Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehmen
Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme
Bin deutsch, daher wohl nicht so pfiffig
Ich frage mich die ganze Zeit, wenn ich jetzt Einzelunternehmerin einfach problemlos bleiben kann und sich einfach nur der sozialversicherungsrechtliche Status meines Mannes ändert, also sehr unkompliziert - WARUM sollte ich die Unternehmensform ändern, was mehr Aufwand bedeuten würde? Kann mir bitte jemand den Vorteil erklären ? Ich komm nicht drauf ! Wahrscheinlich zu unpfiffig einfach.
Ich frage mich die ganze Zeit, wenn ich jetzt Einzelunternehmerin einfach problemlos bleiben kann und sich einfach nur der sozialversicherungsrechtliche Status meines Mannes ändert, also sehr unkompliziert - WARUM sollte ich die Unternehmensform ändern, was mehr Aufwand bedeuten würde? Kann mir bitte jemand den Vorteil erklären ? Ich komm nicht drauf ! Wahrscheinlich zu unpfiffig einfach.
Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme
Du kannst den sozialversicherungsrechtlichen Status nicht ändern, wenn die Umstände die gleichen sind.
Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme
Die Umstände sind nicht mehr die gleichen, da es keinen Arbeitsvertrag mehr gibt. -- Aufhebungsvertrag wurde geschlossen.
Ich hatte den Arbeitsvertrag damals nur geschlossen, weil ich es nicht besser wusste und mich daher gezwungen sah, in als Arbeiter einzustellen.
Meine Ausbilderin hat es mir damals so gesagt und obwohl ich mehrmals nachgehakt habe, hat sie auf diese Ansicht beharrt. Selbst NACH meiner (mit Bestnoten bestandenen) Prüfung, hatte ich sie nochmals kontaktiert und sie nochmal genau darüber befragt, ob es da keine andere Möglichkeit gäbe, als ihn einzustellen... daraufhin sagte sie mir, dass sie diese Frage von MIR total enttäuschen würde jetzt, da wir das Thema bis zum Exzess durchgekaut hätten und dass ich scheinbar nichts gelernt hätte, wenn ich überhaupt nur auf so eine Idee käme Ja, und wenn so eine namenhafte Ausbilderin einem so etwas sagt, dann nimmt man das auch irgendwann so hin....... Ich bin erst darauf gekommen, nach einem Jahr quasi, als ich eine andere Unternehmerin kennenlernte (nur telefonisch), und sie das so durchbekommen hätte bei der Rentenversicherung... den Mann als Mitunternehmer im Einzelunternehmen.... ich hab das zu Anfang nicht geglaubt, bis ich diese entsprechenden Gesetze zu dieser Ausnahmeregelung dann doch schlussendlich selbst gefunden habe. Allerdings muss man dann auch tatsächlich wissen, wonach man da suchen muss.
Lange Rede kurzer Sinn. Also die Umstände sind jetzt nicht mehr die gleichen, wegen fehlendem Arbeitsvertrag.
Ich hatte den Arbeitsvertrag damals nur geschlossen, weil ich es nicht besser wusste und mich daher gezwungen sah, in als Arbeiter einzustellen.
Meine Ausbilderin hat es mir damals so gesagt und obwohl ich mehrmals nachgehakt habe, hat sie auf diese Ansicht beharrt. Selbst NACH meiner (mit Bestnoten bestandenen) Prüfung, hatte ich sie nochmals kontaktiert und sie nochmal genau darüber befragt, ob es da keine andere Möglichkeit gäbe, als ihn einzustellen... daraufhin sagte sie mir, dass sie diese Frage von MIR total enttäuschen würde jetzt, da wir das Thema bis zum Exzess durchgekaut hätten und dass ich scheinbar nichts gelernt hätte, wenn ich überhaupt nur auf so eine Idee käme Ja, und wenn so eine namenhafte Ausbilderin einem so etwas sagt, dann nimmt man das auch irgendwann so hin....... Ich bin erst darauf gekommen, nach einem Jahr quasi, als ich eine andere Unternehmerin kennenlernte (nur telefonisch), und sie das so durchbekommen hätte bei der Rentenversicherung... den Mann als Mitunternehmer im Einzelunternehmen.... ich hab das zu Anfang nicht geglaubt, bis ich diese entsprechenden Gesetze zu dieser Ausnahmeregelung dann doch schlussendlich selbst gefunden habe. Allerdings muss man dann auch tatsächlich wissen, wonach man da suchen muss.
