Filou hat geschrieben:
Mag sein, dass es in anderen Branchen üblich ist vom Nettoumsatz zu zahlen, da gibt es aber auch meistens ein Grundgehalt als feste Größe und für die Anfangszeit ein festes Gehalt um sich einarbeiten zu können. Dieser Vergleich hinkt für mich.
Der Vergleich hinkt in keinster Weise, der erbrachte Umsatz versteht sich grundsätzlich netto, denn wie gesagt gehört die MwSt eben nicht zum tatsächlichen Umsatz, sie wird 1:1 abgeführt, ist also nur ein „durchlaufender Posten”.
Natürlich kann ein Unternehmer auch MwSt zurückbekommen, aber nur auf Kosten, also z.B. Sprit, Auto usw. aber nicht vom Umsatz. Das Eine hat also mit dem Anderen gar nichts zu tun.
Mir ist auch nicht klar, warum das einem Mitarbeiter nicht transparent sein sollte, ein Fahrer bekommt von mir monatlich eine Umsatz - Provisionsliste auf der er seine Umsätze brutto und netto sieht und seine daraus resultierende Provision vom Nettoumsatz. Er kann aslo jederzeit nachvollziehen wie sich sein Umsatz und sein Gehalt entwickelt.
Wenn er das will, kann er auch eine Zwischenauswertung haben um selbst zu sehen, ob er noch was machen kann, will oder nicht.
Bei mir gibt es auch keine Zeitvorgaben, ein Fahrer hat ein Zeitfenster in dem das Fahrzeug steht, ob er dann 3, 5, oder sonstwas Stunden fährt überlasse ich ganz ihm (ihr). Er hat damit weitestgehend sein Gehalt selbst in der Hand. Sagt er das reicht jetzt, macht er halt langsamer, sagt er ich brauch noch, kann er auch zulegen.
Auch Lohnsteuerrechner gibt es zu Hauf im Internet, er kann damit jederzeit prüfen, ob es sich lohnt nochmal durchzuziehen, oder ob er dann eine Schwelle erreicht, bei der die Nebenkosten alles „auffressen”.
Ich gebe zu so kann das natürlich nur der Einwagenunternehmer machen.
Doch wie auch immer und egal welcher Provisionssatz verhandelt wurde, die MwSt hat darin nichts verloren.