KUG und Urlaubsentgelt

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titanocen100
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KUG und Urlaubsentgelt

Beitrag von titanocen100 » 02.09.2020, 19:21

Ich bin seit März auf Kurzarbeit Null, beziehe zur Überbrückung vom Jobcenter Geld und erhalte nun KUG.
Nebenher habe ich aufgrund meines P-Scheines eine Tätigkeit bei einer Taxi/Mietwagen-Firma in meiner Umgebung aufgenommen auf 100E Basis, genehmigt vom Jobcenter und meinem AG.
In den letzten Jahren habe ich mit Beginn eines neuen Quartals 250E Urlaubsentgelt einbehalten dürfen. Da ich jetzt aber Kurzarbeit Null habe, hat sich mir die Frage ergeben, kann ich, so wie früher auch seit 6 Jahren, einfach in den Urlau fahren für 3 oder 6 oder wieviel Wochen ich fahren möchte ?
Außerdem, wie sieht es mit meinem Urlaubsentgelt aus ?

>
https://efarbeitsrecht.net/auswirkungen ... en-fragen/

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Falle der Einführung von Kurzarbeit Null durch eine Betriebsvereinbarung entschieden (Urteil vom 16.12.2008, Az. 9 AZR 164/08), dass der Urlaub für die Tage der Kurzarbeit Null nicht wirksam gewährt werden kann, wenn in der Betriebsvereinbarung nicht ausdrücklich das Verhältnis zwischen Kurzarbeit und Urlaub geregelt ist. Nach Ansicht der Richter muss in der Betriebsvereinbarung klargestellt sein, dass der Arbeitnehmer für die Dauer der Urlaubsgewährung von der Kurzarbeit ausgenommen wird, um eine wirksame Urlaubsgewährung zu ermöglichen.

Wird das Verhältnis von Kurzarbeit und Urlaub nicht geregelt, kann der Mitarbeiter nach Ansicht des BAG die Nachgewährung des Urlaubs zu einem späteren Zeitpunkt verlangen. Aufgrund der vorgenannten Rechtsprechung ist es daher empfehlenswert, in Betrieben mit einem Betriebsrat das Verhältnis zwischen Urlaub und Kurzarbeit ausdrücklich zu regeln, um als Arbeitgeber nicht Gefahr zu laufen, Urlaub nachgewähren zu müssen.
Ungeklärte Lage in Betrieben ohne Betriebsrat

Wie in Betrieben ohne Betriebsrat in Anbetracht der vorgenannten Rechtsprechung bei Kurzarbeit Null zu verfahren ist, ist bislang nicht geklärt. Wird Kurzarbeit einseitig vom Arbeitgeber auf Grundlage eines vertraglich vorbehaltenen Rechts angeordnet, kann im Rahmen dieser Anordnung klargestellt werden, dass der Mitarbeiter für die Dauer der Urlaubszeit von der Kurzarbeit ausgenommen wird.

Alternativ kann die Klarstellung auch bei Gewährung des Urlaubs erfolgen. Wird die Kurzarbeit Null mittels einer einvernehmlichen Vereinbarung eingeführt, kann in dieser geregelt werden, dass genehmigter Urlaub der Kurzarbeit vorgeht. Da noch keine gerichtliche Entscheidung existiert, verbleibt ein Risiko, dass die ergriffenen Maßnahmen nicht reichen und der Urlaub während der Kurzarbeit Null trotz allem nicht wirksam gewährt werden konnte.
<
KUG läuft vorraussichtlich März 2022 aus, d.h., ich hätte einen Anspruch auf Urlaubsentgelt von 8 Quartalen, also 8x250E. Kann ich die nachfordern von meinem AG ? :mrgreen:
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driver154
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Re: KUG und Urlaubsentgelt

Beitrag von driver154 » 11.09.2020, 20:51

Hallo,

also ich finde man kann immer Nachfragen, nein können sie dann immer sagen. Was ich nämlich im Laufe der letzten zehn Jahre gelernt habe ist, dass es immer besser ist zu viel Nachzufragen und Ansprüche zu stellen als es nicht zu tun weil man sich nicht sicher ist und dann nichts bekommt.

LG

titanocen
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Re: KUG und Urlaubsentgelt

Beitrag von titanocen » 02.10.2020, 02:05

driver154 hat geschrieben:
11.09.2020, 20:51
Hallo,
also ich finde man kann immer Nachfragen, nein können sie dann immer sagen. Was ich nämlich im Laufe der letzten zehn Jahre gelernt habe ist, dass es immer besser ist zu viel Nachzufragen und Ansprüche zu stellen als es nicht zu tun weil man sich nicht sicher ist und dann nichts bekommt.
LG
Hört sich erst einmal logisch an, ist aber doch unpräzise.
Mein Chef wird mir darüber ganz sicher keine Auskunft geben, Marke Monopoly:

"Gehe über Los. Ziehe E 250 ein"

Da sich bisher noch keiner, nicht mal TMB, dem ich das als Ehesten zugetraut hätte, dazu geäußert hat, vermute ich mal, daß es darüber auch keine gesetzliche Regelung gibt.
Sollte mich mein Chef also demnächst "feuern", weil er Insolvenz beantragen muß, wovon ich momentan ausgehe, werde ich mich an das Arbeitsgericht wenden und ein paar Piepen zusätzlich herausholen. KUG 0 plus einem Bonus ist immer noch besser als nur KUG 0 - und weniger als KUG 0 geht nicht.

