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Taxibeschriftung - Unlautere Werbung oder reine Information?

Verfasst: 10.10.2018, 20:16
von Taxibetrieb Schwarz
Hallo Taxigemeinde,

ich habe mit meiner zuständigen Behörde gerade eine kleine Meinungsverschiedenheit betreffs der Auslegung von Formulierungen im PBefG.

Im aktuellen Fall handelt es sich um ein Großraumtaxi (Nissan NV300) der durch eine Firma nach meinen wünschen foliert wurde. Eine Ausnahmegenehmigung laut PBefG zur erweiterten Folierung über die Türen hinaus liegt vor.

Jetzt habe ich mir auf Grund meiner täglichen Fahrten nach Polen mit meiner Werbefirma gedacht, lass uns das doch bewerben...

Kurzum, auf meinen hinteren Kotflügeln habe ich einen runden rot/weißen Aufkleber mit der Aufschrift "Polen ab 1,50 EUR pro Person".

Jetzt sagt mir meine zuständige Stelle, dass ich einen Bussgeldbescheid bekomme, sollte ich diese nicht entfernen. Begründet wird die Sache mit den Worten "Ich schränke den Vereinbarungspreis von vorn herein ein, so dass eine freie und unvoreingenomme Preisverhandlung nicht mehr möglich ist.

Hmmm, im ersten Moment habe ich zugestimmt die Aufkleber zu entfernen, aber später dann überlegt - warum eigentlich?! Wenn dann hätte ich das schon irgendwie begründet gewusst, so dass es für mich eindeutig und vor allem nachvollziehbar ist.

Habe dann folgende Mail verfasst:

"Hallo Frau ........,

Leider muss ich Sie bezüglich Ihrem Anliegen an
mich noch einmal "nerven".

Ich habe jetzt das PBefG durchstöbert, meine Unterlagen durchforstet, die IHK angeschrieben und mir letztlich Rat bei meinem Veranstalter zur Prüfungsvorbereitung für Taxiunternehmer geholt.

Letzterer hat mir erklärt, dass "frei wählbar", was
Sie als Grundlage nehmen und als Einschränkung
bei der Preisverhandlung sehen, nicht so zu sehen
ist, sondern dass "frei wählbar" heißt, dass ich als
Unternehmer frei entscheiden kann, ob ich für 0,00 EUR oder eben für 1.000,00 EUR eine Strecke fahre, sprich dass mir niemand Vorschriften machen kann.

Bitte verstehen Sie das nicht als "Streit" - ich hätte einfach nur gerne gewusst, wie Sie die Anordnung eines Bussgeldes begründen werden, weil ich absolut nichts gefunden habe, was ihre heutigen
Worte irgendwo untermauert bzw. bestätigt.

In diesem Zusammenhang hab ich noch Fragen zum Verständnis:

Geht es nur um den Aufkleber auf dem Fahrzeug, sprich auf meinem Taxi?
Wenn ja, wer sagt dass ich die Fahrten selber durchführe und nicht ein anderes Mietwagenunternehmen beauftrage die Fahrten durchzuführen!? Warum darf ich also nicht für 1,50 EUR werben?

Darf ich nur auf meinem Taxis keine Preisangebote haben oder zählt das auch für Werbeaufsteller an meinem Büro und für Mietwagen?

Überall werden Fahrten zum Festpreis angeboten.
Hat beispielsweise Firma ........., die seit Jahren täglich in Zeitungen und mit Leuchtreklame mit Festpreisen wirbt, eine Sonderstellung bzw. was machen die anders, so dass es nicht beanstandet wird?

Liegt es daran, das es sich um einen Taxi-UND-Mietwagen-Unternehmen handelt?
Wenn ja, was passiert wenn ich auch einen Mietwagen habe? Darf ich dann hier in Frankfurt nicht auf meinem Taxi für meinen Mietwagen für 1,50 EUR-Fahrten werben? Und warum darf ich nicht für meine Mietwagen in MOL und LOS Werbung fahren?

Laut PBefG sind lediglich religiöse und politische Werbungen verboten. Eine Preisinformation ist meiner Ansicht nach keins von beiden.

