Polizei will Schichtzettel sehen
Polizei will Schichtzettel sehen
Moin,
gestern hatte ich mit meiner Taxe eine Polizeikontrolle. War alles in Ordnung.
Aber: Der Polizist wollte meinen Schichtzettel sehen. Den hatte ich auch, aber es fehlte die Uhrzeit des Arbeitsbeginns.
Ich sagte ihm, daß ich ein allein fahrender Taxiunternehmer bin und dass das Arbeitszeitrecht in meinem Fall keine Bedeutung hat.
Er sagte: Doch. Auch ein EWU muß die Arbeitszeit auf dem Schichtzettel eintragen.
Kann mir vielleicht jemand sagen, ob das stimmt und wo ich das nachlesen kann ?
gestern hatte ich mit meiner Taxe eine Polizeikontrolle. War alles in Ordnung.
Aber: Der Polizist wollte meinen Schichtzettel sehen. Den hatte ich auch, aber es fehlte die Uhrzeit des Arbeitsbeginns.
Ich sagte ihm, daß ich ein allein fahrender Taxiunternehmer bin und dass das Arbeitszeitrecht in meinem Fall keine Bedeutung hat.
Er sagte: Doch. Auch ein EWU muß die Arbeitszeit auf dem Schichtzettel eintragen.
Kann mir vielleicht jemand sagen, ob das stimmt und wo ich das nachlesen kann ?
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Re: Polizei will Schichtzettel sehen
Der alleinfahrende Einzelunternehmer hat nur EINEN Schichtzettel.
Seine Schicht beginnt mit der Konzessionserteilung, und endet ... mit dem Ableben .
Hättest ihn aber auch selbst nach den Rechtsgrundlagen fragen können.
Die mit dem Mindestlohngesetz einhergehende Arbeitszeitaufzeichnungspflicht kann es nicht sein.
Es gibt da aber bestimmt etwas, was die Arbeitszeit auch von Selbständigen beschränkt. Ob damit aber auch eine Arbeitszeitaufzeichnungspflicht einhergeht ?
Guck mal da:
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
§ 1 Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr
>> Taxifahrer haben keine "Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten" aufzuzeichnen.
Seine Schicht beginnt mit der Konzessionserteilung, und endet ... mit dem Ableben .
Hättest ihn aber auch selbst nach den Rechtsgrundlagen fragen können.
Die mit dem Mindestlohngesetz einhergehende Arbeitszeitaufzeichnungspflicht kann es nicht sein.
Es gibt da aber bestimmt etwas, was die Arbeitszeit auch von Selbständigen beschränkt. Ob damit aber auch eine Arbeitszeitaufzeichnungspflicht einhergeht ?
Guck mal da:
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
§ 1 Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr
>> Taxifahrer haben keine "Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten" aufzuzeichnen.
Zuletzt geändert von sivas am 15.08.2018, 11:59, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Polizei will Schichtzettel sehen
casi hat geschrieben:Moin,
Aber: Der Polizist wollte meinen Schichtzettel sehen. Den hatte ich auch, aber es fehlte die Uhrzeit des Arbeitsbeginns.
I
Schichtzettel geht den gar nix an. und Arbeitszeiten müssen dort nicht notiert werden, ausser dein FA macht entsprechend druck......
Re: Polizei will Schichtzettel sehen
Lenk und Ruhephasen gelten für alle Kraftfahrer. Egal ob selbstständig oder angestellt. Und da es in Taxen keine Fahrtenschreiber gibt ist es ok, wenn man nach dem Schichtzettel fragt. Finde ich zumindest
Re: Polizei will Schichtzettel sehen
Das findet der Polizist sicher auch.Löwenzahn hat geschrieben:Lenk und Ruhephasen gelten für alle Kraftfahrer. Egal ob selbstständig oder angestellt. Und da es in Taxen keine Fahrtenschreiber gibt ist es ok, wenn man nach dem Schichtzettel fragt. Finde ich zumindest
Aber das muß man doch irgendwo nachlesen können.
Hier kann sich doch nicht jeder seine Vorschriften selber ausdenken.
Was wäre denn, wenn ich schon seit 14 Std. unterwegs gewesen wäre ?
Hätte ich dann ein Bußgeld bezahlen müssen ?
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Re: Polizei will Schichtzettel sehen
Lenk- und Ruhezeitverordnung gilt nicht für Taxifahrer, sondern das Arbeitszeitgesetz.Löwenzahn hat geschrieben:Lenk und Ruhephasen gelten für alle Kraftfahrer. Egal ob selbstständig oder angestellt. Und da es in Taxen keine Fahrtenschreiber gibt ist es ok, wenn man nach dem Schichtzettel fragt. Finde ich zumindest
Und für einen Taxiunternehmer gilt nicht mal dieses Gesetz.
