Schülerbeförderung Auto

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Lina25
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Schülerbeförderung Auto

Beitrag von Lina25 » 05.09.2025, 17:09

Hallo Zusammen ,

Ich benötige mal eine Information bezüglich der Schülerbeförderung im sogenannten freigestellten Verkehr . Wie alt dürfen die Fahrzeuge sein ?
Was gibt es noch für „Regeln“ ? (Niedersachsen)

Liebe Grüße

Talbot
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Re: Schülerbeförderung Auto

Beitrag von Talbot » 09.09.2025, 03:06

Das Alter ist egal, das Fahrzeug muss TÜV haben und eventuell auch BO Kraft (ist bei Mietwagen so), denn es ist ja gewerbliche Personenbeförderung

KlareWorte
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Re: Schülerbeförderung Auto

Beitrag von KlareWorte » 09.09.2025, 10:56

Meist darf es nicht älter als 10 Jahre sein.

Lina25
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Re: Schülerbeförderung Auto

Beitrag von Lina25 » 09.09.2025, 22:58

Das mit den 10 Jahren habe ich auch gehört , ich finde nur leider nirgendwo ein Gesetz etc. dazu .

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Schülerbeförderung Auto

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 10.09.2025, 14:34

Das Alter wird meist in den Rahmenverträgen geregelt. Der LVR-RHeinland spricht z.B. von maximal 14 Jahren.

https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/schul ... 024-bf.pdf

Man sollte sich also bei den Verbänden erkundigen für die man Fahrten machen möchte und Verträge schließen will, es kann da deutliche Unterschiede geben.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 10.09.2025, 14:35, insgesamt 1-mal geändert.
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