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Ehepartner als Geschäftsführer

Verfasst: 02.01.2019, 19:47
von Friedrich75
Moinsen zusammen,

Meine Frau und ich betreiben seit 1991 in Aachen ein Taxiunternehmen mit einer Konzession für ein Taxi. Im Dezember 2012 hat meine Frau mir das Geschäft übertragen. Da ich nicht im Besitz der Sachkundeprüfung für das Taxi und Mietwagengewerbe der IHK Aachen bin, habe ich sie als meine Geschäftsführerin eingesetzt. Dies hat bei der Umschreibung auf meinen Namen sowie bei der letzten Konzessionsverlängerung auch keinerlei Probleme ergeben.

Bei meiner aktuellen Verlängerung zum 30.11.2018 teilte mir der Sachbearbeiter mit, dass ich zu meiner Konzessionsverlängerung zusätzlich auch einen Geschäftsführervertrag vorlegen müsse, anders würde das nicht mehr gehen. Selbstverständlich müsse ein Geschäftsführer auch für seine Tätigkeit entlohnt werden, wobei Ehepartner im Betrieb des anderen Ehepartners eigentlich unentgeltlich arbeiten können.

Auf meine Frage, in welcher Größenordnung die Entlohnung denn liegen müsse teilte er mir mit, dass es dort Abstufungen gibt. Bei Ehepartnern wären sie mit 500 € Nettolohn
zufrieden; bei Fremdpersonen läge die Entlohnung bei 1200 € Nettolohn, welches mir nach Rücksprache mit meinem Steuerberater bestätigt wurde. Allerdings war meinem Steuerberater vollkommen neu, dass Ehepartner in der Position des Geschäftsführers sozialversicherungspflichtig entlohnt werden müssen; dies kannte er nur bei Fremdpersonen als Geschäftsführer. Meine Frau ist über meine Familienversicherung krankenversichert.

Wie wird das in anderen Städten gehandhabt ? Mir kommt das Ganze doch sehr schleierhaft vor und ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Straßenverkehrsamt die Befugnis hat, die Höhe der Bezahlung eines GF festzulegen. Weiterhin wurden auch keine Fristen genannt sondern der Geschäftsführervertrag brauchte erst zur Verlängerung vorgelegt werden und das würde bedeuten, wenn ich erst in drei Jahren hätte verlängern müssen, dann hätte meine Frau noch so lange unentgeldlich meine GF sein können.

Ich bin jetzt händeringend auf der Suche nach Infos ob dies rein rechtlich verlangt werden kann.

VG aus Aachen

Freddy

Re: Ehepartner als Geschäftsführer

Verfasst: 02.01.2019, 23:14
von Oldtimer
Hallo Freddy, soweit ich weiss, brauchst du nach dieser Zeit gar keinen Geschäftsführer mehr, weil du mehr als 6 Jahre die Taxe betreibst, also nachweislich fachbezogen gearbeitet hast.

Beispiel:
Meine Ex und ich haben 91 eine GbR gegründet mit mir als Geschäftsführer ( ich hatte zu diesem Zeitpunkt 2 Taxen und wollte nicht noch eine dranhängen) .

97 haben wir 2 weitere Taxen erworben und ohne Probleme auf meine Frau zugelassen, da sie ja bereits 5 Jahre in der GbR beteiligt war.

Heute habe ich ein Einzelunternehmen mit 2 Taxen und eine GbR mit meinem Sohn, der keine Fachkundeprüfung hat, aber 10 Jahre mit im Geschäft ist. Er könnte die Konzession also ohne Weiteres allein führen.

Möglicherweise legen die Ämter die Möglichkeiten unterschiedlich aus, aber da gibt es bestimmt verbindliche Bestimmungen. frag am besten mal beim Verband an (Hr. Goldberg).

Grüsse, Ulli

Re: Ehepartner als Geschäftsführer

Verfasst: 03.01.2019, 19:21
von Friedrich75
Oldtimer hat geschrieben: frag am besten mal beim Verband an (Hr. Goldberg).

Grüsse, Ulli

Hi Ulli, erst mal danke für die Antwort. Wo kann ich die postalische Anschrift Von Herrn Goldberg finden ?


Gruß Freddy

Re: Ehepartner als Geschäftsführer

Verfasst: 03.01.2019, 20:47
von Taxi Georg
Friedrich75 hat geschrieben:Wo kann ich die postalische Anschrift Von Herrn Goldberg finden ?
Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V.
Siemensstraße 1
40789 Monheim am Rhein

:arrow: Kontakt

Re: Ehepartner als Geschäftsführer

Verfasst: 04.01.2019, 08:45
von Friedrich75
Vielen Dank für die Info !

LG Freddy

Re: Ehepartner als Geschäftsführer

Verfasst: 04.01.2019, 15:54
von Marvin
Mein Tipp: Mach doch einfach die Fachkundeprüfung. Das schafft eigentlich jeder gelehrige Schäferhund in zwei Wochen.

Re: Ehepartner als Geschäftsführer

Verfasst: 04.01.2019, 19:05
von Friedrich75
Marvin hat geschrieben:Mein Tipp: Mach doch einfach die Fachkundeprüfung. Das schafft eigentlich jeder gelehrige Schäferhund in zwei Wochen.
Es geht mir hier schlicht und ergreifend um das Prinzip ! Bei unserem Betrieb handelt es sich um einen Familienbetrieb, der seit 1991 in unserer Hand befindet. Bloß weil sich 2012 der Name geändert hat ist das nicht einzusehen, zumal es die letzten 6 Jahre anscheinend kein Problem darstellte. Des Weiteren habe ich keine Lust fast 300 € / Monat Sozialabgaben für meine Frau zu bezahlen, obwohl ich die Arbeiten erledige ! Die Prüfung dürfte das geringste Problem darstellen - bin zwar kein Schäferhund aber eine gewisse Grundintelligenz ist vorhanden :D :D

Schönes Wochenende und Gruß aus Aachen

Freddy

Re: Ehepartner als Geschäftsführer

Verfasst: 08.08.2019, 11:18
von TaxiSchaschlik
Hallo, gibt es eine neue Entwicklung Friedrich75?