Lange Rede kurzer Sinn. Also die Umstände sind jetzt nicht mehr die gleichen, wegen fehlendem Arbeitsvertrag.
Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme
Ich würde mich nicht wundern, wenn jetzt wieder ein Post kommt, in dem es heißt, wir sollten doch eine GbR gründen
Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme
Ich versuche dir zu erklären, dass die Umstände den Status bestimmen, nicht umgekehrt. Sofern ich deine Eingangsfrage verstanden habe, möchtest du einen anderen Status bei gleichbleibenden Umständen. Wir haben Gesetze.
Wobei es jetzt verwirrend wird. Du hast diese Frage während deiner Ausbildung und nach deiner Ausbildung deiner Ausbilderin gestellt und stellst sie heute in diesem Forum nochmal. Das nenne ich energisch.
Wobei es jetzt verwirrend wird. Du hast diese Frage während deiner Ausbildung und nach deiner Ausbildung deiner Ausbilderin gestellt und stellst sie heute in diesem Forum nochmal. Das nenne ich energisch.
Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme
TWG hat geschrieben:Hallo 1245,12345 hat geschrieben:Hey
Also wir sind beide knapp 40 und bei uns läuft nix schwarz .... allerdings kennt man das schon .. man arbeitet was weiß ich wieviele Jahre und die Rente reicht ja eh nicht so dass aufgestockt werden muss wo dann unter dem Strich immer das selbe rauskommt ...
im Übrigen wollen wir vielleicht nicht unbedingt immer in Deutschland bleiben und wenn man sich angenommen 500€ im Monat sparen kann auf ein Jahr hochgerechnet ... 6.000€ ... auf 10 Jahre hochgerechnet 60.000€
Das ist nicht wenig Geld.
Vielleicht hat man auch noch andere unternehmerische Ideen und könnte das Geld anderswie vermehren um für sich selbst später aufkommen zu können. Rein Hypothetisch.
Und wer gibt mir die Garantie, dass ich überhaupt ausgezahlt werden würde in x Jahren ... vielleicht ist der Staat bis dahin dermaßen pleite, dass dann einfach alles futsch ist.
Wäre da schon fast schlauer in Gold zu investieren.
Ich hab mir da schon ein wenig was bei gedacht.
ich hab mir bei meinem Posting auch was gedacht!
Mit 37 hab ich auch gesagt, ich brauch keine Rente, mit 50 verkauf ich meine Firma und ziehe nach Teneriffa.
Nur leider gibt es im Leben auch Rückschläge (ich will jetzt hier nicht meine Lebensgeschichte aufschreiben),
heute bin ich fast 59, seit 5 Jahren Lohnkutscher, kein nennenswertes Vermögen mehr, und lt. letztem Rentenbescheid bekomme ich 367,-€ Rente,
wenn bis zum Eintritt der Regelaltersrente der Durchschnitt der letzten 5 Jahre eingezahlt wird.
Nur mal so als Denkanstoß, ich hab genauso gedacht, nur die 500,-€ im Monat sparst du nicht, es gibt immer eine Situation, wo du das Geld doch für was anderes brauchst.
Nun halt mich einfach für einen doofen Versager, leider werde ich wohl euren Renteneintritt nicht mehr erleben, das ihr mir Recht geben könnt.
