Versicherungen, Rente und eigenes Auto?
Versicherungen, Rente und eigenes Auto?
Hallo Forumsleser,
ich beabsichtige bald den P Schein in Wuppertal zu machen und habe einige Fragen bezüglich dem "drum herum" des Taxifahrens.
Wenn man als Taxifahrer bei einem Taxiunternehmen arbeitet, ist man dann ganz normal Krankenversichert? Also gesetzlich? Oder gelten für Taxifahrer andere Regelungen und kann man sich evtl. Privat versichern oder Privat versichert bleiben wenn man das schon ist?
Gleiche Frage für die Rente.
Normal müsste der Arbeitgeber das ja bezahlen, also die hälfte des Beitrages. Man wird doch aber auf Provisionsbasis bezahlt und das heisst das man keinen festen Lohn hat. Und wenn man Urlaub machthat man ja dann gar kein Einkommen. Wie ist das also?
Zweite Frage. Man bekommt ja von Taxiunternehmer ein Fahrzeug gestellt wenn ich das richtig verstehe. Für dieses Fahrzeug muss man dann aber pro Tag etwas zahlen. Wie ich gelesen habe zwischen 30 und 40 Euro pro Tag. Ist das Richtig? Das wären ja dann locker mal 750 Euro pro Monat, wenn man 25 Tage arbeitet und das Taxi 30 Euro pro Tag kostet. Da habe ich mir überlegt ob es nicht günstiger ist wenn man zu Hyundai geht und sich dort z.B. den Trajet in Taxiausstattung Finanzieren lässt. (ab 18.000,- Euro) Da käme man doch auf geringere Monatliche Kosten für das Fahrzeug und man könnte das Fahrzeug auch noch privat nutzen. Frage ist, ob man das darf? Und wenn ja, auf was man achten muss bei der Bordelektronik. Ist jede Technik mit jeder Taxizentrale kompatibel?
Ich hoffe Ihr könnt mir bei den Fragen weiter helfen. Ich würde gerne auch auf diesem Wege Kontakte zu Wuppertaler Taxifahrern/innen knüpfen.
gruß
Ramdorn
ich beabsichtige bald den P Schein in Wuppertal zu machen und habe einige Fragen bezüglich dem "drum herum" des Taxifahrens.
Wenn man als Taxifahrer bei einem Taxiunternehmen arbeitet, ist man dann ganz normal Krankenversichert? Also gesetzlich? Oder gelten für Taxifahrer andere Regelungen und kann man sich evtl. Privat versichern oder Privat versichert bleiben wenn man das schon ist?
Gleiche Frage für die Rente.
Normal müsste der Arbeitgeber das ja bezahlen, also die hälfte des Beitrages. Man wird doch aber auf Provisionsbasis bezahlt und das heisst das man keinen festen Lohn hat. Und wenn man Urlaub machthat man ja dann gar kein Einkommen. Wie ist das also?
Zweite Frage. Man bekommt ja von Taxiunternehmer ein Fahrzeug gestellt wenn ich das richtig verstehe. Für dieses Fahrzeug muss man dann aber pro Tag etwas zahlen. Wie ich gelesen habe zwischen 30 und 40 Euro pro Tag. Ist das Richtig? Das wären ja dann locker mal 750 Euro pro Monat, wenn man 25 Tage arbeitet und das Taxi 30 Euro pro Tag kostet. Da habe ich mir überlegt ob es nicht günstiger ist wenn man zu Hyundai geht und sich dort z.B. den Trajet in Taxiausstattung Finanzieren lässt. (ab 18.000,- Euro) Da käme man doch auf geringere Monatliche Kosten für das Fahrzeug und man könnte das Fahrzeug auch noch privat nutzen. Frage ist, ob man das darf? Und wenn ja, auf was man achten muss bei der Bordelektronik. Ist jede Technik mit jeder Taxizentrale kompatibel?
