Mietwagen mit Dachzeichen
Mietwagen mit Dachzeichen
Ich habe folgende Frage an Euch und zwar haben wir im Ort ein neues Mietwagenunternehmen mit einer sehr fraglichen Geschäftsmethode.
Er fährt mit einem MB 124 in Taxifarben mit Dachzeichen.
Vom Dachzeichen hat er die Taxibeschriftung entfernt und durch seinen Firmennamen ersetzt.
Ist das überhaupt erlaubt ?
Er fährt mit einem MB 124 in Taxifarben mit Dachzeichen.
Vom Dachzeichen hat er die Taxibeschriftung entfernt und durch seinen Firmennamen ersetzt.
Ist das überhaupt erlaubt ?
Meiner Meinung nach darf die Werbefläche nur auf den Seitlichen Türen angebracht sein.
Auf allen anderen Flächen wie Motorhaube und Heckklappe sowie Scheibenwerbung sind nicht zulässig.
Werbung auf dem Dach scheint ja genehmigt zu sein, sonst würde jawohl nicht jedes zweite Taxi damit rum fahren.
Aber wenn der besagte Kollege mit seinem Mietwagen durch die Stadt fährt, glauben viele ein Taxi gesehen zu haben und das ist meiner Meinung eine indirekte Werbung mit dem um beschrifteten Dachzeichen.
Vieleicht kennt sich ja jemand aus in solch einen Fall aus !
Auf allen anderen Flächen wie Motorhaube und Heckklappe sowie Scheibenwerbung sind nicht zulässig.
Werbung auf dem Dach scheint ja genehmigt zu sein, sonst würde jawohl nicht jedes zweite Taxi damit rum fahren.
Aber wenn der besagte Kollege mit seinem Mietwagen durch die Stadt fährt, glauben viele ein Taxi gesehen zu haben und das ist meiner Meinung eine indirekte Werbung mit dem um beschrifteten Dachzeichen.
Vieleicht kennt sich ja jemand aus in solch einen Fall aus !
- Thomas-Michael Blinten
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Prinzipiel sind diese Dachzeichen nicht geschützt (d.h. jeder kann sie gebrauchen), hier fahren z.B. auch Fahrschulen, Pflegedienste und Notärzte damit herum.
Fraglich ist nur das die Farbe der Dachzeichens und der Autos eine verwechslung mit einem Taxi herbeiführen sollen.
Falls bei Euch die Farbe der Taxen freigegeben sein sollte wird es noch komplizierter.
Ansonsten kann nur die Stelle für den unlauteren Wettbewerb verbindliche Aussagen machen und gegebenenfalls tätig werden.
Fraglich ist nur das die Farbe der Dachzeichens und der Autos eine verwechslung mit einem Taxi herbeiführen sollen.
Falls bei Euch die Farbe der Taxen freigegeben sein sollte wird es noch komplizierter.
Ansonsten kann nur die Stelle für den unlauteren Wettbewerb verbindliche Aussagen machen und gegebenenfalls tätig werden.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
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- Vielschreiber
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Gibt es nicht. Geh zum Anwalt, mach eine kostenbewehrte Unterlassungserklärung wg. unlauteren Wettbewerb "Vorsätzliche Erregung eines Irrtums zum eigenen Wettbewerbvorteils" was natürlch juristisch argumentiert werden muss. Es gibt Anwälte die sich auf solche Sachen spezialisiert haben. Wenn Du gewinnst, ist alles klar, wenn Du verlierst bleibst Du auf den Kosten hängen. Bestimmt gibt es Präzedenzfälle, ein spezieller Anwalt weiss bescheid.
Allerdings. Das Dachschild darf auf jeden Fall nicht beleuchtet sein, das ist nur mit Sondergenehmigung erlaubt die der Fahtzeugführer bei sich führen muss , und es muss einen Grund dafür geben, den ich allerdings nirgendwo entdecken kann.
mfg
Eberhard
Allerdings. Das Dachschild darf auf jeden Fall nicht beleuchtet sein, das ist nur mit Sondergenehmigung erlaubt die der Fahtzeugführer bei sich führen muss , und es muss einen Grund dafür geben, den ich allerdings nirgendwo entdecken kann.
mfg
Eberhard
- Thomas-Michael Blinten
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- Wohnort: Düsseldorf
Stimmt, auch in Düsseldorf gibt es keine Zuständige Stelle.
