Zivilpolizei hällt mich an und...
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Zivilpolizei hällt mich an und...
Hallo, heute Mittag lade ich an einem Platz in der Regensburger Innenstadt zwei sehr alte Damen ein. Dies hat ungefähr 2 Minuten gedauert, bis sie im Auto (Großraum) und angeschnallt waren. Da der Taxistand, direkt daneben, auf einmal belegt war (nach Funkauftragvergabe) stand ich ein wenig doof da und die drei von hinten kommenden Autos (verkehrsbruhigter Bereich / Fußgängerzone mit Ausnahmen) mussten kurz warten.
Als ich los gefahren und mich der Verkehr psychologisch ein wenig geschoben hat übersah ich die direkt vor mir beginnende Einbahnstraße (Gassen) und fuhr diese falsch ein. Im selben Augenblick raste ein Zivilpolizeiwagen an mir vorbei und hob die Kelle, eine Frau schnauzte mich an ich solle dort vorn am Rand anhalten und dann folge die Kontrolle.
Ich tat was gesagt wurde und hielt an. Ein Mann und eine Frau stiegen aus dem Zivilpolizeiwagen aus und der Mann duzte mich direkt und sagte unfreundlich "Jetzt stellste dich da vorne an Rand (das Taxi)". Ich wies ihn darauf hin, dass er mich immer noch Siezen könne und er: "Dann stellen Sie sich eben an den Rand!". Weiter völlig agressiv und unfreundlich befehlte er mir alle Papiere rauszurücken... komplett alles....
Nebenbei riss er Sprüche wie "Meinen Sie als Taxifahrer haben sie Sonderrechte oder was?"...alles vor meinen Fahrgästen.
Meine Erklärungen, dass die Damen etwas länger brauchten, wegen ihren Alters und dass ich die Einbahnstraße übersehen habe waren ihm egal, er meinte er melde dies der Stadt und ich kann mich dann noch schriftlich wegen "BEHINDERUNG" und "Falscheinfahren in eine Einbahnstraße" äußern.
Was genau droht mir als Taxifahrer?
Behinderung? Soll das ein Witz sein? Gibts nicht sowas wie Verständnis? Wenn eine alte Frau über die Straße geht, zeigt man die dann auch an wegen Behinderung???
Einbahnstraße, ist halt sch*** gelaufen, hab sie wirklich übersehen und ist ja auch nix passiert.
Wer kann mir was Näheres sagen?
War das Verhalten des Polizisten angemessen? Duzt mich und stellt mich mit Sprüchen bloß.
Würde mich freuen, wenn sich einer zu Wort melden, der sich bisschen auskennt.
Grüße,
Robert aus Regensburg
Als ich los gefahren und mich der Verkehr psychologisch ein wenig geschoben hat übersah ich die direkt vor mir beginnende Einbahnstraße (Gassen) und fuhr diese falsch ein. Im selben Augenblick raste ein Zivilpolizeiwagen an mir vorbei und hob die Kelle, eine Frau schnauzte mich an ich solle dort vorn am Rand anhalten und dann folge die Kontrolle.
Ich tat was gesagt wurde und hielt an. Ein Mann und eine Frau stiegen aus dem Zivilpolizeiwagen aus und der Mann duzte mich direkt und sagte unfreundlich "Jetzt stellste dich da vorne an Rand (das Taxi)". Ich wies ihn darauf hin, dass er mich immer noch Siezen könne und er: "Dann stellen Sie sich eben an den Rand!". Weiter völlig agressiv und unfreundlich befehlte er mir alle Papiere rauszurücken... komplett alles....
Nebenbei riss er Sprüche wie "Meinen Sie als Taxifahrer haben sie Sonderrechte oder was?"...alles vor meinen Fahrgästen.
Meine Erklärungen, dass die Damen etwas länger brauchten, wegen ihren Alters und dass ich die Einbahnstraße übersehen habe waren ihm egal, er meinte er melde dies der Stadt und ich kann mich dann noch schriftlich wegen "BEHINDERUNG" und "Falscheinfahren in eine Einbahnstraße" äußern.
Was genau droht mir als Taxifahrer?
Behinderung? Soll das ein Witz sein? Gibts nicht sowas wie Verständnis? Wenn eine alte Frau über die Straße geht, zeigt man die dann auch an wegen Behinderung???
