unter kollegen suche ich...

Der Bereich für Fragen rund um das Taxigewerbe.
Antworten
Wildman
User
Beiträge: 21
Registriert: 11.11.2005, 13:10
Wohnort: Niedersachsen

unter kollegen suche ich...

Beitrag von Wildman » 11.02.2006, 14:28

hi kollegen, unter uns/euch suche ich jemand der ahnung von "rechtslage" hat; meine frage basiert auf begriffe wie RUFMORD

wer über mich behauptet, ich habe BESOFFENE gäste bedroht (und es nicht beweisen kann) macht sich als nächstes strafbar und wirft über meine unbescholltene person/fahrer ein SCHANDE, dass ich nicht ertragen kann (und auch nicht will)

meine EIGENTLICHE frage an kollegen dass davon was verstehen (?) sieht wie folgt aus: verjährt rufmord genauso wenig wie mord?

für eine sinngemäße antwort wäre ich euch sehr verbunden
Wildman

thoma
Vielschreiber
Beiträge: 610
Registriert: 03.10.2005, 18:09
Wohnort: Hamburg

Beitrag von thoma » 11.02.2006, 14:53

Guckst du hier, Strafgesetzbuch Abschnitt 14, für dich interessant die Punkte §187 Verleumdung oder §186 üble Nachrede:

http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR00 ... G005102307

Da für diese Straftatbestände im Höchstmaß Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren vorgesehen sind, verjähren diese nach 5 Jahren, dass ergibt sich aus StGB § 78 Verjährungsfrist


http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR00 ... G003002307

Manchmal muß man nur ein wenig googlen, ist eigentlich gar nicht so schwer :wink:

Thorsten
Ist vielleicht nix gut!

graef8548
User
Beiträge: 71
Registriert: 03.02.2006, 17:03
Wohnort: fürstenfeldbruck

Beitrag von graef8548 » 11.02.2006, 15:20

das sind keine straftaten im eigentlichen sinne.es sind antragsdelikte die in erster linie zu einem zivilen rechtsstreit enden und zu meist im voraus mit hohen kosten finanziert werden müssen.Ich kenne viele Fälle, die stellte der Staatsanwalt ein kein öffentliches interesse. Aber der privatklage weg bleibt offen, in demnach eine schadensersatzforderung geltend gemacht werden kann. Aber meist bleibt man auch auf diesen kosten sitzen da man diese genauestens nachweisen muss. Die Paragraphen wie thoma beschrieben im StgB die gibt es natürlich. Aber es muss immer das Verfassungsgesetz, BGB, und GG hinzugezogen werden und darum entscheiden dann die Staatsanwälte meist in gleichgültigerweise gegen den Antragsteller.

Benutzeravatar
yellow
Vielschreiber
Beiträge: 1087
Registriert: 24.05.2004, 01:45

Beitrag von yellow » 11.02.2006, 15:36

@wilder Mann
Ich nehme mal an, du kommst aus dem orientalischen Kulturkreis - das meine ich nicht böse.
Von den, von dir beschriebenen, Aussagen irgendwelcher Besoffener zu einem RUFMORD ist noch ein weiter Weg.
Wenn du auf deine MÄNNEREHRE so großen Wert legst, solltest du nicht Taxi fahren.
Das ist nicht gut für dich - und für deine Gäste auch nicht.

Cool down, Baby ! 8)

Benutzeravatar
Thomas-Michael Blinten
Vielschreiber
Beiträge: 7337
Registriert: 03.02.2005, 17:52
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 12.02.2006, 01:15

Volle Zustimmung
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

Wildman
User
Beiträge: 21
Registriert: 11.11.2005, 13:10
Wohnort: Niedersachsen

Beitrag von Wildman » 12.02.2006, 17:43

hallo yellow (&all)

ich bin italiener, was sollte also "orientalisch" bedeuten? :?: :lol: 8)

ich fahre taxi weil ich mich dazu berufen fühle, menschen hach hause zu fahren, nicht mehr und nicht weniger

ich hatte es, ich habe es und ich werde es NIE nötig haben, angeblich besoffene gäste zu "bedrohen", vielmehr habe ich es jene nacht für eine mehr als gerechtfertigte handlung gehalten, FURZ TROCKENE gäste aus meine wagen, da wo ICH DAS GESETZ BIN (nämlich der richter, die geschwörene und der vollstrecker) sie rauszuschmeissen und zwar deshalb weil sie mir die dämliche frage stellten: "was wäre denn wenn wir die fahrt nicht bezahlen würden?"

dieselbe frage hatten sie ja bereits einem kollegen vor mir gestellt und er ist als deutscher zu polizei gefahren und gegen denen anzeige gestellt; ich dagegen habe auf eine anzeige abgesehen, weil ich wusste dass die beiden in weiteren schwierigkeiten geraten wurden -als "gegenleistung" stellte die staatsanwaltschaft die damals von denen anzeige gegen mich ein. punkt.

