Kontaktverbot
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Hallo, wie viele Personen darf ich denn jetzt mitnehmen? 1 Fahrgast + ich sind ja schon 2 Personen und mehr dürfen nicht zusammen unterwegs sein.
Hat jemand Ahnung?
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Re: Kontaktverbot
Keine Beschränkung für uns nach derzeitiger Auffassung.
Re: Kontaktverbot
Wo kann ichs nachlesen und ausdrucken??? Die derzeitige Auffassung von TaxiTimes interssiert mich nicht.KlareWorte hat geschrieben: ↑24.03.2020, 09:58Keine Beschränkung für uns nach derzeitiger Auffassung.
In der Eindämmungsmaßnahemenverordnung vom 22.3.2020 (Berlin) wird als Ausnahme zwar der ÖPNV bestätigt,aber TAXI nicht explizit erwähnt.
Eindämmungsmaßnahmenverordnung , PBefG, BO Kraft beißen sich. Keine mir bekannte Behörde hat sich geäußert und will ,für TAXI,Verantwortung übernehmen.
Zuletzt geändert von John_Wick am 24.03.2020, 10:54, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Kontaktverbot
Hier in bawü wird der Verkehr ausgenommen und in den auslegungsregeln Taxi explizit genannt
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Kontaktverbot
xxxx
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 24.03.2020, 13:36, insgesamt 1-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: Kontaktverbot
Aus Hamburg !°
[11:50, 24.3.2020] Carsten Schlie: Die BWVI informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Entwicklungen möchten wir Ihnen folgendes mitteilen:
Unter Berufung auf § 13 Satz 2 BOKraft stellen wir es ins Ermessen des Fahrers, wie viele Fahrgäste er gleichzeitig befördert und auf welchen Sitzen er diese platziert. Negativ formuliert: Die BWVI sichert zu, dass sie etwaige Beförderungsverweigerungen, die wegen der Gruppengröße oder der Platzwahl im Fahrzeug erfolgen, als gerechtfertigt ansieht und nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
Darüber hinaus stellen wir es in Ihr Ermessen, in der Taxe Spuckschutztrennungen anzubringen. Wichtig ist nur, dass diese keine Verletzungen im Unfallfall auslösen, also flexibel sind und nachgeben.
Wir werden diese Information heute auch noch in die aktuellen Meldungen unter https://www.hamburg.de/taxi-aktuell aufnehmen.
[11:50, 24.3.2020] Carsten Schlie: Die BWVI informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Entwicklungen möchten wir Ihnen folgendes mitteilen:
Unter Berufung auf § 13 Satz 2 BOKraft stellen wir es ins Ermessen des Fahrers, wie viele Fahrgäste er gleichzeitig befördert und auf welchen Sitzen er diese platziert. Negativ formuliert: Die BWVI sichert zu, dass sie etwaige Beförderungsverweigerungen, die wegen der Gruppengröße oder der Platzwahl im Fahrzeug erfolgen, als gerechtfertigt ansieht und nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
Darüber hinaus stellen wir es in Ihr Ermessen, in der Taxe Spuckschutztrennungen anzubringen. Wichtig ist nur, dass diese keine Verletzungen im Unfallfall auslösen, also flexibel sind und nachgeben.
Wir werden diese Information heute auch noch in die aktuellen Meldungen unter https://www.hamburg.de/taxi-aktuell aufnehmen.
Sind sie das Taxi ? ............NEIN, Der Fahrer !
Das müssen sie doch wissen, sie sind doch der Taxifahrer !
Das müssen sie doch wissen, sie sind doch der Taxifahrer !
Re: Kontaktverbot
Herzlichen Dank, das war schon hilfreich, denn unsere Straßenverkehrsbehörde hatte so was von gar keine Ahnung!
Re: Kontaktverbot
So bitter es auch klingen mag,aber ich halte das eigene Auto in diesen Zeiten für das sicherste Verkehrsmittel.