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Thomas-Michael Blinten
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Re: KUG und Urlaubsentgelt

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 02.10.2020, 03:18

titanocen100 hat geschrieben:
02.09.2020, 19:21
... d.h., ich hätte einen Anspruch auf Urlaubsentgelt von 8 Quartalen, also 8x250E. Kann ich die nachfordern von meinem AG ? :mrgreen:
Letztendlich kann dir das nur ein Arbeitsrechtler beantworten.
Aber dein Link gibt schon einmal die Richtung vor : "Daher hat das Gericht im Falle von Kurzarbeit Null eine Verringerung des Urlaubsanspruchs für die Dauer der Kurzarbeit bejaht. Mit einem weiteren Urteil vom 13.12.2018 (C-385/17) hat der EuGH klargestellt, dass ein Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch nur in Zeiten erwerben kann, in denen er tatsächlich gearbeitet hat. Befindet sich der Mitarbeiter also beispielsweise für die Dauer von drei Monaten in Kurzarbeit Null, mindert sich der Jahresurlaubsanspruch um ein Viertel. Wenn der Mitarbeiter während der Kurzarbeit arbeitet, sich jedoch die Anzahl seiner Arbeitstage reduziert hat (beispielsweise von einer Fünf-Tage-Woche zu einer Drei-Tage-Woche), wäre der Urlaubsanspruch anteilig zu berechnen."

Heißt erst einmal bei Kurzarbeit Null kein Urlaubsanspruch für diese Zeit und kein Anspruch auf Auszahlung.
Einen Anspruch auf Urlaub/Ersatzzahlung kann man nur für die Tage die gearbeitet wurden erreichen.
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titanocen
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Re: KUG und Urlaubsentgelt

Beitrag von titanocen » 02.10.2020, 19:48

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
02.10.2020, 03:18

Heißt erst einmal bei Kurzarbeit Null kein Urlaubsanspruch für diese Zeit und kein Anspruch auf Auszahlung.
Einen Anspruch auf Urlaub/Ersatzzahlung kann man nur für die Tage die gearbeitet wurden erreichen.
Danke für die Aufklärung.
Oh je, da ich wahrscheinlich jeden Monat offiziell nur 3 Schichten arbeiten werde, sonst wird mir ja das (in Coronazeiten wirklich) schwer verdiente Geld vom KUG abgezogen, gibt es auch nur wenig Urlaubsentgelt. Das beißt sich der Deivel mit dem Beelzebub.
Die Frage ist, kann ich trotzdem so wie vor Corona verfahren ? Einfach bei Eis und Schnee dem Chef melden, ich fahre mal "kurz" für 3 Wochen nach Ägypten, und, wenn dann immer noch Eis in GER liegen sollte, kann ich meinen Urlaub mal kurz für weitere 3 Wochen verlängern ? Bisher habe ich das jedenfalls immer so gemacht.
Es ist ja noch ein Bißchen Zeit, vielleicht bekommen wir ja in GER ab Dezember tropische Temperaturen :mrgreen: . Angeblich sollen wir ja mitten im Klimawechsel stecken. Juli Eiszeit und coronabedingt stimmt dies sogar. :mrgreen:

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Thomas-Michael Blinten
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Re: KUG und Urlaubsentgelt

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 03.10.2020, 05:57

titanocen hat geschrieben:
02.10.2020, 19:48
...da ich wahrscheinlich jeden Monat offiziell nur 3 Schichten arbeiten werde, sonst wird mir ja das (in Coronazeiten wirklich) schwer verdiente Geld vom KUG abgezogen, gibt es auch nur wenig Urlaubsentgelt. Das beißt sich der Deivel mit dem Beelzebub.
...
So ist das halt wenn Realität auf altes Wunschdenken trifft.
Übrigens werde ich für geleistete Arbeitsstunden ganz legal entlohnt, mindestens mit Mindestlohn.
Nur die fehlende Differenz zum Durchschnittseinkommen bekomme ich zu 60% vom Arbeitsamt ersetzt.
Seit 1.10. bin ich komplett aus dem KUG heraus und fahre ganz normal meine Stunden die auch ganz normal entlohnt werden.
Zuletzt lag der Arbeitsamtanteil bei nur noch 80€ welchen ich durch Mehrarbeit locker ausgleichen kann.
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Re: KUG und Urlaubsentgelt

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 03.10.2020, 15:41

...und bevor mein Post von heute Morgen missverstanden wird, ich bin noch lange nicht mit den Umsätzen auf Vorcoronaniveau.
Allerdings sind die Bedingungen des Kurzarbeitergeldes bezüglich der Arbeitszeiten und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ab einem bestimmten Umsatz unwirtschaftlich...auch und gerade für Fahrer...
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Re: KUG und Urlaubsentgelt

