verweigerung der beförderung

Der Bereich für Fragen rund um das Taxigewerbe.
thomek
Ich bin neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 21.07.2004, 21:13

verweigerung der beförderung

Beitrag von thomek » 21.07.2004, 21:35

oh man. ich hoffe, das wird auch mal gelesen. hier ist ja nicht gerade viel los.

egal. ich versuchs.

also, wie sieht es denn mit der verweigerung einzelner fahrgäste aus??? bin ich grundsätzlich dazu verpflichtet, alles einzusammeln und zu kutschen????
ich hab schon versucht, mich in der bokraft schlau zu lesen. das problem liegt da halt nur darin, dass da nur meine pflichten stehen.
aber wo stehen denn die rechte der fahrer????

wie sieht es denn mit diesen fiesen stinker aus?? ich meine keine schnapsleichen oder sonstiges, die stören mich nicht die bohne, ich meine mehr so die richtig abartig, widerlichen stinker, marke alte oma oder opa. ( also die richtig ungepflegten meine ich. diesen normalen gestank des alten, verwesenden halte ich ja aus)

nehmt bitte die etwas zu hart gewordenen aussagen nicht zu ernst, ich weiß das nciht alle so sind.

trotzdem erstmal danke
thomek

Benutzeravatar
jr
Vielschreiber
Beiträge: 6865
Registriert: 26.04.2004, 14:44
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von jr » 21.07.2004, 22:50

In der § 14 BOKraft findest Du durchaus was über die Pflichten der Fahrgäste. Allerdings sieht es so aus, als wenn Dein Problem eher mit § 15 korrespondiert.
Dort heißt es:
"Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere ... explosionsfähige, leicht entzündliche, überlriechende oder ätzende Stoffe ..."
Die letzten zwei Argumente könnten ziehen oder etwa nicht? Gerichte dürften die Geruchsgrenze aber recht hoch halten.

MikeVeltel
Vielschreiber
Beiträge: 600
Registriert: 01.07.2004, 00:01
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag von MikeVeltel » 22.07.2004, 07:02

Personen mit Waffen oder solche, die sturzbesoffen und nicht mehr Herr über sich selbst sind, brauchst du nicht zu befördern.

Das trifft auch zu auf Personen, die übermäßig dreckig sind.

Gruß

Benutzeravatar
nowhereman
Vielschreiber
Beiträge: 520
Registriert: 26.06.2004, 12:46
Wohnort: hamburg

Beitrag von nowhereman » 22.07.2004, 12:05

...heißt es nicht sogar..."personen mit ekelerregendem äußeren...?" das kann man doch dehnen, wie man will...manch äußerlich gepflegter fahrgast hat einen ekelerregenden blick...grinsen...mundgeruch...schlips usw. :wink: 8)
"Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?".(B. Brecht)

"Die Herren machen das selber, dass ihnen der arme Mann feind wird." (Thomas Müntzer)

thomek
Ich bin neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 21.07.2004, 21:13

Beitrag von thomek » 22.07.2004, 17:58

danke erstmal für die infos....

sicher, bei den meisten sieht man schon die verunreinigung. doch wir hier haben aber spezis, die von außen extrem gepflegt ausschauen, doch gleich nach dem einstieg, bleibt einem die luft weg. wie sieht es denn mit denen aus??? das ist sogar so schlimm, dass einen der geruch noch den ganzen tag verfolgt und ich hab dann sogar einen belag auf der zunge. man hat danach das gefühl, als würde das auto den ganzen tag stinken. und ich übertreibe kein bisschen....die meisten kollegen werden sicherlich schon solche leute im auto gehabt haben.
also, kann ich die nachträglich noch rausschmeißen bzw. denen von anfang an die beförderung verweigern? (also ich meine jetzt die, denen man es auf den ersten blick nicht ansieht und doch bei den fahrern bekannt sind)

Jo Breu
User
Beiträge: 19
Registriert: 20.05.2004, 14:53
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Ciao, Stinker !?

