Taxifahren nach 21 Uhr im Lockdown ?

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TigerseeTaxi
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Taxifahren nach 21 Uhr im Lockdown ?

Beitrag von TigerseeTaxi » 16.12.2020, 22:51

Hallo liebe Kollegen,

ist es erlaubt, nach 21 Uhr auf telefonischen Anruf Kunden im Gelegenheitsverkehr (nicht von der Arbeit oder Krankenhaus) spontan abzuholen und zu befördern?

Eigentlich gilt für den Kunden ja eine Ausganssperre, sofern es sich nicht um Notapotheke oder berufsbedingte Fahrt handelt.

Wie würdet ihr das „auf dem Land sehen“ - in der Stadt gilt die Ausganssperre ja auch...

Vielen Dank für Rat

:roll:

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Taxifahren nach 21 Uhr im Lockdown ?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 18.12.2020, 04:13

Natürlich ist es erlaubt.
Ausgangssperre bedeutet nicht das die, welche einen triftigen Grund haben nicht unterwegs sein dürfen.
Die Verantwortung dafür liegt beim Kunden, nicht beim Fahrer.
Wenn es zu einer Kontrolle kommt muß der Kunde haften und zahlen, der Fahrer hat ja einen triftigen Grund (seine Arbeit).
Die Beförderungspflicht ist nicht aufgehoben sondern gilt weiter.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

Pascha
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Re: Taxifahren nach 21 Uhr im Lockdown ?

Beitrag von Pascha » 18.12.2020, 04:39

TigerseeTaxi hat geschrieben:
16.12.2020, 22:51
Hallo liebe Kollegen,

ist es erlaubt, nach 21 Uhr auf telefonischen Anruf Kunden im Gelegenheitsverkehr (nicht von der Arbeit oder Krankenhaus) spontan abzuholen und zu befördern?

Eigentlich gilt für den Kunden ja eine Ausganssperre, sofern es sich nicht um Notapotheke oder berufsbedingte Fahrt handelt.

Wie würdet ihr das „auf dem Land sehen“ - in der Stadt gilt die Ausganssperre ja auch...

Vielen Dank für Rat

:roll:
Eine schlüssige Antwort gibt es nicht.

Den Feuerwehrmann zur Arbeit, den Polizisten zum Schichtbeginn fahren ist natürlich erlaubt.

Den gesunden Menschenverstand entscheiden lassen ist das Mittel der Wahl.

Wenn mehrere Gäste angetrunken von einer privaten Party kommen und ein Taxi ordern besteht derzeit (Sperrstunde in einigen Städten) die Gefahr sich in rechtliche Schwierigkeiten zu bringen, ähnlich wie das Einschleusen illegaler Personen im Taxi (Schleuserfahrten), das Fahren eines Bankräubers zur Bank und mit Beute wieder weg, das Fahren von Drogendealern zu ihren Kunden, das Fahren des Freiers zur Dame seiner Wahl zwecks Verrichtung sexueller Handlungen etc.
Zuletzt geändert von Pascha am 18.12.2020, 04:53, insgesamt 5-mal geändert.

Sascha1979
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Re: Taxifahren nach 21 Uhr im Lockdown ?

Beitrag von Sascha1979 » 21.12.2020, 13:11

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
18.12.2020, 04:13
Natürlich ist es erlaubt.
Ausgangssperre bedeutet nicht das die, welche einen triftigen Grund haben nicht unterwegs sein dürfen.
Die Verantwortung dafür liegt beim Kunden, nicht beim Fahrer.
Wenn es zu einer Kontrolle kommt muß der Kunde haften und zahlen, der Fahrer hat ja einen triftigen Grund (seine Arbeit).
Die Beförderungspflicht ist nicht aufgehoben sondern gilt weiter.
Richtig.
Und wenn der Taxi Fahrer jemanden über eine Grenze fährt liegt die Verantwortung ob er einreisen darf ja auch nur beim Kunden selbst.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: Taxifahren nach 21 Uhr im Lockdown ?

Beitrag von KlareWorte » 21.12.2020, 17:48

Zuständiges Ordnungsamt fragen.
Meins sagt klar, nur Fahrgast verhält sich ordnungswidrig und bekommt Bußgeld.

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Re: Taxifahren nach 21 Uhr im Lockdown ?