Ich hoffe Ihr könnt mir bei den Fragen weiter helfen. Ich würde gerne auch auf diesem Wege Kontakte zu Wuppertaler Taxifahrern/innen knüpfen.
gruß
Ramdorn
- homer
- Vielschreiber
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- Wohnort: 1.Wohnsitz : Norwegen / 2. Wohnsitz : Hamburch
Angestellte Taxifahrer sind vom Gesetz her genau wie jeder andere Arbeitnehmer
kranken- und sozialversichert, jede andere Handhabung ist ungesetzlich.
Damit stehen Taxifahrern selbstverständlich auch alle gesetzlichen Leistungen
zu was Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub usw. angeht.
Der einzige - zulässige - Unterschied ist daß aufgrund der (meistens) üblichen
Zahlung des Lohns als umsatzabhängige Provision eben die tatsächliche
Lohnhöhe täglich, wöchentlich, monatlich schwankt.
Das ändert aber an der Sache gar nichts - der Arbeitgeber bleibt mit seinem
Anteil an den Sozialversicherungen usw. zahlungspflichtig.
Wenn es um Lohnfortzahlung geht muß dabei ganz einfach der Mittelwert der
letzten 90 Tage vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit zugrunde gelegt werden.
Das gleiche gilt für Urlaubszeiten, hier gilt ebenso wie bei Krankheit
das gleiche Recht wie für alle anderen Arbeitnehmer auch.
Eine Vermietung von Taxen wie Du sie (nicht so ausdrücklich) schilderst ist
dagegen eindeutig gesetzlich verboten (u.a. ausdrücklich im Personenbeförderungsgesetz).
Ebenso ist es unzulässig z.B. nur eine Konzession zu vermieten/verpachten -
die für den Taxenbetrieb nötige Konzession ist vielmehr unmittelbar sowohl an den Unternehmer
wie zugleich an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden.
Sogar der vorübergehende Ersatz einer z.B. verunfallten Taxe durch eine
angemietete Ersatztaxe muß der Genehmigungsbehörde gemeldet und erlaubt werden.
homer
kranken- und sozialversichert, jede andere Handhabung ist ungesetzlich.
Damit stehen Taxifahrern selbstverständlich auch alle gesetzlichen Leistungen
zu was Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub usw. angeht.
Der einzige - zulässige - Unterschied ist daß aufgrund der (meistens) üblichen
Zahlung des Lohns als umsatzabhängige Provision eben die tatsächliche
Lohnhöhe täglich, wöchentlich, monatlich schwankt.
Das ändert aber an der Sache gar nichts - der Arbeitgeber bleibt mit seinem
Anteil an den Sozialversicherungen usw. zahlungspflichtig.
Wenn es um Lohnfortzahlung geht muß dabei ganz einfach der Mittelwert der
letzten 90 Tage vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit zugrunde gelegt werden.
Das gleiche gilt für Urlaubszeiten, hier gilt ebenso wie bei Krankheit
das gleiche Recht wie für alle anderen Arbeitnehmer auch.
Eine Vermietung von Taxen wie Du sie (nicht so ausdrücklich) schilderst ist
dagegen eindeutig gesetzlich verboten (u.a. ausdrücklich im Personenbeförderungsgesetz).
Ebenso ist es unzulässig z.B. nur eine Konzession zu vermieten/verpachten -
die für den Taxenbetrieb nötige Konzession ist vielmehr unmittelbar sowohl an den Unternehmer
wie zugleich an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden.
Sogar der vorübergehende Ersatz einer z.B. verunfallten Taxe durch eine
angemietete Ersatztaxe muß der Genehmigungsbehörde gemeldet und erlaubt werden.
homer
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- Vielschreiber
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Das mit der Vermietung des Taxis hab ich hier auch schon gelesen, ist aber (hoffentlich) nicht Standard. Zumindest kannst du in so einem Fall davon ausgehen, dass da nix ist mit Krankenversicherung u.s.w., ich schätze mal, da bist du dann angeblich selbstständig.
