Mietwagen.... Fragen über Fragen...
Mietwagen.... Fragen über Fragen...
Hallo erstmal!
Habe seit einigen Tagen meinen P-Schein für Mietwagen in der Tasche. Damit werde ich für ein gemeinnütziges Unternehmen ehrenamtlich fahren (Rollstuhltransporte)... Wir werden also nur Aufträge für Krankenkassen fahren.
Jetzt meine Frage: Wie wird das mit den Abrechnungen mit der Krankenkasse gemacht. Also wie weißt man der Krankenkasse die gefahrenen Kilometer nach??? Das mit dem Wegstreckenzähler ist klar. Wie ist das aber wenn man jemanden befördert, der mir den Wisch als Bestätigung nicht unterschreiben kann?
Danke für die Hilfe
Gruß
Wollie
Habe seit einigen Tagen meinen P-Schein für Mietwagen in der Tasche. Damit werde ich für ein gemeinnütziges Unternehmen ehrenamtlich fahren (Rollstuhltransporte)... Wir werden also nur Aufträge für Krankenkassen fahren.
Jetzt meine Frage: Wie wird das mit den Abrechnungen mit der Krankenkasse gemacht. Also wie weißt man der Krankenkasse die gefahrenen Kilometer nach??? Das mit dem Wegstreckenzähler ist klar. Wie ist das aber wenn man jemanden befördert, der mir den Wisch als Bestätigung nicht unterschreiben kann?
Danke für die Hilfe
Gruß
Wollie
Re: Mietwagen.... Fragen über Fragen...
Und wovon "lebst" Du?Wollie hat geschrieben: Damit werde ich für ein gemeinnütziges Unternehmen ehrenamtlich fahren (Rollstuhltransporte)...
Gar nicht, das machen die schon selber über Map and Guide - i.d.R. auf den Meter genau.Wollie hat geschrieben:wie weißt man der Krankenkasse die gefahrenen Kilometer nach???
Warum sollte er das nicht können?Wollie hat geschrieben:der mir den Wisch als Bestätigung nicht unterschreiben kann
Re: Mietwagen.... Fragen über Fragen...
weltenbummler hat geschrieben:Und wovon "lebst" Du?Wollie hat geschrieben: Damit werde ich für ein gemeinnütziges Unternehmen ehrenamtlich fahren (Rollstuhltransporte)...
Gar nicht, das machen die schon selber über Map and Guide - i.d.R. auf den Meter genau.Wollie hat geschrieben:wie weißt man der Krankenkasse die gefahrenen Kilometer nach???
Warum sollte er das nicht können?Wollie hat geschrieben:der mir den Wisch als Bestätigung nicht unterschreiben kann
Ich bin selbstständig und kann mir da die Zeit ganz gut einteilen....
Das klingt ja mal nicht schlecht... Ist dann der Wegstreckenzähler überhaupt zwingend notwendig???
Totaler Pflegefall, kann nicht mehr laufen, Sprechen und die Arme nicht bewegen... Was dann???
Gruß
Re: Mietwagen.... Fragen über Fragen...
Wenn Du soviel Zeit als Selbstständiger so viel hast, dann läuft Dein Geschäft ja anscheinend recht schlecht und dann noch "ehrenamtlich" arbeiten?Wollie hat geschrieben: Ich bin selbstständig und kann mir da die Zeit ganz gut einteilen....
Ein Ehrenamt ist ein Ehrenamt - das was Du da beschreibst ist kein Ehrenamt.
siehe PBefG http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/Wollie hat geschrieben:Das klingt ja mal nicht schlecht... Ist dann der Wegstreckenzähler überhaupt zwingend notwendig???
und BOKraft http://bundesrecht.juris.de/bokraft_1975/
und so jemand wird von Dir im Rollstuhl befördert?Wollie hat geschrieben:Totaler Pflegefall, kann nicht mehr laufen, Sprechen und die Arme nicht bewegen... Was dann???
