Falsch getankt - was nun?

Der Bereich für Fragen rund um das Taxigewerbe.
Benutzeravatar
Wikinger
Vielschreiber
Beiträge: 642
Registriert: 27.08.2004, 00:53
Wohnort: Thule

Beitrag von Wikinger » 21.05.2008, 09:41

Habe leider nur das Urteil, aber nicht das Verfahren, denke aber, dass es wie hier um Schadensersatz ging.

Müsste dann halt mal eruiert werden, wenn einer Langeweile hat. Andererseits zählt das Urteil.

Benutzeravatar
Taxi Georg
Vielschreiber
Beiträge: 10578
Registriert: 10.06.2007, 09:09
Wohnort: Düsseldorf am Rhein
Kontaktdaten:

Beitrag von Taxi Georg » 21.05.2008, 10:18

Wikinger hat geschrieben:Habe leider nur das Urteil, aber nicht das Verfahren, denke aber, dass es wie hier um Schadensersatz ging.

Müsste dann halt mal eruiert werden, wenn einer Langeweile hat. Andererseits zählt das Urteil.
Ich gebe zu, wenn ich einen Fehler mache.
Dies ist aber kein Grund unhöflich zu werden Wikinger!

Es hätte gereicht, wenn man gesagt bzw. geschrieben hätte:
"Horafas, deine Aussage ist nicht richtig. Dass sieht so und so aus"

Höflichkeit ist keine Zeitverschwendung!

Ich ziehe hiermit meine Aussage von Seite 1 zurück. (in diesem Fall)

Schadenersatz für falsches Tanken
Ein Mitarbeiter, der ein mit Dieselkraftstoff betriebenes Dienstfahrzeug
mit Superbenzin betankt, muss dem Arbeitgeber die durch die
Fehlbetankung entstandenen Reinigungs- und Reparaturarbeiten
ersetzen.

Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, mit ihm zur Verfügung
gestellten Gegenständen sorgsam umzugehen und Beschädigungen zu
vermeiden, grob fahrlässig verstoßen. Die Zapfpistolen und Schläuche
sind für Dieselkraftstoff und Superbenzin deutlich unterschiedlich gefärbt.
Dies hätte dem Arbeitnehmer sofort auffallen müssen.

Verwaltungsgericht Trier, Az.: 1 K 1152/04.TR
:arrow: Link
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

Benutzeravatar
Wikinger
Vielschreiber
Beiträge: 642
Registriert: 27.08.2004, 00:53
Wohnort: Thule

Beitrag von Wikinger » 21.05.2008, 11:43

Hallo Horafas!

Bitte sieh es mir nach, ich schreibe sehr selten so viel, aber in der letzten Zeit sind hier zu viele sagen wir mal "Falschmeldungen" verbreitet worden, und ich denke, wenn jemand ganz neu ist und um Hilfe bittet, dass man ihm eine faire Auskunft geben sollte, und nicht das ewige besserwisserische Postengeschwafel.

Jeder, der hier schreibt, sollte vielleicht auch mal in Erwägung ziehen, dass auf Grund seines Dummgesabbels der unwissende und ratsuchende Kollege jetzt zum Anwalt rennt. Wer dafür dann die Verantwortung übernehmen will...

Hier wird inzwischen viel zu viel Polemik, sprich Klassenkampf verbreitet! Eigentlich sitzen Fahrer und Unternehmer aber in einem Boot. Kein Boot ohne Matrosen, aber auch keins ohne Käpt´n.

Daher bin ich inzwischen recht angefressen, denn nicht nur unsere Verbändler bewegen nichts, und gefallen sich in Selbstbeschau, nein nein, die Herrschaften Fahrer können dies genauso gut.

Also, Horafas, da Du zu den von mir geschätzten Beiträglern gehörst, sieh mir bitte meine polterige Art nach. Aber nur so kann man mal ein wenig wachrütteln.

Danke übrigens für das prompte Setzen des recherchierten Links. Du siehst, ich kann auch anders...

