Kündigung wegen nicht vorhandenem P-Schein?

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scarox
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Kündigung wegen nicht vorhandenem P-Schein?

Beitrag von scarox » 21.10.2019, 21:06

Liebe Gemeinde,

bei einem meiner Mitarbeiter ist der P -Schein seid 2018 abgelaufen. Ich weiß das ich als Unternehmer in der Pflicht bin dies zu Kontrollieren aber wir wissen ja alle wie das ist :?

Leider wurde er in einer Polizeilichen Kontrolle erwischt worauf mir dann auch erst bewusst wurde das sein P-Schein abgelaufen war.

Nun ist die Sache einfach die, sein Letzer Arbeitstag war der 01.10 bei dem er in eine Kontrolle kam.
Somit konnte er ja seine Arbeit bis dato nicht weiterführen.

Da er aufgrund seines Nicht vorhanden P-Scheins seine Arbeit nicht weiterführen konnte muss ich ihm als Arbeitgeber ja auch nicht die Tage Bezahlen von dem 01.10 bis Dato. Ich kann natürlich seine Rest Urlaubstage hierfür mit einbeziehen.

Nun ist die Sache aber die das er meinte sich Krankschreiben zu müssen. Eine Krankmeldung wäre aber doch komplett irrelevant da diese ja eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Er ist ja aber momentan so oder so nicht Arbeitsfähig aufgrund seines nicht Vorhanden P-Scheins ?

Nun Betreibt er hetzte gegen mich und die anderen Mitarbeitern aufgrund dessen weil ich Ihm sagte ich werde Ihm seine Urlaubstage bezahlen aber die Restlich offenen Tage nicht da er nicht Arbeitsfähig ist und er selbst auch für seinen P-Schein verantwortlich ist.

Mittlerweile läuft das ganze auf eine Fristlose Kündigung aus da es so keinen Sinn mehr ergibt.

Meine Frage ist nun, ist es unter diesen Umständen möglich eine Fristlose Kündigung auszustellen?
Ich habe Ihm die Möglichkeit geboten einen Neuen P Schein zu beantragen hierzu war er auch am 04.10 bei der Ärztlichen Untersuchung. Aber seit dem hatte sich nichts mehr getan.

Wie würdet Ihr euch in solch einer Situation Verhalten?

Vielen Dank für eure Antworten !

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sivas
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Re: Kündigung wegen nicht vorhandenem P-Schein?

Beitrag von sivas » 22.10.2019, 03:04

Allein die Nicht-In-Kenntnissetzung, dass er für die vertraglich auszuführende Arbeit keine Berechtigung mehr hat zu tun, langt wohl für eine fristlose Kündigung. Das ist ein ganz erheblicher Vertrauensbruch, der von der Schwere her wohl einem Diebstahl gleichzusetzen ist.
Stell dir mal vor, ein Fahrgast hätte durch seine Arbeit -die er gar nicht mehr ausführen durfte- körperlichen Schaden erlitten ... da wärst Du in der Haftung gewesen, nicht Er. Zum Glück wurde er vorher in einer Polizeikontrolle erwischt.
Zuletzt geändert von sivas am 22.10.2019, 03:12, insgesamt 2-mal geändert.

Volker-Hamburg
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Re: Kündigung wegen nicht vorhandenem P-Schein?

Beitrag von Volker-Hamburg » 23.10.2019, 06:16

IMHO kommt es ganz wesentlich darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.. Theoretisch könnte der Mitarbeiter ja auch im Innenbetrieb ohne Fahrtätigkeit und P-Schein beschäftigt werden.

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