Ob es das bei verkäufern auch gibt, Standmiete bezahlen....
Also, ich muss zumindest keine Miete für's Auto bezahlen und angestellt bin ich als Minijobber (oder Geringverdienender oder wie auch immer das aktuell heißt) Ist in meinen Fall aber auch tatsächlich so, nicht nur auf dem Papier
Ob es das bei verkäufern auch gibt, Standmiete bezahlen....
Also, ich muss zumindest keine Miete für's Auto bezahlen und angestellt bin ich als Minijobber (oder Geringverdienender oder wie auch immer das aktuell heißt) Ist in meinen Fall aber auch tatsächlich so, nicht nur auf dem Papier
Humor ist, wenn man trotzdem lacht
Selbstverständlich sind "Mietlinge" nicht selbstständig. Schließlich haben Sie weder Unternehmerschein, noch Konzession.
In Hamburg sind mir zwei "Modelle" bekannt.
1. Festgehalt angeblich € 800,- im Monat. Bei dieser Summe sind minimale Sozialabgaben fällig, aber noch keine Steuern.
2. Festgehalt angeblich € 1000,-. Da sind dann auch ein paar Steuern fällig.
Netto können diese Mietlinge über € 3000,- im Monat machen - natürlich schwarz!!
Poorboy
In Hamburg sind mir zwei "Modelle" bekannt.
1. Festgehalt angeblich € 800,- im Monat. Bei dieser Summe sind minimale Sozialabgaben fällig, aber noch keine Steuern.
2. Festgehalt angeblich € 1000,-. Da sind dann auch ein paar Steuern fällig.
Netto können diese Mietlinge über € 3000,- im Monat machen - natürlich schwarz!!
Poorboy
Das mit dem "mieten" habe ich hier irgendwo im Forum gelesen. Aber gut das Ihr mir gesagt habt das soetwas nicht zulässig ist, falls mir das ein Taxiunternehmen vorschlägt, damit ich das dann ablehnen kann.
Also ist es dann auch unzulässig wenn ich mir selber ein Fahrzeug kaufe, ok.
Bekommt man denn überall immer Grundlohn plus Provision?
Zur Zeit bin ich selbstständig, läuft aber nicht so gut weswegen ich eine feste Arbeit suche. Zur Zeit bin ich privat Krankenversichert weil das günstiger war als gesetzlich zu bleiben. Dann muss ich wieder in die gesetzliche Kasse oder kann man privat bleiben? Selbstständig will ich dann nebenbei bleiben. Hatte eine Ich-AG angémeldet weil das besser ist als Harzt IV und verkaufe sachen auf Ebay und im Onlineshop.
Sorry für die vielen Fragen aber ich wüsste sonst nicht wo ich mich informieren könnte. Danke aber schonmal für die bisherigen Antworten
Also ist es dann auch unzulässig wenn ich mir selber ein Fahrzeug kaufe, ok.
Bekommt man denn überall immer Grundlohn plus Provision?
Zur Zeit bin ich selbstständig, läuft aber nicht so gut weswegen ich eine feste Arbeit suche. Zur Zeit bin ich privat Krankenversichert weil das günstiger war als gesetzlich zu bleiben. Dann muss ich wieder in die gesetzliche Kasse oder kann man privat bleiben? Selbstständig will ich dann nebenbei bleiben. Hatte eine Ich-AG angémeldet weil das besser ist als Harzt IV und verkaufe sachen auf Ebay und im Onlineshop.
Sorry für die vielen Fragen aber ich wüsste sonst nicht wo ich mich informieren könnte. Danke aber schonmal für die bisherigen Antworten
Wer Rechtschreibfehler findet, der kann sie behalten.