Jedenfalls nicht lt. Register.
Bleibt tatsächlich nur der Anwalt.
Eine Anfrage bei der zuständigen Ordnungsbehörde könnte sich allerdings vorher durchaus lohnen.
@E.G.Engel
Ist für diese Ausnahmegenehmigung das Ordnungsamt zuständig ?
Außerdem ist es ja von Stadt zu Stadt bzw. Kreis verschieden was geduldet bzw. erlaubt wird (Werbung auf Hauben und Kotflügeln etc.).
Jedenfalls nicht lt. Register.
Bleibt tatsächlich nur der Anwalt.
Eine Anfrage bei der zuständigen Ordnungsbehörde könnte sich allerdings vorher durchaus lohnen.
@E.G.Engel
Ist für diese Ausnahmegenehmigung das Ordnungsamt zuständig ?
Außerdem ist es ja von Stadt zu Stadt bzw. Kreis verschieden was geduldet bzw. erlaubt wird (Werbung auf Hauben und Kotflügeln etc.).
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Guten Morgen, ich bin auch neu hier. Habe ein kleines Taxi-Unternehmen mit einem TAXI und einem MIETWAGEN.
Ein Dachzeichen ist erlaubt, auch wenn es Gelb sein sollte. Es darf nur nicht TAXI dranstehen. Ich habe beim Ministerium für Verkehr nachgefragt.
Jetzt mal im ernst, warum auch nicht. Der Mietwagen DARF keine Personen an der Straßenecke mitnehmen. Nur über Funk oder Handy. Das ist Gesetzt, er darf nicht an den Taxi-Stand. Wenn der Mietwagen-Unternehmer sich daran hält ist das OK.
Aber es hat aber auch einen Sicherheitsvorteil, und zwar wenn der Mietwagen in zweiter Reihe parkt um eine alte Oma einzuladen, wird jeder Verkehrsteilnehmer Verständnis zeigen und warten bis der Wagen wieder weg ist. Ohne ein Dachzeichen gibt es das schon mal mächtiges Hupkonzert. Also wo soll jetzt der Nachteil liegen???
Nachts erkennt man den Mietwagen mit Dachzeichen eh nicht, da das Dachzeichen nicht BELEUCHTET sein darf. Die Preise bei uns sind mit dem Mietwagen oder TAXI gleich. Also kein Grund zum Ärgern oder doch?
Wie gesagt erlaubt ist es, es gibt kein Gesetz welches ein Dachzeichen verbietet. Wenn sich ein „Normal Bürger“ Dachzeichen mit TÜV draufsetzt und Papas-TAXI drauf schreibt, so darf er dies auch!
In diesem Sinn, nicht alles ist schlecht, es wird nur schlecht, wenn es nicht rechtens gehändelt wird! Kein Taxi-Stand und keine Mitnahme winkender am Straßenrand. Nach 4-6 Wochen weiß sowieso jeder Kunde, was ein Mietwagen ist mit oder ohne Dachzeichen!
!
Ein Dachzeichen ist erlaubt, auch wenn es Gelb sein sollte. Es darf nur nicht TAXI dranstehen. Ich habe beim Ministerium für Verkehr nachgefragt.
Jetzt mal im ernst, warum auch nicht. Der Mietwagen DARF keine Personen an der Straßenecke mitnehmen. Nur über Funk oder Handy. Das ist Gesetzt, er darf nicht an den Taxi-Stand. Wenn der Mietwagen-Unternehmer sich daran hält ist das OK.
Aber es hat aber auch einen Sicherheitsvorteil, und zwar wenn der Mietwagen in zweiter Reihe parkt um eine alte Oma einzuladen, wird jeder Verkehrsteilnehmer Verständnis zeigen und warten bis der Wagen wieder weg ist. Ohne ein Dachzeichen gibt es das schon mal mächtiges Hupkonzert. Also wo soll jetzt der Nachteil liegen???
Nachts erkennt man den Mietwagen mit Dachzeichen eh nicht, da das Dachzeichen nicht BELEUCHTET sein darf. Die Preise bei uns sind mit dem Mietwagen oder TAXI gleich. Also kein Grund zum Ärgern oder doch?
