Einnahmen gestohlen. Wer haftet?
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Einnahmen gestohlen. Wer haftet?
Halli liebe Kollegen,
Ich musste einen Kunden in einer Kneipe abholen. Ich schloss mein Auto vor der Kneipe ab und ging rein um den Kunde zu holen. Der Kundeund seine Begleier haben aber noch ihr Bier ausgetrunken und ich hab mich derweil mit ihnen unterhalten. Nach fünf bis sieben minuten kamen wir dann raus und bei meinem Auto war die Seitenscheibe eingeschlagen und Portemonnaie geklaut (es lag in der Seitentasche der Tür). Tageseinnahmen, Wechselgeld und Trinkgeld sind weg. Muss ich hier für das gestohlene Geld aufkommen? Kann mir da einer eine Auskunft geben?
Viele liebe Grüße
Ich musste einen Kunden in einer Kneipe abholen. Ich schloss mein Auto vor der Kneipe ab und ging rein um den Kunde zu holen. Der Kundeund seine Begleier haben aber noch ihr Bier ausgetrunken und ich hab mich derweil mit ihnen unterhalten. Nach fünf bis sieben minuten kamen wir dann raus und bei meinem Auto war die Seitenscheibe eingeschlagen und Portemonnaie geklaut (es lag in der Seitentasche der Tür). Tageseinnahmen, Wechselgeld und Trinkgeld sind weg. Muss ich hier für das gestohlene Geld aufkommen? Kann mir da einer eine Auskunft geben?
Viele liebe Grüße
Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?
Verlangt dein Chef das Geld von Dir ?
Oder besteht er nur auf Auszahlung des, um deinen Lohnabschlag verminderten, Fahrpreises ?
Wie zeichnet ihr die Einnahmen auf ? Benutzt ihr eine Kasse ? Wer stellt das Wechselgeld ? Wem gehört das Portemonnaie ?
Oder besteht er nur auf Auszahlung des, um deinen Lohnabschlag verminderten, Fahrpreises ?
Wie zeichnet ihr die Einnahmen auf ? Benutzt ihr eine Kasse ? Wer stellt das Wechselgeld ? Wem gehört das Portemonnaie ?
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Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?
Mein chef meinte ich muss für die hälfte des geldes aufkommen.
Die einnahmen werden im taxameter aufgezeichnet. Das wechselgeld und das Portemonnaie ist mein eigentum.
Die einnahmen werden im taxameter aufgezeichnet. Das wechselgeld und das Portemonnaie ist mein eigentum.
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?
Sieht bei uns ähnlich aus.
Sowohl die Chefs, als auch die Kripo raten dazu das Portemonnaie immer am Mann zu haben wenn man das Auto unbeaufsichtigt lässt.
Leider nehmen die Fälle zur Zeit wieder zu.
P.S.: Es ist auch hilfreich ein zweites Portemonnaie in der Tasche zu haben und dort die überschüssigen Scheine zu lagern.
In der Handbörse bleibt dann nur noch die Menge an Geld um auf 50 € rausgeben zu können...das grenzt im Verlustfall den Schaden ein.
Sowohl die Chefs, als auch die Kripo raten dazu das Portemonnaie immer am Mann zu haben wenn man das Auto unbeaufsichtigt lässt.
Leider nehmen die Fälle zur Zeit wieder zu.
P.S.: Es ist auch hilfreich ein zweites Portemonnaie in der Tasche zu haben und dort die überschüssigen Scheine zu lagern.
In der Handbörse bleibt dann nur noch die Menge an Geld um auf 50 € rausgeben zu können...das grenzt im Verlustfall den Schaden ein.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 09.02.2019, 05:56, insgesamt 1-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?
Du musst also für die Hälfte des gestohlenen Geldes aufkommen. Was heisst das für Dich ?
Du verzichtest auf den Lohnabschlag der bis dahin erzielten Umsätze, ebenso auf das von dir bereitgestellte Wechselgeld, wie auch die Geldbörse selbst.
Hat der Chef jetzt noch Geld von dir zu bekommen ?
Du verzichtest auf den Lohnabschlag der bis dahin erzielten Umsätze, ebenso auf das von dir bereitgestellte Wechselgeld, wie auch die Geldbörse selbst.
Hat der Chef jetzt noch Geld von dir zu bekommen ?
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?
Sivas, ich bin ganz bei dir.
Es ist sch.....
