!!leider fallen die immer nur die ganz
oben genannten auf.....die mit den 4-8 stunden!!)
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Was ist falsch daran?oldstrolch hat geschrieben:leider fallen die immer nur die ganz
oben genannten auf.....die mit den 4-8 stunden!!)![]()
![]()
Der Fahrer kennt seinen Provisionssatz, kann seine Zeit weitestgehend selbst einteilen, kennt seinen Umsatz, weiß immer wo er steht. Er bestimmt also selbst was er verdienen will, ob ihm 4 / 5, oder 8 Stunden reichen ist seine Sache, beklagt hat sich noch Keiner, im Gegenteil sie finden es gut nicht in eine statische Arbeitszeit gepresst zu sein.
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Na, wann lebst du denn?nightrider hat geschrieben:Was ist falsch daran?oldstrolch hat geschrieben:leider fallen die immer nur die ganz
oben genannten auf.....die mit den 4-8 stunden!!)![]()
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Der Fahrer kennt seinen Provisionssatz, kann seine Zeit weitestgehend selbst einteilen, kennt seinen Umsatz, weiß immer wo er steht. Er bestimmt also selbst was er verdienen will, ob ihm 4 / 5, oder 8 Stunden reichen ist seine Sache, beklagt hat sich noch Keiner, im Gegenteil sie finden es gut nicht in eine statische Arbeitszeit gepresst zu sein.
Der ein Fahrer mal nach 2 Stunden mit 30€ abstellt ist es vielleicht noch O.K.. Kommt das aber öfter vor, kann sich der Fahrer beim A-Amt anstellen.
Der einzige Grund warum ein Unternehmer Fahrer anstellt. ist nun einmal, das er an denen Geld verdienen will. Da werden schon gerne 200€ und mehr pro Schicht erwartet.
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na nun lass mal die kirche im dorf.....200 euro:roll:.....aber bei 150 euro sollte es sich schon einpendeln.....sonst lohnt sich das schaffen eines arbeitsplatzes nämlich nicht.......Datenfunkjunky hat geschrieben:Na, wann lebst du denn?nightrider hat geschrieben:Was ist falsch daran?oldstrolch hat geschrieben:leider fallen die immer nur die ganz
oben genannten auf.....die mit den 4-8 stunden!!)![]()
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Der Fahrer kennt seinen Provisionssatz, kann seine Zeit weitestgehend selbst einteilen, kennt seinen Umsatz, weiß immer wo er steht. Er bestimmt also selbst was er verdienen will, ob ihm 4 / 5, oder 8 Stunden reichen ist seine Sache, beklagt hat sich noch Keiner, im Gegenteil sie finden es gut nicht in eine statische Arbeitszeit gepresst zu sein.
Der ein Fahrer mal nach 2 Stunden mit 30€ abstellt ist es vielleicht noch O.K.. Kommt das aber öfter vor, kann sich der Fahrer beim A-Amt anstellen.
Der einzige Grund warum ein Unternehmer Fahrer anstellt. ist nun einmal, das er an denen Geld verdienen will. Da werden schon gerne 200€ und mehr pro Schicht erwartet.
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
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Datenfunkjunky
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Von einem Hansafahrer http://www.taxi211211.de/ werden mindestens 200€ erwartet. Erst bei 240€ gibt es bei den meisten Unternehmen 43%, selbstverständlich vom Netto. Für jeden Zehner weniger wird ein Prozentpunkt abgezogen.oldstrolch hat geschrieben:na nun lass mal die kirche im dorf.....200 euro:roll:.....aber bei 150 euro sollte es sich schon einpendeln.....sonst lohnt sich das schaffen eines arbeitsplatzes nämlich nicht.......Datenfunkjunky hat geschrieben:Na, wann lebst du denn?nightrider hat geschrieben: Was ist falsch daran?
Der Fahrer kennt seinen Provisionssatz, kann seine Zeit weitestgehend selbst einteilen, kennt seinen Umsatz, weiß immer wo er steht. Er bestimmt also selbst was er verdienen will, ob ihm 4 / 5, oder 8 Stunden reichen ist seine Sache, beklagt hat sich noch Keiner, im Gegenteil sie finden es gut nicht in eine statische Arbeitszeit gepresst zu sein.
