Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehmen

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Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme

Beitrag von Grossraum » 16.09.2017, 05:37

Ihr müßt nur beachten, dass die Namen bzw. deren Anfangsbuchstaben in der richtigen Reihenfolge sind. Also Gusti, blondi und Runzwickel. Dann seid Ihr auf der sicheren Seite.
Somit steht dem aufstrebenden Jungunternehmen nichts mehr im Wege.

Schönes Wochenende ihr GbR`s.

Solche Unternehmen wie Ihr es seid braucht das Land.
Sonst könnte "Mutti" nicht sagen, wir schaffen das.

Namen und Helden sind natürlich frei erfunden.

Servus und schönen Tag noch.
Gute Nacht Mrs. Ochmonek, wo immer Sie sein mögen

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Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme

Beitrag von taxipost » 17.09.2017, 08:22

Yes hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben:alles nur bittsteller, keiner macher !
Bezieht sich das auf 12345 oder auf deren Anwältin?
das ist eine rhetorische frage o.? :wink:
Zuletzt geändert von taxipost am 17.09.2017, 08:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme

Beitrag von nightrider » 29.01.2018, 02:32

Also mal langsam und allgemein.

Bei einer GBR müssen alle die Unternehmerprüfung haben da beide gemeinsam gleichberechtigt den Betrieb führen das ist nicht nur in Berlin so sondern bundesweit.
Ganz nebenbei ich fand die Unternehmerprüfung leichter als die Ortskundeprüfung, habe sie ebenso ohne Mündliche und trotz einstündiger Verspätung zum Prüftermin bestanden.

Zum 2. soweit ich weiß dürfen Ehepartner und Kinder ohne jegliche Anmeldung KOSTENLOS für ihren Ehepartner im eigenen Betrieb arbeiten bis sie tot umfallen.

Zum 3. gilt aber soweit ich weiß auch hier, arbeitet der Ehemann bereits irgendwo in Vollzeit gelten für ihn ebenso die Arbeitnehmerschutzgesetze, sprich er muss zwischen 2 Jobs min. 10 Stunden frei haben das heißt er dürfte ob mit, oder ohne Anmeldung praktisch nur am Samstag, oder Sonntag im Taxi arbeiten.

Also unter Ausnutzung aller legalen Möglichkeiten kann er KOSTENLOS mitarbeiten, bzw helfen, aber nur zu den Zeiten in denen er nicht unter das Arbeitnehmerschutzgesetz fällt, oder als 450 Eurojobler unter Berücksichtigung des Mindestlohnes.
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Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme

Beitrag von taxipost » 29.01.2018, 09:29

nix langsam, schnell ein zitat
§ 13 abs.1 nr. 3 pbefg
(1) Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

3. der Antragsteller als Unternehmer
oder
die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist...
und tschüss. :wink:
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Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme

Beitrag von nightrider » 29.01.2018, 13:32

hat irgendwer was Anderes behauptet?
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Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme

Beitrag von taxipost » 29.01.2018, 13:47

ja, du.
nightrider hat geschrieben: Bei einer GBR müssen alle die Unternehmerprüfung haben da beide gemeinsam gleichberechtigt den Betrieb führen...
da fehlt - "grundsätzlich".
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Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme

Beitrag von nightrider » 29.01.2018, 14:20

ich schick dir noch ein paar Erbsen zum Nachzählen. ;-)
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Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme

Beitrag von TaxiBabsi » 29.01.2018, 14:28

nightrider hat geschrieben:ich schick dir noch ein paar Erbsen zum Nachzählen. ;-)
Aber nicht mehr als 7. :lol:

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Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme

Beitrag von taxipost » 29.01.2018, 15:39

nightrider hat geschrieben:ich schick dir noch ein paar Erbsen zum Nachzählen. ;-)
naja,
vielleicht nur eine erbse,
aber eine entscheidene.

