Berechnung Lohn
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Es geht hier doch nur um eine Berechnungsformel, da kann der Unternehmer doch reinschreiben was er will. Das der Fahrer nicht von der Umsatzsteuer bezahlt wird ist doch klar.
Wem es nicht passt, dass der Fahrer als Lohn 50% vom Brutto-Umsatz erhält, weil hier die USt enthalten ist, der zahlt eben 53,5% vom Netto-Umsatz. Da ist die USt dann nicht mehr drin, aber der Lohn ist derselbe.
Die "Lohnanpassung" von 50% vom Bruttoumsatz auf 50% vom Nettoumsatz entspricht einer satten Lohnminderung von ca. 6,6%. Mit dem "Argument", die USt gehöre doch dem Staat, versucht der Unternehmer den dummen Fahrer über den Tisch zu ziehen. Die Lohnkürzung hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Mittlerweile werden hier teilweise schon Löhne von unter 40% des Nettoumsatzes gezahlt, speziell für die Fahrer, die nicht bereit sind, Tag für Tag 12 und mehr Stunden auf der Strasse zu sein und somit nicht genug Umsatz machen (Sklaventreiberei durch umsatzabhängige Prozente).
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Wem es nicht passt, dass der Fahrer als Lohn 50% vom Brutto-Umsatz erhält, weil hier die USt enthalten ist, der zahlt eben 53,5% vom Netto-Umsatz. Da ist die USt dann nicht mehr drin, aber der Lohn ist derselbe.
Die "Lohnanpassung" von 50% vom Bruttoumsatz auf 50% vom Nettoumsatz entspricht einer satten Lohnminderung von ca. 6,6%. Mit dem "Argument", die USt gehöre doch dem Staat, versucht der Unternehmer den dummen Fahrer über den Tisch zu ziehen. Die Lohnkürzung hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Mittlerweile werden hier teilweise schon Löhne von unter 40% des Nettoumsatzes gezahlt, speziell für die Fahrer, die nicht bereit sind, Tag für Tag 12 und mehr Stunden auf der Strasse zu sein und somit nicht genug Umsatz machen (Sklaventreiberei durch umsatzabhängige Prozente).
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Datenfunkjunky
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Eine 100€ Tour muss keineswegs mit 19% besteuert werden. So lange du nicht die Stadtgrenze überschreitet, sind immer noch 7% Ust. Nur wenn du die Stadtgrenze überschreitest und die Tour über 50 Km lang ist, sind es 19%.nightrider hat geschrieben:reasoner hat geschrieben: Nee, nee. Die Ausgangsgröße ist völlig Wurscht.wieso ist die Ausgangsgröße wurst?
Du bekommst deine Provision von der „Ausgangsgröße” nicht von den 40%
Aber egal, Steuer bleibt Steuer und die bekommt der Staat, sie ist also nicht provisionsfähig.
Um es nochmal deutlich zu machen:
eine 100,- Eurofahrt beinhaltet meistens 19%, also ca 16 Euro. Auf diese 16 Euro würde der Unternehmer 6,4 Euro (40%) an den Fahrer zahlen, obwohl er die 16 Euro 1:1 an das Finanzamt abführen muss, er also nur 84 Euro einnimmt, ein Humbug ohne Gleichen.
Wenn bei 19% Ust.Touren der Fahrer seine Prozente Gesamtumsatz bekommst, hast du etwas weniger, denn die Ust. musst du ja an das Finanzamt weiterleiten.
Aber was solls die richtig langen Touren sind ja eh kaum noch vorhanden.
- nightrider
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Wer wird über den Tisch gezogen?vas hat geschrieben:Mit dem "Argument", die USt gehöre doch dem Staat, versucht der Unternehmer den dummen Fahrer über den Tisch zu ziehen.
Die USt gehört in der Tat nicht dem Unternehmer und er kann das auch im Fall von 19% kaum „wegbügeln”, da bei solchen Fahrten eigentlich immer Quittungen verlangt werden.
Ich hätte nie gedacht, dass so was Einfaches wie die MwSt/USt für so Viele ein schier unüberwindliches Verständnisproblem darstellt.
Nochmal, wenn dir dein Chef meinetwegen 60% zahlt ist mir das wurst, tut er das aber vom Bruttoumsatz ist er nicht mehr zu retten.
Auch die Sache mit „Sklaventreibern” die ihre Fahrer auch 12 Stunden fahren lassen ist nur die halbe Wahrheit, ich kenne Fahrer die man förmlich aus dem Auto ziehen muss, weil die von sich aus nicht aufhören wollen, nur widerwillig zurück kommen, weil der Kollege der nächsten Schicht schon wartet.
Wie gesagt, ich für meinen Teil zwinge nie einen Fahrer zu irgendwelchen Arbeitszeiten, wenn die Karre steht ist es mir egal, ob der 2, oder 12 Stunden fährt, aber auch da gibt es Welche die muss man tatsächlich anrufen damit sie zurück kommen.
Ist eben immer eine Sache der Perspektive
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Was soll da stehen? Das was draufgehört, oder gibt es irgendeine Vorschrift die besagt, dass ein Fahrer unbedingt eine Mindeststundenzahl fahren muss?reasoner hat geschrieben:Was steht denn dann auf dem Schichtzettel?nightrider hat geschrieben:..., wenn die Karre steht ist es mir egal, ob der 2, oder 12 Stunden fährt, ...
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Mönsch, ihr macht das aber wieder ziemlich kompliziert mit dem Netto,
Brutto, MwSt. etc.
