Verordnung einer Krankenbeförderung

Der Bereich für Fragen rund um das Taxigewerbe.
Thomas Kallen
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Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von Thomas Kallen » 18.05.2018, 16:26

Hallo, ich habe mal eine Frage an die Fachleute.
Ich bin zu 100% schwerbehindert Merkzeichen aG, ich habe einen zusammenklappbaren Rollstuhl. Wenn ich zu Ärzten muss, begleitet mich immer meine Frau.
Von Anfang Januar bis ende März hatte ich von meinem Hausarzt eine Verordnung einer Krankenbeförderung eben gültig für diese drei Monate bekommen. Daneben hatte ich natürlich die Kostenübername meiner Krankenkasse IKK classic. Alles hat Super geklappt, immer wenn ich ein Taxi brauchte, habe ich in der Zentrale angerufen, ein Taxi bestellt, gesagt das ein zusammenklappbarer Rollstuhl mitgenommen werden muss, und das die Kostenübernahme Bescheinigung der Krankenkasse und die Verordnung des Arztes bereits in der Zentrale vorliegt. Alles hat gut geklappt, an einem Tag bin ich mal zum Krankenhaus gefahren worden, an einem anderen Mal zum Neurologen, wieder an einem anderen Tag mal zum Augenarzt. Die Taxifahrer haben dann immer eine braune Karte ausgefüllt, wenn es mal zu einem anderen Arzt musste. Wie gesagt war Super.

Als das Quartal vorbei war, habe ich mir bei meinem Hausarzt eine neue Verordnung geholt, und von der Krankenkasse eine neue Kostenübernahme Bescheinigung.
Direkt am nächsten Tag hatte ich einen Termin in der Augenklinik, hab also in der Zentrale wie immer ein Taxi bestellt. Das Taxi kam, meine Frau hat geholfen den Rollstuhl einzuladen, ich bin ins Taxi gestiegen. Ich habe die Unterlagen dem Taxifahrer gegeben, er schaute sich die an, und meinte er kann mich nicht mitnehmen, er dürfte mich nur zum Hausarzt fahren, weil er die Verordnung ausgestellt habe. Ich musste Notgedrungen mit dem eigenen PKW ins Krankenhaus fahren, es konnten aber nun nicht die Behandlungen durchgeführt werden die geplant waren, weil man danach für eine Zeit nicht Auto fahren darf. Ich habe danach meinen Hausarzt angerufen und von dem erlebten berichtet. Er sagte nur, das gibt es nicht, mit der Verordnung und der Kostenübernahme Bescheinigung der Krankenkasse müssen die Taxis sie zu jedem Arzt fahren egal welche Fachrichtung. Ich bin dann in der Krankenkasse gewesen und habe es ihnen auch erzählt. Der Leiter meiner Krankenkasse hat schallend gelacht, und wollte mir zuerst nicht glauben. Dann sagte er, ich schreibe ihnen nun eine neue Kostenübernahme Bescheinigung aus, in der ich erwähne, dass Fahrten zu allen Ärzten in und um Mönchengladbach genehmigt sind und die Kosten übernommen werden. Es steht folgendes drin:


Kostenübernahme
Ihre Verordnung für Fahrten zur ambulanten Behandlung

Sehr geehrter Herr Kallen, vielen Dank für Ihre Unterlagen

Aus ärztlicher Sicht ist es erforderlich, dass Sie zur ambulanten Behandlung gefahren werden. Die IKK classic übernimmt für sie die Kosten für Hin- und Rückfahrt mit dem Taxi für den Zeitraum vom 01.04.2018 bis 31.12.2018 von der Wohnung zu verschiedenen Ärzten in Mönchengladbach und Umgebung (u.a. Dr. Udo Andreas und Augenklinik Bethesda Krankenhaus etc.

Praktisch: Das Transportunternehmen rechnet die Kosten direkt mit uns ab. Legen Sie dazu einfach dem Fahrer die genehmigte Verordnung vor.

Eine gesetzliche Zuzahlung fällt für Sie nicht an.




Nun wollte ich wieder mit dem Taxi zu einem Arzt, habe die Unterlagen vorgelegt. Der Taxifahrer meinte er darf mich nicht mitnehmen, er würde aber mal in der Zentrale nachfragen, dort sagte man ihm, ich müsse eine Kopie meines Ausweises für die Befreiung der Zuzahlung haben, ich habe darauf hingewiesen das auf der Kostenübernahme der Krankenkasse doch zu lesen ist das ich von der Zuzahlung Befreit bin. Hat alles nichts genutzt, man hat mich nicht mitgenommen. Ich habe zu Hause schnell eine Kopie meines Befreiungsausweises gemacht, und wieder ein Taxi bestellt, als das Taxi kam, habe ich ihm alles vorgelegt, er sagte, er darf mich nicht mitnehmen, er dürfte mich nur zum Hausarzt fahren. Auch ein Hinweis von mir, das auf der Kostenübernahme Bescheinigung doch steht zu allen Ärzte, blieb er bei seiner Meinung und hat mich nicht mitgenommen. Das kann doch alles nicht wahr sein, nehmen die Taxifahrer in Mönchengladbach Drogen oder haben sie in den Schulungen nicht aufgepasst?
Ich bin Stinksauer. Ich möchte gerne mal eure Meinung dazu wissen.