- homer
- Vielschreiber
- Beiträge: 1737
- Registriert: 10.03.2005, 11:04
- Wohnort: 1.Wohnsitz : Norwegen / 2. Wohnsitz : Hamburch
Angestellte Taxifahrer bekommen keineswegs immer einen Grundlohn plus
Provision, die Regel dürfte eher eine Entlohnung allein auf Provisionsbasis sein.
Wie vieles andere ist das aber regional unterschiedlich, in Bayern z.B. gibt es
sogar noch einen Lohntarifvertrag, davon können andere (Hamburg etwa) seit
rund 30 Jahren oder noch mehr nur träumen.
Natürlich kannst Du Dir im Prinzip auch ein eigenes Taxi kaufen, dann mußt Du aber
eben auch selbst die Konzession beantragen mit allem was dazugehört.
Ein Stückchen Überblick dazu gibt`s hier, vor allem im zweiten Teil :
http://hamburger-taxi.info/html/taxifah ... xisch.html oder hier :
http://www.taxiakademie-hamburg.de/mainframe.htm (Punkt "Ausbildung")
Vorher wäre aber auf jeden Fall unerläßlich zu klären ob es in Wuppertal oder
wo immer Du loslegen willst überhaupt ohne weiteres Konzessionen gibt,
an vielen Orten gibt es einen Konzessionsstop oder eine Warteliste.
Grundsätzlich sind zur Beratung (vor allem wenn Du beabsichtigst Dich als
Taxenunternehmer selbständig zu machen) auch die Handelskammern,
die Taxen- und Mietwagenverbände und die Genehmigungsbehörden da.
Die Bundesverbände findest Du auch im Internet unter :
www.bzp.org und
www.taxiverband.de
Ich würde mir dort allerdings nicht zuviel erwarten, für regionale Adressen
von Verbänden/Ansprechpartnern sollte es allerdings hoffentlich reichen...
homer
Provision, die Regel dürfte eher eine Entlohnung allein auf Provisionsbasis sein.
Wie vieles andere ist das aber regional unterschiedlich, in Bayern z.B. gibt es
sogar noch einen Lohntarifvertrag, davon können andere (Hamburg etwa) seit
rund 30 Jahren oder noch mehr nur träumen.
Natürlich kannst Du Dir im Prinzip auch ein eigenes Taxi kaufen, dann mußt Du aber
eben auch selbst die Konzession beantragen mit allem was dazugehört.
Ein Stückchen Überblick dazu gibt`s hier, vor allem im zweiten Teil :
http://hamburger-taxi.info/html/taxifah ... xisch.html oder hier :
http://www.taxiakademie-hamburg.de/mainframe.htm (Punkt "Ausbildung")
Vorher wäre aber auf jeden Fall unerläßlich zu klären ob es in Wuppertal oder
wo immer Du loslegen willst überhaupt ohne weiteres Konzessionen gibt,
an vielen Orten gibt es einen Konzessionsstop oder eine Warteliste.
Grundsätzlich sind zur Beratung (vor allem wenn Du beabsichtigst Dich als
Taxenunternehmer selbständig zu machen) auch die Handelskammern,
die Taxen- und Mietwagenverbände und die Genehmigungsbehörden da.
Die Bundesverbände findest Du auch im Internet unter :
www.bzp.org und
www.taxiverband.de
Ich würde mir dort allerdings nicht zuviel erwarten, für regionale Adressen
von Verbänden/Ansprechpartnern sollte es allerdings hoffentlich reichen...
homer
Danke für die Infos, sehr hilfreich, danke
Taxiunternehmer wollte ich eigentlich nicht werden, das ist mir irgendwie zu Riskant weil ich mich in dem Gewerbe noch nicht so gut auskenne.