Is doch einfach:
Umsatz = X
Fahreranteil = z.B. 45% von X
Chefanteil = 55% von X,
hiervon bezahlt Chef Finanzamt, die Raten fürs Auto,
variable Kosten wie Treibstoff, ..., der Rest ist dann für ihn.
Wenn man erst den Umsatz um die MwSt. reduziert, sind das doch Taschenspielertricks.
vas hat es schon gut ausgedrückt!
Brutto, MwSt. etc.
Is doch einfach:
Umsatz = X
Fahreranteil = z.B. 45% von X
Chefanteil = 55% von X,
hiervon bezahlt Chef Finanzamt, die Raten fürs Auto,
variable Kosten wie Treibstoff, ..., der Rest ist dann für ihn.
Wenn man erst den Umsatz um die MwSt. reduziert, sind das doch Taschenspielertricks.
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Datenfunkjunky
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Ich kenne auch Fahrer die man aus dem Auto ziehen muss. Die verdienen so wenig, das sie es sich gar nicht leisten können mal eine halbe Stunde früher Feierabend zu machen. Gegessen wird auch Wagen.nightrider hat geschrieben:vas hat geschrieben:
Auch die Sache mit „Sklaventreibern” die ihre Fahrer auch 12 Stunden fahren lassen ist nur die halbe Wahrheit, ich kenne Fahrer die man förmlich aus dem Auto ziehen muss, weil die von sich aus nicht aufhören wollen, nur widerwillig zurück kommen, weil der Kollege der nächsten Schicht schon wartet.
Besonders schlimm haben es die getroffen, welche einen Lohn mit variablen Prozente haben. Das HFT Model. Bei 240€ Umsatz gibt es 43%. Für jeden Zehner weniger wird ein Prozentpunkt abzogen. Die USt. wird sowie so gleich abzogen.
Nach bezahlten Urlaub fragt man dort besser nicht.
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Ist doch anständig
Es ist doch ein anständiger Beruf, nur wird er nicht anständig entlohnt.nightrider hat geschrieben:Aufhören einen anständigen Beruf ergreifen und die ganze Sklaverei vergessen
Nicht nur von den Unternehmern, sondern auch von den Fahrgästen. In letzter Zeit finde ich, das es den Fährgästen immer mehr an Respekt fehlt. Vielen geht "ein Guten Tag" oder ein "Danke" immer schwerer über die Lippen.
Wenn mir so eine Flitzpiepe einsteigt und nur kurz sein Fahrziel irgendwo in den Innenraum raunzt...
mach ich erst mal nix!
Kucke freundlich, sage nett 'Guten Abend' oder 'Moin' und frage,
nachdem das Guten Abend erwidert wurde, immer noch besonders nett:
"Wo solls denn hingehen?".
Das hilft. Wenn nicht, steigt er aus - Ende der Durchsage!
Aber wie gesagt, das hilft!
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reasoner hat geschrieben:nightrider hat geschrieben:..., oder gibt es irgendeine Vorschrift die besagt, dass ein Fahrer unbedingt eine Mindeststundenzahl fahren muss?
vieleicht gibt es nicht überall die die selbe betriebspflicht rea......????
so wie in berlin 180x6 stunden?????
es gibt zwar die betriebspflicht nach §21 personenbeförderungsgesetz
aber wie wird sie im einzelnen behandelt??????
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
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wenn du autos extra für fahrer anschaffst......dann müssen die fahrer die betriebspflicht schaffen sonst zahlt der unternehmer für nicht eingehaltene beriebspflicht!!!.......immer noch kein zusammenhang?????André hat geschrieben:Betriebspflicht und Arbeitszeit haben nichts miteinander zu tun.
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Soweit mir bekannt, bedeutet Betriebspflicht das Fahrzeug muss mehr, oder weniger regelmäßig im Dienst sein, (nur in absoluten Notfällen, z.B. Busstreik bis zu 24 Std). Bei Konzessionsverlängerung wird auch (mehr, oder weniger) das Kassenbuch „besichtigt”.
Ein Alleinfahrer kann wohl schlecht 24 Stunden an 365 Tagen hinterm Steuer sitzen. Auf gut Deutsch ein „Gummiparagraph”
Kontrolliert wird im Prinzip, ob mit dem Fahrzeug das Gewerbe auch plausibel betrieben wird, eine Gewinnabsicht glaubhaft ist oder ob es das Zweitfahrzeug für die Gattin ist, mehr im Wesentlichen nicht.
Ein Alleinfahrer kann wohl schlecht 24 Stunden an 365 Tagen hinterm Steuer sitzen. Auf gut Deutsch ein „Gummiparagraph”
Kontrolliert wird im Prinzip, ob mit dem Fahrzeug das Gewerbe auch plausibel betrieben wird, eine Gewinnabsicht glaubhaft ist oder ob es das Zweitfahrzeug für die Gattin ist, mehr im Wesentlichen nicht.
Zuletzt geändert von nightrider am 05.08.2010, 21:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Ich sehe das nicht zwangsläufig so. Klar, steht das Auto, bekommt der Unternehmer irgendwann ein Problem. Die in den Verordnungen zur Betriebspflicht festgehaltenen Zeiten sind da sicher ein Rahmen für sogenannte "Arbeitsverträge", bindend für angestellte Fahrer sind sie nicht.
Aber, dass ist doch eh nur eine theoretische Diskussion.
Aber, dass ist doch eh nur eine theoretische Diskussion.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
- oldstrolch
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zum verständnis.....wir berliner müssen das auto 180 schichten a 6 stunden pro jahr einsetzen.....das wird auch kontrolliert!!!.........daher meine äusserung!!! 
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