Ein neues und Bgh Urteil:
Waschstrassenbetreiber können ihre Ausschlussklausen in den Mülleimer
schmeissen!! Für abgerissene Spiegel,Zierleisten usw.oder Lackkratzer müssen sie haften!!!
Waschstrassenbetreiber in der Pflicht
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Das ist >>soweit richtig<<, lieber taxiaxel. Allerdings dürfen wir mal ruhig davon ausgehen, dass wir Taxilenker unser Taxidachzeichen ("Vogel") trotzdem abmachen müssen. Schließlich handelt es dabei um "nicht-serienmäßige Aufbauten".
Viele Kollegen lassen mit Vogel waschen. Meistens geht's gut, aber eben nicht immer. Dann zahlt der Waschstraßenbetreiber höchstwahrscheinlich auch in Zukunft nichts. Der Schaden bleibt am Fahrer/Unternehmer hängen.
Viele Kollegen lassen mit Vogel waschen. Meistens geht's gut, aber eben nicht immer. Dann zahlt der Waschstraßenbetreiber höchstwahrscheinlich auch in Zukunft nichts. Der Schaden bleibt am Fahrer/Unternehmer hängen.
Hallo Mike
Selbverständlich darf der Fahrer nicht fahrlässig oder grob fahrlässig handeln.
Wenn die Waschstrasse sachgerecht bedient wurde,so kann sich der Betreiber nicht aus der Verantwortung stehlen!
Viele versuchen es aber und wollen den Kunden auf seinen Schaden sitzen lassen.
Dieses hat der Bgh untersagt!
Selbverständlich darf der Fahrer nicht fahrlässig oder grob fahrlässig handeln.
Wenn die Waschstrasse sachgerecht bedient wurde,so kann sich der Betreiber nicht aus der Verantwortung stehlen!
Viele versuchen es aber und wollen den Kunden auf seinen Schaden sitzen lassen.
Dieses hat der Bgh untersagt!