"grundsätzlich müssen alle" bedeutet was ganz anderes als "alle müssen" ! :idea:

§13 pbefg gilt auch für gesellschaften bürgerlichen rechts - kurz gbr genannt.

grundsätzlich gilt bei einer gbr,
dass nur alle gesellschafter zusammen die gbr vertreten dürfen,

es sei denn,
die gesellschafter haben etwas anderes vereinbart.

ferner muss eine gbr aus min. zwei gesellschaftern bestehen.
es müssen aber nicht zwei natürliche personen sein !
hans wurst und hw gmbh können zusammen eine gbr gründen.
das hans wurst bei der hw gmbh gleichzeitig den geschäftsführerposten bekleidet,
ist dabei ohne bedeutung.

so,
das ist nun aber wirklich mehr als genug zu diesem thema.
Zuletzt geändert von taxipost am 29.01.2018, 16:03, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme

Beitrag von nightrider » 29.01.2018, 15:50

meine Güte können wir die Erbesenzählerei jetzt mal lassen, ist ja gut haben Alle verstanden dass es grundsätzlich so ist und grundsätzlich bedeutet es gibt Ausnahmen z.b. wenn jemand schon Jahre an entscheidender Stelle eines Bus- oder Reiseunternehmens gearbeitet oder eine entsprechende Ausbildung/Studium hat.
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Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme

Beitrag von taxipost » 29.01.2018, 16:01

hab da oben etwas dazugefügt,
weil es nichts mit anerkennung von qualifikationen zu tun hat.

eine eignung kann durch eine prüfung oder durch entsprechende anerkennung erfolgen.
wenn einer eine prüfung bestanden hat und der andere die eignung durch anerkennung erlangt hat,
dann besitzen beide die fachliche eignung.

gemäss §13 pbefg muss aber nur
die für die Führung der Geschäfte bestellte Person
die fachliche eignung nachweisen.

s.o. :idea:

gleiches gilt im handwerk.
dort ist es sogar noch spannender,
weil Kanzler Schröder (?) dort einiges gelockert hat.

bsp. fliesenleger.
früher nur mit meisterbrief,
heute auch ohne selbst. möglich.
einzige voraussetzung, fliesenleger gelernt/anerkannt.

fliesen gewerblich legen darf nur ein fliesenlegerbetrieb, mit o. ohne meister.
sind die fliesen verlegt, darf sie jeder betrieb verfugen.

elektrokabel in die wand legen,
das darf jeder.
die kabel anschliessen, sprich zb. schalter/steckdosen,
das darf nur ein betrieb mit einem elektromeister - meisterpflicht !

früher brauchte man für alles einen meisterbrief...
und taxiverbände klammern sich an die okp...
Zuletzt geändert von taxipost am 29.01.2018, 17:20, insgesamt 8-mal geändert.
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Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme

Beitrag von eichi » 29.01.2018, 17:17

§ 6 PBefG - Umgehungsverbot

Stand: 29.01.2018
I. (Allgemeine Vorschriften)

Die Verpflichtungen des Unternehmers nach diesem Gesetz werden durch rechtsgeschäftliche oder firmenrechtliche Gestaltungen oder Scheintatbestände, die zur Umgehung der Bestimmungen des Gesetzes geeignet sind, nicht berührt.
Na bitte, geht doch!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme

Beitrag von taxipost » 29.01.2018, 17:25

das hast du jetzt falsch verstanden.

das gesetz schreibt vor,

die für die Führung der Geschäfte bestellte Person muss
die fachliche eignung nachweisen.


wenn du jetzt ein konstrukt

gänzlich ohne einer person mit fachlicher eignung

herzaubern würdest,
dann, und nur dann,
könnte man von umgehung sprechen.

nur leider ist das unmöglich,
weil min. eine person die geschäfte führen muss.

min. eine !
es können auch mehrere sein,
müssen aber nicht.

es gibt einen unterschied zw. gesellschaftern und geschäftsführern.
es kann geschäftsführender gesellschafter geben.
vorgeschrieben ist aber nur - mindestens ein geschäftsführer.
Zuletzt geändert von taxipost am 29.01.2018, 17:37, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme

Beitrag von nightrider » 29.01.2018, 18:28

Man kann einfach Alles und Jedes verkomplizieren und eine Erbse nach der Anderen zählen bis zum Excess.

