Unternehmerschein vermieten - Geschäftsführer gem. §13 3.2
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Unternehmerschein vermieten - Geschäftsführer gem. §13 3.2
Moin,
ich sehe immer mal wieder das Leute Ihren Unternehmerschein bzw. sich als Geschäftsführer anbeiten und verlangen dann um die 500€ pro Fahrzeug. Weiß vielleicht jemand wie sowas funktioniert und ob das legal ist?
ich sehe immer mal wieder das Leute Ihren Unternehmerschein bzw. sich als Geschäftsführer anbeiten und verlangen dann um die 500€ pro Fahrzeug. Weiß vielleicht jemand wie sowas funktioniert und ob das legal ist?
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Re: Unternehmerschein vermieten - Geschäftsführer gem. §13 3.2
Das ist legal und wird gerne von sogenannten Taxiunternehmern in Anspruch genommen, die zu dumm, zu faul oder zu kriminell sind, eine Fachkundeprüfung abzulegen.
Wenn du also selbst skrupellos genug bist und den Kopf für semiprofessionelle, illegal agierende und auf Recht, Regeln und Ordnung pfeifende Möchtegernunternehmer hinhalten möchtest, kannst du das gerne tun.
Es gibt natürlich auch regulär arbeitende Großunternehmen, die gelegentlich einen Geschäftsführer oder Betriebsleiter mit Fachkunde suchen.
Wenn du also selbst skrupellos genug bist und den Kopf für semiprofessionelle, illegal agierende und auf Recht, Regeln und Ordnung pfeifende Möchtegernunternehmer hinhalten möchtest, kannst du das gerne tun.
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Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Unternehmerschein vermieten - Geschäftsführer gem. §13 3.2
Den Kopf hinhalten? So wie ich mitbekommen habe, haftet der Taxiunternehmer vollumfänglich. Der Geschäftsführer soll nicht haften und stellt eigentlich nur sein Unternehmerschein zur Verfügung. Ist das so richtig?...wie ist es mit der Haftung wirklich?
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Re: Unternehmerschein vermieten - Geschäftsführer gem. §13 3.2
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Re: Unternehmerschein vermieten - Geschäftsführer gem. §13 3.2
Zuletzt geändert von taxireichert am 30.03.2023, 14:52, insgesamt 1-mal geändert.
- Taxi Georg
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Re: Unternehmerschein vermieten - Geschäftsführer gem. §13 3.2
Mit mitgehangen, mit mitgefangen!taxireichert hat geschrieben: ↑30.03.2023, 09:51Den Kopf hinhalten? So wie ich mitbekommen habe, haftet der Taxiunternehmer vollumfänglich.
Der Geschäftsführer soll nicht haften und stellt eigentlich nur sein Unternehmerschein zur Verfügung.
Der GF haftet mit!
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Re: Unternehmerschein vermieten - Geschäftsführer gem. §13 3.2
taxireichert hat geschrieben: ↑30.03.2023, 09:51Den Kopf hinhalten? So wie ich mitbekommen habe, haftet der Taxiunternehmer vollumfänglich. Der Geschäftsführer soll nicht haften und stellt eigentlich nur sein Unternehmerschein zur Verfügung. Ist das so richtig?...wie ist es mit der Haftung wirklich?
Ja, solche Vertragsmodelle „soll“ es geben. Nach meiner Einschätzung muss man da nur an den richtigen Richtet geraten, der einem dann ein solches Konstrukt auseinander nimmt.
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Re: Unternehmerschein vermieten - Geschäftsführer gem. §13 3.2
Der Geschäftsführer haftet vollumfänglich mit seinem persönlichen Vermögen für die Sozialabgaben. Knackpunkt ist, wo nix ist ist nix zu holen. Daher werden bevorzugt ehemals "Hartz IV", heute "Bürgergeld"-Empfänger mit Hauptwohnsitz im Ausland in diese Schlüsselpositionen der sogenanten "24-Monats-GmbH" gehoben.taxireichert hat geschrieben: ↑30.03.2023, 09:51Den Kopf hinhalten? So wie ich mitbekommen habe, haftet der Taxiunternehmer vollumfänglich. Der Geschäftsführer soll nicht haften und stellt eigentlich nur sein Unternehmerschein zur Verfügung. Ist das so richtig?...wie ist es mit der Haftung wirklich?
GmbH = Gehste mit biste Hin.