Vor den Fiskaltaxameterzeiten sagte der Chef in so einem Fall "Schwamm drüber, wir lassen die Schicht unter den Tisch fallen..." und der Verlust des Portemonnaies und des Wechselgeldes war der einzige Verlust.
Ich kann mich auch noch an Zeiten erinnern in denen man gegen diesen Fall versichert war und Ersatz bekam.
Aber diese Zeiten sind vorbei, die Versicherungen sind zu teuer geworden und ich kenne Kollegen welchen drei mal im Jahr die Geldbörse gestohlen wurde.
Wenn der Unternehmer nicht nur drei oder vier Wagen hat wird er die Kosten nicht mehr übernehmen.
In Zeiten des Fiskaltaxameters hält auch der Staat seine Hand auf und will die Steuern haben und die Vermittler (egal ob Zentrale, mT oder wer auch immer) fordern ihre Vermittlungsgebühr.
Das ist der Grund warum ich absoluter Verfechter der Bargeldlosen Zahlungen bin.
Keine Barschaft, kein Wechselgeld, kein Verlust...
Es ist sch.....
Vor den Fiskaltaxameterzeiten sagte der Chef in so einem Fall "Schwamm drüber, wir lassen die Schicht unter den Tisch fallen..." und der Verlust des Portemonnaies und des Wechselgeldes war der einzige Verlust.
Ich kann mich auch noch an Zeiten erinnern in denen man gegen diesen Fall versichert war und Ersatz bekam.
Aber diese Zeiten sind vorbei, die Versicherungen sind zu teuer geworden und ich kenne Kollegen welchen drei mal im Jahr die Geldbörse gestohlen wurde.
Wenn der Unternehmer nicht nur drei oder vier Wagen hat wird er die Kosten nicht mehr übernehmen.
In Zeiten des Fiskaltaxameters hält auch der Staat seine Hand auf und will die Steuern haben und die Vermittler (egal ob Zentrale, mT oder wer auch immer) fordern ihre Vermittlungsgebühr.
Das ist der Grund warum ich absoluter Verfechter der Bargeldlosen Zahlungen bin.
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Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?
Lerne daraus: lasse Deine Arbeitsgerät=Taxi NIE aus den Augen denn damit verdienst Du Dein Geld.Rockaholic hat geschrieben:...
Ich musste einen Kunden in einer Kneipe abholen. Ich schloss mein Auto vor der Kneipe ab und ging rein um den Kunde zu holen. Der Kundeund seine Begleier haben aber noch ihr Bier ausgetrunken und ich hab mich derweil mit ihnen unterhalten. Nach fünf bis sieben minuten kamen wir dann raus
Lerne daraus: trenne Dich NIE von Deinem Portemonnai, es ist hart erarbeitetes Geld und niemand ausser Dir ist verantwortlich dafür. Nimm Dir den Hinweis des zweiten Portemonnais mit den grösseren Geldscheinen/ Geldbetrag zu Herzen, er rettet den größten Teil Deiner Einnahmen bei Überfällen.Rockaholic hat geschrieben:... und bei meinem Auto war die Seitenscheibe eingeschlagen und Portemonnaie geklaut (es lag in der Seitentasche der Tür). Tageseinnahmen, Wechselgeld und Trinkgeld sind weg.
In der Regel ja, es sei denn Dein Chef ist kulant und bei Anfängerfehlern behilflich. Bedenke auch den vom Chef zu tragenden Ausfall wegen der Scheibenreparatur, Verdienstausfall, zusätzlicher Schreib- und Organisationsarbeit verursacht durch diesen Vorfall.Rockaholic hat geschrieben:Muss ich hier für das gestohlene Geld aufkommen? Kann mir da einer eine Auskunft geben?
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Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?
Oooooder, man nimmt seine Geldbörse mit und lässt sie nicht im Wagen!Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Keine Barschaft, kein Wechselgeld, kein Verlust...
Alle beweglichen Wertgegenstände (Geldbörse, Handy) haben im Auto, beim Verlassen, nichts zu suchen!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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- Thomas-Michael Blinten
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Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?
Das schrieb ich einen Beitrag vorher bereits...Taxi Georg hat geschrieben: Oooooder, man nimmt seine Geldbörse mit und lässt sie nicht im Wagen!
Alle beweglichen Wertgegenstände (Geldbörse, Handy) haben im Auto, beim Verlassen, nichts zu suchen!