Beitrag von Jo Breu » 27.07.2004, 10:08

Die BOKraft ist ja nicht abschließend, sondern ergänzt bloss die Beförderungspflicht nach § 22 PBefG (Personenbeförderungsgesetz). Das tut übrigens auch die ABB, Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbehn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen. Die betrifft zwar den Taxenverkehr nicht direkt, andererseits kann es nicht verkehrt sein, wenn ein Taxenkutscher darauf hinweist: "So wie Sie hier auftreten, konnten Sie auch nicht Bus / Bahn fahren."

Nach § 3 ABB und § 13 BOKraft sind ausgeschlossen Personen, die eine Gefahr fü rdie Sicherheit oder Ordnung des Betriebes (oder andere Fahrgäste) darstellen. Insbesondere Personen - so geht's in der ABB -, die unter dem Einfluss geistiger Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen, Personen mit ansteckenden Krankheiten, Personen mit geladenen Schusswaffen - es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind - können ausgeschlossen werden. Außerdem können nicht-schulpflichtige Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres ausgeschlossen werden, falls sie keine Begleitung haben.

Wenn also der Stinker so stinkt, dass er eine Gefahr für die Sicherheit und die Ordnung des Fahrbetriebs darstellt, darf man ihn am Posten zum nächsten Kollegen schicken. Ob allerdings jeder Furz - nur als Beispiel für einen möglicherweise intensiven, häufig unangenehmen Geruch - ausreicht, um einen Fahrgast nach Fahrbeginn wieder hinauszukomplimentieren, ist eine Frage der Abwägung.

Aber: Beschwert sich der Fahrgast an höherer Stelle, geht's um die Frage, ob der Kutscher ordnungswidrig gehandelt hat. Die Darlegungslast trägt die Behörde. Beschwert sich der Fahrgast beim Fahrer und will für die Teilstrecke nicht zahlen, ist das ein rein zivilrechtliches Problem.
Worte gehören nicht auf die Goldwaage,
das sagt schon der Name . . .

Benutzeravatar
jr
Vielschreiber
Beiträge: 6865
Registriert: 26.04.2004, 14:44
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von jr » 27.07.2004, 13:07

Das sind zwar Gummiparagraphen schlechthin - aber richtig angewendet auf jeden Fall die Lösung des Problems. Das Risiko dabei liegt freilich - wie so oft - beim Fahrer.
"So wie Sie hier auftreten, könnten Sie auch nicht Bus / Bahn fahren."
Vor allem dieser Satz sollte dabei vor Ort eine gute Argumentationshilfe sein.

Jörn

Beitrag von Jörn » 01.08.2004, 10:23

Grundsätzlich, und das sollte allen klar sein, besteht IMMER eine Beförderungspflicht innerhalb des sogenannten PFLICHTFAHRGEBIETES, welches identisch ist mit demjenigen, wofür der P-Schein ausgestellt worden ist.
Ablehnbar sind nur:
1) Personen, die übermäßig beschmutzt sind! Also müssen auch Betrunkene befördert werden, was ja wohl auch in unserem Interesse ist.
2) Transport gefährlicher Gegenstände, wie Waffen, Sprengstoffe oder Chemikalien!
3) Tiere
4) Botenfahrten
5) Fahrten nach Außerhalb!

Und das war's auch schon!
Wo kämen wir hin, wenn wir Leute nach ihrem Äußeren oder ihren 'Düften' hin beurteilen dürften!
Viele Fahrer riechen auch nicht gerade lecker, wenn ihr mich fragt!
Überhaupt scheint mir das Lotto-Spiel für den Fahrgast oft größer zu sein, als für den Kutscher!
Darin liegt ja auch die Chance für Zentralen, die versuchen, die Qualität ihrer Kutscher ein wenig besser zu halten, als im Durchschnitt!
Wenn sie das dann zwar auch oft mit brachialsten Mitteln (siehe Hansa-Funk in Hamburg) durchsetzen. Aber der Gast honoriert das!

Das ist so, wie mit den Überfällen: Alle Kutscher regen sich auf, wenn jemand von ihnen überfallen wird. Aber daß es auch viele Fahrer gibt, die sich an ihren Gästen, verbal wie körperlich, vergreifen, scheint in unserem Gewerbe ein absolutes Tabu zu sein!
Damen, aus dem leichteren Gewerbe werden freundlich darauf hingewiesen, daß sie dem Fahren einen.... dürfen und dafür dann nichts zahlen brauchen. Und Betrunkene Gäste werden gnadenlos ausgenommen!
Soweit zu unseren Rechten und Pflichten!

