Hallo Zusammen ,
Ich benötige mal eine Information bezüglich der Schülerbeförderung im sogenannten freigestellten Verkehr . Wie alt dürfen die Fahrzeuge sein ?
Was gibt es noch für „Regeln“ ? (Niedersachsen)
Liebe Grüße
Schülerbeförderung Auto
Re: Schülerbeförderung Auto
Das Alter ist egal, das Fahrzeug muss TÜV haben und eventuell auch BO Kraft (ist bei Mietwagen so), denn es ist ja gewerbliche Personenbeförderung
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KlareWorte
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Re: Schülerbeförderung Auto
Meist darf es nicht älter als 10 Jahre sein.
Re: Schülerbeförderung Auto
Das mit den 10 Jahren habe ich auch gehört , ich finde nur leider nirgendwo ein Gesetz etc. dazu .
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Schülerbeförderung Auto
Das Alter wird meist in den Rahmenverträgen geregelt. Der LVR-RHeinland spricht z.B. von maximal 14 Jahren.
https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/schul ... 024-bf.pdf
Man sollte sich also bei den Verbänden erkundigen für die man Fahrten machen möchte und Verträge schließen will, es kann da deutliche Unterschiede geben.
https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/schul ... 024-bf.pdf
Man sollte sich also bei den Verbänden erkundigen für die man Fahrten machen möchte und Verträge schließen will, es kann da deutliche Unterschiede geben.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 10.09.2025, 14:35, insgesamt 1-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)