Recht auf Vorkasse? Wo steht das?

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Taxrem
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Recht auf Vorkasse? Wo steht das?

Beitrag von Taxrem » 25.05.2008, 11:24

Ich habe gestern eine Fahrt die ich bei ca. 8 € unterbrechen müssen und Vorkasse verlangen für die weiterfahrt, weil der Kunde meinte daß andere Kollegen für einen Fünfer fahren (ca 6 km).
Der Kunde schrie mich an ich habe eine Beförderungsplicht und soll als scheiss Kartoffel mein Maul halten und weiterfahren.

Ich rief die Polizei, sie kommt nach 30 Minuten und meint daß der Kunde recht hat, ich darf das Geld nur am Ende einer Fahrt kassieren, ich schaute in der berliner Taxenverordnung und fand tatsächlich nichts über Vorkasse.

Wie sieht die rechtliche Situation aus?

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Taxi Georg
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Re: Recht auf Vorkasse? Wo steht das?

Beitrag von Taxi Georg » 25.05.2008, 12:17

Taxrem hat geschrieben:Ich habe gestern eine Fahrt die ich bei ca. 8 € unterbrechen müssen und Vorkasse verlangen für die weiterfahrt, weil der Kunde meinte daß andere Kollegen für einen Fünfer fahren (ca 6 km).
Der Kunde schrie mich an ich habe eine Beförderungsplicht und soll als scheiss Kartoffel mein Maul halten und weiterfahren.

Ich rief die Polizei, sie kommt nach 30 Minuten und meint daß der Kunde recht hat, ich darf das Geld nur am Ende einer Fahrt kassieren, ich schaute in der berliner Taxenverordnung und fand tatsächlich nichts über Vorkasse.

Wie sieht die rechtliche Situation aus?

Personenbeförderungsgesetz
§ 51 PBefG, Beförderungsentgelte und -bedingungen im Taxenverkehr
(1) 1 Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr festzusetzen.
2 Die Rechtsverordnung kann insbesondere Regelungen vorsehen über
Grundpreise, Kilometerpreise und Zeitpreise,
Zuschläge,
Vorauszahlungen,
die Abrechnung,
die Zahlungsweise und
die Zulässigkeit von Sondervereinbarungen für den Pflichtfahrbereich.
3 Die Landesregierung kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung übertragen.

Sowas habe ich nur in Chemnitz gefunden.

Verordnung
des Landkreises Chemnitzer Land über den Taxitarif

§ 7 Allgemeines
(1) In jedem Taxi ist eine gültige Taxitarifordnung mitzuführen und dem Fahrgast auf Verlangen vorzulegen.
(2) Der Taxifahrer ist verpflichtet, dem Fahrgast auf dessen Verlangen eine Quittung über das gezahlte Beförderungsentgelt unter Angabe der Fahrtstrecke, des amtlichen Kennzeichens oder der Ordnungsnummer des Taxis auszustellen.
(3) Während des Dienstes muss der Taxifahrer einen Betrag bis zu 100,00 EUR wechseln können. Fahrten zum Zwecke des Geldwechselns gehen zu Lasten des Fahrers.
(4) Der Taxifahrer ist berechtigt, den vereinbarten Fahrpreis bei Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes im Voraus zu kassieren.


In der Düsseldorf Taxenverordnung steht auch nichts drin.
Also wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich (in Düsseldorf)
keine Vorauszahlung verlangen.
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Freeman
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Beitrag von Freeman » 25.05.2008, 12:37

Laut § 4 Abs.1,2 der Hamburger Taxenordnung kann Vorkasse bei Verdacht der Zahlungsunfähigkeit gefordert werden .

Zahlungsunwilligkeit ( weniger oder gar nichts zahlen) ,also Zechprellerei ,
führt unabhängig davon zum sofortigen Fahrtende und zur sofortigen Fälligkeit des aufgelaufenen Fahrpreises .Zahlt er nicht vor dem Aussteigen , so ist er fällig .
Auch wenn die Staatsanwaltschaft die Tat später wohl wegen Mangels öffentlichen Interesses o.ä. einstellt , so hat die Polizei die Anzeige aufzunehmen .

der Clown
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Beitrag von der Clown » 25.05.2008, 14:00

Als Hamburger Taxifahrer denke ich mir mal folgendes:
Grundsätzlich liegt eine Beförderungpflicht vor und der Kunde zahlt grundsätzlich erst zum Fahrtende. Du kannst aber laut § 7 Satz 1 der Beförderungsentgeldverordnung Berlin einen Vorschuss verlangen. Da der Zeitpunkt hierbei nicht niedergeschrieben ist, kannst Du dieses nach meinem Verständnis auch während der Fahrt machen. Kommt der Fahrgast deiner Aufforderung nicht nach, bist Du berechtigt nach § 3 Satz 2 den bisher zustande gekommenen Fahrpreis zu fordern.

http://www.derinnenspiegel.de/taxitarif ... lin_tt.php

Wenn Dir nächstes Mal wieder jemand die 5 Euro Nummer vorführt, dann lach höflich und sag ihm sachlich ruhig, warum Du lieber auf Uhr fährst. Sollte er dann pampig werden und es sind erst nur ein paar Euro drauf, dann schmeiß ihn raus. Es gibt immer noch genug zahlungswillige Kunden.