Der Polizist kennt sich nicht aus.
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Re: Polizei will Schichtzettel sehen
IK hat geschrieben:Lenk- und Ruhezeitverordnung gilt nicht für Taxifahrer, sondern das Arbeitszeitgesetz.Löwenzahn hat geschrieben:Lenk und Ruhephasen gelten für alle Kraftfahrer. Egal ob selbstständig oder angestellt. Und da es in Taxen keine Fahrtenschreiber gibt ist es ok, wenn man nach dem Schichtzettel fragt. Finde ich zumindest
Und für einen Taxiunternehmer gilt nicht mal dieses Gesetz.
Der Polizist kennt sich nicht aus.
Bloß nicht wieder diese Diskussion
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Polizei will Schichtzettel sehen
Es gibt Arbeitszeiten und es gibt Lenkzeiten.
Während ein angestelleter Taxifahrer seine Arbeitszeiten aufgrund des Mindestlohngesetzes aufzeichnen muss, gilt dies für einen Selbständigen nicht, der darf arbeiten bis er umfällt und muss nichts aufzeichnen.
Darf er aber auch so lange ein gewerblich genutztes Fahrzeug lenken ?
Da die Lenkzeit nur einen Teil der Arbeitszeit in Anspruch nimmt, die maximale tägliche/wöchentliche Lenkzeit aber bestimmt begrenzt ist, sollte man meinen, dass zwecks Kontrolle dieser Vorschrift die Lenkzeitenaufzeichnung sich daraus ergibt. Das scheint bei Taxifahrern aber nicht der Fall zu sein, wäre auch Blödsinn, bei den vielen Lenkzeitunterbrechungen.
Bei Taxi wird zwischen Lenk- und Arbeitszeiten wohl nicht unterschieden.
Ich meine mich zu erinnern, dass eine Taxischicht -aufgrund der zwischenzeitlichen Ruhepausen- auf 12 Stunden begrenzt ist.
Um das Überschreiten dieser Zeit kontrollieren zu können, sollte man meinen, dass der Schichtbeginn aufzuzeichnen ist. Ist er aber nicht !
Der Polizist hätte dich lediglich fragen können, wann Du deine Schicht begonnen hast, mehr nicht.
Während ein angestelleter Taxifahrer seine Arbeitszeiten aufgrund des Mindestlohngesetzes aufzeichnen muss, gilt dies für einen Selbständigen nicht, der darf arbeiten bis er umfällt und muss nichts aufzeichnen.
Darf er aber auch so lange ein gewerblich genutztes Fahrzeug lenken ?
Da die Lenkzeit nur einen Teil der Arbeitszeit in Anspruch nimmt, die maximale tägliche/wöchentliche Lenkzeit aber bestimmt begrenzt ist, sollte man meinen, dass zwecks Kontrolle dieser Vorschrift die Lenkzeitenaufzeichnung sich daraus ergibt. Das scheint bei Taxifahrern aber nicht der Fall zu sein, wäre auch Blödsinn, bei den vielen Lenkzeitunterbrechungen.
Bei Taxi wird zwischen Lenk- und Arbeitszeiten wohl nicht unterschieden.
Ich meine mich zu erinnern, dass eine Taxischicht -aufgrund der zwischenzeitlichen Ruhepausen- auf 12 Stunden begrenzt ist.
Um das Überschreiten dieser Zeit kontrollieren zu können, sollte man meinen, dass der Schichtbeginn aufzuzeichnen ist. Ist er aber nicht !
Der Polizist hätte dich lediglich fragen können, wann Du deine Schicht begonnen hast, mehr nicht.
Re: Polizei will Schichtzettel sehen
Na das ist ja auch wieder nix handfestes.sivas hat geschrieben: ....Ich meine mich zu erinnern, dass eine Taxischicht -aufgrund der zwischenzeitlichen Ruhepausen- auf 12 Stunden begrenzt ist.....
Ich habe in meinen 30 Jahren nämlich noch nie davon gehört.
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Re: Polizei will Schichtzettel sehen
MOIn,
für selbständige Taxifahrer/Unternehmer gelten keine Lenk- und Ruhezeiten
https://www.ihk-lueneburg.de/produkte/B ... tleInText0
Grüße
für selbständige Taxifahrer/Unternehmer gelten keine Lenk- und Ruhezeiten
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Grüße
Re: Polizei will Schichtzettel sehen
Moin moin RaimundHH.
In deinem Link steht aber was anderes.
In deinem Link steht aber was anderes.
Ist der Fahrer also gleichzeitig selbständiger Unternehmer, so muss er nur die jeweiligen Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten beachten aber nicht die Vorschriften gemäß Arbeitszeitgesetz.
