Ehepartner als Geschäftsführer
Verfasst: 02.01.2019, 19:47
Moinsen zusammen,
Meine Frau und ich betreiben seit 1991 in Aachen ein Taxiunternehmen mit einer Konzession für ein Taxi. Im Dezember 2012 hat meine Frau mir das Geschäft übertragen. Da ich nicht im Besitz der Sachkundeprüfung für das Taxi und Mietwagengewerbe der IHK Aachen bin, habe ich sie als meine Geschäftsführerin eingesetzt. Dies hat bei der Umschreibung auf meinen Namen sowie bei der letzten Konzessionsverlängerung auch keinerlei Probleme ergeben.
Bei meiner aktuellen Verlängerung zum 30.11.2018 teilte mir der Sachbearbeiter mit, dass ich zu meiner Konzessionsverlängerung zusätzlich auch einen Geschäftsführervertrag vorlegen müsse, anders würde das nicht mehr gehen. Selbstverständlich müsse ein Geschäftsführer auch für seine Tätigkeit entlohnt werden, wobei Ehepartner im Betrieb des anderen Ehepartners eigentlich unentgeltlich arbeiten können.
Auf meine Frage, in welcher Größenordnung die Entlohnung denn liegen müsse teilte er mir mit, dass es dort Abstufungen gibt. Bei Ehepartnern wären sie mit 500 € Nettolohn
zufrieden; bei Fremdpersonen läge die Entlohnung bei 1200 € Nettolohn, welches mir nach Rücksprache mit meinem Steuerberater bestätigt wurde. Allerdings war meinem Steuerberater vollkommen neu, dass Ehepartner in der Position des Geschäftsführers sozialversicherungspflichtig entlohnt werden müssen; dies kannte er nur bei Fremdpersonen als Geschäftsführer. Meine Frau ist über meine Familienversicherung krankenversichert.
Wie wird das in anderen Städten gehandhabt ? Mir kommt das Ganze doch sehr schleierhaft vor und ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Straßenverkehrsamt die Befugnis hat, die Höhe der Bezahlung eines GF festzulegen. Weiterhin wurden auch keine Fristen genannt sondern der Geschäftsführervertrag brauchte erst zur Verlängerung vorgelegt werden und das würde bedeuten, wenn ich erst in drei Jahren hätte verlängern müssen, dann hätte meine Frau noch so lange unentgeldlich meine GF sein können.
Ich bin jetzt händeringend auf der Suche nach Infos ob dies rein rechtlich verlangt werden kann.
VG aus Aachen
Freddy
Meine Frau und ich betreiben seit 1991 in Aachen ein Taxiunternehmen mit einer Konzession für ein Taxi. Im Dezember 2012 hat meine Frau mir das Geschäft übertragen. Da ich nicht im Besitz der Sachkundeprüfung für das Taxi und Mietwagengewerbe der IHK Aachen bin, habe ich sie als meine Geschäftsführerin eingesetzt. Dies hat bei der Umschreibung auf meinen Namen sowie bei der letzten Konzessionsverlängerung auch keinerlei Probleme ergeben.
Bei meiner aktuellen Verlängerung zum 30.11.2018 teilte mir der Sachbearbeiter mit, dass ich zu meiner Konzessionsverlängerung zusätzlich auch einen Geschäftsführervertrag vorlegen müsse, anders würde das nicht mehr gehen. Selbstverständlich müsse ein Geschäftsführer auch für seine Tätigkeit entlohnt werden, wobei Ehepartner im Betrieb des anderen Ehepartners eigentlich unentgeltlich arbeiten können.
Auf meine Frage, in welcher Größenordnung die Entlohnung denn liegen müsse teilte er mir mit, dass es dort Abstufungen gibt. Bei Ehepartnern wären sie mit 500 € Nettolohn
zufrieden; bei Fremdpersonen läge die Entlohnung bei 1200 € Nettolohn, welches mir nach Rücksprache mit meinem Steuerberater bestätigt wurde. Allerdings war meinem Steuerberater vollkommen neu, dass Ehepartner in der Position des Geschäftsführers sozialversicherungspflichtig entlohnt werden müssen; dies kannte er nur bei Fremdpersonen als Geschäftsführer. Meine Frau ist über meine Familienversicherung krankenversichert.
Wie wird das in anderen Städten gehandhabt ? Mir kommt das Ganze doch sehr schleierhaft vor und ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Straßenverkehrsamt die Befugnis hat, die Höhe der Bezahlung eines GF festzulegen. Weiterhin wurden auch keine Fristen genannt sondern der Geschäftsführervertrag brauchte erst zur Verlängerung vorgelegt werden und das würde bedeuten, wenn ich erst in drei Jahren hätte verlängern müssen, dann hätte meine Frau noch so lange unentgeldlich meine GF sein können.
Ich bin jetzt händeringend auf der Suche nach Infos ob dies rein rechtlich verlangt werden kann.
VG aus Aachen
Freddy