Konzession abgelaufen und trotzdem Taxi in Betrieb

Der Bereich für Fragen rund um das Taxigewerbe.
Antworten
Benutzeravatar
SV_Treiber
User
Beiträge: 135
Registriert: 20.02.2007, 14:04
Wohnort: Bei Bremen

Konzession abgelaufen und trotzdem Taxi in Betrieb

Beitrag von SV_Treiber » 18.07.2007, 12:18

Folgendes Fallbeispiel würde mich interessieren, vielleicht gibt es
ja den ein oder anderen Spezialisten, der mir das beantworten kann.


Was passiert einem Halter, dessen Konzessionen abgelaufen sind,
er diese auch nicht verlängert bekommt und trotzdem seine Fahrer
mit diesen Fahrzeugen auf die Straße schickt?

Was passiert einem Fahrer, der nicht weiß, dass die Konzession nicht
mehr gültig ist? (Ich weiß, ein Auszug der Genehmigungsurkunde hat
im Auto zu liegen und der Fahrer hat sich davon zu überzeugen usw.
es handelt sich aber ja auch nur um ein Fallbeispiel.)
Ich möchte schlafend sterben wie mein Opa, nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer.

Benutzeravatar
DD 211
Vielschreiber
Beiträge: 1015
Registriert: 18.05.2007, 15:04
Wohnort: Dresden
Kontaktdaten:

Probleme

Beitrag von DD 211 » 19.07.2007, 03:01

bei uns in der Stadt gibts auch ne Firma der seine Konzessionen nicht mehr verlänbgert bekommt. In dem Fall kann man die Konzessionen dann auch nicht mehr kaufen, sie gehen an die Stadt zurück. Bei uns würden diese Autos keinen Tag mehr drausssen fahren, sobald das einer Spitz kriegt, ist auch schon ein Anruf beim Freund und Helfer fällig.
Der Rest ist dann Vermutung, aber wenn du als Fahrer dem Kläger (Staatsanwalt) klarmachen kannst das du es wirklich nicht wusstest und dort nur deiner Pflicht nicht nachgekommen bist die Konzession "täglich" zu prüfen wird das für dich wohl weniger schlimm als für den Chef. Der kann sich dann frisch machen. Das wird teuer.
Tabakgenuss ohne Rauch? www.snus.de

der Bunte
Vielschreiber
Beiträge: 267
Registriert: 15.06.2005, 06:05
Wohnort: hamburg

Beitrag von der Bunte » 19.07.2007, 16:36

in einem früheren betrieb von mir, hat mal ein fahrer mit abgelaufenem P-schein nen unfall gehabt..... das alleine gab schon ne richtige lampe für den unternehmer....

soweit ich mich entsinne waren das damals 450.- DM und sogar nen punkt für den unternehmer......nach dem vorfall hat er dann quartalsweise die papiere vorlegen und abzeichnen lassen (unternehmerische sorgfaltspflicht) :-)

deine frage ist wohl dann ne sache für juristen, stichwort fahrlässig oder vorsätzlich, wie lange abgelaufen etc....

Benutzeravatar
SV_Treiber
User
Beiträge: 135
Registriert: 20.02.2007, 14:04
Wohnort: Bei Bremen

Beitrag von SV_Treiber » 07.08.2007, 12:39

Um dieses Thema nicht im Sande verlaufen zu lassen, und Euch auf
dem Laufenden zu halten, hier erstmal die Strafen für den Fahrer:

Sollte der Fahrer nicht gewusst haben, dass die Konzession abgelaufen war
(eigentlich muss man diese aber vor jeder Schicht kontrollieren, zumindest
den Auszug, der im Wagen liegen muss), so droht ihm ein Bußgeld, nichts
weiter.
Sollte dem Fahrer aber nachgewiesen werden können, dass er bewußt ohne
gültige Konzession gefahren ist, ist der Ar_ch ab.
Fahrverbot (zeitlich begrenzt) und Entzug des P-Scheins auf Lebzeiten!!!



Übrigens hat Anschei_en bei der Behörde nicht geholfen, denn der
Anzeigende bekam zur Antwort, man wisse nicht einmal, wie so ein
Auszug aus der Genehmigung aussehe! (Ohne Worte!)

Der Unternehmer fuhr also weiterhin unbehelligt OHNE gültige Konzession
durch die Lande. (Das wußten mittlerweile alle Unternehmen in der Umgebung)

Mittlerweile soll, Gerüchten zufolge, die zuständige Behörde gemeinsam
mit der Polizei den Betrieb stillgelegt haben. (Sollte zumindest gestern passieren.)

Man wird sehen, wie diese Geschichte weitergeht.
Ich möchte schlafend sterben wie mein Opa, nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer.