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Beitrag von Stern 16 » 25.05.2008, 14:41

Du mußt entscheiden, ob Du Ihn fährst. Du mußt entscheiden ob nach negativen Erfahrungen von Kollegen gehört, überhaupt Du Ihn mit nimmst. Du mußt nur die Kundenadresse anfahren um Deiner Beförderungspflicht nach zu kommen. Du kannst den Kunden auch wärend der Fahrt bei Unstimmigkeiten an dei Luft setzen. Aber niemals Deine Pflicht zur Schadensabwendung vernachlässigen. Auf einer Landstr. einfach raswerfen geht nicht. Grundsätzlich: Im Pflichtfahrgebiet gilt der festgelegte Tarif vom Kreis. Außerhalb nach Deinem ermessen oder Deines Chef's.
Gruß
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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 25.05.2008, 18:05

Die Beleidigung reicht aus aus, um deine Beförderungspflicht zu beenden — Aggressivität von Seiten des Fahrgastes musst du dir nicht bieten lassen.

Hat er am Ende der Tour den kompletten Preis bezahlt, inklusive der halben Stunde Wartezeit?
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Beitrag von Paulysega » 25.05.2008, 18:25

Ich hätte nicht die Polizei gerufen, sondern den rausgeworfen. Ich lasse mich doch nicht beleidigen.

Die halbe Std. in der du gewartet hast hättest du jemand anderes fahren können. Denn er wird die halbe Std. Wartezeit nicht bezahlt haben. Würde ich übrigens auch nicht machen an seiner Stelle.

Übrigens die Polizei meint viel. Nur Meinungen würden mich nicht interessieren. Denn mit Sicherheit kennen die Beamten nicht die Fahr und Funkdienstordnung geschweige den das Personenbeförderungsgesetz (zumindestens die entsprechenden Stellen)
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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 25.05.2008, 19:07

Richtig, meistens macht es mehr Sinn, die Summe abzuschreiben anstatt auf die Sheriffs zu warten.
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Beitrag von gardine » 25.05.2008, 19:14

Otto126 hat geschrieben:Richtig, meistens macht es mehr Sinn, die Summe abzuschreiben anstatt auf die Sheriffs zu warten.
Ja, leider.
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Taxi Georg
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Beitrag von Taxi Georg » 25.05.2008, 20:10

Ich hatte vor ein paar Wochen einen Auftrag übers Display bekommen.
Direkt im Anschluss funkt mich die Zentrale an und teilte mir mit, dass es in der Vergangenheit mit dem Kunden Ärger gab und ich solle mir die Fahrt im Voraus bezahlen lassen.

Beim Kunden angekommen wollte dieser nach Solingen.
Ich sagte ihm, dass dies eine Auswertstour ist und das ich die Fahrt im Voraus bezahlt haben muss. Am Ende wurde natürlich die Vorlegung verrechnet.

Kein Problem mit dem Kunden.

Also ich sage euch, wenn mir der FG nicht geheuer ist, lasse ich mir die Auswertsfahrten im Voraus bezahlen. Erlaubt oder nicht.

Wer nichts zu verbergen hat, bezahlt auch im Voraus.
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Beitrag von der Clown » 26.05.2008, 14:34

Otto126 hat geschrieben:Richtig, meistens macht es mehr Sinn, die Summe abzuschreiben anstatt auf die Sheriffs zu warten.
Ich habe bisher gute Erfahrungen gemacht, wenn ich direkt zur nächsten Wache gefahren bin. Ein gut überschaubarer Zeitaufwand und eine sehr gute Abschreckung für die Fahrgäste so etwas nicht noch einmal zu machen, insbesonders wenn die Fahrgäste gut angetrunken sind. Das Geld konnte ich abschreiben, aber für die Zukunft wird sich der Fahrgast das wohl etwas genauer überlegen.

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Beitrag von tuerelue » 26.05.2008, 22:57

@clown
wenn die Fahrgäste, wie du sagst gut angetrunken waren, hat das Fahren zu Polizei überhaupt keine Abschreckung, denn am nächsten Tag haben die Blackout und wissen nichts von den nächtlichen Ereignissen.