Wie gesagt erlaubt ist es, es gibt kein Gesetz welches ein Dachzeichen verbietet. Wenn sich ein „Normal Bürger“ Dachzeichen mit TÜV draufsetzt und Papas-TAXI drauf schreibt, so darf er dies auch!
In diesem Sinn, nicht alles ist schlecht, es wird nur schlecht, wenn es nicht rechtens gehändelt wird! Kein Taxi-Stand und keine Mitnahme winkender am Straßenrand. Nach 4-6 Wochen weiß sowieso jeder Kunde, was ein Mietwagen ist mit oder ohne Dachzeichen!
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Zuletzt geändert von gast am 13.01.2007, 15:26, insgesamt 1-mal geändert.
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- Vielschreiber
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Na, rate malgast hat geschrieben:
Jetzt mal im ernst, warum auch nicht.
Eben. Wozu dann das Schild auf dem Dach??Der Mietwagen DARF keine Personen an der Straßenecke mit nehmen. Nur über Funbk oder Handy. Das ist Gesetzt, er darf nicht an den TAXI-Stand. Wenn der Mietwagen-Unternehmer sich daran hält ist das OK.
Ach soooo..Scheint hier anders zu sein, da wird auch beim Taxi gehupt- oder erst recht.Aber es hat aaber auch einen Sicherheitsvorteil, und zwar wenn der Mietwagen in zweiter Reihe parkt um eine alte Oma einzuladen, wird jeder Verkehrsteilnehmer Verständnis zeigen und warten bis der Wagen wieder weg ist. Ohne ein Dachzeichen gibt es das schon mal mächstige Hupkonzerte.
Für den Mietwagenunternehmer sehe ich keinenAlso wo soll jetzt der Nachteil liegen???
Da überschätzt du die Kunden aber gewaltig. Ich fahre ein Taxi- allerdings nicht elfenbein sonden "bunt". Bei mir sind schon Leute am Taxistand eingestiegen und sagten dann "das ist doch ein Mietwagen, oder?"Nach 4-6 Wochen weiß sowieso jeder Kunde, was eine Mietwagen ist mit oder ohne Dachzeichen!
Humor ist, wenn man trotzdem lacht
- Otto126
- Vielschreiber
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Klage und weg sind die Dachschilder bei Mietwagen. Das erleuchtete oder ausgeschaltete Dachzeichen ist ein wesentliches Merkmal, das anzeigt, ob ein Taxi dienstbereit ist oder nicht. Dachschilder bei Mietwagen sind also illegal.§49 PBefG (Auszug): Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen. Den Taxen vorbehaltene Zeichen und Merkmale dürfen für Mietwagen nicht verwendet werden.
Und die Taxen- und Mietwagentarife sind nicht gleich, wie gast meint. Mietwagen können ihre Fahrpreisgestaltung selber festlegen. Sie locken Kunden am Anfang mit Dumpingpreisen, sind dann aber oft teurer.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
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Otto126 hat geschrieben:Klage und weg sind die Dachschilder bei Mietwagen. Das erleuchtete oder ausgeschaltete Dachzeichen ist ein wesentliches Merkmal, das anzeigt, ob ein Taxi dienstbereit ist oder nicht. Dachschilder bei Mietwagen sind also illegal.§49 PBefG (Auszug): Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen. Den Taxen vorbehaltene Zeichen und Merkmale dürfen für Mietwagen nicht verwendet werden.
Und die Taxen- und Mietwagentarife sind nicht gleich, wie gast meint. Mietwagen können ihre Fahrpreisgestaltung selber festlegen. Sie locken Kunden am Anfang mit Dumpingpreisen, sind dann aber oft teurer.
Bei uns sind die Tarife gleich, zumindest habe ich bei meinem Mietwagen die Uhr gleich TAXI-Tarif programmieren lassen! Bei uns hupt keiner wenn ein Taxi einen Gast in der zweiten Reihe raus lässt. Man kann auch alles schlecht reden, man muss es nur wollen. Wie dem aus sei, es ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und eine Auslegungsache der Gesetze. Besser wäre es auf dem Dachzeichen würde MIETWAGEN stehen, dann kann man auch nichts verwechseln. Auch bei uns gibt es ein reines Mietwagen Unternehmen, welche ALLE (10 Stück) mit Dachzeichen und seiner Telefonnummer aufgebracht hat. Stört mich nicht im geringsten. Am TAXIstand steht keiner und gut isses! Am eigenen Misserfolg sind es nur immer die anderen Schuld. Einige, auch bei uns, hätten sich besser mal um Ihre Kunden vor Ort gekümmert, als sich nur um Krankenfahrten zu mühen, dann stünden Sie vielleicht jetzt besser da.