Kann mir denn ein Taxiunternehmer bei dem ich Angestellt bin, eine seiner Fahrzeug Konzessionen auf mein Fahrzeug übertragen? So weit ich weiß gibt es in Wuppertal 2-3 Jahre Wartezeit auf eigene Konzessionen. Es kann ja sein das der Unternehmer eh gerade ein neues Taxi braucht. So könnte der sich die Kosten dafür sparen. Ich hätte ein neues Auto welches ich auch Privat nutzen kann. Oder darf man sowieso das Taxi des Unternehmers Privat nutzen? Etwa zum Einkaufen. Fragen über Fragen
Nunja Montag werde ich zum Straßenverkehrsamt gehen wegen dem P-Schein. Da erfahre ich vielleicht wie das in Wuppertal so läuft.
Schade das es scheinbar keinen Taxifahrer aus Wuppertal hier im Forum gibt. Den könnte ich dann nämlich auch fragen wie weit ausserhalb der Ortsgrenze von Wupeprtal man fahren darf. Hauptsächlich ginge es da um den Düsseldorfer Flughafen der circa 30km weit weg ist.
gruß
ram
Taxiunternehmer wollte ich eigentlich nicht werden, das ist mir irgendwie zu Riskant weil ich mich in dem Gewerbe noch nicht so gut auskenne.
Kann mir denn ein Taxiunternehmer bei dem ich Angestellt bin, eine seiner Fahrzeug Konzessionen auf mein Fahrzeug übertragen? So weit ich weiß gibt es in Wuppertal 2-3 Jahre Wartezeit auf eigene Konzessionen. Es kann ja sein das der Unternehmer eh gerade ein neues Taxi braucht. So könnte der sich die Kosten dafür sparen. Ich hätte ein neues Auto welches ich auch Privat nutzen kann. Oder darf man sowieso das Taxi des Unternehmers Privat nutzen? Etwa zum Einkaufen. Fragen über Fragen
Nunja Montag werde ich zum Straßenverkehrsamt gehen wegen dem P-Schein. Da erfahre ich vielleicht wie das in Wuppertal so läuft.
Schade das es scheinbar keinen Taxifahrer aus Wuppertal hier im Forum gibt. Den könnte ich dann nämlich auch fragen wie weit ausserhalb der Ortsgrenze von Wupeprtal man fahren darf. Hauptsächlich ginge es da um den Düsseldorfer Flughafen der circa 30km weit weg ist.
gruß
ram
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- Thomas-Michael Blinten
- Vielschreiber
- Beiträge: 7332
- Registriert: 03.02.2005, 17:52
- Wohnort: Düsseldorf
Also soweit ich weiß muß der Konzessionär auch Halter des Wagens sein.
Ansonsten wäre es eine Vermietung der Konzession und die ist illegal.
Das mit dem Privat nutzen ist so eine Sache.
Als Unternehmer werde ich versuchen mit dem Auto Geld zu verdienen, d.h. es möglichst rund um die Uhr zu besetzen (ich fahre z.B. auf einem Dreischichtauto mit insg. 5 Fahrern).
Wenn dann der Wagen doch einmal steht wird es in der Regel auch möglich sein den Wagen für private Zwecke zu nutzen, natürlich nur nach absprache.
Und für gelegentliches einkaufen in der Schicht gibt es keine Gründe die dagegen sprechen.
Fahren darfst Du soweit es der Gast bezahlen kann und wenn es nach Alaska ist. Du darfst nur dort dann keine neuen Fahrgäste aufnehmen, es sei denn sie haben Dich bestellt (aber was machen W'taler in Alaska, Fragen über Fragen).
Ansonsten wäre es eine Vermietung der Konzession und die ist illegal.
Das mit dem Privat nutzen ist so eine Sache.
Als Unternehmer werde ich versuchen mit dem Auto Geld zu verdienen, d.h. es möglichst rund um die Uhr zu besetzen (ich fahre z.B. auf einem Dreischichtauto mit insg. 5 Fahrern).
Wenn dann der Wagen doch einmal steht wird es in der Regel auch möglich sein den Wagen für private Zwecke zu nutzen, natürlich nur nach absprache.
Und für gelegentliches einkaufen in der Schicht gibt es keine Gründe die dagegen sprechen.