Der ein Fahrer mal nach 2 Stunden mit 30€ abstellt ist es vielleicht noch O.K.. Kommt das aber öfter vor, kann sich der Fahrer beim A-Amt anstellen.
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- nightrider
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Man muss hier deutlich unterscheiden, arbeitet der Fahrer bei einem Mehrwagenunternehmer, der natürlich darauf erpicht ist, die Fahrzeuge optimal auszunutzen, sonst bleibt bei all dem Aufwand wirklich nichts hängen, oder bei einem Einzelkämpfer.
Mir als Einzelkämpfer ist es in der Tat völlig egal, ob die Kiste steht wenn ich nicht fahre, oder ob sie ein paar Kröten, (mehr sind es nicht bei einem Fahrer) bringt.
Aus dem Grund überlasse ich es auch dem Fahrer zu entscheiden wie lange er fährt, die Kiste steht, da ich Nachts fahre in der Regel unter der Woche zwischen ca 2 Uhr Nachts und 17 Uhr Abends. Wann und wie lange der fährt ist mir wurst, er bestimmt selbst was er verdienen will, ob der Morgends um 4, Vormittags um 11, oder Nachmittag um 2 anfängt ist mir sowas von egal. Ich will um spätestens 17:30 das Auto, alles Andere ist wurst. Wenn die Kiste dann mal komplett steht, auch egal sie würde in jedem Fall stehen.
Darum schreibe ich hier auch nur ganz speziell für mich als Einwagenfahrer, Termine habe ich auch nicht, will ich auch nicht, ich lege mir auch bewusst keine Stammkunden zu, sondern fahre was ich bekomme, über Funk, oder als Einsteiger. Meine Nummer gebe ich nur sehr selten und handverlesen raus, gleich mit der Anmerkung, „wenn keiner rangeht, ist keiner da”.
Ich will arbeiten wenn ich arbeite, aber ich mache mich nicht zum „Sklaven” von Terminen und sogenannten Stammkunden die immer dann anrufen, wenn`s sowieso brummt, am Wochenende Morgens um 3.
Mir als Einzelkämpfer ist es in der Tat völlig egal, ob die Kiste steht wenn ich nicht fahre, oder ob sie ein paar Kröten, (mehr sind es nicht bei einem Fahrer) bringt.
Aus dem Grund überlasse ich es auch dem Fahrer zu entscheiden wie lange er fährt, die Kiste steht, da ich Nachts fahre in der Regel unter der Woche zwischen ca 2 Uhr Nachts und 17 Uhr Abends. Wann und wie lange der fährt ist mir wurst, er bestimmt selbst was er verdienen will, ob der Morgends um 4, Vormittags um 11, oder Nachmittag um 2 anfängt ist mir sowas von egal. Ich will um spätestens 17:30 das Auto, alles Andere ist wurst. Wenn die Kiste dann mal komplett steht, auch egal sie würde in jedem Fall stehen.
Darum schreibe ich hier auch nur ganz speziell für mich als Einwagenfahrer, Termine habe ich auch nicht, will ich auch nicht, ich lege mir auch bewusst keine Stammkunden zu, sondern fahre was ich bekomme, über Funk, oder als Einsteiger. Meine Nummer gebe ich nur sehr selten und handverlesen raus, gleich mit der Anmerkung, „wenn keiner rangeht, ist keiner da”.
Ich will arbeiten wenn ich arbeite, aber ich mache mich nicht zum „Sklaven” von Terminen und sogenannten Stammkunden die immer dann anrufen, wenn`s sowieso brummt, am Wochenende Morgens um 3.
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Datenfunkjunky hat geschrieben:Von einem Hansafahrer http://www.taxi211211.de/ werden mindestens 200€ erwartet. Erst bei 240€ gibt es bei den meisten Unternehmen 43%, selbstverständlich vom Netto. Für jeden Zehner weniger wird ein Prozentpunkt abgezogen.
240€ pro schicht.....hmmmm.....rechne rechne....
bei 22 arbeitstagen sind das 5280 euro umsatz.....
das sind so ca 2150 € brutto für nen angestellten taxifahrer....
plus trinkgelder..........ich schmeiss mein gewerbe hin!!!!!!!!!!!
mal ernsthaft.....also von 240 € umsatz pro tag kannste im berliner
taxigewerbe nur träumen!!!!!!!.......
