Unternehmerschein vermieten - Geschäftsführer gem. §13 3.2

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Unternehmerschein vermieten - Geschäftsführer gem. §13 3.2

Beitrag von taxireichert » 29.03.2023, 12:59

Moin,

ich sehe immer mal wieder das Leute Ihren Unternehmerschein bzw. sich als Geschäftsführer anbeiten und verlangen dann um die 500€ pro Fahrzeug. Weiß vielleicht jemand wie sowas funktioniert und ob das legal ist?

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Re: Unternehmerschein vermieten - Geschäftsführer gem. §13 3.2

Beitrag von am » 30.03.2023, 07:51

Das ist legal und wird gerne von sogenannten Taxiunternehmern in Anspruch genommen, die zu dumm, zu faul oder zu kriminell sind, eine Fachkundeprüfung abzulegen.

Wenn du also selbst skrupellos genug bist und den Kopf für semiprofessionelle, illegal agierende und auf Recht, Regeln und Ordnung pfeifende Möchtegernunternehmer hinhalten möchtest, kannst du das gerne tun.

Es gibt natürlich auch regulär arbeitende Großunternehmen, die gelegentlich einen Geschäftsführer oder Betriebsleiter mit Fachkunde suchen.
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Re: Unternehmerschein vermieten - Geschäftsführer gem. §13 3.2

Beitrag von taxireichert » 30.03.2023, 09:51

Den Kopf hinhalten? So wie ich mitbekommen habe, haftet der Taxiunternehmer vollumfänglich. Der Geschäftsführer soll nicht haften und stellt eigentlich nur sein Unternehmerschein zur Verfügung. Ist das so richtig?...wie ist es mit der Haftung wirklich?

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Taxi Georg
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Re: Unternehmerschein vermieten - Geschäftsführer gem. §13 3.2

Beitrag von Taxi Georg » 30.03.2023, 12:03

am hat geschrieben:
30.03.2023, 07:51
Das ist legal und wird gerne von sogenannten Taxiunternehmern in Anspruch genommen,
die zu dumm, zu faul oder zu kriminell sind, eine Fachkundeprüfung abzulegen.
:lol: :lol: :lol:
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Re: Unternehmerschein vermieten - Geschäftsführer gem. §13 3.2

Beitrag von taxireichert » 30.03.2023, 13:05

:)
Zuletzt geändert von taxireichert am 30.03.2023, 14:52, insgesamt 1-mal geändert.

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Taxi Georg
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Re: Unternehmerschein vermieten - Geschäftsführer gem. §13 3.2

Beitrag von Taxi Georg » 31.03.2023, 00:20

taxireichert hat geschrieben:
30.03.2023, 09:51
Den Kopf hinhalten? So wie ich mitbekommen habe, haftet der Taxiunternehmer vollumfänglich.
Der Geschäftsführer soll nicht haften und stellt eigentlich nur sein Unternehmerschein zur Verfügung.
Mit mitgehangen, mit mitgefangen!

Der GF haftet mit!
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Re: Unternehmerschein vermieten - Geschäftsführer gem. §13 3.2

Beitrag von am » 31.03.2023, 20:05

taxireichert hat geschrieben:
30.03.2023, 09:51
Den Kopf hinhalten? So wie ich mitbekommen habe, haftet der Taxiunternehmer vollumfänglich. Der Geschäftsführer soll nicht haften und stellt eigentlich nur sein Unternehmerschein zur Verfügung. Ist das so richtig?...wie ist es mit der Haftung wirklich?

Ja, solche Vertragsmodelle „soll“ es geben. Nach meiner Einschätzung muss man da nur an den richtigen Richtet geraten, der einem dann ein solches Konstrukt auseinander nimmt.
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Re: Unternehmerschein vermieten - Geschäftsführer gem. §13 3.2

Beitrag von ilkoep » 01.04.2023, 14:25

taxireichert hat geschrieben:
30.03.2023, 09:51
Den Kopf hinhalten? So wie ich mitbekommen habe, haftet der Taxiunternehmer vollumfänglich. Der Geschäftsführer soll nicht haften und stellt eigentlich nur sein Unternehmerschein zur Verfügung. Ist das so richtig?...wie ist es mit der Haftung wirklich?
Der Geschäftsführer haftet vollumfänglich mit seinem persönlichen Vermögen für die Sozialabgaben. Knackpunkt ist, wo nix ist ist nix zu holen. Daher werden bevorzugt ehemals "Hartz IV", heute "Bürgergeld"-Empfänger mit Hauptwohnsitz im Ausland in diese Schlüsselpositionen der sogenanten "24-Monats-GmbH" gehoben.

GmbH = Gehste mit biste Hin.

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