Fahren darfst Du soweit es der Gast bezahlen kann und wenn es nach Alaska ist. Du darfst nur dort dann keine neuen Fahrgäste aufnehmen, es sei denn sie haben Dich bestellt (aber was machen W'taler in Alaska, Fragen über Fragen).
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Was mich gleich zu einer weiteren Frage bringtThomas-Michael Blinten hat geschrieben: Fahren darfst Du soweit es der Gast bezahlen kann und wenn es nach Alaska ist. Du darfst nur dort dann keine neuen Fahrgäste aufnehmen, es sei denn sie haben Dich bestellt (aber was machen W'taler in Alaska, Fragen über Fragen).
Kann man einen bestimmten Fahrer anfordern? Also kann der Kunde sagen: "Ich möchte gerne Herrn XYZ um 15:00Uhr haben." Es gibt ja Fahrer die Stammgäste haben.
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- homer
- Vielschreiber
- Beiträge: 1737
- Registriert: 10.03.2005, 11:04
- Wohnort: 1.Wohnsitz : Norwegen / 2. Wohnsitz : Hamburch
Natürlich kann ein Kunde bei seiner Bestellung einen bestimmten Fahrer verlangen.
Gerade als Neuling sollte man bei solchen Dingen allerdings lieber besonders vorsichtig sein und zumindest
versuchen die "Spielregeln" der jeweiligen Funkzentrale dabei ganz genau zu berücksichtigen.
So ist es sicher einsehbar daß eine Abwerbung z.B. von Verrechnungskunden oder anderen Stammgästen
mit ziemlicher Sicherheit böses Blut gibt und oft sogar Disziplinarmaßnahmen der jeweiligen Zentrale auslöst.
Andererseits sollte man die Bedeutung von Stammkundschaft zu einem einzelnen Fahrer auch nicht überschätzen.
Da wo eine tatsächliche enge Bindung besteht (Familie z.B.) wird niemand etwas dagegen sagen können.
Auf der anderen Seite sollte man aber Versuchungen Kunden unlauter abzuwerben (vor allem über den Preis)
schon im eigenen langfristigen Interesse widerstehen.
Langfristig und für alle Beteiligten fährt ein Funktaxifahrer meistens besser wenn er ein guter Teamspieler ist,
d.h. wenn er insgesamt für "seinen Laden" gute Arbeit abliefert und dafür umgekeht auch überall und jederzeit
gute Aufträge vermittelt bekommt.
Auf die Dauer nützt es so gut wie gar nichts z.B. massenhaft persönliche Visitenkarten zu verteilen
wenn die "Privatkunden" dann alle in der Silvesternacht anrufen oder zu ähnlich "passenden" Zeiten
wo man sie genau genommen am wenigsten wirklich gebrauchen kann - was man dem Kunden aber natürlich
wiederum unmöglich so sagen kann
Auf der anderen Seite ist es absolut berechtigt besondere Dienstleistungen auch besonders zu bewerben -
wenn es z.B. in Deiner Stadt nur eine Handvoll qualifizierter Stadtführer für Rundfahrten und Führungen gibt,
spezielle Fremdsprachenkenntnisse da sind, besonderer Gepäckservice angeboten wird oder was es sonst noch
alles geben kann - dagegen kann richtig ernsthaft niemand etwas einwenden. Mit vernünftigen Leistungen
und einem generell guten Service werden sich mit der Zeit Stammkunden von ganz alleine einstellen.
Ich habe z.B. speziell mit Großraum-/bzw. Kombitaxen Touren "mit Hund" etc. immer gerne gefahren
und das war obendrein meistens ein sehr dankbares Publikum.
Das ich persönlich im allgemeinen Hunde wenig leiden kann muß ich denen ja nicht unbedingt auf die Nase binden
homer
Gerade als Neuling sollte man bei solchen Dingen allerdings lieber besonders vorsichtig sein und zumindest
versuchen die "Spielregeln" der jeweiligen Funkzentrale dabei ganz genau zu berücksichtigen.