...... wirbt doch auch für Festpreise im Stadtgebiet. Mietwagen für 8,00 EUR Stadtfahrt! 17,00 EUR Festpreis zur Helene. 35,00 EUR Festpreis Eisenhüttenstadt nach FF.

Ich möchte mich nicht querstellen, ich halte mich an alle gesetzlichen Auflagen die vorgeschrieben sind und komme allen Dingen sofort nach, wenn ich etwas falsch mache, nur hätte ich dies gerne irgendwo bestätigt, so dass es für mich plausibel ist.

Meinen Recherchen und Nachfragen nach, widerspricht mein Aufkleber "Polen ab 1,50 EUR pro Person" keiner mir bekannten vorgeschriebenen Regelung und hat einen rein informativen Charakter, wie beispielsweise "50/50-Ticket-Akzeptanz" oder "Zuschlag erst ab 5. Person"

Ich bitte Sie daher Ihre Auslegung von "frei wählbar" und den Verweis auf "Unvoreingenommenheit bei der Preisverhandlung", unter Berücksichtigung meiner Argumentation sowie meiner Fragestellungen, noch einmal zu überprüfen und mir
Ihre Entscheidung mitzuteilen, ob Sie bei meinen Aufklebern wirklich einen Verstoß gegen das PBefG oder sonstige Vorschriften sehen.


Vielen Dank


Mit freundlichem Gruß

S. Schwarz"


Habt ihr eine Meinung dazu?

Habe ich einen Denkfehler und übersehe/verstehe etwas nicht richtig, oder hat meine Straßenverkehrsbehörde eine falsche Auffassung/Auslegung vom PBefG.

Vielen Dank für eure Meinungen!

MfG

Re: Taxibeschriftung - Unlautere Werbung oder reine Informat

Verfasst: 11.10.2018, 14:21
von am
Moin,

die Grundlage liefert in diesem Fall die BoKraft und zwar unter §37(3), der wie folgt lautet:
Bei Fahrten, deren Ziel außerhalb des Geltungsbereichs der festgesetzten Beförderungsentgelte liegt, hat der Fahrzeugführer den Fahrgast vor Fahrtbeginn darauf hinzuweisen, daß das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrtstrecke frei zu vereinbaren ist

Nach meiner Auslegung liegt die Behörde hier richtig. Denn, der Fahrpreis für die gesamte Strecke ist frei verhandelbar. Mit deiner Werbung setzt du aber bereits eine Grenze nach unten, was dem Sinn einer Verhandlung widerspricht.

Wenn es aufgrund der Verhandlung zu keiner Einigung kommt, ist der Taxameterpreis zugrundezulegen. Da dieser höchstwahrscheinlich von deinem Limit abweichen wird, egal, ob nach oben oder unten, ist deine Preisvorgabe unzulässig. Du darfst damit nicht werben.

„Hat...vor Fahrtbeginn darauf hinzuweisen...“ bedeutet übrigens, dass du jeden Fahrgast, der auch nur ins nächste Dorf ausserhalb deines Pflichtfahrgebietes möchte, tatsächlich auch sagen müsstest, dass ihr den Preis vorab verhandeln müsst.

Re: Taxibeschriftung - Unlautere Werbung oder reine Informat

Verfasst: 11.10.2018, 16:14
von LRKN
Interessantes Problem. Und ich habe keine Ahnung was die Lösung ist.

Aber es stellt sich für mich grundsätzlich die Frage, was illegal an einer Untergrenze des Beförderungsentgelts sein soll? Es dienst schließlich auch der Information des Fahrgastes wenn man hinweist, dass 1,50€ die Mindestsummer pro Kilometer ist. Kein Fahrgast und kein Taxiunternehmen ist schließlich verpflichtet eine entsprechende Tour zu fahren (ausserhalb des Pflichtfahrgebiets). Kann man einem Unternehmer untersagen z.B. nur für genau 1,80€ zu fahren? Ist er gezwungen zu verhandeln? Frei Aushandelbar heißt für mich schließlich, das A ein Angebot macht, B macht Gegenangebot und entweder man einigt sich oder eben nicht. Und dann kommt keine Fahrt zustande.

Ich dachte zuerst auch es geht eher grundsätzlich um Werbung am Fahrzeug und dass das verboten ist. Gab es da nicht ein Gesetz?