Benutzeravatar
Taxi Georg
Vielschreiber
Beiträge: 10578
Registriert: 10.06.2007, 09:09
Wohnort: Düsseldorf am Rhein
Kontaktdaten:

Beitrag von Taxi Georg » 21.05.2008, 11:59

Wikinger hat geschrieben: Danke übrigens für das prompte Setzen des recherchierten Links. Du siehst, ich kann auch anders...
Danke, ich auch.

Gruß
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

Benutzeravatar
Otto126
Vielschreiber
Beiträge: 7679
Registriert: 20.03.2005, 07:51
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Otto126 » 21.05.2008, 13:35

Stern 16 hat geschrieben:@
Otto126
Hättes Du mich mit diesem Ton angesprochen :twisted: :twisted: :twisted:
Stern16, wenn du mich so angesprochen hättest, hättest du auch eine entsprechende Antwort bekommen.

Ich habe 15 Jahre (bei derselben Firma) auf dem Buckel, aber einem, der erst seit drei Wochen, zudem als Aushilfe, dabei ist, seinen Irrtum als grobe Fahrlässigkeit auszulegen, geht für mein Empfinden völlig an der Realität vorbei.

Außerdem scheint die "Tanksituation" ziemlich merkwürdig zu sein. In Holland tanken? Da wäre ich schon gespannt, was ein Richter dazu sagt.

Mich würde die Klärung der Frage übrigens keinen Pfennig bzw Cent kosten, denn für den Fall ist man ja in der Gewerkschaft...
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

Benutzeravatar
tuerelue
Vielschreiber
Beiträge: 284
Registriert: 31.12.2007, 17:36
Wohnort: Aachen

Beitrag von tuerelue » 21.05.2008, 13:39

@Otto
Was interessiert einen Richter wenn ich in Holland tanke?
Ich tanke ständig in Holland oder Belgien. Pro Liter 10 - 15 ct billiger.

Benutzeravatar
Otto126
Vielschreiber
Beiträge: 7679
Registriert: 20.03.2005, 07:51
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Otto126 » 21.05.2008, 13:53

Das ist aber ein total anderer Fall als in dem Link, der zum Beweis der Schadenersatzpflicht herangezogen wurde:
Schadenersatz für falsches Tanken (464)
(jlp). Ein Mitarbeiter, der ein mit Dieselkraftstoff betriebenes Dienstfahrzeug mit Superbenzin betankt, muss dem Arbeitgeber die durch die Fehlbetankung entstandenen Reinigungs- und Reparaturarbeiten ersetzen. Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, mit ihm zur Verfügung gestellten Gegenständen sorgsam umzugehen und Beschädigungen zu vermeiden, grob fahrlässig verstoßen. Die Zapfpistolen und Schläuche sind für Dieselkraftstoff und Superbenzin deutlich unterschiedlich gefärbt. Dies hätte dem Arbeitnehmer sofort auffallen müssen.
Verwaltungsgericht Trier, Az.: 1 K 1152/04.TR
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/06-S ... te-402.htm
Im Ausland getankt, also nicht mal eine gewohnte deutsche Tankstelle, merkwürdige Anweisungen, diese oder jene Schlange zum Anstehen zu benutzen — nö, das ist definitiv für einen Neuanfänger keine grobe Fahrlässigkeit.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

Benutzeravatar
tuerelue
Vielschreiber
Beiträge: 284
Registriert: 31.12.2007, 17:36
Wohnort: Aachen

Beitrag von tuerelue » 21.05.2008, 13:55

@otto
sorry, da hatte ich einen falschen Bezug angenommen.

Benutzeravatar
Otto126
Vielschreiber
Beiträge: 7679
Registriert: 20.03.2005, 07:51
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Otto126 » 21.05.2008, 14:09

tuerelue hat geschrieben:@otto
sorry, da hatte ich einen falschen Bezug angenommen.
Kein Problem, ich nehme doch nicht an, dass es verboten ist, in Holland zu tanken, oder?
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

Benutzeravatar
tuerelue
Vielschreiber
Beiträge: 284
Registriert: 31.12.2007, 17:36
Wohnort: Aachen

Beitrag von tuerelue » 21.05.2008, 14:59

deshalb ja mein Einwand. Solange man dabei spart.