So ist es sicher einsehbar daß eine Abwerbung z.B. von Verrechnungskunden oder anderen Stammgästen
mit ziemlicher Sicherheit böses Blut gibt und oft sogar Disziplinarmaßnahmen der jeweiligen Zentrale auslöst.
Andererseits sollte man die Bedeutung von Stammkundschaft zu einem einzelnen Fahrer auch nicht überschätzen.
Da wo eine tatsächliche enge Bindung besteht (Familie z.B.) wird niemand etwas dagegen sagen können.
Auf der anderen Seite sollte man aber Versuchungen Kunden unlauter abzuwerben (vor allem über den Preis)
schon im eigenen langfristigen Interesse widerstehen.
Langfristig und für alle Beteiligten fährt ein Funktaxifahrer meistens besser wenn er ein guter Teamspieler ist,
d.h. wenn er insgesamt für "seinen Laden" gute Arbeit abliefert und dafür umgekeht auch überall und jederzeit
gute Aufträge vermittelt bekommt.
Auf die Dauer nützt es so gut wie gar nichts z.B. massenhaft persönliche Visitenkarten zu verteilen
wenn die "Privatkunden" dann alle in der Silvesternacht anrufen oder zu ähnlich "passenden" Zeiten
wo man sie genau genommen am wenigsten wirklich gebrauchen kann - was man dem Kunden aber natürlich
wiederum unmöglich so sagen kann
Auf der anderen Seite ist es absolut berechtigt besondere Dienstleistungen auch besonders zu bewerben -
wenn es z.B. in Deiner Stadt nur eine Handvoll qualifizierter Stadtführer für Rundfahrten und Führungen gibt,
spezielle Fremdsprachenkenntnisse da sind, besonderer Gepäckservice angeboten wird oder was es sonst noch
alles geben kann - dagegen kann richtig ernsthaft niemand etwas einwenden. Mit vernünftigen Leistungen
und einem generell guten Service werden sich mit der Zeit Stammkunden von ganz alleine einstellen.
Ich habe z.B. speziell mit Großraum-/bzw. Kombitaxen Touren "mit Hund" etc. immer gerne gefahren
und das war obendrein meistens ein sehr dankbares Publikum.
Das ich persönlich im allgemeinen Hunde wenig leiden kann muß ich denen ja nicht unbedingt auf die Nase binden
homer
Kopnzession zu verpachten ist legal
Ich wollte nur ergänzen :
Viele von euch wissen nicht das Konzession zu verpachten ist möglich , dass hängt von dem Ort oder Kreis ab.
Zum Beispiel in Wuppertal das ist möglich und absolut legal
MfG
Viele von euch wissen nicht das Konzession zu verpachten ist möglich , dass hängt von dem Ort oder Kreis ab.
Zum Beispiel in Wuppertal das ist möglich und absolut legal
MfG
- homer
- Vielschreiber
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Re: Kopnzession zu verpachten ist legal
Diese sehr gewagte Behauptung scheint mir doch eine nähere Betrachtung wert.ITF hat geschrieben:Konzession zu verpachten ist möglich , dass hängt von dem Ort oder Kreis ab.
Zum Beispiel in Wuppertal ist das möglich und absolut legal
Daß eine Verpachtung ebenso wie eine Vermietung von Taxen möglich ist steht außer Frage.
Wie das gesetzeskonform zulässig sein sollte ist mir gelinde gesagt unklar.
Wer das so behauptet sollte das vielleicht auch ein wenig belegen
Nach dem Personenbeförderungsrecht ist eine Konzession sowohl an den Inhaber wie an ein bestimmtes
Fahrzeug gebunden - eine Vermietung der Taxe an Selbstfahrer aber ist sogar ausdrücklich verboten.
homer
Re: Kopnzession zu verpachten ist legal
das würde mich auch mal interessieren!homer hat geschrieben:Diese sehr gewagte Behauptung scheint mir doch eine nähere Betrachtung wert.ITF hat geschrieben:Konzession zu verpachten ist möglich , dass hängt von dem Ort oder Kreis ab.
