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Hab mal ne Frage

Verfasst: 28.05.2006, 20:27
von NoChance
Hallo, hab da mal ne Frage. Und zwar kenn ich zwar inzwischen den Unterschied "Taxi - Mietwagen", aber wie verhält es sich z. Bsp. bei der Werbung ?
Ich sehe immer wieder Mietwagenunternehmen, die in ihrer Werbung den Begriff Taxi stehen haben. Nun ist es ja so, daß Mietwagen das Taxi Schild auf dem Dach schon mal nich haben dürfen und immer wieder darauf hingewiesen wird das ein Taxi nicht gleich Mietwagen ist.
Gibt es eigentlich bzgl. der Werbung eine Vorschrift, bzw. nicht ein Verbot, was die Verwendung des Taxi-Begriffes in dieser untersagt o. ä. ?
Würde mich doch schon interessieren, obwohl ich mich daran nicht störe und es doch egal ist, ob sie "der Optik" wegen den Begriff in Ihrer Werbung integrieren.

Thx NC

Verfasst: 31.05.2006, 08:24
von einfach-pingu
Was für eine Art von Werbung meinst du denn?
Auf dem Mietwagen der Firma wo ich fahre, steht auch groß Taxi 44000 drauf- das ist nunmal der Name der Firma.

Und einige Firmen dürften eben Taxi und Mietwagen haben

Verfasst: 31.05.2006, 14:10
von ex35
Unternehmen die sowohl Taxen als auch Mietwagen haben , dürfen natürlich auf den Mietwagen auch die Taxiwerbung fahren .
Anders sieht es bei reinen Mietwagenunternehmen aus . Diese dürfen den Zusatz Taxi nicht in ihrer werbung verwenden .

Verfasst: 31.05.2006, 14:47
von troll28
GROßER IRRTUM
Das Verwechslungsverbot gilt für Mietwagen und für Taxen mit Mischkonzession.
Auf diesen Fahrzeugen darf Nichts auf ein Taxi hinweisen. Alternativ kann man dafür die Formulierung "AUTORUF" verwenden. Wird geregelt durch das PBefG.

Verfasst: 03.06.2006, 10:40
von einfach-pingu
*** hat geschrieben:GROßER IRRTUM
Das Verwechslungsverbot gilt für Mietwagen und für Taxen mit Mischkonzession.
Auf diesen Fahrzeugen darf Nichts auf ein Taxi hinweisen. Alternativ kann man dafür die Formulierung "AUTORUF" verwenden. Wird geregelt durch das PBefG.
verrsteh ich nicht...
Wenn die Firam nun Taxi 0815 heißt und die Genehmigung zur Eigenwerbun hat: was soll denn da sonst auf dem Mietwagen stehen wenn nicht TAXI 0815?

Verfasst: 04.06.2006, 16:45
von Redakteur
Hallo einfach-Pingu,
einfach-pingu hat geschrieben: verrsteh ich nicht...
Wenn die Firam nun Taxi 0815 heißt und die Genehmigung zur Eigenwerbun hat: was soll denn da sonst auf dem Mietwagen stehen wenn nicht TAXI 0815?
Eigentlich ganz einfach, denn mit Sicherheit darf ich den Namen dann nicht führen. Bestimmt Begriffe sind geschützt. Wenn ich beispielsweise eine Spedition habe, die nur in Deutschland fährt, darf ich mich nicht einfach "Internationale Spedition Müller" nennen. Wenn ich ein Mietwagenunternehmer bin, werde ich mich daher sicher auch nicht "Taxi XY" nennen dürfen.
Es geht sogar soweit, das ein Imbiss bei uns Probleme bekam, weil er sich "Italia Uno" nannte, aber eigentlich eine Dönerbude mit türkischem Besitzer war. Der hat damals seinen Laden umbenannt, weil er keine Lust hat, einen Rechtsstreit deswegen zu führen.

Gruß, Maik.