Benutzeravatar
jr
Vielschreiber
Beiträge: 6865
Registriert: 26.04.2004, 14:44
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von jr » 01.08.2004, 13:22

Überhaupt scheint mir das Lotto-Spiel für den Fahrgast oft größer zu sein, als für den Kutscher!
Yes!

Gilt auch für den Rest. Mein Beifall!

MikeVeltel
Vielschreiber
Beiträge: 600
Registriert: 01.07.2004, 00:01
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag von MikeVeltel » 01.08.2004, 21:00

Dieser Beitrag (siehe unten) ist doppelt vorhanden und wurde daher von mir gelöscht.
Zuletzt geändert von MikeVeltel am 08.08.2004, 08:26, insgesamt 2-mal geändert.

MikeVeltel
Vielschreiber
Beiträge: 600
Registriert: 01.07.2004, 00:01
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag von MikeVeltel » 01.08.2004, 21:01

Hallo Jörn,

unter Punkt 3) irrst du. Der Gesetzgeber verlangt: Personen und ihre Begleiter müssen befördert werden. Dazu gehören auch Haustiere. Allerdings gibt es hierzu eng umgrenzte Ausnahmen, auf die ich jetzt hier nicht eingehen möchte.

Ich habe die Beförderungspflicht (z.B. für Hunde) bereits hier thematisiert.

Freundliche Grüße

Gast

Beitrag von Gast » 02.08.2004, 04:39

Hallo Mike,

unter Punkt 4) irrt Jörn auch.
:wink:

Gast

Beitrag von Gast » 02.08.2004, 04:42

"Damen, aus dem leichteren Gewerbe werden freundlich darauf hingewiesen, daß sie dem Fahren einen.... dürfen und dafür dann nichts zahlen brauchen."

Mein lieber Scholli, was geht denn bei euch ab ? :x

Benutzeravatar
nowhereman
Vielschreiber
Beiträge: 520
Registriert: 26.06.2004, 12:46
Wohnort: hamburg

Beitrag von nowhereman » 02.08.2004, 19:19

sommernachtsphantasien... :lol:...apropo blasen..."kennen sie den unterschied zwischen einem taxi und einem sack zement? nein? dann blasen sie mal rein..." :mrgreen:
"Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?".(B. Brecht)

"Die Herren machen das selber, dass ihnen der arme Mann feind wird." (Thomas Müntzer)

Jörn

Beitrag von Jörn » 02.08.2004, 22:04

Also: Zunächst einmal besteht die Beförderungspflicht innerhalb des Pflichtfahrgebietes NUR für Personen. Steht eindeutig im Personenbeförderungs-Gesetz!
Daß ich Tiere mitnehme oder Botenfahrten mache, habe ich meiner Zentrale gegenüber freiwillig kundgetan!
Sie werden grundsätzlich zur Beförderung freigegeben, da das nicht zur Personenbeförderungspflicht gehört!

In dem gelben Auszug aus dem PeBefG, das für mich als Fahrer gültig ist, und in meinem Handschuhfach liegt, steht davon nichts!
Sollte es denn so sein, zeige mir bitte den nouvellierten Paragrafen!

Da wir eine PERSONEN-BEFÖRDERUNGSPFLICHT haben, müssen wir auch danach handeln! Alles andere ist rein freiwillig!

Wenn natürlich ein Kunde bei meiner Zentralen eine extra Taxe bestellt hat, unter der Prämisse, daß eine deutsche Dogge mitfährt, der Computer mich vermittelt, weil ich den Zettel unterschrieben habe, Tiere zu transportieren, und ich mich dann weigere, Fiffi mitzunehmen, so ist das, selbstverständlich ILLEGAL, denn der Kunde muß sich darauf verlassen können können, daß der Kutscher seinen lieben Kleinen transportiert!

So gesehen wäre es also spannend zu erfahren, wie es zu dem genannten Urteil gekommen ist! Wahrscheinlich in etwa wie im vorherigen Abschnitt!