Taxi Edi
User
Beiträge: 40
Registriert: 26.09.2007, 04:12
Wohnort: Bürgstadt
Kontaktdaten:

Beitrag von Taxi Edi » 05.10.2007, 23:21

Lasst uns doch mal bitte das Fallbeispiel etwas verfeinern...

Angenommen jemand hat die Zusage einer Konzessionserteilung bekommen und aufgrund der Zusage ein Taxiunternehmen neu gegründet. Alle Nachweise wurden erbracht und sind in Ordnung. Auch das neue Fahrzeug ist bestellt.

Nun schafft es aber der Hersteller des Fahrzeuges nicht, die Auslieferung zum genannten Zeitpunkt durchzuführen. Das Landratsamt fragt nach und wird vertröstet und fragt nach und wird vertröstet und fragt nach...

Was passiert, wenn der Wagen kommt aber der Konzession zwischenzeitlich vergeben wurde? Ist es dann automatisch eine Insolvenz mit 0,0 gefahrenen Kilometern?

Edi
Bild

Benutzeravatar
SV_Treiber
User
Beiträge: 135
Registriert: 20.02.2007, 14:04
Wohnort: Bei Bremen

Beitrag von SV_Treiber » 09.10.2007, 13:46

Diese Frage geht in die völlig falsche Richtung, denn in meinem Fall
waren die Fahrzeuge da, nur die Konzessionen wurden aufgrund
mangelnder Zuverlässigkeit nicht verlängert.

Die Fahrzeuge wurden allerdings weiterhin als Taxi eingesetzt.



Dein Beispiel läuft in eine völlig andere Richtung, Konzession ohne Auto.

Vielleicht sollte ich Dir mal die Adresse des anderen Unternehmers geben,
Ihr könntet Euch dann gut ergänzen. :roll:



Aber mal im Ernst, was soll passieren, lass Dir die Lieferverzögerung
schriftlich bestätigen, dann wird die Konzession auch nicht anderweitig
vergeben werden.
Ich möchte schlafend sterben wie mein Opa, nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer.

Taxi Edi
User
Beiträge: 40
Registriert: 26.09.2007, 04:12
Wohnort: Bürgstadt
Kontaktdaten:

Beitrag von Taxi Edi » 09.10.2007, 18:31

Wenn es nach meiner Konzessionsbehörde geht, kann sie sehr wohl die reservierte Konzession anderweitig vergeben wenn ich nicht bald mit einem einsatzbereiten Fahrzeug beikomme.

Ich mache mir halt nur Sorgen, das ich am Ende ein Auto habe aber keine Konzession. Kann man eigentlich auch ohne Konzession ein Taxiunternehmen betreiben?

Edi
Bild

Benutzeravatar
schnelle_Gerti
Vielschreiber
Beiträge: 488
Registriert: 10.03.2006, 15:28
Wohnort: Bottrop

Beitrag von schnelle_Gerti » 10.10.2007, 05:57

Taxi Edi hat geschrieben:
Kann man eigentlich auch ohne Konzession ein Taxiunternehmen betreiben?

Edi
Da du Unternehmer werden willst, hast du doch die Prüfung abgelegt, somit weißt du doch, dass das nicht geht.

Gerti
es grüßt
Gerti



Bild

Taxi Edi
User
Beiträge: 40
Registriert: 26.09.2007, 04:12
Wohnort: Bürgstadt
Kontaktdaten:

Beitrag von Taxi Edi » 10.10.2007, 07:49

Hallo Gerti,

ich kann mich nicht erinnern das dies ein Thema bei der Prüfung war. Im Grunde genommen hat die sich ja eh hauptsächlich um buchhalterischen Steuerkram gedreht als um wichtigere Themen wie diese hier.

Zur Klärung wichtiger Themen brauche ich die Hilfe erfahrener Menschen wie Dir zum Beispiel...

BTT: Dann bleibt mir nichts anderes übrig als zu hoffen das mir keiner innerhalb der nächsten vier Wochen die Konzession wegschnappt...
Bild

Wattwurm
Vielschreiber
Beiträge: 11156
Registriert: 14.07.2007, 20:40

Beitrag von Wattwurm » 13.10.2007, 17:08

Kleiner Tipp: Gebe dem baby einfach einen anderen namen. Selbstverständlich kannst du dich mit einem einkaufs-boten- hol-und-bringe-dienst oder einem begleitservice selbstständig machen. Dafür benötigst du keine taxikonzession sondern lediglich einen gewerbeschein....

Damit könntest du die zeit ganz gut überbrücken bis zur erteilung deiner taxikonzession. Bekommst du keine konzession und diese geschichte läuft einigermassen gut, kannst du auf eine konzession auch verzichten. Taxistände solltest du aber meiden.