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Beitrag von DD 211 » 27.05.2008, 03:14

In der Dresdner Taxiordnung steht dazu konkret garnix drin. auch nicht ob die Bezahlung vor oder nach der Fahrt zu erfolgen hat. Nur das ich Fahrgäste ablehnen kann wenn diese die Sicherheit oder den "geordneten Dienstablauf" stören.
Tabakgenuss ohne Rauch? www.snus.de

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Beitrag von pl » 27.05.2008, 13:30

PBefG § 51 Beförderungsentgelte und -bedingungen im Taxenverkehr

1. Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr festzusetzen. Die Rechtsverordnung kann insbesondere Regelungen vorsehen über
1. Grundpreise, Kilometerpreise und Zeitpreise,
2. Zuschläge,
3. die Voraussetzungen
4. die Abrechnung,
5. die Zahlungsweise und
6. die Zulässigkeit von Sondervereinbarungen für den Pflichtfahrbereich.
Die Landesregierung kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung übertragen.

§ 4 Taxenordnung (Hamburg) Zahlungsweise
(1) Das Beförderungsentgelt ist nach Beendigung der Fahrt zu entrichten. Die Taxenfahrerin oder der Taxenfahrer kann jedoch bei konkretem Verdacht der Zahlungsunfähigkeit des Fahrgastes schon vor Antritt der Fahrt als Vorauszahlung die Entrichtung eines dem voraussichtlichen Beförderungsentgelt entsprechenden Betrages verlangen.

--pl.

EiCab
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Abschlag!

Beitrag von EiCab » 19.08.2008, 22:31

Damit Du auf der rechtlich sicheren Seite bist:

Du darfst für die schon zurückgelegten Beförderungsstrecken Abschlag bzw. Teilzahlung verlangen,
Damit machst du also keine Vorkasse, sondern verlangst nur Bezahlung für das, was Du schon geleistet hast!

Gruss eicab!

EinKerl
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Beitrag von EinKerl » 05.09.2008, 16:57

Wenn dich der Fahrgast anschreit und meint er könnte für 5 Euro Festpreis fahren, kannst du sehr wohl anhalten, den Fahrpreis auf der Uhr verlangen und den Fahrgast rausschmeißen, auf Grund von Aggression und Beleidigung. Zahlen sie nicht, muss die Polizei gerufen werden, die Uhr läuft in diesem Falle weiter. Hatte schon oft solche Situationen und habe mein Geld IMMER bekommen, nachdem ich die Polizei eingeschalten habe. Hier in Regensburg, sind die ganz scharf auf solche Idioten, die im Taxi Rumstressen oder am Besten nicht zahlen wollen.

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Beitrag von am » 06.09.2008, 01:45

Die Frage nach Vorkasse kann sich im Pflichtfahrgebiet doch gar nicht stellen. Es wird bezahlt, was auf der Uhr steht. Wenn der Kunde den Preis während der Beförderung anzweifelt oder die Nichtbezahlung androht, wird die Fahrt an Ort und Stelle unterbrochen oder beendet. Und da in diesem Fall ja berechtigte Zweifel an der Zahlungswilligkeit des Kunden bestehen, sollte man durchaus Vorkasse für den restlichen Weg verlangen können, ohne ein juristisches Nachspiel befürchten zu müssen. In aller Regel genügt aber die Androhung, die Beförderung zu beenden, um dem Rumgezicke ein Ende zu bereiten.

Davon abweichend sollen beispielsweise laut unserer örtlichen Taxiverordnung Auswärtsfahrten übrigens vorzugsweise vorab verhandelt werden. Aber dann wird auch vorab bezahlt.

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Beitrag von Otto126 » 06.09.2008, 02:57

EinKerl hat geschrieben: Hier in Regensburg, sind die ganz scharf auf solche Idioten, die im Taxi Rumstressen oder am Besten nicht zahlen wollen.
Und das ist auch gut so!
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

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Re: Recht auf Vorkasse? Wo steht das?

Beitrag von TaMi » 06.09.2008, 13:00

Taxrem hat geschrieben: Ich rief die Polizei, sie kommt nach 30 Minuten und meint daß der Kunde recht hat, ich darf das Geld nur am Ende einer Fahrt kassieren..
Hat die Polizei den Fahrgast auch darauf aufmerksam gemacht, das es im Pflichtgebiet keine Verhandung/Festspreise gibt ?

Es sei den er hat sich die Mühe gemacht und hat mit den hiesigen Taxiverband über Preis verhandelt.

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Re: Recht auf Vorkasse? Wo steht das?

Beitrag von am » 06.09.2008, 13:50

Taximinister hat geschrieben:.......Hat die Polizei den Fahrgast auch darauf aufmerksam gemacht, das es im Pflichtgebiet keine Verhandung/Festspreise gibt ?
....

Wohl nur, wenn es zwei von den gefühlten 1 % der Polizeibeamten waren, die sich auch nur annähernd mit der Materie auskennen. Die Mehrzahl glänzt in Sachen Taxi leider nur mit Halbwissen. Und das ist bekanntlich mitunter gefährlicher, als gar kein Wissen.

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