Dabei ist es so einfach, eine Konzession erhält nur eine Person die auch die fachliche Qualifikation nachweisen kann, in einem Konstrukt wie der GBR müssen beide Inhaber die Qualifikation haben, in einer GmbH muss sie der Geschäftsführer besitzen, oder eine Art Betriebsleiter mit Fachkunde eingestellt werden.

Einfach und simpel, aber keine Angst wie gesagt sind diese Voraussetzungen nicht gegeben bekommt man auch keine Konzession. Auch bei einer nachträglichen Änderung der Gesellschaftsform wird geprüft ob alle Voraussetzungen geben sind.

Sprich man muss eigentlich gar nichts wissen, die zuständigen Behörden sagen dir schon was sie wollen. ;-)
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Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme

Beitrag von taxipost » 29.01.2018, 18:50

nightrider hat geschrieben:...
Sprich man muss eigentlich gar nichts wissen, die zuständigen Behörden sagen dir schon was sie wollen. ;-)
genau,
dewegen sagt labo auch,
dass bei einer gbr grundsätzlich alle gesellschafter die fachliche eignung nachweisen müssen.

ich weiss nicht,
ob du in Berlin zu hause bist...
aber Berliner anträge/erläuterungen sind im www frei zugänglich.
einfach aufmerksam lesen - gbr...grundsätzlich.

verdreh also die tatsachen nicht.
bei einer gbr müssen nicht zwangsweise alle gesellschafter die eignung nachweisen.

wollen alle geselschafter die geschäfte führen,
dann müssen auch alle die eignung besitzen/nachweisen.
wird gibt es nur einen geschäftsführer,
dann hat nur dieser die eignung nachzuweisen.

bei einer gbr haften die gesellschafter mit privatvermögen,
weil gbr nicht haftungsbeschränkt ist - anders als gmbh.
jeder gesellschafter haftet voll mit privatkohle.
aus diesem grund sind auch gesellschafter auch nur "alle zusammen geschäftsführungsberechtigt".
nicht jeder für sich/einzeln, sondern alle müssen einen vertrag unterschreiben.
hat die gbr zwei gesellschafter, dann müssen beider unterzeichnen,
bei drei, eben drei und bei 125 alle 125.

das ist der grundsatz einer gbr.
keiner darf ohne den anderen etwas entscheiden,
weil der andere ggf. mit seiner privaten kohle dafür geradestehen muss.

und daher verzichten die einzelnen gesellschafter auch selten auf ihr recht zur "mitgeschäftsführung",
weil wenn A blöden vertrag unterschreibt,
dann haftet auch B unbeschränkt und kann ggf. unter einer brücke einziehen.

es ist aber ohne weitetes möglich.
das muss nur extra, abweichend vom grundsatz, vereinbart werden.

daher schreibt labo auch ganz deutlich,
dass grundsätzlich alle gbr-gesellschafter die eigung nachweisen müssen.
Zuletzt geändert von taxipost am 29.01.2018, 19:17, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme

Beitrag von nightrider » 29.01.2018, 19:16

Lies erstmal nach was GBR bedeutet da gibt es keinen einzelnen Geschäftsführer sondern immer Alle und es haften auch Alle und nicht nur in Berlin sondern bundesweit.

Aber wie gesagt wir können noch Tage Erbsen zählen bis zum Erbrechen. ;-)
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Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme

Beitrag von taxipost » 29.01.2018, 19:23

ok,
du hast recht.
es hat keinen sinn dir etwas zu erklären.
man sollte nicht sinnlose kämpfe gegen die evolution führen.

ja,
bei einer gbr müssen alle die eignung nachweisen.

goodnight nightrider.
Zuletzt geändert von taxipost am 29.01.2018, 19:26, insgesamt 1-mal geändert.
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