Eine taxikonzession ist lediglich die amtliche erlaubnis dafür das du von der stadt eingerichtete taxiposten oder taxispuren benutzen darfst.

Es ist die amtliche erlaubnis sinn-und nutzlos in der gegend herum stehen zu dürfen und abgase zu produzieren.

http://www.juttas-hilfsservice.de/

http://www.monis-hausservice.de/html/ei ... rvice.html

http://www.einkaufsservice-hamburg.de/

Taxi Edi
User
Beiträge: 40
Registriert: 26.09.2007, 04:12
Wohnort: Bürgstadt
Kontaktdaten:

Beitrag von Taxi Edi » 13.10.2007, 19:00

Hallelujah, sog i!!!

Genau das habe ich auch von dem Sinn einer Konzession verstanden. Im Moment, auch als Angestellter, brauchen wir keine Konzession in Miltenberg direkt. Wir sind in einer Nachbargemeinde konzessioniert und fahren trotzdem hauptsächlich in der Stadt, da die ansässigen Taxiunternehmen ihrer Beförderungspflicht aus Mangel an Taxen oder aus Trotz nicht mehr nachkommen.

Wir haben gar keine Zeit an den wenigen Taxiständen herum zu stehen und Abgase zu produzieren! Selbst wenn, dann würde ich persönlich diese Zeit zuhause in meinem geliebten Bett verbringen und im Traum nackte Chickas auf Tahiti jagen!

Auch mein Unternehmen wird in einer Nachbargemeinde konzessioniert. In Miltenberg direkt gibt es keine freien Konzessionen mehr und keiner der ansässigen Unternehmen würde freiwillig eine Konzession abgeben auch wenn es offensichtlich der Beförderungspflicht nicht mehr nachkommt. Aus purem Trotz wird die Konzession gehalten und nicht freigegeben. Ob es da rechtliche Möglichkeiten gibt weiß ich nicht und ehrlich gesagt interessiert es mich persönlich im Moment auch nicht. Aber es macht eindeutig keinen Sinn, eine Konzession zu halten aber der Beförderungspflicht nicht nachzukommen.

Edi
Bild

Wattwurm
Vielschreiber
Beiträge: 11156
Registriert: 14.07.2007, 20:40

Beitrag von Wattwurm » 13.10.2007, 22:10

Du verwechselst 2 verschiedene dinge. Die beförderungspflicht, die sich dadurch ergibt das du jeden fahrgast egal ob katholischer oder evangelischer konfession, ob chinese oder nigerianer zu befördern hast, und die betriebspflicht. Als fahrer hast du beförderungspflicht als unternehmer bist du für die betriebspflicht zuständig.

Es soll städte und landkreise geben, die bei einer konzessionsverlängerung auf die abgabe der letzten einnahme-überschuss-rechnungen bestehen und die erfüllung der betriebspflicht anhand dieser ergebnisse prüfen. Wenn ein 1 wagenunternehmer zum beispiel einen durchschnittlichen jahresumsatz von 20.000 euro brutto angibt, so ist das kaum "plausibel". Er wird probleme haben anhand dieser zahlen seine betriebspflicht nachzuweisen.

Leider ist die konzessionsverlängerung in den allermeisten städten und landkreisen lediglich ein gebührenpflichtiger verwaltungsakt. Es gibt nur wenige kommunen die sich die bilanzen zeigen lassen.

Das taxigewerbe ist so ziemlich das allerletzte womit sich ein verbeamteter büormensch herumschlagen möchte. Das kommt einer strafversetzung gleich.

Taxi Edi
User
Beiträge: 40
Registriert: 26.09.2007, 04:12
Wohnort: Bürgstadt
Kontaktdaten:

Beitrag von Taxi Edi » 13.10.2007, 22:54

Hmmm, wenn ich das also richtig verstehe, wird es ein Unternehmen mit sechs Wagen und der gleichen Anzahl an Konzessionen, bei einer Verlängerung schwer haben, wenn es nur die Bilanz eines maximalen Drei-Wagen-Unternehmens nachweisen kann. Somit würde also dieser arme verbeamtete Mensch quasi diesem Zustand automatisch Einhalt gebieten. Das ist schön... :lol:

Edi
Bild

Wattwurm
Vielschreiber
Beiträge: 11156
Registriert: 14.07.2007, 20:40

Beitrag von Wattwurm » 14.10.2007, 10:23

Die umsatzahlen sind ein gewichtiges kriterium bei der beurteilung ob ein unternehmer seine betriebspflicht erfüllt. Leider versäumen es viele fachgebietsleiter der zuständigen behörden sich bei konzessionsverlängerungen die bilanzen der letzten zwei jahre vorlegen zu lassen.