Ein solcher Patient gehört in den qualifizierten Krankentransport und nicht in einen Mietwagen der Rollstuhlfahrten durchführt.
siehe Rettungsdienstgesetz des entsprechenden Bundeslandes
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Re: Mietwagen.... Fragen über Fragen...
weltenbummler hat geschrieben:Wenn Du soviel Zeit als Selbstständiger so viel hast, dann läuft Dein Geschäft ja anscheinend recht schlecht und dann noch "ehrenamtlich" arbeiten?Wollie hat geschrieben: Ich bin selbstständig und kann mir da die Zeit ganz gut einteilen....
Ein Ehrenamt ist ein Ehrenamt - das was Du da beschreibst ist kein Ehrenamt.
siehe PBefG http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/Wollie hat geschrieben:Das klingt ja mal nicht schlecht... Ist dann der Wegstreckenzähler überhaupt zwingend notwendig???
und BOKraft http://bundesrecht.juris.de/bokraft_1975/
und so jemand wird von Dir im Rollstuhl befördert?Wollie hat geschrieben:Totaler Pflegefall, kann nicht mehr laufen, Sprechen und die Arme nicht bewegen... Was dann???
Ein solcher Patient gehört in den qualifizierten Krankentransport und nicht in einen Mietwagen der Rollstuhlfahrten durchführt.
siehe Rettungsdienstgesetz des entsprechenden Bundeslandes
Mein Geschäft läuft nicht schlecht. Kann mich nicht beklagen... Ich denke nicht, dass wir von Anfang an mit Aufträgen zugeschüttet werden. Und wenn mehr Aufträge reinkommen, als ich im Ehrenamt ableisten kann, wird natürlich jemand eingestellt.
Das mit der Person war ein wenig übertriben dargestellt. Ich meinte nur, wenn er nicht unterschreiben kann.
In unserem Verein ist es so, dass alle ehrenamtlichen Helfer eine monatliche Übungsleiterpauschale (ist eigentlich nichts anderes als eine Aufwandsentschädigung) überwiesen bekommen.
Dafür hat jeder, der sich in dem Verein engagiert ca. 10 Stunden arbeit im Monat. Welche man sich über den Monat natürlich frei Einteilen kann.
Die monatliche Übungsleiterpauschale ist steuerfrei und gilt nicht als Einkommen.
Dafür hat jeder, der sich in dem Verein engagiert ca. 10 Stunden arbeit im Monat. Welche man sich über den Monat natürlich frei Einteilen kann.
Die monatliche Übungsleiterpauschale ist steuerfrei und gilt nicht als Einkommen.
ein verein?? steuerfreie übungsleiterpauschalen??
da hab ich noch ein zwei fragen..
a) ist dieser verein nach deinen p-schein gegründet ?
b) ist dieser verein deine sogenannte "selbsständigkeit" ?
c) du schreibst , wenn das geschäft besser anläuft, das du dann mehr personal einstellts... meinst du damit mitglieder für deinen verein?
wenn du alle fragen mit "ja" beantworten kannst..
Die Bibel: Kapitel 23 / Kreuzigung
(...) Jesus aber sprach: Vater, vergib ihnen sie wissen nicht, was sie tun!
da hab ich noch ein zwei fragen..
a) ist dieser verein nach deinen p-schein gegründet ?
b) ist dieser verein deine sogenannte "selbsständigkeit" ?
c) du schreibst , wenn das geschäft besser anläuft, das du dann mehr personal einstellts... meinst du damit mitglieder für deinen verein?
wenn du alle fragen mit "ja" beantworten kannst..
Die Bibel: Kapitel 23 / Kreuzigung
(...) Jesus aber sprach: Vater, vergib ihnen sie wissen nicht, was sie tun!