Beitrag von Taxi Georg » 21.12.2020, 19:40

Sascha1979 hat geschrieben:
21.12.2020, 13:11
Und wenn der Taxi Fahrer jemanden über eine Grenze fährt liegt die Verantwortung ob er einreisen darf ja auch nur beim Kunden selbst.
Und dennoch kann es passieren, das man in Untersuchungshaft kommt (Verdacht auf Schleusung)!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

Talbot
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Re: Taxifahren nach 21 Uhr im Lockdown ?

Beitrag von Talbot » 22.12.2020, 08:07

Taxi darf fahren! Wir werden sogar von der Polizei angerufen Leute heimzufahren, die beim Ausgangsverbot erwischt werden.

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titanocen100
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Re: Taxifahren nach 21 Uhr im Lockdown ?

Beitrag von titanocen100 » 25.12.2020, 00:02

Talbot hat geschrieben:
22.12.2020, 08:07
Taxi darf fahren! Wir werden sogar von der Polizei angerufen Leute heimzufahren, die beim Ausgangsverbot erwischt werden.
wo bleiben die Panzer ?
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Re: Taxifahren nach 21 Uhr im Lockdown ?

Beitrag von Ramonacity » 25.01.2021, 13:58

Wir haben hier bereits um 20 Uhr Ausgangssperre und sind auch die ganze Nacht unterwegs. Wenn die Polizei uns anhält und frägt, woher wir kommen, zeige ich auf den Fahrgast und lasse ihn erklären. Allerdings wurde nur am Anfang kontrolliert, jetzt kommt das nicht mehr vor.

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titanocen100
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Re: Taxifahren nach 21 Uhr im Lockdown ?

Beitrag von titanocen100 » 01.02.2021, 21:05

Ramonacity hat geschrieben:
25.01.2021, 13:58
Wir haben hier bereits um 20 Uhr Ausgangssperre und sind auch die ganze Nacht unterwegs. Wenn die Polizei uns anhält und frägt, woher wir kommen, zeige ich auf den Fahrgast und lasse ihn erklären. Allerdings wurde nur am Anfang kontrolliert, jetzt kommt das nicht mehr vor.
Vll. sollte ich in Erwägung ziehen,für Bietigheim-Bissingen einen P-Schein zu machen. Man, muß da was los sein ab 21 Uhr. Während in Berlin tote Hose herrscht - mehr oder minder, den ganzen Tag über.
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Re: Taxifahren nach 21 Uhr im Lockdown ?

Beitrag von Ramonacity » 02.02.2021, 11:43

:lol: :lol: :lol: Tatsächlich gibt es noch ein paar Irrläufer nach 20 Uhr

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Re: Taxifahren nach 21 Uhr im Lockdown ?

Beitrag von So-oder-anders » 29.04.2021, 10:43

Kann mir jemand eine Info darüber geben, wie streng die Ordnungsbehörde in Frankfurt am Flughafen die Ausgangssperre kontrolliert?
Braucht man irgendwelche Bescheinigungen?
Wir holen demnächst nach 22:00 Uhr zwei Ehepaare ab, die nach 5-maligen Flugstornierungen in den letzten 3 Monaten endlich aus ihrem Winterdomizil zurück nach D wollen und aus medizinischen Gründen auch müssen.

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Re: Taxifahren nach 21 Uhr im Lockdown ?

Beitrag von titanocen100 » 29.04.2021, 14:35

such Dir was aus (angepasst an FFM)
Nächtliche Ausgangsbeschränkung

> in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur bei

Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet


> triftige Gründe in diesem Sinne sind insbesondere:

> Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder
veterinärmedizinischen Notfalls oder andere medizinisch unaufschiebbare Behandlungen

> Berufsausübung im Sinne des Artikels 12 Abs. 1 des Grundgesetzes, soweit diese nicht
gesondert eingeschränkt ist, Ausübung des Dienstes oder des Mandats, Berichterstattung durch
Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien

> Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts

> unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder
Begleitung Sterbender

> Versorgung von Tieren

> aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Zwecken

> zwischen 22 und 24 Uhr ist es erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen (z.B. Joggen oder
Spazierengehen)
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Re: Taxifahren nach 21 Uhr im Lockdown ?

Beitrag von Talbot » 29.04.2021, 15:56

Berufsausübung liegt bei uns Taxifahrern vor! Die Verantwortung warum er unterwegs ist, liegt beim Kunden! Dies hat uns unser Landratsamt auch so bestätigt!

So-oder-anders
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Re: Taxifahren nach 21 Uhr im Lockdown ?

