Taxischild am Torfkahn

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Torfkahn
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Taxischild am Torfkahn

Beitrag von Torfkahn » 18.03.2024, 20:48

Moin,
Ich hab mal eine etwas ungewöhnliche Anfrage. Wir fahren hier in Norddeutschland mit einigen Torfkähnen zahlende Gäste den Fluß auf und ab. Nun kam die Idee, zwischen zwei Gaststätten am Fluß ein regulären sogenannten Taxidienst mit festen Fahrten einzurichten. Und dazu würde ja an Bord vorne eigentlich ein echtes Taxischild wie ihr es auf den Taxen habt sehr stilecht passen. In der BOKraft steht da natürlich nichts hilfreiches, spricht da aus eurer Sicht rechtlich was dagegen? Bin gespannt auf eure Antworten!
Gruß

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sivas
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Re: Taxischild am Torfkahn

Beitrag von sivas » 18.03.2024, 22:48

In Berlin wollte doch auch jemand ein Spree-Taxi betreiben.
Ich meine, das scheiterte an den Anlegestellen ...

Untoter :shock:

Talbot
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Re: Taxischild am Torfkahn

Beitrag von Talbot » 20.03.2024, 14:31

Laut PBefG ( Personenbeförderungsgesetz) Ist ein Kahn kein Taxi. Problem könnte sein die Gewerbliche Beförderung von Fahrgästen.
1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.
Ich würde es als Gag einfach mal versuchen

eichi
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Re: Taxischild am Torfkahn

Beitrag von eichi » 23.03.2024, 15:56

Wer führt denn dann das "Torf-Taxi"?
Sportbootführerschein Binnen ist hier nicht
ausreichend, ist hier ja kein Sport.
Irgendwas al'a Binnenschifferpatent sollte es denn dann
schon sein. Lichterführung bei Dunkelheit (ab
Sonnenuntergang) und unsichtigem Wetter muss auch
beachtet werden.

Zur Kennzeichnung würde ich eher die "Litzenkette",
also den Karo-Streifen vorschlagen. Was früher bei Taxen
ja auch Usus war, ebenso bei Rundfahrtbarkassen im Hamburger
Hafen.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

eichi
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Re: Taxischild am Torfkahn

Beitrag von eichi » 23.03.2024, 17:33

Zur Info

Aus Wiki:
Bis zum 18. Januar 2022 durften Sportboote und bestimmte Fahrzeuge bis zu einer Länge von 20 Metern mit dem Sportbootführerschein Binnen geführt werden. Der Nutzungszweck spielte keine Rolle. Mit dem Inkrafttreten der neuen Binnenschiffspersonalverordnung ist dieser Führerschein nur noch für reine Sport- und Erholungsfahrten gültig. Für jede gewerbliche Nutzung, z. B. als Fahrschulboot, als Werftüberführung oder in der nebenerwerblichen Fischerei, wird das Kleinschifferzeugnis benötigt.
Hervorhebung von mir
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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