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Einnahmen gestohlen. Wer haftet?

Verfasst: 08.02.2019, 22:16
von Rockaholic
Halli liebe Kollegen,

Ich musste einen Kunden in einer Kneipe abholen. Ich schloss mein Auto vor der Kneipe ab und ging rein um den Kunde zu holen. Der Kundeund seine Begleier haben aber noch ihr Bier ausgetrunken und ich hab mich derweil mit ihnen unterhalten. Nach fünf bis sieben minuten kamen wir dann raus und bei meinem Auto war die Seitenscheibe eingeschlagen und Portemonnaie geklaut (es lag in der Seitentasche der Tür). Tageseinnahmen, Wechselgeld und Trinkgeld sind weg. Muss ich hier für das gestohlene Geld aufkommen? Kann mir da einer eine Auskunft geben?

Viele liebe Grüße

Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?

Verfasst: 09.02.2019, 01:02
von sivas
Verlangt dein Chef das Geld von Dir ?
Oder besteht er nur auf Auszahlung des, um deinen Lohnabschlag verminderten, Fahrpreises ?
Wie zeichnet ihr die Einnahmen auf ? Benutzt ihr eine Kasse ? Wer stellt das Wechselgeld ? Wem gehört das Portemonnaie ?

Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?

Verfasst: 09.02.2019, 02:26
von Rockaholic
Mein chef meinte ich muss für die hälfte des geldes aufkommen.
Die einnahmen werden im taxameter aufgezeichnet. Das wechselgeld und das Portemonnaie ist mein eigentum.

Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?

Verfasst: 09.02.2019, 05:52
von Thomas-Michael Blinten
Sieht bei uns ähnlich aus.
Sowohl die Chefs, als auch die Kripo raten dazu das Portemonnaie immer am Mann zu haben wenn man das Auto unbeaufsichtigt lässt.
Leider nehmen die Fälle zur Zeit wieder zu.

P.S.: Es ist auch hilfreich ein zweites Portemonnaie in der Tasche zu haben und dort die überschüssigen Scheine zu lagern.
In der Handbörse bleibt dann nur noch die Menge an Geld um auf 50 € rausgeben zu können...das grenzt im Verlustfall den Schaden ein.

Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?

Verfasst: 09.02.2019, 08:03
von sivas
Du musst also für die Hälfte des gestohlenen Geldes aufkommen. Was heisst das für Dich ?
Du verzichtest auf den Lohnabschlag der bis dahin erzielten Umsätze, ebenso auf das von dir bereitgestellte Wechselgeld, wie auch die Geldbörse selbst.
Hat der Chef jetzt noch Geld von dir zu bekommen ?

Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?

Verfasst: 09.02.2019, 08:28
von Thomas-Michael Blinten
Sivas, ich bin ganz bei dir.
Es ist sch.....
Vor den Fiskaltaxameterzeiten sagte der Chef in so einem Fall "Schwamm drüber, wir lassen die Schicht unter den Tisch fallen..." und der Verlust des Portemonnaies und des Wechselgeldes war der einzige Verlust.
Ich kann mich auch noch an Zeiten erinnern in denen man gegen diesen Fall versichert war und Ersatz bekam.
Aber diese Zeiten sind vorbei, die Versicherungen sind zu teuer geworden und ich kenne Kollegen welchen drei mal im Jahr die Geldbörse gestohlen wurde.
Wenn der Unternehmer nicht nur drei oder vier Wagen hat wird er die Kosten nicht mehr übernehmen.
In Zeiten des Fiskaltaxameters hält auch der Staat seine Hand auf und will die Steuern haben und die Vermittler (egal ob Zentrale, mT oder wer auch immer) fordern ihre Vermittlungsgebühr.
Das ist der Grund warum ich absoluter Verfechter der Bargeldlosen Zahlungen bin.
Keine Barschaft, kein Wechselgeld, kein Verlust...

Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?

Verfasst: 09.02.2019, 08:36
von TaxiBabsi
Rockaholic hat geschrieben:...
Ich musste einen Kunden in einer Kneipe abholen. Ich schloss mein Auto vor der Kneipe ab und ging rein um den Kunde zu holen. Der Kundeund seine Begleier haben aber noch ihr Bier ausgetrunken und ich hab mich derweil mit ihnen unterhalten. Nach fünf bis sieben minuten kamen wir dann raus
Lerne daraus: lasse Deine Arbeitsgerät=Taxi NIE aus den Augen denn damit verdienst Du Dein Geld.