Benutzeravatar
jr
Vielschreiber
Beiträge: 6862
Registriert: 26.04.2004, 14:44
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von jr » 21.05.2008, 15:03

pl schrieb:
Ich frag mich allerdings, wie so ein Fall ausgerechnet vor ein Verwaltungsgericht gekommen ist.
Es ging um Verpflichtungen aus dem Landesbeamtengesetz hinsichtlich der Haftungsfrage bei Schäden. Bei Taxifahrern dürften andere Gerichte zum Zuge kommen. Verbeamtet sind wir ja höchstens virtuell im Sinne des staatlichen Ordnungsrahmens. :lol:

Prinz
Ich bin neu hier
Beiträge: 4
Registriert: 21.05.2008, 15:27
Wohnort: Trier

Beitrag von Prinz » 21.05.2008, 19:10

Mal ganz ehrlich, es ist ganz schön traurig, wenn so ein Fall vor Gericht geht!
Die Chefin ist doch schon so anständig und verlangt nicht den vollen Betrag!

Wenn ich falsch tanke, was zugegeben jedem passieren kann, stelle ich mir
bestimmt nicht die Frage, wer Schuld hat... dass weiß ich dann schon selbst...

Ich würde sagen, bezahle die 25o,- Euro Lehrgeld... so schnell tankst Du nicht mehr falsch... :wink:

Paulysega
User
Beiträge: 179
Registriert: 25.12.2006, 23:52
Wohnort: Essen
Kontaktdaten:

Beitrag von Paulysega » 21.05.2008, 19:28

Vielleicht kannst du es auch auf 2 mal zahlen. Frag einfach höfflich dann wird Sie dir den Kopf nicht abreißen.
Bild

Benutzeravatar
Otto126
Vielschreiber
Beiträge: 7679
Registriert: 20.03.2005, 07:51
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Otto126 » 22.05.2008, 15:54

Zahl' es gar nicht!

Warum solltest du 250 Tacken abdrücken, wenn es dafür keine rechtliche Grundlage gibt!

Soll der Chef dich doch verklagen, ich wette, er wird es sich überlegen...du besorgst dir Prozesskostenbehilfe und zahlst nicht mal den Rechtsanwalt.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

Benutzeravatar
jr
Vielschreiber
Beiträge: 6862
Registriert: 26.04.2004, 14:44
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von jr » 22.05.2008, 17:09

Versuchen kann man das immer, aber es klug ist? Die rechtliche Grundlage ist nach meinem Eindruck immerhin so klar, daß es mit der Prozeßkostenhilfe schwer werden könnte.

Paulysega
User
Beiträge: 179
Registriert: 25.12.2006, 23:52
Wohnort: Essen
Kontaktdaten:

Beitrag von Paulysega » 22.05.2008, 17:47

Otto126 hat geschrieben:Zahl' es gar nicht!

Warum solltest du 250 Tacken abdrücken, wenn es dafür keine rechtliche Grundlage gibt!

Soll der Chef dich doch verklagen, ich wette, er wird es sich überlegen...du besorgst dir Prozesskostenbehilfe und zahlst nicht mal den Rechtsanwalt.
Der Chef muß ihn nicht verklagen. Ist doch keine große Kunst einen Geringfügig Beschäftigten Fahrer an die Luft zu setzen.
Bild

Prinz
Ich bin neu hier
Beiträge: 4
Registriert: 21.05.2008, 15:27
Wohnort: Trier

Beitrag von Prinz » 22.05.2008, 20:22

Otto126 hat geschrieben:Zahl' es gar nicht!

Warum solltest du 250 Tacken abdrücken, wenn es dafür keine rechtliche Grundlage gibt!

Soll der Chef dich doch verklagen, ich wette, er wird es sich überlegen...du besorgst dir Prozesskostenbehilfe und zahlst nicht mal den Rechtsanwalt.
1. Sicherlich gibt es eine rechtliche Grundlage!
2. Das Arbeitsverhältnis würde über so einen Streit nur leiden, bzw. wahrscheinlich beendet.
3. Ein bißchen Anstand sollte jeder haben!