Sowohl die Chefs, als auch die Kripo raten dazu das Portemonnaie immer am Mann zu haben wenn man das Auto unbeaufsichtigt lässt.
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Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?
Stimmt, das obere Posting von Dir habe ich wohl übersehen.
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- alsterblick
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Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?
Eigentlich kannst Du über den Lösungsvorschlag deines Taxiunternehmers sogar noch froh sein, weil du deine Taxibörse immerhin fahrlässig sichtbar in der Seitentürablage so lange Zeit unbeaufsichtigt zurückgelassen hast und zu einem Aufbruch / Diebstahl verleitet hast. Immerhin war die Taxe anschließend wohl erstmal unbrauchbar (= Umsatzausfall, Reparatur-/kosten/umstände).Rockaholic hat geschrieben:Mein chef meinte ich muss für die hälfte des geldes aufkommen.
Die einnahmen werden im taxameter aufgezeichnet. Das wechselgeld und das Portemonnaie ist mein eigentum.
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- AsphaltRunner
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Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?
In Verbindung mit einer aktenkundlichen Diebstahlanzeige wäre das ein Fall für den Steuerberater.Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
...In Zeiten des Fiskaltaxameters hält auch der Staat seine Hand auf und will die Steuern haben...
Nach erfolgter und erfolgreicher Rücksprache, würde ich die Einnahmen bis zum Diebstahl stornieren.
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden
Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?
Die besten Tipps wurden bereits gegeben. Aber einen 100%igen Schutz vor Verlust gibt es nicht. Selbst wenn du das Geld bei dir trägst, kann man dich ja jederzeit außerhalb der Taxe überfallen. Im Auto verstecken ist auch nicht immer gut. Unabhängig davon geht jeder Täter davon aus, dass es versteckt ist.
Geschehen ist geschehen und es wird vielleicht auch nochmal passieren.
Auf deine Frage, ob du dafür haftest, das würde ich immer im Vorstellungsgespräch klären. Und wenn ja, dann entscheide dich, ob du für diese Firma arbeitest und überlege ganz genau, wie du Überfälle vermeiden kannst.
Geschehen ist geschehen und es wird vielleicht auch nochmal passieren.
Auf deine Frage, ob du dafür haftest, das würde ich immer im Vorstellungsgespräch klären. Und wenn ja, dann entscheide dich, ob du für diese Firma arbeitest und überlege ganz genau, wie du Überfälle vermeiden kannst.
Zuletzt geändert von Löwenzahn am 10.02.2019, 19:15, insgesamt 1-mal geändert.
- alsterblick
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Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?
Ja, ist aber 99,99 % auszuschließen und hier unerheblich.Löwenzahn hat geschrieben: Selbst wenn du das Geld bei dir trägst, kann man dich ja jederzeit außerhalb der Taxe überfallen.
Falsch, sondern nur, wenn du beim beobachteten Aussteigen diese riesige Geldbörse nicht sichtbar bei dir trägst.Löwenzahn hat geschrieben: Unabhängig davon geht jeder Täter davon aus, dass es versteckt ist.
Steige ich z.B. auf dem Penny Parkplatz aus, dann IMMER DEUTLICH sichtbar mit Geldbörse in der Hand, z.B. mein 7-Zoll phone ist vorher unsichtbar verstaut oder ich nehme es auch mit.
So ein Vorstellungsgespräch kannst du dir auch gleich schenken.Löwenzahn hat geschrieben: ... immer im Vorstellungsgespräch klären. Und wenn ja, dann entscheide dich, ob du für diese Firma arbeitest
Zuletzt geändert von alsterblick am 10.02.2019, 19:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?
@alsterblick. Das mit Geldbörse herumwedeln kannst du tagsüber machen, aber bestimmt nicht nachts. Und im Vorstellungsgespräch geht es nicht um die Antworten. Mir geht es vor allem darum, wie Unternehmer reagieren, wenn man Ihnen unbequeme Fragen stellt.
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Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?
Zu meiner Verteidigung muss ich sagen, dass das Portemonnaie nicht sichtbar in der Seitentasche lag. Mein “Fahrtenbuch“ liegt immer drauf. Der Dieb wusste also nicht 100%ig ob er fündig werden würde.
Ich bin hald neu im Gewerbe. Ich hätte im Traum nicht gedacht, dass vor einer geöffneten Kneipe, wo die Wahrscheinlichkeit gesehen werden zu können sehr hoch ist, einer ein Auto aufbricht.... naja...jetzt weis ichs.. habe mir jetzt so ein kellnerhalfter mit kette fürs Portemonnaie zugelegt und überschüssiges geld landet in der brotbüchse....