Rockaholic hat geschrieben:... und bei meinem Auto war die Seitenscheibe eingeschlagen und Portemonnaie geklaut (es lag in der Seitentasche der Tür). Tageseinnahmen, Wechselgeld und Trinkgeld sind weg.
Lerne daraus: trenne Dich NIE von Deinem Portemonnai, es ist hart erarbeitetes Geld und niemand ausser Dir ist verantwortlich dafür. Nimm Dir den Hinweis des zweiten Portemonnais mit den grösseren Geldscheinen/ Geldbetrag zu Herzen, er rettet den größten Teil Deiner Einnahmen bei Überfällen.

Rockaholic hat geschrieben:Muss ich hier für das gestohlene Geld aufkommen? Kann mir da einer eine Auskunft geben?
In der Regel ja, es sei denn Dein Chef ist kulant und bei Anfängerfehlern behilflich. Bedenke auch den vom Chef zu tragenden Ausfall wegen der Scheibenreparatur, Verdienstausfall, zusätzlicher Schreib- und Organisationsarbeit verursacht durch diesen Vorfall.

Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?

Verfasst: 09.02.2019, 10:51
von Taxi Georg
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Keine Barschaft, kein Wechselgeld, kein Verlust...
Oooooder, man nimmt seine Geldbörse mit und lässt sie nicht im Wagen!
Alle beweglichen Wertgegenstände (Geldbörse, Handy) haben im Auto, beim Verlassen, nichts zu suchen!

Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?

Verfasst: 10.02.2019, 00:31
von Thomas-Michael Blinten
Taxi Georg hat geschrieben: Oooooder, man nimmt seine Geldbörse mit und lässt sie nicht im Wagen!
Alle beweglichen Wertgegenstände (Geldbörse, Handy) haben im Auto, beim Verlassen, nichts zu suchen!
Das schrieb ich einen Beitrag vorher bereits... :wink:
Sowohl die Chefs, als auch die Kripo raten dazu das Portemonnaie immer am Mann zu haben wenn man das Auto unbeaufsichtigt lässt.

Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?

Verfasst: 10.02.2019, 00:34
von Taxi Georg
Stimmt, das obere Posting von Dir habe ich wohl übersehen.

Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?

Verfasst: 10.02.2019, 12:47
von alsterblick
Rockaholic hat geschrieben:Mein chef meinte ich muss für die hälfte des geldes aufkommen.
Die einnahmen werden im taxameter aufgezeichnet. Das wechselgeld und das Portemonnaie ist mein eigentum.
Eigentlich kannst Du über den Lösungsvorschlag deines Taxiunternehmers sogar noch froh sein, weil du deine Taxibörse immerhin fahrlässig sichtbar in der Seitentürablage so lange Zeit unbeaufsichtigt zurückgelassen hast und zu einem Aufbruch / Diebstahl verleitet hast. Immerhin war die Taxe anschließend wohl erstmal unbrauchbar (= Umsatzausfall, Reparatur-/kosten/umstände).

Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?

Verfasst: 10.02.2019, 13:17
von AsphaltRunner
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
...In Zeiten des Fiskaltaxameters hält auch der Staat seine Hand auf und will die Steuern haben...
In Verbindung mit einer aktenkundlichen Diebstahlanzeige wäre das ein Fall für den Steuerberater.
Nach erfolgter und erfolgreicher Rücksprache, würde ich die Einnahmen bis zum Diebstahl stornieren.

Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?

Verfasst: 10.02.2019, 19:15
von Löwenzahn
Die besten Tipps wurden bereits gegeben. Aber einen 100%igen Schutz vor Verlust gibt es nicht. Selbst wenn du das Geld bei dir trägst, kann man dich ja jederzeit außerhalb der Taxe überfallen. Im Auto verstecken ist auch nicht immer gut. Unabhängig davon geht jeder Täter davon aus, dass es versteckt ist.

Geschehen ist geschehen und es wird vielleicht auch nochmal passieren.

Auf deine Frage, ob du dafür haftest, das würde ich immer im Vorstellungsgespräch klären. Und wenn ja, dann entscheide dich, ob du für diese Firma arbeitest und überlege ganz genau, wie du Überfälle vermeiden kannst.

Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?

Verfasst: 10.02.2019, 19:31
von alsterblick
Löwenzahn hat geschrieben: Selbst wenn du das Geld bei dir trägst, kann man dich ja jederzeit außerhalb der Taxe überfallen.
Ja, ist aber 99,99 % auszuschließen und hier unerheblich.
Löwenzahn hat geschrieben: Unabhängig davon geht jeder Täter davon aus, dass es versteckt ist.
Falsch, sondern nur, wenn du beim beobachteten Aussteigen diese riesige Geldbörse nicht sichtbar bei dir trägst.
Steige ich z.B. auf dem Penny Parkplatz aus, dann IMMER DEUTLICH sichtbar mit Geldbörse in der Hand, z.B. mein 7-Zoll phone ist vorher unsichtbar verstaut oder ich nehme es auch mit.
Löwenzahn hat geschrieben: ... immer im Vorstellungsgespräch klären. Und wenn ja, dann entscheide dich, ob du für diese Firma arbeitest
So ein Vorstellungsgespräch kannst du dir auch gleich schenken. 8)

Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?

