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Konzessionsübertrag - Kaufvertrag

Verfasst: 23.03.2018, 20:57
von Giesarazu
Hallo Leute,

ist es auch möglich, den Betrieb (also Taxen plus Konzessionen) eines Altunternehmers von diesem zu kaufen,
ohne dass eine behördliche Genehmigung (Konzessionsübertrag) vorliegt ?
Genauer gefragt, es wird ja VOR dem behördlichen Genehmigungsprozess des Konzessionsübertrages ein Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen.
Lehnt die Behörde nun ab oder wird der Genehmigungsprozess von Käufer oder Verkäufer abgebrochen, ist dann der Kaufvertrag überhaupt noch gültig oder nichtig ?

Danke für einen Tipp

Werner G.

Re: Konzessionsübertrag - Kaufvertrag

Verfasst: 23.03.2018, 22:29
von sivas
Ein Kaufvertrag über eine Konzession ist von vorneherein nichtig - weil Du eine Konzession nicht kaufen/verkaufen kannst.
Du kannst einen Kaufvertrag über eine Firma schliessen, unter der Voraussetzung, dass ein Konzessionsübertrag stattgefunden hat.
Kein Übertrag > kein Kauf bzw bei Übertrag die Verpflichtung, den Vertrag zu erfüllen.

Re: Konzessionsübertrag - Kaufvertrag

Verfasst: 24.03.2018, 00:34
von ilkoep
Giesarazu hat geschrieben:Genauer gefragt, es wird ja VOR dem behördlichen Genehmigungsprozess des Konzessionsübertrages ein Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen.
Lehnt die Behörde nun ab oder wird der Genehmigungsprozess von Käufer oder Verkäufer abgebrochen, ist dann der Kaufvertrag überhaupt noch gültig oder nichtig ?
Vertrag ist Vertrag. Was hat die Behörde damit zu tun?

Re: Konzessionsübertrag - Kaufvertrag

Verfasst: 24.03.2018, 04:14
von Giesarazu
Hallo, ja, aber der Vertrag fußt ja auf einer erfolgreichen Übertragung der Konzession. Man muss zur Übertragung und somit zum Kauf VORAB, also
vor dem Genehmigungsprozess einen Kaufvertrag abschließen, der ist nämlich verpflichtender Teil der Prüfung. Sollte diese nun negativ enden (warum auch immer), was wäre dann mit dem Vertrag ?
Das war Inhalt der Frage. Aber der Erstantworter hat da sicherlich schon korrekt geantwortet.

Re: Konzessionsübertrag - Kaufvertrag

Verfasst: 24.03.2018, 04:19
von Giesarazu
Hallo Sivas,
vielen Dank für Deine Antwort. Sehe ich genau so. Was wäre aber, wenn im Kaufvertrag der Passus fehlt, dass dieser nur im
Falle einer positiven Konzessionsübertragung gilt, ist das egal, also ist der Kaufvertrag trotzdem nichtig ?
Danke Dir
lg

Re: Konzessionsübertrag - Kaufvertrag

Verfasst: 24.03.2018, 09:05
von sivas
Ich würde das über einen Notar machen.
So wie bei einem Grundstückskauf der Grundbucheintrag erst erfolgt, wenn der Kaufpreis bezahlt wurde, wird hier die Übertragung solange zurückgehalten, bis der Käufer geliefert hat. Der Kaufpreis liegt dann auf einem Konto beim Notar und wird zurückgegeben, sollte die Übertragung nicht klappen, aus welchen Gründen auch immer.

Verfahrensablauf:
1. notarieller Kaufvertrag
2. Käufer leistet an Notar
3. Notar veranlasst Übertragung
4. Notar übergibt bei erfolgreicher Übertragung den Kaufpreis an den Verkäufer

Statt eines Notares kann auch eine andere Person des gegenseitigen Vertraues gewählt werden (religiös begründet ?). Es sollte nur auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass die Vertrauensperson mit dem Geld abhaut - ein deutscher Notar wird dies nicht tun.

Re: Konzessionsübertrag - Kaufvertrag

Verfasst: 24.03.2018, 09:13
von Giesarazu
alles klaro, Fakt ist, der Kaufvertrag erlangt erst dann seine Gültigkeit, wenn die Genehmigung erfolgt ist. Zuvor ist es quasi nur ein Proforma-Vertragswerk.
Er muss aber wie gesagt -zumindest hier bei uns - mit eingereicht werden, damit gewisse Fakten (z.B. Kaufpreis, Umfang) von der Behörde auf Rechtmäßigkeit geprüft werden können.

Re: Konzessionsübertrag - Kaufvertrag

Verfasst: 24.03.2018, 09:29
von am
Ich kann mir vorstellen, dass Gerichte das ganz unterschiedlich bewerten. Prinzipiell sollte klar sein, dass die Übertragung eines Taxiunternehmens nur dann Sinn ergibt, wenn es die Genehmigung beinhaltet.

Entscheidend dürfte hier aber auch sein, warum es nicht zu einer behördlichen Genehmigung kommt. Gibt es beim Käufer Versagensgründe in den subjektiven Kriterien, dann ist dies etwas, was der Verkäufer nicht beeinflussen kann.

Re: Konzessionsübertrag - Kaufvertrag

Verfasst: 24.03.2018, 09:35
von ilkoep
Die Fragestellung lässt den Schluß zu dass eben genau diese "Ausstiegsklausel" nicht im Vertrag steht.
Nimm Dir einen Anwalt.