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Re: Polizei will Schichtzettel sehen
Dieser Link bezieht sich auf Gütertransporte für Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 T zGG. Fährt jemand von euch so ein Fahrzeug als Taxi ?
Für angestellte Fahrer gilt eine maximale Arbeitszeit von 12 Stunden pro Tag mit mind. 11 Stunden Ruhepause zwischen den Schichten, für den selbständigen, evtl. alleinfahrenden, Taxi-Unternehmer gibt es keine gesetzliche Einschränkung der Arbeitszeit., somit ist also auch kein Schichtzettel auszufüllen.
Für angestellte Fahrer gilt eine maximale Arbeitszeit von 12 Stunden pro Tag mit mind. 11 Stunden Ruhepause zwischen den Schichten, für den selbständigen, evtl. alleinfahrenden, Taxi-Unternehmer gibt es keine gesetzliche Einschränkung der Arbeitszeit., somit ist also auch kein Schichtzettel auszufüllen.
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Re: Polizei will Schichtzettel sehen
Lenk-und Ruhezeiten gelten nicht für angestellte Taxifahrer oder selbstfahrende Unternehmer mit Kraftfahrzeugen unter 2,8t zul. Gesamtgewicht!
Portal Arbeitsschutz
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Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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Re: Polizei will Schichtzettel sehen
MOin,
@Löwenzahn
Ist der Fahrer also gleichzeitig selbständiger Unternehmer, so muss er nur die jeweiligen Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten beachten aber nicht die Vorschriften gemäß Arbeitszeitgesetz.
und für welche Fahrzeuge gelten die Lenk- und Ruhezeiten?!
Anwendung findet die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 bei Beförderungen mit Fahrzeugen, die dem gewerblichen Gütertransport (gewerblicher Güterkraftverkehr und Werkverkehr) auf öffentlichen Straßen dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger 3,5 t übersteigt. Die zulassungsrechtliche Einordnung ist dabei nicht relevant, somit können auch Pkw-Gespanne betroffen sein. Im Bereich der Personenbeförderung gelten die Vorschriften beim Einsatz von Fahrzeugen, die zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrer bestimmt sind. Es kommt nicht darauf an, ob sich das Fahrzeug in leerem oder beladenem Zustand befindet bzw. mit Fahrgästen besetzt ist.
Da ich weder mit einem LKW noch einem Bus Fahrgäste befördere, muß ich auch keine Lenk- und Ruhezeiten beachten.
Grüße
@Löwenzahn
Ist der Fahrer also gleichzeitig selbständiger Unternehmer, so muss er nur die jeweiligen Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten beachten aber nicht die Vorschriften gemäß Arbeitszeitgesetz.
und für welche Fahrzeuge gelten die Lenk- und Ruhezeiten?!
Anwendung findet die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 bei Beförderungen mit Fahrzeugen, die dem gewerblichen Gütertransport (gewerblicher Güterkraftverkehr und Werkverkehr) auf öffentlichen Straßen dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger 3,5 t übersteigt. Die zulassungsrechtliche Einordnung ist dabei nicht relevant, somit können auch Pkw-Gespanne betroffen sein. Im Bereich der Personenbeförderung gelten die Vorschriften beim Einsatz von Fahrzeugen, die zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrer bestimmt sind. Es kommt nicht darauf an, ob sich das Fahrzeug in leerem oder beladenem Zustand befindet bzw. mit Fahrgästen besetzt ist.
Da ich weder mit einem LKW noch einem Bus Fahrgäste befördere, muß ich auch keine Lenk- und Ruhezeiten beachten.
Grüße
Re: Polizei will Schichtzettel sehen
MOin,
nochmal zurück zum Themenanfang.
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage, will eigentlich ein Polizist bei einer Fahrzeugkontrolle einen
Schichtzettel, bzw. steuerliche Aufzeichnungen sehen/kontrollieren?!
KFZ-Überprüfung nach BOKraft?!
Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeit bei einem Selbständigen?!
Einhaltung der AO?!
Grüße
nochmal zurück zum Themenanfang.
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage, will eigentlich ein Polizist bei einer Fahrzeugkontrolle einen
Schichtzettel, bzw. steuerliche Aufzeichnungen sehen/kontrollieren?!
KFZ-Überprüfung nach BOKraft?!
Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeit bei einem Selbständigen?!
Einhaltung der AO?!
Grüße
Re: Polizei will Schichtzettel sehen
Ein schöner Artikel zum Thema Ruhezeiten beim Autofahren.
https://tanken.de/pause/
Ich bin davon überzeugt, dass wir kein spezielles Gesetz für Taxifahrer zum Thema Ruhezeiten brauchen. Wenn es zu Anzeichen einer Ruhephase unseres Körpers kommt, werden wir freiwillig aussteigen, Gelegenheit bietet sich am Taxistand.