Verfasst: 11.02.2019, 02:24
von Löwenzahn
@alsterblick. Das mit Geldbörse herumwedeln kannst du tagsüber machen, aber bestimmt nicht nachts. Und im Vorstellungsgespräch geht es nicht um die Antworten. Mir geht es vor allem darum, wie Unternehmer reagieren, wenn man Ihnen unbequeme Fragen stellt.

Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?

Verfasst: 12.02.2019, 16:14
von Rockaholic
Zu meiner Verteidigung muss ich sagen, dass das Portemonnaie nicht sichtbar in der Seitentasche lag. Mein “Fahrtenbuch“ liegt immer drauf. Der Dieb wusste also nicht 100%ig ob er fündig werden würde.
Ich bin hald neu im Gewerbe. Ich hätte im Traum nicht gedacht, dass vor einer geöffneten Kneipe, wo die Wahrscheinlichkeit gesehen werden zu können sehr hoch ist, einer ein Auto aufbricht.... naja...jetzt weis ichs.. habe mir jetzt so ein kellnerhalfter mit kette fürs Portemonnaie zugelegt und überschüssiges geld landet in der brotbüchse....

Ich find es trotzdem mies, dass ich für alles hafte obwohl ich nicht grob fahrlässig gehandelt habe. Auto war abgeschlossen, Portemonnaie nicht sichtbar, dass ich 5 min in der kneipe bleibe wusste ich vorher auch nicht. Ich finde man sollte als arbeitnehmer bei sowas nie mit dem privaten geld haften. Ich kann ja nix dafür, dass es böse menschen da draußen gibt, die vor nichts zurück schrecken.

Das geld am mann (in meinem fall an der frau) zu haben ist auvh nicht ungefährlich in der nacht.

Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?

Verfasst: 12.02.2019, 19:10
von alsterblick
Rockaholic hat geschrieben:Der Dieb wusste also nicht 100%ig ob er fündig werden würde.
Nee ?
Was hast du deinen Fahrgästen denn so ausgeplaudert, die dich ohne Taxibörse festsetzten ?
Signalzeichensprache beherrschen eigentlich alle, deine FG sicherlich ebenso. :roll:
Gibt hier so paar Storys im Forum, am besten mal durchlesen. Irgendwann willst du ja wohl auch mal, dass Kohle übrig bleibt für dich und auch mal die Füße hochlegen kannst. :mrgreen:

Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?

Verfasst: 12.02.2019, 20:18
von Thomas-Michael Blinten
Wenn der Arbeitnehmer haftet, sollte man darauf achten das man die steuerfreie Fehlgeldentschädigung bezahlt bekommt. Das sind immerhin 192,- € im Jahr und deckt einen Großteil des Verlustes ab. http://www.lohnsteuer.de/wissen/fehlgel ... ifferenzen

Zitat: Die Haftung für Fehlbeträge ist arbeitsrechtlich immer wieder ein Thema. Grundsätzlich, sofern nichts anderes vereinbart, haftet jedoch immer der Arbeitgeber für Kassendifferenzen seiner Arbeitnehmer. Für die Übertragung von Verantwortung und Haftung auf den Arbeitnehmer sieht der Gesetzgeber eine pauschale Entschädigungszahlung als Risikoausgleich vor.

Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?

Verfasst: 13.02.2019, 13:06
von AsphaltRunner
Rockaholic hat geschrieben:

Ich find es trotzdem mies, dass ich für alles hafte obwohl ich nicht grob fahrlässig gehandelt habe. Auto war abgeschlossen, Portemonnaie nicht sichtbar, dass ich 5 min in der kneipe bleibe wusste ich vorher auch nicht. Ich finde man sollte als arbeitnehmer bei sowas nie mit dem privaten geld haften. Ich kann ja nix dafür, dass es böse menschen da draußen gibt, die vor nichts zurück schrecken.
Gegenfrage:
Wer sollte deiner Meinung nach haften?

Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?

Verfasst: 13.02.2019, 13:15
von Taxi Georg
AsphaltRunner hat geschrieben:Gegenfrage: Wer sollte deiner Meinung nach haften?
Der Unternehmer? Weil der Fahrer ein Erfüllungsgehilfe ist?