MikeVeltel
Vielschreiber
Beiträge: 600
Registriert: 01.07.2004, 00:01
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag von MikeVeltel » 02.08.2004, 22:48

Hallo Jörn,

erstens bist du im Irrtum, und
zweitens im falschen Thread.

Ich habe dir hier bereits geantwortet.

Ich empfehle, den Dingen stets auf den Grund zu gehen. Nur so ist man vor Gerüchten gefeit.

Crazytaxi Freak
User
Beiträge: 67
Registriert: 27.04.2004, 00:16
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Crazytaxi Freak » 03.08.2004, 00:21

Wenn ich Jo Breu richtig verstanden habe, heißt das auf thomek`s Problem bezogen, folgendes:
Wenn ein Fahrgast dermaßen stinkt, daß der Fahrer Doppelbilder sieht (wie nach sehr heftigem Alkoholkonsum), Halluzinationen hat, ihm davon dermaßen die Augen tränen, daß er nicht mehr richtig sehen kann oder ihm durch den Gestank erheblich schwindelig wird (immerhin gebietet er über 1,7 Tonnen Blech, Glas und Plastik plus Inhalt), dann ist dieser Fahrgast eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Fahrbetriebs.
Bloß das Beweisen desselbem dürfte vor Gericht schwierig sein...
Was haben der Commodore C64 und der Rock And Roll gemeinsam?
Genau, beide sind uralt und trotzdem nicht totzukriegen, jaaaa...

Benutzeravatar
jr
Vielschreiber
Beiträge: 6865
Registriert: 26.04.2004, 14:44
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von jr » 03.08.2004, 10:12

Da hast Du die Grenzen, die es nicht zu überschreiten gilt, gut definiert. Gewissermaßen gerichtstauglich. Dummerweise haben wir alle verschiedene Nasen. Die objektive Meßbarkeit der Beeinträchtigung dürfte dadurch schwierig sein. Für den potentiellen Fahrgast wäre es vielleicht hilfreich, wenn wir ein entsprechendes Gütesiegel (wie wärs mit "Duft-Taxi"?) auf das Ding pappen würden.

Jörn

Beitrag von Jörn » 04.08.2004, 10:45

Das mit dem 'Duft-Taxi' fände ich schön. Nur müßten dann viele Gäste ihre Kutschen selbst zu ihrem Ziel fahren, wärend der Kutscher in den Koffenraum gepackt würde!

Crazy-Driver
User
Beiträge: 41
Registriert: 19.02.2005, 19:58
Wohnort: Tettnang

Re: verweigerung der beförderung

Beitrag von Crazy-Driver » 25.02.2005, 09:16

[quote="thomek"]oh man. ich hoffe, das wird auch mal gelesen. hier ist ja nicht gerade viel los.

egal. ich versuchs.

also, wie sieht es denn mit der verweigerung einzelner fahrgäste aus??? bin ich grundsätzlich dazu verpflichtet, alles einzusammeln und zu kutschen????
ich hab schon versucht, mich in der bokraft schlau zu lesen. das problem liegt da halt nur darin, dass da nur meine pflichten stehen.
aber wo stehen denn die rechte der fahrer????

wie sieht es denn mit diesen fiesen stinker aus?? ich meine keine schnapsleichen oder sonstiges, die stören mich nicht die bohne, ich meine mehr so die richtig abartig, widerlichen stinker, marke alte oma oder opa. ( also die richtig ungepflegten meine ich. diesen normalen gestank des alten, verwesenden halte ich ja aus)

nehmt bitte die etwas zu hart gewordenen aussagen nicht zu ernst, ich weiß das nciht alle so sind.

trotzdem erstmal danke
thomek[/quote]
Wenn die Sicherheit deines Fahrzeuges oder deiner Person nicht gegeben ist musst du nicht befördern aber wenn jemand stinkt mach einfach einen Spalt Scheibe runter und zwar auf der Seite wo der Kunde Sitzt nicht auf deiner sonst zieht es an deiner Nase vorbei und so geht wenigstens ein Teil raus und wenn sie neben dich Sitzen wollen dann mach denn Knopf von innen zu und sag die Tür ist defekt.

Antworten