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Ich bin davon überzeugt, dass wir kein spezielles Gesetz für Taxifahrer zum Thema Ruhezeiten brauchen. Wenn es zu Anzeichen einer Ruhephase unseres Körpers kommt, werden wir freiwillig aussteigen, Gelegenheit bietet sich am Taxistand.
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Re: Polizei will Schichtzettel sehen
Urlaubsreisen und Taxifahren lassen sich da allerdings nicht unmittelbar vergleichen.
Wir hatten hier eine monatelange Diskussion zum Thema Fahrpersonalgesetz, ihne bei angestellten Fahrern auf einen Nenner zu kommen. Denn es gibt dort sinngemäß die Formulierung, dass es für das eingesetzte Fahrpersonal bei der Personenbeförderung, wie wir sie betreiben, nicht gilt, es sei denn, dieses falle unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, was bei angestellten Fahrern grundsätzlich der Fall ist. Umgesetzt wird das aber von keiner Behörde. In HH hatte Ivica allerdings Erfolg gegen die Wirtschaftsbehörde, die es dort damit versucht haben.
Wir hatten hier eine monatelange Diskussion zum Thema Fahrpersonalgesetz, ihne bei angestellten Fahrern auf einen Nenner zu kommen. Denn es gibt dort sinngemäß die Formulierung, dass es für das eingesetzte Fahrpersonal bei der Personenbeförderung, wie wir sie betreiben, nicht gilt, es sei denn, dieses falle unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, was bei angestellten Fahrern grundsätzlich der Fall ist. Umgesetzt wird das aber von keiner Behörde. In HH hatte Ivica allerdings Erfolg gegen die Wirtschaftsbehörde, die es dort damit versucht haben.
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Re: Polizei will Schichtzettel sehen
In Berlin mussten selbstfahrende TU noch nie Schichtzettel führen Nur TU mit Angestelltencasi hat geschrieben:
Der Polizist wollte meinen Schichtzettel sehen. Den hatte ich auch, aber es fehlte die Uhrzeit des Arbeitsbeginns.
Ich sagte ihm, daß ich ein allein fahrender Taxiunternehmer bin und dass das Arbeitszeitrecht in meinem Fall keine Bedeutung hat.
Er sagte: Doch. Auch ein EWU muß die Arbeitszeit auf dem Schichtzettel eintragen.
Kann mir vielleicht jemand sagen, ob das stimmt und wo ich das nachlesen kann ?
Und selbst wenn, ein Schichtzettel ist eine steuerliche Aufzeichnung und fällt damit unter das Steuergeheimnis.
Die Polizei müsste vom LABO oder der jeweiligen Aufsichtsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zwecks Kontrolle erhalten.
Für selbstfahrende TU gibt es keine Arbeitszeitregelung, weil die Lenk- und Ruhezeiten nicht für die Personenbeförderung gelten.
Ist auch nicht mehr nötig, es handelt sich hier sowieso um eine aussterbende Spezies.
Und für den Präzedenzfall gibt's ja noch die Justiz, die beschäftigt sein möchte. Es wird ein weiser Richter ein salomonisches Urteil fällen
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden
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Re: Polizei will Schichtzettel sehen
Wir haben die Domumentation der Schichtzeiten als Nachweis der Einhaltung der Betriebspflicht als Auflage in der Genehmigungsurkunde.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Polizei will Schichtzettel sehen
Hier schlagen die Uhren anders:am hat geschrieben:Wir haben die Domumentation der Schichtzeiten als Nachweis der Einhaltung der Betriebspflicht als Auflage in der Genehmigungsurkunde.
FD hat geschrieben:Leider habe ich das Urteil verlegt, aber es gab vom Berliner Kammergericht ein Urteil zur Betriebspflicht. Danach kann weder ein Mindestumsatz, noch eine Mindestfahrleistung an Kilometern oder gar eine Mindesteinsatzzeit vorgeschrieben werden. Vielmehr genügt ein Unternehmer seiner Betriebspflicht, wenn er im ÖRTLICHEN TELEFONBUCH steht und auf Anruf Beförderungsanfragen ausführt! Es ging um einen Jaguar-Besitzer, der sein Vehikel als Taxe angemeldet hatte, um in den Genuß des Vorsteuerabzuges zu kommen. Die Behörde scheiterte mit ihrem Versuch, die Konze wegen Verstoßes gegen die Betriebspflicht zu entziehen. Erst das Finanzamt machte den Laden zu, weil er ein "Hobby" darstellte. Umsatz in 3 Jahren: 0,00 DM!
Das Urteil war 96 oder 97.