Benutzeravatar
Otto126
Vielschreiber
Beiträge: 7679
Registriert: 20.03.2005, 07:51
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Otto126 » 24.05.2008, 04:29

1 eine rechtliche Grundlage? Sicher gibt's die, aber die trifft hier nicht zu, zumindest nicht die, nach der der verbeamtete Kraftfahrer aus dem zitierten Link zu Schadenersatz verdonnert worden ist. Und bis jetzt hat noch keiner in diesem Thread diese Grundlage überhaupt benannt.

2. dann sucht er sich halt einen anderen Boss. Als geringfügig Beschäftigter ist das ja kein Problem. Allerdings nennt man das wohl Nötigung, wenn man den Kollegen vor die Alternative stellt, entweder etwas zu bezahlen, wozu er nicht verpflichtet ist, oder aber wieder arbeitslos zu werden.

3. Richtig, ich finde es enorm unanständig von dem Chef, sich auch noch an so einer Sache bereichern zu wollen. Und verdammt unanständig von den hier schreibenden Unternehmern, dass sie auch noch argumentativ behilflich sein wollen, einen jungen, unerfahrenen Kollegen über den Tisch zu ziehen...

Ihr glaubt wohl, wenn jemand schon so blöd ist, sich überhaupt auf eine Taxe zu setzen und sich derartig ausbeuten zu lassen, kann man alles mit ihm machen!
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

einfach-pingu
Vielschreiber
Beiträge: 673
Registriert: 17.01.2006, 01:15
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von einfach-pingu » 24.05.2008, 12:16

wo bereichert sich denn der Unternehmer da?? Beim Bereichern macht man Gewinn, er bezahlt aber einen tatsächlich entstandenen Schaden.

Wer nun zahlen muss oder moralisch zahlen sollte- weiß ich auch nicht so recht.
Meiner erster Gedanke war auch "man ist der blöd, das SIEHT man doch"
(Die falsche Zapfpistole hatte ich auch schon in der Hand, hatte es dann aber genau daran gesehen)

Aber, im Ausland, nach "Anleitung" vom Kollegen sieht das ja schon anders aus.
Trotzdem ist der Unterneheme ja nun wirklich nicht schuld dran, wenn einer falsch tankt. (Es sei denn, mal lastet ihm an, so paddelige Fahrer einzustellen)

Also, wenn ich falsch getankt hätte, wäre mir sofort klar, ich bin schuld und muss das zahlen. Trotzdem wäre ich in so einem Fall natürlich sehr glücklich, wenn der Chef dann sagt "kann schonmal vorkommen, ich übernehme das ausnahmsweise mal" Das würde sicher nicht gerade für ein besonders schlechtes Verhältnis zu Chef und Firma sorgen.
Und ein glücklicher, zufriedener, loyaler Fahrer ist sicher auch nicht das schlechteste für eine Firma :-) Vielleicht steckt sich so ein glüclicher Fahrer dann auch weniger in die eigen Tasche. Und wird in Zukunft auch vorsichtger sein.
Vielleicht tritt aber auch genau das Gegenteil ein: Fahrer hat gelernt, es macht nix, Chef zahlt :shock:
Also ist das wohl abhängig, von den Fahrern, was der Unternehmer da tut.
Ich geh aber doch mal davon aus, dass der nicht bewusst einen Haufen von betrügenden Trotteln einstellt. Also, kann er das ausnahmsweise ruhig zahlen. Darf aber dabei ruhig deutlich machen, dass das eine Ausnahme ist, wegen der besonderen Umstände
Humor ist, wenn man trotzdem lacht

Benutzeravatar
Otto126
Vielschreiber
Beiträge: 7679
Registriert: 20.03.2005, 07:51
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Otto126 » 24.05.2008, 16:10

Man muss ihm schon "grobe Fahrlässigkeit" nachweisen, sonst geht gar nichts, und das dürfte in diesem Einzelfall, wegen der besonderen Umstände, schwierig sein. Eine "einfache Fahrlässigkeit" reicht nicht aus, um einen Schadenersatzanspruch gegen einen Arbeitnehmer zu begründen.

Das geht aber alles nur vor Gericht, und insoweit kann unser junger Freund seinem Chef sagen: wenn du Geld von mir willst, musst du mich schon verklagen.

Einen Schadenersatz aus "moralischen" Gründen kennt das deutsche Recht im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

Antworten