Zum Beispiel in Wuppertal ist das möglich und absolut legal
Daß eine Verpachtung ebenso wie eine Vermietung von Taxen möglich ist steht außer Frage.
Wie das gesetzeskonform zulässig sein sollte ist mir gelinde gesagt unklar.
Wer das so behauptet sollte das vielleicht auch ein wenig belegen
Nach dem Personenbeförderungsrecht ist eine Konzession sowohl an den Inhaber wie an ein bestimmtes
Fahrzeug gebunden - eine Vermietung der Taxe an Selbstfahrer aber ist sogar ausdrücklich verboten.
homer
ich kann das, wie homer, nicht wirklich glauben!
-
- Vielschreiber
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Re: Kopnzession zu verpachten ist legal
deshalb, roter stern!homer hat geschrieben:
Nach dem Personenbeförderungsrecht ist eine Konzession sowohl an den Inhaber wie an ein bestimmtes
Fahrzeug gebunden
wer ein taxi "betreibt", trägt auch die verantwotung dafür!
er kann das taxi auch "fahren lassen", - die verantwortlichkeit für den betrieb trägt er trotzdem!
bei einer "vermietung" könnte die rechtslage da unklar werden!
Ich lüge nicht , ihr könnt mal selber sogar bei der TaxiZentrale Wuppertal nachfragen, da gibt es auch die Regelung für Pachtung ,welche Gebühren muss man bei verpachtung bezahlen usw.
Das in Wuppertal eine Konzession zu verpachten möglich ist - das weiss ich 100% . Wahrscheinlich liegt das an sehr höhen Konzession Ankaufkosten , in Wuppertal eine Konzession zur Zeit Kostet um 35000 EUR , dass ist echt zu viel für so einen Kleinstadt wo gibt es Bevölkerungsrückgang und Arbeitslosenquote liegt der Zeit bei 15,1 % und steigt weiter , also Geschäft ist dort echt nicht so gut ...
Das in Wuppertal eine Konzession zu verpachten möglich ist - das weiss ich 100% . Wahrscheinlich liegt das an sehr höhen Konzession Ankaufkosten , in Wuppertal eine Konzession zur Zeit Kostet um 35000 EUR , dass ist echt zu viel für so einen Kleinstadt wo gibt es Bevölkerungsrückgang und Arbeitslosenquote liegt der Zeit bei 15,1 % und steigt weiter , also Geschäft ist dort echt nicht so gut ...
Grundsätzlich sollte das Verpachten wohl möglich sein. Allerdings nur bis zum Ablauf der Genehmigung. Bei der dann anstehenden Verlängerung kann das Verpachten aber nach hinten losgehen, da die Genehmigung dann im Prinzip nach § 13 Abs 5 PBefG nicht mehr verlängert werden sollte, sofern noch andere Bewerber um die Erteilung einer Genehmigung anstehen.
Das sehe ich ganz genau so. Wir hatten bei uns auch Diskussionen über Fahrzeugverpachtungen, die Genehmigungsbehörde äusserte in etwa das selbe, also Verpachtung geht, aber nur so lange, bis die Konzessionsverlängerung beantragt wird.jr hat geschrieben:Grundsätzlich sollte das Verpachten wohl möglich sein. Allerdings nur bis zum Ablauf der Genehmigung. Bei der dann anstehenden Verlängerung kann das Verpachten aber nach hinten losgehen, da die Genehmigung dann im Prinzip nach § 13 Abs 5 PBefG nicht mehr verlängert werden sollte, sofern noch andere Bewerber um die Erteilung einer Genehmigung anstehen.
Nicht die Mehrheit ist entscheidend, sondern die Wahrheit!