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[BG-Verkehr] Versicherung

Verfasst: 10.07.2019, 11:34
von Taxi Georg
Es ist schon erstaunlich, was manchmal für einen Blödsinn in FB gepostet wird.
Da wird in FB Gruppen geschrieben, wer als Taxifahrer das Gepäck des Fahrgastes bis zur Wohnungstür oder in die 5. Etage trägt, sei über die BGV nicht versichert.
Siehe :arrow: FB: Taxi Taxirecht Taxifahrer Taxiurteile Gerichtsurteile Taxizeitung

Tztztz
BG-V hat geschrieben:Wie sieht es also aus mit dem Koffertragen?

Unter dem Versicherungsschutz der BGV stehen Beschäftigte und versicherte Unternehmer, die einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erleiden.
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich während der versicherten Tätigkeit ereignen, das heißt, wenn das Verhalten, das zum Unfall geführt hat, zum versicherten Tätigkeitsbereich zu rechnen ist.

Nun ist ein Taxibetrieb ein Dienstleistungsunternehmen.
Dem Fahrgast beim Ein- und Ausladen des Gepäcks zu helfen und auch noch zur Wohnung hinaufzutragen, ist ein wunderbarer Service, der von einigen Fahrgästen sicher gern in Anspruch genommen wird.

Einige Taxiunternehmen bieten auch an, die bestellte Pizza oder den Monatseinkauf vom Supermarkt bis an die Wohnungstür zu liefern.
Auch das sind Serviceleistungen, die sogar den Weg zur Wohnungstür zwingend notwendig machen.
Wer diese Leistungen anbietet, handelt im wirtschaftlichen Interesse des Taxiunternehmens.
Wer also bei dieser Arbeit einen Unfall erleidet, ist auch versichert.
:arrow: PDF vom BGV
Urheber (Schreiber des Artikels) unbekannt!

Kommentar:
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man vielleicht jemanden fragen, der sich damit auskennt! Die BGV gibt da gern Auskunft!

Re: [BG-Verkehr] Versicherung

Verfasst: 12.07.2019, 10:35
von Sascha1979
Bei FaceBook wurde ebenso in einer Gruppe die Frage gestellt, wie es haftungsrechtlich ausschaut, wenn ein Taxi-Fahrer eine ältere, gebrächliche Person die Treppe herunter stützt und diese Person dabei (trotzdem) stürzt.

Wie schaut es hier mit Haftung bei Verletzung des Fahrgastes und oder bei Verletzung des Taxi-Fahrers/in aus?

Re: [BG-Verkehr] Versicherung

Verfasst: 12.07.2019, 15:45
von Thomas-Michael Blinten
Was für Gepäckstücke gilt, gilt umso mehr für unsere eigentliche Klientel.

Re: [BG-Verkehr] Versicherung

Verfasst: 12.07.2019, 20:40
von Taxi Georg
Sascha1979 hat geschrieben:Wie schaut es hier mit Haftung bei Verletzung des Fahrgastes und oder bei Verletzung des Taxi-Fahrers/in aus?
Bei dem Fahrgast die Betriebshaftpflicht und bei dem Fahrer die Berufsgenossenschaft!

Aber, ich persönlich altes es für unverantwortlich, Patienten oder ältere Menschen aus der Wohnung, egal aus welcher Etage, abzuholen!
Die Taxifahrer sind keine ausgebildeten, bis auf wenige Ausnahmen, Medizinische Fachkräfte, Pflegefachkräften oder Sanitäter!
Und genau hier könnte die Betriebshaftpflicht die Regulierung verweigern und der Unternehmer wird zur Zahlung verpflichtet.

Service hin oder her, das Taxi ist keine medizinische Einrichtung. Dafür gibt es den unqualifizierten Krankentransport / Patientenfahrdienst!
Der unqualifizierte Krankentransport bzw. Patientenfahrdienst richtet sich an alle Fahrgäste, die keiner medizinischen Betreuung bedürfen,
aber dennoch auf Hilfe angewiesen sind. Intern haben wir da auch was :arrow: https://www.taxiforum.de/forum/viewtopi ... =58&t=4383.

Aber das ist nur meine Meinung und Wissensstand!

Re: [BG-Verkehr] Versicherung

Verfasst: 12.07.2019, 21:32
von Taxi Georg
Bild
BG-V hat geschrieben:Taxifahrerinnen und Taxifahrer garantieren mit Ihrer Dienstleistung Mobilität an jedem Ort und zu jeder Zeit.
Dabei stellt die Arbeit hohe Anforderungen an die Fahrerinnen und Fahrer:

Jährlich werden Tausende von Kilometern zurückgelegt und viele Hundert Fahrgäste befördert.

Infofilm "3533 - Gesund und sicher im Taxi"
:arrow: BG-V

Fachkontakt:
Taxi@BG-Verkehr.de

Re: [BG-Verkehr] Versicherung

Verfasst: 12.07.2019, 21:57
von Jim Bo
Der Sonderfahrdienst in Berlin, früher bekannt als Telebus, war ursprünglich mal so gedacht, dass der Fahrdienst Menschen mit Behinderung von der Haustür abholt. Das hat sich mit der Zeit dann so entwickelt, dass viele Fahrgäste den Wunsch geäußert haben von der Wohnung abgeholt zu werden, da sie die Treppen nicht alleine bewerkstelligen konnten. Bei Manchen war das so, dass sie anfangs noch laufen konnten, ihr Zustand sich aber so weit verschlimmert, dass sie auf den Rollstuhl angewiesen sind. Wie man sich denken kann, will man auch nicht umziehen. Seither gehört die Treppenhilfe zu unserem Aufgabenbereich und ist versichert.

Diesen Aufgabenbereich gibt es für Taxifahrer nicht, daher meine dringende Empfehlung: Lasst die Finger davon. Denkbar, dass die Versicherung Euch mit Fragen löcher, warum ihr nicht die Feuerwehr gerufen habt bzw. Wahrscheinlicher: "Warum habt ihr den Fahrgast nicht zu Hause gelassen, wo er sicher war? Aus Profitgier?"

Re: [BG-Verkehr] Versicherung

Verfasst: 12.07.2019, 23:31
von Taxi Georg
Jim Bo hat geschrieben:Diesen Aufgabenbereich gibt es für Taxifahrer nicht, daher meine dringende Empfehlung: Lasst die Finger davon.
Genau, mein Reden.

Ich kann mich noch schwach erinnern.
Damals Karlstraße Dialyse, Halteplatz direkt vor der Tür.
Es kam eine Praxishilfe zu mir ans Auto und sagte, ich möchte bitte in die 3. Etage kommen und der Patientin beim Heruntergehen helfen.

Das wurde von mir, wie oben schon begründet, abgelehnt.
„Die anderen Fahrer machen das aber“!
Nun, „wenn die anderen Fahrern in den Rhein reinspringen, springe ich nicht hinterher“!

Ich lasse mich da auch auf keine Diskussion ein.