Re: Taxibeschriftung - Unlautere Werbung oder reine Informat

Verfasst: 11.10.2018, 16:37
von am
Eigenwerbung ist ein grundsätzlich anderes Thema und bei hellelfenbein auf die Seitentüren beschränkt.


Wir müssen hier zwischen einem Limit, welches ich als Unternehmer nicht unterschreite und der Werbung dafür unterscheiden.
Ersteres steht mir frei, letzteres eben nicht, weil der 37er eben die freie Preisvereinbarung verlangt und zwar vorab für die gesamte Strecke. Das schliesst sogar eine Zeitkomponente aus, wenn man sich wegen Staus den Rücken freihalten möchte.

Ich sehe hier eine eindeutige, wenig auslegbare Formulierung. Wie so oft im Personenbeförderungsrecht.

Re: Taxibeschriftung - Unlautere Werbung oder reine Informat

Verfasst: 11.10.2018, 20:21
von Taxibetrieb Schwarz
Vielen Dank für die Antworten.

Grundsätzlich habe ich die Gesetze schon verstanden, aber wo steht geschrieben, dass ich auf meinen Taxis nicht für Fahrten ins Ausland werben darf, welche dann entweder durch meine oder andere Mietwagen durchgeführt werden würden?

Überall wird durch Mietwagenunternehmen mit Festpreisen geworben. Schaufensterreklamen mit Festpreisen für Stadtfahrten hier - Zeitungsanzeigen mit Festpreisen usw. - soll das alles illegal sein?

Und was passiert wenn ich schreibe "Polen ab 0,00 EUR" weil ich eine soziale Ader habe oder eben im 9-Sitzer die Personen 5-8 kostenfrei mitnehme!?
Oder noch besser, was ist wenn ich schreibe "aus Polen ab 1,50 EUR" ? - Im Paragraph 37 heißt es ja schließlich nur "Fahrten deren Ziel..." und nicht Fahrten deren Start außerhalb des Tarifpflichtgebietes liegen. :roll:

Re: Taxibeschriftung - Unlautere Werbung oder reine Informat

Verfasst: 12.10.2018, 00:42
von Taxibetrieb Schwarz
am hat geschrieben:Eigenwerbung ist ein grundsätzlich anderes Thema und bei hellelfenbein auf die Seitentüren beschränkt.
Deswegen auch meine bestätigte Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 43 zur Folierung über die Türen hinaus. Das ist also nicht der Punkt der mich stört.
am hat geschrieben:Ich sehe hier eine eindeutige, wenig auslegbare Formulierung....
Wenn sie wenig auslegbar ist, kann sie schlecht eindeutig sein. :wink: Wie gesagt, der 37er sagt Ziel außerhalb, also bewerbe ich halt den Abholort Polen mit Zielort Frankfurt/O. (von außerhalb kommend / Tarif ungebunden) und sollte so doch die Anforderungen erfüllen!? Davon steht da nämlich nichts. :lol:
Oder gibt es auch ne Vorschift über das Werben für Abholfahrten aus dem Ausland? :?

Re: Taxibeschriftung - Unlautere Werbung oder reine Informat

Verfasst: 12.10.2018, 07:18
von Dschungeltaxi
https://www.taxi-rechner.de/taxitarif-f ... t-oder/115
Werbung...hin oder her ....im zweifel kommen die ******** für 1,00 eulone rüber
bloss schade das die noch kein internet bzw. app haben



Mod: ******* böses Wort!

Re: Taxibeschriftung - Unlautere Werbung oder reine Informat

Verfasst: 12.10.2018, 10:23
von Taxi Georg
aber wo steht geschrieben, dass ich auf meinen Taxis nicht für Fahrten ins Ausland werben darf,
Sicher darfst Du dafür werben aber ohne Preisangabe.
Ruft dich er Kunde wegen der Werbung an, dann kannst du den Preise mit ihm verhandeln.

Re: Taxibeschriftung - Unlautere Werbung oder reine Informat

Verfasst: 15.10.2018, 13:55
von am
Ich pushe das nochmal, falls der Threadersteller es nicht wiedergefunden haben sollte. Andernfalls scheint es sich wohl erledigt zu haben.