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Re: Berechnung Lohn
Hallo Scott911,
bei einer Lohnabrechnung mit Umsatzbeteiligung musst du grundsätzlich unterscheiden: Der fixe Grundlohn wird wie gewohnt abgerechnet, dazu kommt die umsatzabhängige Komponente, die als variabler Lohnbestandteil gilt. Beides zusammen bildet das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen.
Das bedeutet:
- Die Umsatzbeteiligung wird nicht „nebenher“ ausgezahlt, sondern in die reguläre Lohnabrechnung integriert.
- Von diesem Bruttobetrag werden dann wie üblich Lohnsteuer, Sozialabgaben und ggf. Kirchensteuer abgezogen.
- Barauszahlung ist zwar rechtlich nicht ausgeschlossen, in der Praxis aber unüblich – sauber dokumentiert über eine Gehaltsabrechnung bist du auf der sicheren Seite.
Um die einzelnen Stunden, Einsätze oder auch die Aufteilung von fixem und variablem Lohn im Blick zu behalten, kann dir ein Arbeitszeitrechner helfen. Damit lässt sich genau nachvollziehen, wie viele Stunden geleistet wurden und welche Beträge daraus resultieren – eine gute Grundlage für eine transparente Abrechnung.
Am besten sprichst du zusätzlich mit deinem Steuerberater, damit die Abrechnung von Anfang an korrekt und rechtssicher aufgesetzt ist.
Viele Grüße
bei einer Lohnabrechnung mit Umsatzbeteiligung musst du grundsätzlich unterscheiden: Der fixe Grundlohn wird wie gewohnt abgerechnet, dazu kommt die umsatzabhängige Komponente, die als variabler Lohnbestandteil gilt. Beides zusammen bildet das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen.
Das bedeutet:
- Die Umsatzbeteiligung wird nicht „nebenher“ ausgezahlt, sondern in die reguläre Lohnabrechnung integriert.
- Von diesem Bruttobetrag werden dann wie üblich Lohnsteuer, Sozialabgaben und ggf. Kirchensteuer abgezogen.
- Barauszahlung ist zwar rechtlich nicht ausgeschlossen, in der Praxis aber unüblich – sauber dokumentiert über eine Gehaltsabrechnung bist du auf der sicheren Seite.
Um die einzelnen Stunden, Einsätze oder auch die Aufteilung von fixem und variablem Lohn im Blick zu behalten, kann dir ein Arbeitszeitrechner helfen. Damit lässt sich genau nachvollziehen, wie viele Stunden geleistet wurden und welche Beträge daraus resultieren – eine gute Grundlage für eine transparente Abrechnung.
Am besten sprichst du zusätzlich mit deinem Steuerberater, damit die Abrechnung von Anfang an korrekt und rechtssicher aufgesetzt ist.
Viele Grüße
- am
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Re: Berechnung Lohn
anne37 hat geschrieben: ↑10.09.2025, 10:43Hallo Scott911,
bei einer Lohnabrechnung mit Umsatzbeteiligung musst du grundsätzlich unterscheiden: Der fixe Grundlohn wird wie gewohnt abgerechnet, dazu kommt die umsatzabhängige Komponente, die als variabler Lohnbestandteil gilt. Beides zusammen bildet das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen.
Das bedeutet:
- Die Umsatzbeteiligung wird nicht „nebenher“ ausgezahlt, sondern in die reguläre Lohnabrechnung integriert.
- Von diesem Bruttobetrag werden dann wie üblich Lohnsteuer, Sozialabgaben und ggf. Kirchensteuer abgezogen.
- Barauszahlung ist zwar rechtlich nicht ausgeschlossen, in der Praxis aber unüblich – sauber dokumentiert über eine Gehaltsabrechnung bist du auf der sicheren Seite.
Um die einzelnen Stunden, Einsätze oder auch die Aufteilung von fixem und variablem Lohn im Blick zu behalten, kann dir ein Arbeitszeitrechner helfen. Damit lässt sich genau nachvollziehen, wie viele Stunden geleistet wurden und welche Beträge daraus resultieren – eine gute Grundlage für eine transparente Abrechnung.
Am besten sprichst du zusätzlich mit deinem Steuerberater, damit die Abrechnung von Anfang an korrekt und rechtssicher aufgesetzt ist.
Viele Grüße
Moin Anne, der Thread ist 15 Jahre alt.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