Ps. auch und trotz der Farbbindung früher, waren alle Mietwagen bei uns Elfenbein. Gut die Mietwagen mit den Dachzeichen bei uns sind es nicht, aber im Prinzip ist das auch schon egal!
So sieht das dann aus, eben gerade da gestanden. Kein Elfenbein, nicht mal ein DC. Man sieht, es ist kein TAXI!
Wäre der Wagen aber ein DC in Elfenbein ohne Dachzeichen, würde ich behaupten, dass 90% aller Bürger, eher in dem Elfenbein DC ohne Dachzeichen ein Taxi erkennen würden, als einen Opel mit Dachzeichen und der Aufschrift Mietwagen. Wie dem auch sei, verboten ist es mit der Aufschrift Mietwagen jedenfalls nicht. Dieser Fall wurde vom Ministerium für Verkehr geprüft. Auch die Ordungsämter haben es erlaubt. Ich jedenfalls habe da kein Problem mit!
Wäre der Wagen aber ein DC in Elfenbein ohne Dachzeichen, würde ich behaupten, dass 90% aller Bürger, eher in dem Elfenbein DC ohne Dachzeichen ein Taxi erkennen würden, als einen Opel mit Dachzeichen und der Aufschrift Mietwagen. Wie dem auch sei, verboten ist es mit der Aufschrift Mietwagen jedenfalls nicht. Dieser Fall wurde vom Ministerium für Verkehr geprüft. Auch die Ordungsämter haben es erlaubt. Ich jedenfalls habe da kein Problem mit!
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ich muss mal betonen, dass ich da auch kein Problem mit habe.
Kann aber verstehen, warum andere ein Problem damit haben.
Eine Verwechselnungsgefahr besteht sehr wohl. Klar stört das die Taxifahrer (und reine Taxiunternehmer).
Zumal es den meisten Kunden schlicht und einfach wurscht ist, ob sie mit dem Mietwagen oder dem Taxi fahren.
Ich fahre in einer Firma mit Taxi udn Mietwagen (ich fahr aber nur das Taxi)
Bekomme da genügen von der Problematik mit.
Und muss auch gast Recht geben: nicht ale Probleme liegen an der Konkurrenz durch Mietwagen!
Aber ich denke schon, dass das Dachschild doch dazu dienen soll, dass sich gelegentlich mal Einsteiger (illegal!) in den Mietwagen verirrern.
Wozu denn sonst??
Kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass es verboten ist: andere PKW gingt es auch genügend mit Schildern. (Fahrschulen z.B.)
In Oldenburg gibt es doch mittlerweile auch einige Firmen, wo der Unterschied zwischen Taxe und Mietwagen NUR das Dachschild ist
Kann aber verstehen, warum andere ein Problem damit haben.
Eine Verwechselnungsgefahr besteht sehr wohl. Klar stört das die Taxifahrer (und reine Taxiunternehmer).
Zumal es den meisten Kunden schlicht und einfach wurscht ist, ob sie mit dem Mietwagen oder dem Taxi fahren.
Ich fahre in einer Firma mit Taxi udn Mietwagen (ich fahr aber nur das Taxi)
Bekomme da genügen von der Problematik mit.
Und muss auch gast Recht geben: nicht ale Probleme liegen an der Konkurrenz durch Mietwagen!
Aber ich denke schon, dass das Dachschild doch dazu dienen soll, dass sich gelegentlich mal Einsteiger (illegal!) in den Mietwagen verirrern.
Wozu denn sonst??
Kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass es verboten ist: andere PKW gingt es auch genügend mit Schildern. (Fahrschulen z.B.)
In Oldenburg gibt es doch mittlerweile auch einige Firmen, wo der Unterschied zwischen Taxe und Mietwagen NUR das Dachschild ist
Humor ist, wenn man trotzdem lacht
interessante variante, gast!gast hat geschrieben:So sieht das dann aus, eben gerade da gestanden. Kein Elfenbein, nicht mal ein DC. Man sieht, es ist kein TAXI!