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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von KlareWorte » 18.05.2018, 21:43

Das sind Idioten in Mönchengladbach. Zieh um, bei mir bist du ein gern gesehener Fahrgast.....

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Taxi Georg
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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von Taxi Georg » 18.05.2018, 22:15

KlareWorte hat geschrieben:Zieh um, bei mir bist du ein gern gesehener Fahrgast.....
Dafür muss er nicht umziehen! Er kann auch Unternehmer im Umkreis (Viersen/Krefeld/Kreis Neuss) bestellen!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von ilkoep » 19.05.2018, 00:26

Thomas Kallen hat geschrieben:Ich bin Stinksauer. Ich möchte gerne mal eure Meinung dazu wissen.
Naja, wir sind weder Kreditinstitute noch Apotheken. Einige KK stellen sich quer wenn nur ein Komma falsch gesetzt ist. Also lassen wir es lieber gleich sein. Nur Bares ist Wahres. Du bekommst `ne Quittung und reichtste ein. Fertich.

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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von TaxiBabsi » 19.05.2018, 03:40

Taxi Georg hat geschrieben:
KlareWorte hat geschrieben:Zieh um, bei mir bist du ein gern gesehener Fahrgast.....
Dafür muss er nicht umziehen! Er kann auch Unternehmer im Umkreis (Viersen/Krefeld/Kreis Neuss) bestellen!
Unfassbar! Du bist im falschen Beruf!

Lieber Fahrgast, schriftliche Beschwerde bei der zuständigen Ordnungsbehörde wirkt Wunder. Viele Taxifahrer in Ihrer Gemeinde als auch hier im Forum sind einfach eine Zumutung.

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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von am » 19.05.2018, 14:56

Zu 1)

Hier hatte der Taxifahrer Recht. Grundsätzlich stellt der behandelnde Arzt die Verordnung aus, zu dem die Fahrt auch stattfindet. Andere Fahrziele müssen in der Verordnung zusätzlich aufgeführt werden.

Zu 2)
Hier sollte nun alles klappen. Der Taxiunternehmer dürfte zu der Fahrt verpflichtet sein, wenn der Mitglied in dem Verband ist, welcher den Vertrag mit den KK geschlossen hat.

Zu 2b)
Das Ausstellungsdatum Des Befreiungsausweises ist auf dem KT zu vermerken. Andernfalls kann der Schein zurückkommen.
Zuletzt geändert von am am 19.05.2018, 20:31, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Thomas Kallen
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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von Thomas Kallen » 19.05.2018, 16:16

Wer oder was ist die zuständige Ordnungsbehörde?

T.K :?:

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Taxi Georg
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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von Taxi Georg » 19.05.2018, 16:55

TaxiBabsi hat geschrieben:
Taxi Georg hat geschrieben:
KlareWorte hat geschrieben:Zieh um, bei mir bist du ein gern gesehener Fahrgast.....
Dafür muss er nicht umziehen! Er kann auch Unternehmer im Umkreis (Viersen/Krefeld/Kreis Neuss) bestellen!
Unfassbar! Du bist im falschen Beruf!
Hahaha, ich sehe schon, du hast Humor!
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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von am » 19.05.2018, 20:49

Thomas Kallen hat geschrieben:Wer oder was ist die zuständige Ordnungsbehörde?

T.K :?:

Die für die Betriebssitzgemeinde des Taxiunternehmers zuständige Genehmigungsbehörde. Häufig bei den Verkehrsämtern angesiedelt.


Mir kommt Ihre Geschichte aber erwas merkwürdig vor.

- Handelt es sich in beiden Fällen um dieselbe Zentrale?
- Wie sind die Unterlagen beim ersten Mal in die Zentrale gekommen?
- Warum sind die Unterlagen beim zweiten Mal bei Ihnen geblieben?
- Wäre das Problem nicht vermeidbar, wenn Sie die Genehmigung einschl. Befreiung und Transportschein (sofern es nicht jedes Mal neue gibt), vorab an „die Zentrale“ geben?


Mönchengladbach ist ja von der Größe mit Lübeck vergleichbar. Ich kann mir das nicht so recht vorstellen, dass Sie da derartige Probleme haben. Zumindest nicht, wenn es sich in beiden Fällen um dasselbe Unternehmen handelt.

Bei der Taxigenossenschaft können Sie die Voraussetzungen sogar nachlesen. M

http://www.taxizentrale-moenchengladbac ... tsfall-da/

Sogar eine extra Service Nummer
http://www.taxizentrale-moenchengladbac ... eistungen/
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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von ilkoep » 19.05.2018, 21:03

Thomas Kallen hat geschrieben:Wer oder was ist die zuständige Ordnungsbehörde?

T.K :?:
DAS würde mich auch interessieren.

Grundsätzlich ist kein Taxler verpflichtet Transportscheine anzunehmen.