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 03.10.2020, 15:46

titanocen hat geschrieben:
02.10.2020, 19:48
...Die Frage ist, kann ich trotzdem so wie vor Corona verfahren ?...
Das kommt auf die Absprache mit deinem Chef an.
Wenn deine angedachten drei Schichten auf den Anfang oder das Ende des Monats gelegt werden kann man auch den Rest des Monats in Urlaub fahren...das ist durch KUG nicht verboten...allerdings muss es vom AG genehmigt sein.
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Re: KUG und Urlaubsentgelt

Beitrag von titanocen100 » 05.10.2020, 00:45

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
03.10.2020, 15:46
oder das Ende des Monats gelegt werden kann man auch den Rest des Monats in Urlaub fahren
das dürfte dann allerdings ein sehr kurzer Urlaub sein :(
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Re: KUG und Urlaubsentgelt

Beitrag von titanocen100 » 05.10.2020, 00:56

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
03.10.2020, 05:57
Seit 1.10. bin ich komplett aus dem KUG heraus und fahre ganz normal meine Stunden die auch ganz normal entlohnt werden.
Zuletzt lag der Arbeitsamtanteil bei nur noch 80€ welchen ich durch Mehrarbeit locker ausgleichen kann.
Also ich sehe momentan keinen Vorteil darin, auf 60%, ab diesem Monat 70% und in weiteren 2 Monaten 80 % KUG völlig ohne etwas tun zu müssen, verzichten zu wollen.
Ich verdiene noch 20-30 % dazu und habe den Verdienst, den ich auch vor Corona hatte (trifft in meinem Falle nicht ganz zu, aber ich bin eben etwas Besonderes).
Warum sollte ich 5 Tage die Woche a 12h mit Maske im Taxi sitzen, in 5 Stunden 30E Umsatz machen, wenn ich das gleiche Geld per KUG bekomme ?
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Re: KUG und Urlaubsentgelt

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 05.10.2020, 03:01

Es ist für mich irrelevant ob Du es für dich anders siehst.
Es herrschen halt andere Bedingungen bei uns beiden.
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Re: KUG und Urlaubsentgelt

Beitrag von titanocen100 » 05.10.2020, 20:50

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
05.10.2020, 03:01
Es ist für mich irrelevant ob Du es für dich anders siehst.
Es herrschen halt andere Bedingungen bei uns beiden.
Das ist auch gut so.
Da es offensichtlich keine Regelung gibt, werde ich , bei Eis und Schnee, so verfahren wie immer. Ich werde meinem Chef mitteilen, daß ich ab Januar (oder Dez. ?) für die nächsten drei Wochen nicht zur Verfügung stehen werde, sondern lieber in EGY oder Cuba am Strand liegen werde bei 35 Grad im Schatten und einem Glas Wein (Caipirinha schmeckt mir nicht).
Das ist doch eine tolle Sache, 1100E KUG zu bekommen und faul am Strand liegen zu dürfen. Nun ja, ganz so faul werde ich nicht sein, ich werde mir etwas Arbeit mitnehmen, die Bestimmung der Transformationsformeln zur expliziten Berechnung der Energieeigenwerte der Schrödingergleichung für das 4-Körper-Problem. So ein paar komplizierte Differentialgleichungen in der Freizeit nebst KUG zu lösen, das macht Spass.
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Re: KUG und Urlaubsentgelt

Beitrag von titanocen100 » 31.03.2021, 01:15

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
02.10.2020, 03:18
Letztendlich kann dir das nur ein Arbeitsrechtler beantworten.
wohl wahr
Aber dein Link gibt schon einmal die Richtung vor : "Daher hat das Gericht im Falle von Kurzarbeit Null eine Verringerung des Urlaubsanspruchs für die Dauer der Kurzarbeit bejaht. Mit einem weiteren Urteil vom 13.12.2018 (C-385/17) hat der EuGH klargestellt, dass ein Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch nur in Zeiten erwerben kann, in denen er tatsächlich gearbeitet hat.
korrekt, und dennoch falsch.
sind Zeiten, in denen ich dem AG potentiell zur Verfügung stehe, nicht gleichbedeutend mit Zeiten, in denen ich arbeiten würde können, wenn er denn eine für mich hätte ?
Worauf ich hinaus möchte, ist, daß es gesetzlich unerheblich sein sollte, ob ein AN (körperlich/geistlich) gearbeitet hat oder nicht. Er steht im Dienste des AG, daher hat er auch Anspruch auf Urlaub und Urlaubsentgelt.
Einen Anspruch auf Urlaub/Ersatzzahlung kann man nur für die Tage die gearbeitet wurden erreichen.
Korrekt, aber :
die ewige Bereitschaft:
"nachts um 3 Uhr klingelt das Telefon: steh auf , du fauler Hund, um 5 Uhr hast du im Büro zu sein"
sind als psychologische Entschädigung zu werten
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