Ich find es trotzdem mies, dass ich für alles hafte obwohl ich nicht grob fahrlässig gehandelt habe. Auto war abgeschlossen, Portemonnaie nicht sichtbar, dass ich 5 min in der kneipe bleibe wusste ich vorher auch nicht. Ich finde man sollte als arbeitnehmer bei sowas nie mit dem privaten geld haften. Ich kann ja nix dafür, dass es böse menschen da draußen gibt, die vor nichts zurück schrecken.
Das geld am mann (in meinem fall an der frau) zu haben ist auvh nicht ungefährlich in der nacht.
Ich bin hald neu im Gewerbe. Ich hätte im Traum nicht gedacht, dass vor einer geöffneten Kneipe, wo die Wahrscheinlichkeit gesehen werden zu können sehr hoch ist, einer ein Auto aufbricht.... naja...jetzt weis ichs.. habe mir jetzt so ein kellnerhalfter mit kette fürs Portemonnaie zugelegt und überschüssiges geld landet in der brotbüchse....
Ich find es trotzdem mies, dass ich für alles hafte obwohl ich nicht grob fahrlässig gehandelt habe. Auto war abgeschlossen, Portemonnaie nicht sichtbar, dass ich 5 min in der kneipe bleibe wusste ich vorher auch nicht. Ich finde man sollte als arbeitnehmer bei sowas nie mit dem privaten geld haften. Ich kann ja nix dafür, dass es böse menschen da draußen gibt, die vor nichts zurück schrecken.
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- alsterblick
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Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?
Nee ?Rockaholic hat geschrieben:Der Dieb wusste also nicht 100%ig ob er fündig werden würde.
Was hast du deinen Fahrgästen denn so ausgeplaudert, die dich ohne Taxibörse festsetzten ?
Signalzeichensprache beherrschen eigentlich alle, deine FG sicherlich ebenso.
Gibt hier so paar Storys im Forum, am besten mal durchlesen. Irgendwann willst du ja wohl auch mal, dass Kohle übrig bleibt für dich und auch mal die Füße hochlegen kannst.
Zuletzt geändert von alsterblick am 12.02.2019, 19:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?
Wenn der Arbeitnehmer haftet, sollte man darauf achten das man die steuerfreie Fehlgeldentschädigung bezahlt bekommt. Das sind immerhin 192,- € im Jahr und deckt einen Großteil des Verlustes ab. http://www.lohnsteuer.de/wissen/fehlgel ... ifferenzen
Zitat: Die Haftung für Fehlbeträge ist arbeitsrechtlich immer wieder ein Thema. Grundsätzlich, sofern nichts anderes vereinbart, haftet jedoch immer der Arbeitgeber für Kassendifferenzen seiner Arbeitnehmer. Für die Übertragung von Verantwortung und Haftung auf den Arbeitnehmer sieht der Gesetzgeber eine pauschale Entschädigungszahlung als Risikoausgleich vor.
Zitat: Die Haftung für Fehlbeträge ist arbeitsrechtlich immer wieder ein Thema. Grundsätzlich, sofern nichts anderes vereinbart, haftet jedoch immer der Arbeitgeber für Kassendifferenzen seiner Arbeitnehmer. Für die Übertragung von Verantwortung und Haftung auf den Arbeitnehmer sieht der Gesetzgeber eine pauschale Entschädigungszahlung als Risikoausgleich vor.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 12.02.2019, 20:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?
Gegenfrage:Rockaholic hat geschrieben:
Ich find es trotzdem mies, dass ich für alles hafte obwohl ich nicht grob fahrlässig gehandelt habe. Auto war abgeschlossen, Portemonnaie nicht sichtbar, dass ich 5 min in der kneipe bleibe wusste ich vorher auch nicht. Ich finde man sollte als arbeitnehmer bei sowas nie mit dem privaten geld haften. Ich kann ja nix dafür, dass es böse menschen da draußen gibt, die vor nichts zurück schrecken.
Wer sollte deiner Meinung nach haften?
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden
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Re: Einnahmen gestohlen. Wer haftet?
Der Unternehmer? Weil der Fahrer ein Erfüllungsgehilfe ist?AsphaltRunner hat geschrieben:Gegenfrage: Wer sollte deiner Meinung nach haften?
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