was ich bis heute nicht verstehe, ist warum die staatsanwaltschaft o.g. anzeige als "maßgebliches" für einen ganz anderen verfahren betrachtet?

watt denn nu? eingestellt ist maßgeblich?

fragen über fragen...
Wildman

Benutzeravatar
N8tfahrer
Vielschreiber
Beiträge: 1730
Registriert: 02.11.2005, 05:16
Wohnort: Hamburg

Beitrag von N8tfahrer » 13.02.2006, 02:51

Ich schliesse mich Kollega Yellow an und habe bisher (seit 1992) noch keinen Fahrgast wegen Beleidigung etc. angezeigt....da hätte ich auch viel zu tun, weil gerade angetrunkene/betrunkene Fahrgäste desöfteren die Contenance verlieren. Da steh ich aber drüber weil ich sie am Montag darauf wieder in Normalgrösse im Fond sitzen habe. Ganz sicher gibt es aber Grenzfälle bei denen es angebracht ist rechtliche Schritte einzuleiten, aber die hatte ich mit den ca. 37878 Fahrgästen bisher nicht. Worauf Yellow anspielen wollte ist wohl das Taxifahrer muslimischen Glaubens wohl eine andere Art von Stolz haben als MItteleuropäer (incl.Italia) und etwas dünnhäutiger auf persönl. Beleidigungen reagieren als unsereins.
Sind sie das Taxi ? ............NEIN, Der Fahrer !
Das müssen sie doch wissen, sie sind doch der Taxifahrer !

Benutzeravatar
jr
Vielschreiber
Beiträge: 6865
Registriert: 26.04.2004, 14:44
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von jr » 13.02.2006, 05:13

"was wäre denn wenn wir die fahrt nicht bezahlen würden?"
Das bekomme ich genauso oft zu hören wie den Spruch: "Was kostet es eigentlich, wenn ich jetzt in den Wagen kotze?" Und oft bedeutet hier nicht selten. Ich reagiere immer sachlich darauf, tendenziell sogar eher heiter. Leute, die diese Frage stellen, können immer zahlen. Und sie öffnen ihre Trinkgeldkasse meist weiter als die wahren Quälgeister unter den Fahrgästen, die sich im Taxi hyperkorrekt verhalten.

Daher: Keine Panik!

Der Spruch lädt zwar dazu ein, die Fahrt kürzer als geplant werden zu lassen. Nötig ist das aber nicht.

AnNe
User
Beiträge: 30
Registriert: 12.02.2006, 20:14
Wohnort: Potsdam

zu Beleidigung und Rufmord

Beitrag von AnNe » 13.02.2006, 05:30

gibt doch nen sprichwort, ,, so wies in den Wald reinschallt, so schallt's wieder raus '' oder so. Nicht das ich mit gleicher elle zurückzahle, aber wer mich mit Beleidigungen ( als Fahrgast ) auf die Palme zu bringen versucht, der bekommt die gelbe Karte. Wenn er die nicht akzeptiert, kündige ich den Beförderungsvertrag auf Grund der Gefährdungslage, die hier vom Fahrgast ausgeht und setzt diesen ( bisher männliche Fahrgäste ) an die frische Luft damit Sie sich wieder einkriegen. Letztens hatt ich einen der hats noch nicht mal bis in mein Auto geschafft, da fing er schon an, mich in seinem Suff zu Beleidigen. Wer will mich ( uns ) denn zwingen solche Leute zu fahren. Wenn wir nicht ein bissel Stolz sind, auf unseren Job, dann müssen wir uns über solche Entwicklungen nicht wundern. Gott sei Dank sind das aber seltene Ausnahmen. Der Spruch das nicht bezahlt wird, kommt leider allzu oft als dass ich darauf so reagiere. Ist bisher von solchen Leuten ( die das fragen / sagen ) auch noch nicht vorgekommen. Allzeit knitterfreien Flug wünscht AnNe aus Pdm.
AnNe

Wildman
User
Beiträge: 21
Registriert: 11.11.2005, 13:10
Wohnort: Niedersachsen

Beitrag von Wildman » 14.02.2006, 10:06

interessante "diskussion", iss ja auch ansichtssache...

generell werde ich/werden wir (nichtdeutsche) ein bissel anders "behandelt" als deutsche, dennoch, auch bei mir, sprüche wie:
"was bist du für ein kanake? türke oder kürde?" kratzen keine sau; dafür fahre ich fahrgäste ganz bestimmt NICHT zu den buhmänner der nation (polizei)!

im zweifellsfall von gäste dass die fahrt nicht bezahlen wollen relativiere ich damit dass die farht besser abgebrochen oder gar nicht gestartet werden soll, nur mal meine einstellung

danke für euren antworten, die haben mich geholfen, mir mal (auch wenn verhältnissmaßig klein) den sogenannten "querschnitt" einzuholen
Wildman

Antworten