Dazu und anderen Aussagen fällt mir nix mehr ein. Du bist "Selbstständig aber auch Gemeinnützig tätig", Du hast ein Fahrer, der Dich in den "Mußestunden" vertritt und Du zählst das Geld.... Und mit einem P-Schein reise ich dann um die Welt. Man mag ja mit einer Übungsleiterpauschale noch seinen Tank füllen könne. Und dann?????. Und ich Düse 10 Std. am Tag in meinem zweiten Heim und 4 Std. im dritten, im Büro, um das Ü.L.G. für den nächsten Monat zusammen zu bekommen. Das ist doch ein Spassschreiber hoch drei. Und Dein Nick gefällt mir auch nicht. Is auf lebzeiten vergebenWollie hat geschrieben:a) Nein. Den Verein gibt es schon eine Weile.
b) Auch Nein
c) Damit meinte ich einen Fahrer, der dann die Zeiten einspringt, die ich nicht kann.
Was für Probleme siehst du da???
Gruß
Steven
********
Dummheiten sind
die beste Grundlage
für künftige Weisheit
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Es war einmal vor vielen Jahren, da gab es zwei Brüder, die hatten den Nachnamen Grimm, glaube ich, die sind durch die Lande gezogen und haben solche netten Geschichten aufgeschrieben, später als Buch groß rausgebracht und wenn sie nicht gestorben sind, dann fahren sie noch heute ...
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Re: Mietwagen.... Fragen über Fragen...
Wollie hat geschrieben:Hallo erstmal!
Habe seit einigen Tagen meinen P-Schein für Mietwagen in der Tasche. Damit werde ich für ein gemeinnütziges Unternehmen ehrenamtlich fahren (Rollstuhltransporte)... Wir werden also nur Aufträge für Krankenkassen fahren.
Jetzt meine Frage: Wie wird das mit den Abrechnungen mit der Krankenkasse gemacht. Also wie weißt man der Krankenkasse die gefahrenen Kilometer nach??? Das mit dem Wegstreckenzähler ist klar. Wie ist das aber wenn man jemanden befördert, der mir den Wisch als Bestätigung nicht unterschreiben kann?
Danke für die Hilfe
Gruß
Wollie
Du bist also selbsständig in einem anderen als dem Personenbeförderungsgewerbe? Und Du möchtest ehrenamtlich gegen eine Aufwandsentschädigung ein bisschen was tun? Für einen Verein, der sich schon länger mit dem Behindertentransport beschäftigt? Und Du hast gerade erst den P-Schein gemacht?
D a n n brauchst Du das alles nicht zu wissen. Und wenn in dem Verein niemand ist, der sich auskennt, dann lass es sein und den Verein überprüfen.
Wie hoch ist denn so die "Übungsleiterpauschale"?
Re: Mietwagen.... Fragen über Fragen...
Guckst Du hier... http://www.gehalt-tipps.de/gehalt-tipp/ ... reibetrag/André hat geschrieben: Wie hoch ist denn so die "Übungsleiterpauschale"?
Interessant ist:
Hauptjob plus 400€ Job plus Übungsleiterfreibetrag
Eins vorab, vielleicht wissen dies noch nicht soviele
Einige Krankenkassen werden in naher Zukunft im Plichtfahrgebiet KEINE Serienfahrten mehr für Taxen genehmigen, sondern nur noch für MIETWAGEN. Das will heissen, 1.02€ im Mietwagen ohne Einschlag anstatt den vollen Fahrpreis für Taxi im Plichtfahrgebiet.
Dies bedeutet, dass in naher Zukunft der reine Taxiunternehmner der keinen Mietwagen hat, auch keine Krankenfahrten mehr bekommt!!!
Mit dem Taxi zum Mietwagenpreis im Plichtfahrgebiet fahren geht nicht, weil beim Taxi die PLICHT besteht im Plichtfahrgebiet auch den üblichen Taxitarif zu verlangen.
Bei diesen Genehmigungen der Kunden für Mietwagen, wird auch die Telefonnummer der jeweiligen Krankenkassse drauf stehen, die man anrufen soll, um eine Nummer eines Taxi/Mietwagenunternehmens in seiner Nähe zu erfahren. Wie jeder weiß, sind alle Unternehmen, mit den dazugehörigen Konzessionen bei den Krankenkassen hinterlegt!
Sollte ein Unternehmer nur mit Taxikonzessionen gemeldet sein, so ist er erstmal bei Serienfahrten im Plichtfahrgebiet aussen vor.
