Bei den SDL wie Umlandfahrten, Materialfahrten, Starthilfen, Reifenwechsel, Motor ausbauen, seine grüne Wiese streichen....
Wie Du schon sagtest, Deja Vu. Es gibt noch viel mehr Rechte, die ein Taxler hat, aber die wurden bereits in einem anderen Thread behandelt.Das ist das einzige Recht, das du hast.
Immer wieder gut ist der folgende Satz, den ich aus der Mathematik für Funktionalanalysis adaptiert habe:
die hinreichende Beförderungsbedingung muss ein Taxler (bundesweit) nur dann erfüllen, wenn der Kunde alle dafür notwendigen Bedingungen erfüllt.
Prinzipiell richtig, nur Letzteres ist falsch.Danach wird verhandelt, was nur bedeutet, dass du deinen Wunsch an Fahrpreis nennst. Der Fahrgast wiederum nennt seinen Wunsch. Auf diese Weise wird versucht ein Kompromiss zu finden, mit dem beide zufrieden sind. Es sollte im Normalfall zu einer Einigung kommen.
Kommt diese Einigung aus welchen Gründen auch immer nicht zustande, musst du ... So will es das Gesetz... Nach Tarif fahren.
Pech für dich, Pech für deinen Chef
Fahrten ins Umland (und alle anderen Arten von Sonderdienstleistungen SDL wie Starthilfen, Einkaufsfahrten, Materialfahrten...) sind freiwillig. Niemand kann Dich zwingen, solche SDL durchzuführen. Du und alleine Du bestimmst den Preis, ansonsten gilt das Handelsgesetz. Niemand ist gezwungen, seine Ware zu verkaufen, erst recht nicht billiger, als der FG es wünscht.