Parkverbot / wie lange darf ich stehen

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schoeef
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Parkverbot / wie lange darf ich stehen

Beitrag von schoeef » 05.03.2005, 17:34

Hallo, ich bin neu hier. Seit einiger Zeit fahre ich Nachts Taxi. Nun meine frage. Unser Ort ist ziemlich klein. Es gibt einige Kneipen und eine die sehr gut läuft. Es geht um eine Einbahnstrasse mit Markierten Parkflächen. Wir/ ich stehen Direkt vor dem Laden im Halteverbot. Gestern Nacht kam die Polizei auf uns/ mich zu und fragte ob ich auf einen Fahrauftrag bekommen habe und auf einen Fahrgast warten würde. Ich sagte das ich einen anruf bekommen habe und warte,,, was er mir näturlich nicht glaubte. Ich musste sofort weiterfahren. Wie ist da die Gesetzeslage,, darf ich im Halteverbot steh und be und entladen, gelten für mich auch die drei Minuten oder darf ich länger..... Ich wäre sehr Dankbar für eure Hilfe....

gruss

schoeef

MikeVeltel
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Beitrag von MikeVeltel » 05.03.2005, 22:50

Ist doch alles Ermessenssache! Wenn du da z. B. eine halbe Stunde stehst, so "parkst" du mit Sicherheit. Man könnte das sogar auch als "unerlaubtes Bereitstellen" im Sinne des § 47 PBefG auslegen.

Zwei oder auch drei Minuten auf seinen Fahrgast warten, wird einem hingegen sicherlich kein Polizist verwehren können. Es sei denn, man behindert konkret den fließenden Verkehr.

Ich stand vor kurzem tagsüber auf der sehr belebten (Düsseldorfer) Oststraße in zweiter Reihe und behinderte dementsprechend den fließenden Verkehr. Schon nach einer Minute hielt ein städtischer Ordnungsbediensteter mit seinem Motorroller bei mir an, um mir eine entsprechende Anzeige zu verpassen. Ich stieg trotzdem ganz cool aus, um meinen behinderten (!) Fahrgast (war mir per Auftrag schon angekündgt worden) in aller Ruhe von der Türe abzuholen. Als der städtische Bedienstete das sah, ließ er von seinem Vorhaben ab und fuhr kommentarlos weiter.

Wie gesagt: Alles Ermessenssache. Man sollte sich nur nicht in aggressiver Weise mit diesen Leuten anlegen. Erst dann sehen sie nämlich rot, was man ja auch irgendwie verstehen kann.

In der Ruhe liegt die Kraft.

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