In diesem Sinn noch einen schönen Tag!
Einige Krankenkassen werden in naher Zukunft im Plichtfahrgebiet KEINE Serienfahrten mehr für Taxen genehmigen, sondern nur noch für MIETWAGEN. Das will heissen, 1.02€ im Mietwagen ohne Einschlag anstatt den vollen Fahrpreis für Taxi im Plichtfahrgebiet.
Dies bedeutet, dass in naher Zukunft der reine Taxiunternehmner der keinen Mietwagen hat, auch keine Krankenfahrten mehr bekommt!!!
Mit dem Taxi zum Mietwagenpreis im Plichtfahrgebiet fahren geht nicht, weil beim Taxi die PLICHT besteht im Plichtfahrgebiet auch den üblichen Taxitarif zu verlangen.
Bei diesen Genehmigungen der Kunden für Mietwagen, wird auch die Telefonnummer der jeweiligen Krankenkassse drauf stehen, die man anrufen soll, um eine Nummer eines Taxi/Mietwagenunternehmens in seiner Nähe zu erfahren. Wie jeder weiß, sind alle Unternehmen, mit den dazugehörigen Konzessionen bei den Krankenkassen hinterlegt!
Sollte ein Unternehmer nur mit Taxikonzessionen gemeldet sein, so ist er erstmal bei Serienfahrten im Plichtfahrgebiet aussen vor.
In diesem Sinn noch einen schönen Tag!
hallo gast,
vielleicht weist du es auch nicht..aber die KK haben im Pflichtfahrgebiet noch NIE den vollen Taxitarif bezahlt ( ausnahme die BG).
diese zitate sind absoluter humbuk...sorry
vielleicht weist du es auch nicht..aber die KK haben im Pflichtfahrgebiet noch NIE den vollen Taxitarif bezahlt ( ausnahme die BG).
gast hat geschrieben:(..) 1.02€ im Mietwagen ohne Einschlag anstatt den vollen Fahrpreis für Taxi im Plichtfahrgebiet.
gast hat geschrieben:(..)Mit dem Taxi zum Mietwagenpreis im Plichtfahrgebiet fahren geht nicht, weil beim Taxi die PLICHT besteht im Plichtfahrgebiet auch den üblichen Taxitarif zu verlangen.
diese zitate sind absoluter humbuk...sorry
Bei uns sind es eben nur 1.02€ im Plichtfahrgebiet für Mietwagen, da ein Mietwagen eben kein Plichtfahrgebiet hat!Taximinister hat geschrieben:hallo gast,
vielleicht weist du es auch nicht..aber die KK haben im Pflichtfahrgebiet noch NIE den vollen Taxitarif bezahlt ( ausnahme die BG).gast hat geschrieben:(..) 1.02€ im Mietwagen ohne Einschlag anstatt den vollen Fahrpreis für Taxi im Plichtfahrgebiet.gast hat geschrieben:(..)Mit dem Taxi zum Mietwagenpreis im Plichtfahrgebiet fahren geht nicht, weil beim Taxi die PLICHT besteht im Plichtfahrgebiet auch den üblichen Taxitarif zu verlangen.
diese zitate sind absoluter humbuk...sorry
Wieso, dürft ihr im Plichtfahrgebiet beim TAXI Preise aushandeln, das wär mir neu! Deshalb sollte es auch nicht gehen, im Plichtfahrgebiet für Mietwagentarif Taxi zu fahren, auch nicht für Krankenfahrten.
Wenn dem so sein sollte kann man sich alles sparen, Plichtfahrgebiete für Taxen wie die Preise die die Städte dafür rausgeben! Dann kann ja jeder im Plichtfahrgebiet tun und lassen was er will!
Natürlich müssen Sie den vollen Tarif zahlen, wenn auf der Genehmigung TAXI steht!!!!hallo gast,
vielleicht weist du es auch nicht..aber die KK haben im Pflichtfahrgebiet noch NIE den vollen Taxitarif bezahlt ( ausnahme die BG).
Zuletzt geändert von gast am 15.12.2008, 12:00, insgesamt 2-mal geändert.