Der taxiverband BZP geht für die stadt münchen bei einem alleinfahrendem taxiunternehmer von einem durchschnittlichen jahresbruttoumsatz von 35.000.- euro aus und bei einem doppelschichtig besetzten wagen von einem durchschnittlichen jahresbruttoumsatz von 48.000.- euro.

Wer diese kennzahlen deutlich unterschreitet der betrügt a) das finanzamt oder b) er erfüllt nicht seine betriebspflicht.

Aber wie ich schon ausführte: Die konzessionsverlängerung ist in vielen kommunen zu einem gebührenpflichtigen verwaltungsakt verkommen.

Wende dich an deinen taxiobmann in deiner heimatgemeinde und erörtere mit deinem taxiobmann diese problematik. Vielleicht kann er in zusammenarbeit mit der zuständigen behörde erreichen das in zukunft etwas genauer hingeguckt wird. Im übrigen kann man konzessionen auch nur von jahr zu jahr verlängern, sollten zweifel an der sauberen arbeitsweise des unternehmers bestehen. Man muss es nur wollen...

Und bitte nie wieder betriebspflicht mit beförderungspflicht verwechseln.

Taxi Edi
User
Beiträge: 40
Registriert: 26.09.2007, 04:12
Wohnort: Bürgstadt
Kontaktdaten:

Beitrag von Taxi Edi » 14.10.2007, 14:09

Wattwurm hat geschrieben:Und bitte nie wieder betriebspflicht mit beförderungspflicht verwechseln.
Versprochen! :oops:

Leider haben wir hier bei uns keinen Taxiobmann. Es gibt nur einen netten Herrn im Landratsamt und der ist zuständig für den gesamten Landkreis MIL.

Ich werde mich da aber fürs Erste nicht wuschig machen. Mit der Zeit werden sich die Sachen automatisch klären...

Edi
Bild

q

Beitrag von q » 14.10.2007, 23:35

Der taxiverband BZP geht für die stadt münchen bei einem alleinfahrendem taxiunternehmer von einem durchschnittlichen jahresbruttoumsatz von 35.000.- euro aus ...
Der Durchschnittsumsatz in Hamburg liegt laut Gutachten bei 12,xx €/Stunde. Wenn wir die weit überduchschnittlich ausgelasteten Wagen einer Qualitäts-Zentrale mal aussenvor lassen, dürfte der Durchschnitt eher bei 10,- €/Stunde liegen. Das heisst, ein alleinfahrender Unternehmer müsste beispielsweise an 350 Tagen im Jahr 10 Stunden im Einsatz sein, um 35000€ umzusetzen! Ein Unternehmer "darf" das natürlich, ein angestellten Fahrer würde 350 mal im Jahr gegen das Arbeitszeitgesetz verstossen. Die Taxenaufsichtsbehörde in Hamburg akzeptiert angeblich einen Mindestumsatz von 24000 €/Jahr.

volker

Wattwurm
Vielschreiber
Beiträge: 11156
Registriert: 14.07.2007, 20:40

Beitrag von Wattwurm » 16.10.2007, 09:37

Die Taxenaufsichtsbehörde in Hamburg akzeptiert angeblich einen Mindestumsatz von 24000 €/Jahr.volker
Nun kann man die umsatzzahlen eines alleinfahrenden unternehmers aus münchen mit seiner sehr hohen kaufkraft und seiner niedrigen arbeitslosenquote nicht so einfach auf jede x-beliebige stadt übertragen, dennoch sind das durchaus werte die man als vergleich heranziehen kann.

Für hamburg halte ich einen umsatz von 30.000.- euro brutto bei einem alleinfahrer für vertretbar. Wer weniger angibt betreibt das gewerbe entweder hobbymäßig oder der betrügt das finanzamt...!

Die messlatte in hamburg liegt sehr niedrig wenn das mit den 24.000 euro stimmt!

Benutzeravatar
DD 211
Vielschreiber
Beiträge: 1015
Registriert: 18.05.2007, 15:04
Wohnort: Dresden
Kontaktdaten:

Beitrag von DD 211 » 23.10.2007, 13:28

Mal zurück zum Thema: In Dresden muste ein großer Mietwagenunternehmer seine 8 oder 10 Taxilizenzen an die Stadt zurückgeben. Jetzt fährt der die selben Autos als Mietwagen, obwohl in einem Gerichtsurteil schonmal untersagt worden ist die Mietwagen in hellelfenbein fahren zu lassen. Andererseits werden ihm seine Mietwagenkonzessionen wohl auch nicht mehr verlängert...
Tabakgenuss ohne Rauch? www.snus.de

Antworten