Verfasst: 05.06.2006, 18:50
von wolli
Wagen17Whv hat geschrieben:Hallo einfach-Pingu,
einfach-pingu hat geschrieben: verrsteh ich nicht...
Wenn die Firam nun Taxi 0815 heißt und die Genehmigung zur Eigenwerbun hat: was soll denn da sonst auf dem Mietwagen stehen wenn nicht TAXI 0815?
Eigentlich ganz einfach, denn mit Sicherheit darf ich den Namen dann nicht führen. Bestimmt Begriffe sind geschützt. Wenn ich beispielsweise eine Spedition habe, die nur in Deutschland fährt, darf ich mich nicht einfach "Internationale Spedition Müller" nennen. Wenn ich ein Mietwagenunternehmer bin, werde ich mich daher sicher auch nicht "Taxi XY" nennen dürfen.
ich weiss nicht, ob du recht hast, WHV 17 ? :roll:

ich glaube nicht! :? :!:

Verfasst: 05.06.2006, 18:59
von mister mister
Also wenn ein Mietwagenunternehmen auch Taxen hat, darf er sich ja Taxi-Funkmietwagen... nennen.

Auch auf seinen Fahrzeugen.
Es gibt ja auch Mischkonzessionen..

Verfasst: 06.06.2006, 21:01
von Redakteur
Moin!
mister mister hat geschrieben:Also wenn ein Mietwagenunternehmen auch Taxen hat, darf er sich ja Taxi-Funkmietwagen... nennen.

Auch auf seinen Fahrzeugen.
Es gibt ja auch Mischkonzessionen..
Aber, ist ein Mietwagenunternehmer, der Taxen hat, nicht auch zeitgleich ein Taxenunternehmer?
Es ging aber in der ursprünglichen Frage meiner Meinung nach um die reinen Mietwagenunternehmen, und wie es bei denen ausschaut.

Gruß, Maik.

Verfasst: 06.06.2006, 21:20
von mister mister
Reine Mietwagenunternehmen, dürfen meines wissens nach keine Taxi-Werbung, an den Fahrzeugen haben.
So genau weiß ich das jetzt nicht aus dem Kopf.
Ich werd mir mal die PbfG und die Bo-Kraft anschauen.
Wenn ich was gefunden hab, sage ich bescheid.

Verfasst: 06.06.2006, 21:35
von Holzbein
Reine Mietwagenunternehmer dürfen keine Eigenwerbung fahren, die den Begriff Taxi beinhalten.
Was jedoch zwangsweise immer vorkommt ist, das Ersatzfahrzeuge z.B von Taxirent eingesetzt werden die ihre eigene Werbung angebracht haben. Da diese Leih-Taxen auch als Mietwagen eingesetzt werden können, fahren die dann natürlich mit der Werbung des Vermieters.
( beispiel : Taxi2000 Taxirent usw. )

Mietwagen-Unternehmer benutzen meist den Begriff Funk-Mietwagen oder ähnlich in Verbindung des Firmennamens.

gruss und fette Beute

Holzbein

Verfasst: 06.06.2006, 21:39
von mister mister
Besser, hätte ich es nicht Ausdrücken können.

Verfasst: 13.08.2006, 14:13
von JBM422
auch wenn ich da noch nicht viel ahnung von habe,

ich denke, wenn ich ein MIETWAGEN-Unternehmen habe, habe ich KEIN TAXI Unternehmen, also darf ich auch nicht TAXI2304 heissen. Habe ich aber eine Mischkonzession aus Miet und Taxi Fuhrpark so kann ich sehr wohl Taxi auf meine Mietwagen schreiben.
Ich könnte ja auch für einen Taxi Unternehmer Werbung auf meinem Privat-Wagen fahren, und wenn der dann TAXI 4711 heisst, steht das auch auf meinem Auto, ohne das ich nen Mietwagen geschweige nen taxi habe... oder sehe ich das ganz falsch??

Verfasst: 22.08.2006, 21:44
von Herry
Hab mal eine Frage: Ist es erlaubt auf der Heckscheibe eines Mietwagen Eigenwerbung zu betreiben? Also mit Name, Anschrift und Telefonnummer.

Verfasst: 22.08.2006, 22:38
von Holzbein
Hab mal eine Frage: Ist es erlaubt auf der Heckscheibe eines Mietwagen Eigenwerbung zu betreiben? Also mit Name, Anschrift und Telefonnummer.
Das ist vielleicht in anderen Gemeinden anders, aber in Lübeck (und ganz Schleswig-Holstein ) ist es möglich am Mietwagen Eigenwerbung zu fahren, diese muss aber von der Gemeinde genehmigt werden ( kostenpflichtig ) Meist ist die Werbung auf den Türen angebracht aber auch Heckscheibenwerbung ist möglich.

Im Zweifel beim zuständigen Amt nachfragen.


gruss und fette Beute

Holzbein