Es kommt nicht selten vor dass der Inhaber eines Transportscheins nicht mehr bei der ausstellenden Kasse versichert ist. Der Taxler bleibt dann auf den Kosten sitzen.

Entweder gibt es eine Vereinbarung mit der Kasse oder s.o..

Profis wissen das :wink: .

Und nun 2. Halbzeit.

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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von am » 19.05.2018, 21:11

ilkoep hat geschrieben:
Thomas Kallen hat geschrieben:Wer oder was ist die zuständige Ordnungsbehörde?

T.K :?:
Grundsätzlich ist kein Taxler verpflichtet Transportscheine anzunehmen.

[...]

Entweder gibt es eine Vereinbarung mit der Kasse oder s.o..

Profis wissen das :wink: .

[...]

Wenn es diese Vereinbarung gibt, besteht auch Annahmepflicht für KTs. Allerdings sind viele Unternehmer schon mit den Regularien überfordert. Was soll da ein Fahrer dann besser machen?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von TaxiBabsi » 19.05.2018, 21:29

Thomas Kallen hat geschrieben:Wer oder was ist die zuständige Ordnungsbehörde?

T.K :?:

https://www.moenchengladbach.de/de/rath ... ftverkehr/

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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von Taxi Georg » 19.05.2018, 22:25

TaxiBabsi hat geschrieben:
Thomas Kallen hat geschrieben:Wer oder was ist die zuständige Ordnungsbehörde?

T.K :?:
https://www.moenchengladbach.de/de/rath ... ftverkehr/
Babsi, doch nicht für Krankentransporte!
Die Zentrale ist für diesen Fall verantwortlich, wenn sie die Vereinbarung mit der KK hat!
Du verunsicherst den Gast mit deiner Fehlinformation!
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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von ilkoep » 19.05.2018, 22:48

am hat geschrieben:Wenn es diese Vereinbarung gibt....
....was hier in Frage steht!

AOK Berlin kotzt ab weil wir, und das LABO, auf Tarifpflicht bestehen. KK-Fahrten werden hier deswegen fast ausschliesslich von Mietwagenunternehmen ausgeführt.

Wenn, dann bar gegen Quittung, und gut ist es.

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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von Taxi Georg » 19.05.2018, 23:17

ilkoep hat geschrieben:Wenn, dann bar gegen Quittung, und gut ist es.
Bei mir nur bar gegen Quittung sonst kein Beförderung.
Und nein, ich gehöre keiner Zentrale an.
Auch myTaxi-Kunden bestellen schon mal Taxen mit Krankentransportschein.
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 19.05.2018, 23:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von ilkoep » 19.05.2018, 23:46

Taxi Georg hat geschrieben:Auch myTaxi-Kunden bestellen schon mal Taxen mit Krankentransportschein.
Könnse ja bei Taxipupsy einlösen :mrgreen: .

PS: weiß jemand wie die Bayern gespielt haben?

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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von Taxi Georg » 20.05.2018, 00:02

ilkoep hat geschrieben:Könnse ja bei Taxipupsy einlösen :mrgreen: .
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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von am » 20.05.2018, 03:24

ilkoep hat geschrieben:
am hat geschrieben:Wenn es diese Vereinbarung gibt....
....was hier in Frage steht!

Für NRW besteht ein Rahmenvertrag mit den KK. Siehe meine Links in obigem Beitrag.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von Thomas Kallen » 20.05.2018, 03:28

Guten Morgen, ich habe die Unterlagen, also die Verordnung des Arztes und die Kostenübernahme Bescheinigung bei der ersten fahrt im neuen Quartal beim Taxifahrer abgegeben. Er sagte dann er fahre nachher an der Taxizentrale vorbei und gebe das ab. Ich habe mir nach einem Tipp vom Taxifahrer die Unterlagen vorher kopiert. Die kann ich bei jeder fahrt dann dem Taxifahrer zeigen. Wenn ich ein Taxi bestelle, bestelle ich es immer über die Zentrale, erwähne immer das ich mit Verordnung vom Arzt und der Kostenübernahme Bescheinigung der IKK classik fahre. Ich bekomme dann immer von der Zentrale gesagt ja, die Unterlagen liegen uns vor. Übrigens, auch auf der Verordnung von meinem Hausarzt steht, Transporte zu allen Ärzten in und um Mönchengladbach!!!
So langsam habe ich das Gefühl die Taxifahrer in Mönchengladbach durften alle schon in der zweiten Klasse Rauchen und hatten nur Singen und Lachen in der Schule und in der letzten Stunde Turnen.

LG

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Re: Verordnung einer Krankenbeförderung

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 20.05.2018, 05:02

Letztendlich geht es eigentlich immer nur über die Zentrale, respektive einen Unternehmer.
Bei uns laufen diese Fahrten (solange die KK einwilligt den vollen Taxameterpreis zu zahlen) immer über Rechnungsfahrt, der Patient unterschreibt die Quittung und den Rest erledigt die Buchhaltung.
Also besser sofort wenn die Einwilligung der Kasse vorliegt die Zentrale kontaktieren und ihnen per Post oder Boten die Unterlagen zukommen lassen.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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