Wäre der Wagen aber ein DC in Elfenbein ohne Dachzeichen, würde ich behaupten, dass 90% aller Bürger, eher in dem Elfenbein DC ohne Dachzeichen ein Taxi erkennen würden, als einen Opel mit Dachzeichen und der Aufschrift Mietwagen. Wie dem auch sei, verboten ist es mit der Aufschrift Mietwagen jedenfalls nicht. Dieser Fall wurde vom Ministerium für Verkehr geprüft. Auch die Ordungsämter haben es erlaubt. Ich jedenfalls habe da kein Problem mit!
wenn auch unbeleuchtet und zur verwechslung mit taxen angelegt!
hast du grün-weiss-rot in sicht, ruder mittschiffs, augen dicht!
- Otto126
- Vielschreiber
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Das würde ich gerne belegt sehen.Dieser Fall wurde vom Ministerium für Verkehr geprüft. Auch die Ordungsämter haben es erlaubt.
Taxi- und Mietwagengewerbe im Umbruch:
http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/ser ... il2006.pdf
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
Vielleicht ist es ja auch nur gedultet. Auf jedenfall nicht verboten. Es gab sogar mal einen Rechtstreit, wo ein Mietwagenunternehmer sein Dachzeichen beleuchtet hatte und diese abklemmen musste, aber er musste es nicht entfernen. Ich glaube es sogar hier gelesen zu haben, habe aber bei der Suche nichts gefunden.Otto126 hat geschrieben:Das würde ich gerne belegt sehen.Dieser Fall wurde vom Ministerium für Verkehr geprüft. Auch die Ordungsämter haben es erlaubt.
Taxi- und Mietwagengewerbe im Umbruch:
http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/ser ... il2006.pdf
Mein Mietwagen sammelt keine Kunden auf der Strasse auf, er wird bestellt und fährt hin, nach Beedigung seiner Fahrt wieder zurück zum Standort, wenn nicht über Funk gerufen wird!
Das ist eine Unterstellung, die ich so nicht durch gehen lasse! Ich finde in diesem Fall, !! Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!wolli hat geschrieben:
wenn auch unbeleuchtet und zur verwechslung mit taxen angelegt!
Zum Glück ist es nicht Weiss/Blau, sonst könnte man es noch mit einer Fahrschule verwechseln!
ich teile deine ansicht, gast!gast hat geschrieben:Das ist eine Unterstellung, die ich so nicht durch gehen lasse! Ich finde in diesem Fall, !! Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!wolli hat geschrieben:
wenn auch unbeleuchtet und zur verwechslung mit taxen angelegt!
du sagtest:
gast hat geschrieben: Nachts erkennt man den Mietwagen mit Dachzeichen eh nicht, da das Dachzeichen nicht BELEUCHTET sein darf.
und Otto antwortete zurecht:
...soweit zu thema "lesen können"!Otto126 hat geschrieben:Dachschilder bei Mietwagen sind also illegal.§49 PBefG (Auszug): Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen. Den Taxen vorbehaltene Zeichen und Merkmale dürfen für Mietwagen nicht verwendet werden.
beleuchtet oder nicht! ..autos mit dachschild ( ggf auch fahrschulwagen ) werden nunmal "angewunken"!
und das kann taxifahrern, die es auch ohne mietwagen schon nicht leicht haben, nicht egal sein!
hast du grün-weiss-rot in sicht, ruder mittschiffs, augen dicht!
Wie gesagt, wenn alles in geregelten Bahnen läuft ist es MIR sehr wohl egal, ob ein Mietwagen ein Dachzeichen besitzt oder eben nicht, auch ich BIN TAXIUNTERNEHMER und kein MIETWAGENUNTERNEHMER und mir ist das egal! Wenn ich ehrlich bin, ich bin mit dem TAXi erst 2 mal angewunken worden. Ist halt keine Großstadt wie Frankfurt. Aber so wie ich das sehe gibt es in jedem Bundesland schon sehr viele Mietwagen mit Dachzeichen, da dürfte es schwer sein überhaupt dagegen vor zu gehen, und es würde Jahre dauern bis, wenn es denn überhaupt verboten sein sollte, dies durch zu setzen!