Beitrag von So-oder-anders » 29.04.2021, 16:54

Danke für die Antworten!

Interessant sind übrigens die FAQs https://www.baden-wuerttemberg.de/de/se ... g/#c119484 aus BaWü, dort werden die Fragen verständlich beantwortet.

Wie weist man einen triftigen Grund nach?
-> Es genügt eine Glaubhaftmachung. Wenn bei Kontrollen an der Glaubhaftmachung Zweifel bestehen, muss plausibel erklärt werden können, warum man nach 22 Uhr in der Öffentlichkeit unterwegs ist.

Was wenn man nach 22 Uhr von einer Reise am Bahnhof/Flughafen ankommt?
-> Dann darf man direkt in die eigene Wohnung nach Hause oder in die Wohnung des Partners fahren.

Darf man nach 22 Uhr jemanden vom Flughafen/Bahnhof abholen?
-> In der Regel nicht. Nur wenn die Person ansonsten keine Möglichkeit (Taxi oder Nahverkehr) hat nach Hause zu kommen, fällt das unter sonstige vergleichbare gewichtige und unabweisbare Gründe.

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Re: Taxifahren nach 21 Uhr im Lockdown ?

Beitrag von titanocen100 » 29.04.2021, 17:55

Talbot hat geschrieben:
29.04.2021, 15:56
Berufsausübung liegt bei uns Taxifahrern vor! Die Verantwortung warum er unterwegs ist, liegt beim Kunden! Dies hat uns unser Landratsamt auch so bestätigt!
Wunderbar,, damit hat der Landrat den Schwarzen Peter auf Dich geschoben.
Ab 0.01 Uhr hast Du übrigens ein Problem.
Argumentation :
mein Tier ist krank
ich bin krank -> Gefahr für Leib und Leben oder Eigentum (Hypoglykämie, Dehydratation...)
Sollte die Polizei dies verweigern, einfach umfallen. -> Notarzt, alles ist ge(sp)ritzt.
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Re: Taxifahren nach 21 Uhr im Lockdown ?

Beitrag von Pascha » 30.04.2021, 04:28

Die Argumentation Berufsausübung ist nicht immer ein Schutz wie z.B. bei den Schlepperfahrten mit Asylwilligen über die Grenze

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Re: Taxifahren nach 21 Uhr im Lockdown ?

Beitrag von titanocen100 » 30.04.2021, 06:31

Pascha hat geschrieben:
30.04.2021, 04:28
Die Argumentation Berufsausübung ist nicht immer ein Schutz wie z.B. bei den Schlepperfahrten mit Asylwilligen über die Grenze
dann soll sich der Polizist doch mit Deinem "asylwilligen" 4-Beiner unterhalten. :D
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Re: Taxifahren nach 21 Uhr im Lockdown ?

Beitrag von Klaus Stein » 01.05.2021, 02:28

Pascha hat geschrieben:
30.04.2021, 04:28
Die Argumentation Berufsausübung ist nicht immer ein Schutz wie z.B. bei den Schlepperfahrten mit Asylwilligen über die Grenze
Also ich hatte noch keinen Asylwilligen der in der Nacht von Berlin nach Polen wollte .... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Bitte nicht so viel Realität , mir geht es gerade gut .... ;-)

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Re: Taxifahren nach 21 Uhr im Lockdown ?

Beitrag von titanocen100 » 01.05.2021, 04:45

Klaus Stein hat geschrieben:
01.05.2021, 02:28
Pascha hat geschrieben:
30.04.2021, 04:28
Die Argumentation Berufsausübung ist nicht immer ein Schutz wie z.B. bei den Schlepperfahrten mit Asylwilligen über die Grenze
Also ich hatte noch keinen Asylwilligen der in der Nacht von Berlin nach Polen wollte .... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Also, ich bin asylwillig, ich kratze mein letztes Geld, dass mir die Jetzt-noch-Regierung bewilligt, zusammen, und, falls wir uns einig werden, fahr mich nach Tansania - kein CIA, keine Pseudo-Wegwerf-Immerwi(e)der-wiederholbarnötig-CI-Impfung. Malaria-Prophylaxe, Gelbfieber und Hepa-B. Das sind keine Probleme, erprobt seit Jahrzehnten.
Und wenn mein langsam verwesender Kadaver am Boden liegt, ist es mir völlig egal, was da die Regierung in mich hineinpumpt, und, um mit Obelix' Worten zu sprechen;
"Hauptsache, es ist gut und reichlich"
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