Re: Konzessionsübertrag - Kaufvertrag

Verfasst: 24.03.2018, 09:49
von TaxiBabsi
Giesarazu hat geschrieben:Hallo Leute,

ist es auch möglich, den Betrieb (also Taxen plus Konzessionen) eines Altunternehmers von diesem zu kaufen,
ohne dass eine behördliche Genehmigung (Konzessionsübertrag) vorliegt ?
Genauer gefragt, es wird ja VOR dem behördlichen Genehmigungsprozess des Konzessionsübertrages ein Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen.
Lehnt die Behörde nun ab oder wird der Genehmigungsprozess von Käufer oder Verkäufer abgebrochen, ist dann der Kaufvertrag überhaupt noch gültig oder nichtig ?

Danke für einen Tipp

Werner G.

Der Verkauf des Taxibetriebs wird erst zum Zeitpunkt der Konzessionsuebertragung wirksam, das sollte so auch im Kaufvertrag stehen.

Re: Konzessionsübertrag - Kaufvertrag

Verfasst: 24.03.2018, 10:29
von sivas
hab oben 'n bissl ergänzt.

Re: Konzessionsübertrag - Kaufvertrag

Verfasst: 24.03.2018, 10:33
von Giesarazu
vielen Dank allen Antwortern, und besonders auch Dir, Sivas !!!

Re: Konzessionsübertrag - Kaufvertrag

Verfasst: 24.03.2018, 10:42
von sivas
Bitte, bitte.
Ich kann Dir aber nicht garantieren, dass das so klappt, wie ich es geschildert habe. Ich kenne diese Vorgehensweise nur von Grundstücksverkäufen, die gehen nur unter Einbindung eines Notares, einen Privatvertrag akzeptiert das Grundbuchamt nicht. Das Ordnungsamt sehr wohl, da kann der Vertrag auch lediglich mündlich vollzogen werden:

Ordnungsamtsleiter: "So, ich habe die Formalitäten geprüft, der Übertragung steht nichts im Wege. Jetzt gebt Euch die Hand und schliesst damit den Vertrag, ich werde die Übertragung dann umgehend durchführen lassen". Eventuell kann bei diesem Vertragsschluss auch gleichzeitig der Kaufpreis übergeben werden, sonst wird der Handschlag verweigert.

Stellt Euch das Bild vor: Handschlag mit rechts, Geldübergabe mit links, dazwischen der Ordnungsamtsleiter als Schiedsrichter ... die Sekretärin bezeugt und lässt die Korken knallen. Amtsstube 4.0 !

Re: Konzessionsübertrag - Kaufvertrag

Verfasst: 24.03.2018, 11:35
von Grossraum
Drauf geschissen,

Die Konzessionen, die auslaufen sollten von den Unternehmern zurück gegeben werden, ohne wenn und aber.
Wenn ich da, wie bei uns einen Opa mit 87 Jahren noch auf der Droschke sehe, der dann verkauft und eh nicht mehr lange hat frage ich mich was soll das ???

Verkauft und 2 Monate später 2 Meter unter der Erde, tolles Leben.

Taxi ist für mich nur noch ein Zeitvertreib. Möchte noch ohne Herzinfarkt, Stents, Kunstmagen oder sonstwas leben.

Re: Konzessionsübertrag - Kaufvertrag

Verfasst: 24.03.2018, 11:53
von Taxi Georg
Grossraum hat geschrieben:Die Konzessionen, die auslaufen sollten von den Unternehmern zurück gegeben werden, ...
Sehe ich genau so!

Re: Konzessionsübertrag - Kaufvertrag

Verfasst: 24.03.2018, 12:22
von sivas
Grossraum hat geschrieben:Verkauft und 2 Monate später 2 Meter unter der Erde, tolles Leben.

Falsch !


ein echter Taxifahrer verkauft NIEMALS seine Konzession - wovon soll er denn dann leben ?

Die Konzesssion erlischt, wenn er 2 Meter unter der Erde ist.

Tolles Leben ? ... das haben wir, solange wir Taxi fahren :wink: sonst könnten wir das doch gar nicht aushalten ...

Re: Konzessionsübertrag - Kaufvertrag

Verfasst: 24.03.2018, 12:23
von Grossraum
Macht aber keiner.....
die wollen alle noch, weil nicht geklebt, ein paar Euro zur mageren Rente dazu haben.

Dann verkloppen sie die Konzession für ein paar Euro, strahlen und 3 Monate später sind se im Funk zu lesen.
Die Trauerfeier für den Kollegen XXXX, ehemals Unternehmer von XXX findet am so und sovielten in der Kapelle am soundso Friedhof statt.

Super Rente gehabt ( vielleicht 600 Euro) aber fahren bis man aus der Karre fällt.

Dann holste Dir am Vossen ne Supp von Dauser´s Jupp, nimmst einen Löffel und kippst mit nem Herzinfarkt um. Lag aber nicht an der Suppe. Alles schon passiert. Denke da nur an Willi (640). Heute leider ein Pflegefall.

Re: Konzessionsübertrag - Kaufvertrag

Verfasst: 24.03.2018, 12:26
von TaxiBabsi
Der Rat kann angesichts der kommenden Reformen und dem wahrscheinliche Ende der Kontingentierung nur lauten: Verkaufen, schnell, solange es noch geht. Berlin und Hamburg machen es vor.

Re: Konzessionsübertrag - Kaufvertrag

Verfasst: 24.03.2018, 12:28
von Taxi Georg
Grossraum hat geschrieben:Denke da nur an Willi (640). Heute leider ein Pflegefall.
Echt? Wow, wußte ich gar nicht.

Re: Konzessionsübertrag - Kaufvertrag

Verfasst: 24.03.2018, 12:30
von sivas
Taxi bleibt bestehen ! ... Moia betrifft nur die Linie. Geht uns am A*** vorbei.