Einbahnstraße, ist halt sch*** gelaufen, hab sie wirklich übersehen und ist ja auch nix passiert.
Wer kann mir was Näheres sagen?
War das Verhalten des Polizisten angemessen? Duzt mich und stellt mich mit Sprüchen bloß.
Würde mich freuen, wenn sich einer zu Wort melden, der sich bisschen auskennt.
Grüße,
Robert aus Regensburg
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Behinderung - fast mein Lieblingsthema und damit starte ich hier mal mein erstes Posting, moin moin zusammen:
§ 12/4 StVo sagt dazu aus, dass uns das Halten im Halteverbot ("absolutes") und in zweiter Reihe zum Zwecke des Be- und entladens gestattet ist, wenn die Verkehrsverhältnisse dies zulassen. Und das lassen sie irgendwie meistens. Aber begreifen kann es Otto Normalautofahrer natürlich nicht, weil er es nicht weiß. Und dies gilt leider auch für eine Vielzahl von Polizeibeamten. Jedenfalls dürfte der Vorwurf der Behinderung damit zu Fall zu bringen sein. Und bei der Einbahnstraße kommt es eventuell darauf an, wie weit Du dort hineingefahren bist, Du wolltest doch sicherlich nur wenden!
Je nach Strafandrohung und Sachverhalt dem Bescheid widersprechen. Wenn dem nicht entsprochen wird, Rechtsanwalt suchen oder zahlen. Ehe es zur Verhandlung kommt, haben die beiden Beamten sicher schon eine verdammt große Gedächtnislücke.
Allerdings ist das hier wohl das falsche Unterforum
§ 12/4 StVo sagt dazu aus, dass uns das Halten im Halteverbot ("absolutes") und in zweiter Reihe zum Zwecke des Be- und entladens gestattet ist, wenn die Verkehrsverhältnisse dies zulassen. Und das lassen sie irgendwie meistens. Aber begreifen kann es Otto Normalautofahrer natürlich nicht, weil er es nicht weiß. Und dies gilt leider auch für eine Vielzahl von Polizeibeamten. Jedenfalls dürfte der Vorwurf der Behinderung damit zu Fall zu bringen sein. Und bei der Einbahnstraße kommt es eventuell darauf an, wie weit Du dort hineingefahren bist, Du wolltest doch sicherlich nur wenden!
Je nach Strafandrohung und Sachverhalt dem Bescheid widersprechen. Wenn dem nicht entsprochen wird, Rechtsanwalt suchen oder zahlen. Ehe es zur Verhandlung kommt, haben die beiden Beamten sicher schon eine verdammt große Gedächtnislücke.
Allerdings ist das hier wohl das falsche Unterforum
Zuletzt geändert von am am 05.09.2008, 10:27, insgesamt 1-mal geändert.
- Otto126
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Die Behinderung kannst du vielleicht loswerden, aber das "Falscheinfahren in eine Einbahnstraße" ist natürlich ungünstig.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
Trotz allem ist doch das falsch einfahren in die Einbahnstrasse höchstens eine Ordnungwidrigkeit und keine Straftat. Also könnte es höchstens zu einem oder 2 Punkten und ein wenig Geldstrafe kommen....
Tabakgenuss ohne Rauch? www.snus.de
@EinKerl
Herzlich willkommen hier im Forum und recht viele Beitäge von dir!
@Andrè:
Schön das du nach über 3 Jahren aus deiner "Leserecke" rausgekommen bist und jetzt aktiv werden willst.
Auch dir ein herzliches Willkommen!
Herzlich willkommen hier im Forum und recht viele Beitäge von dir!
@Andrè:
Schön das du nach über 3 Jahren aus deiner "Leserecke" rausgekommen bist und jetzt aktiv werden willst.
Auch dir ein herzliches Willkommen!
Sprich nur dann, wenn Du etwas Wertvolleres zu
sagen hast als Dein Schweigen!
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Na mal schauen. Wußte zwischenzeitlich gar nicht mehr, dass ich mich schon mal registriert hatte - insofern relativieren sich die drei Jahre dann auch wieder. Aber, man kann ja nunmal nicht auf allen Hochzeiten tanzen.Holgi hat geschrieben:...@Andrè:
Schön das du nach über 3 Jahren aus deiner "Leserecke" rausgekommen bist und jetzt aktiv werden willst.
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