Gruß aus Düsseldorf
Thomas
Hallo 12345,
da du auf mein posting nicht reagiert hast, halte ich dich für unbelehrbar und daher werde ich hier nichts mehr schreiben.
Gruß aus Düsseldorf
Thomas
Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme
Lieber Thomas,
ich hatte sehr wohl auf deinen Post reagiert und sogar sehr viel geschrieben, leider wurde mir beim hochladen immer wieder ein Fehler angezeigt, egal wie oft ich es probiert hatte.
Da mich das Schreiben der Antwort schon viel Zeit gekostet hatte, war ich dann einfach müde ... habe auch versucht den Text zu kürzen, wurde auch nicht hocheladen.... dann hatte ich einfach aufgegeben.
ich hatte sehr wohl auf deinen Post reagiert und sogar sehr viel geschrieben, leider wurde mir beim hochladen immer wieder ein Fehler angezeigt, egal wie oft ich es probiert hatte.
Da mich das Schreiben der Antwort schon viel Zeit gekostet hatte, war ich dann einfach müde ... habe auch versucht den Text zu kürzen, wurde auch nicht hocheladen.... dann hatte ich einfach aufgegeben.
Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme
Wie können die Umstände gleich sein, wenn kein Arbeitsvertrag mehr vorliegt?Löwenzahn hat geschrieben:Ich versuche dir zu erklären, dass die Umstände den Status bestimmen, nicht umgekehrt. Sofern ich deine Eingangsfrage verstanden habe, möchtest du einen anderen Status bei gleichbleibenden Umständen. Wir haben Gesetze.
Wobei es jetzt verwirrend wird. Du hast diese Frage während deiner Ausbildung und nach deiner Ausbildung deiner Ausbilderin gestellt und stellst sie heute in diesem Forum nochmal. Das nenne ich energisch.
Und wenn ich jetzt energisch versuche etwas durchzusetzen, von dem ich fest überzeugt bin, dass es unser Recht ist und im Gesetz verankert, dann bin ich auch sehr energisch.
Meine Ausbilderin scheint in diesem Punkt einfach eine Wissenslücke zu haben, was ja vorkommen kann, auch wenn es eigentlich nicht sein darf.
Wenn meine damalige Ausbilderin damit Recht gehabt hätte, wie kann es dann sein, dass eine andere Unternehmerin die Mitunternehmerschaft des Ehemannes anerkannt bekommen hat? Oder dass hier so viele in einer GbR die Lösung sehen, da auch in dieser Konstellation die Mitunternehmerschaft erreicht wird, und eben in Ausnahmefällen, ein Gesellschafter keinen Fachkundenachweis braucht, wenn beispielsweise ein Vertrag geschlossen würde, in dem der andere Unternehmer, in dem Falle ich, die alleinige Geschäftsführung hat? Und wie kann es sein, dass ich jetzt, nach stundenlangem Suchen im Netz tatsächlich die Regelungen finde, aus der Hervorgeht, dass der Ehepartner Mitunternehmerschaft an einem Einzelunternehmen haben kann?
Wie kann das alles sein, wenn meine Ausbilderin Recht gehabt hat? Die Antwort auf diese rethorische Frage kann nur sein, dass sie sich schlicht und weg geirrt hat, weil sie auch nur ein Mensch ist und eben nicht allwissend ist.
Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme
die gbr wurde dir vorgeschlagen,
weil du
a) nach einer lösung gefragt hast und
b) das der einfachste weg ist (es muss niemand/nichts gefragt/anerkannt werden).
wenn dich aber diese frage schon vor der prüfung beschäftigt hat,
warum hast du sie nicht im mündlichen teil mit den prüfern einfach besprochen ?
weil du
a) nach einer lösung gefragt hast und
b) das der einfachste weg ist (es muss niemand/nichts gefragt/anerkannt werden).
wenn dich aber diese frage schon vor der prüfung beschäftigt hat,
warum hast du sie nicht im mündlichen teil mit den prüfern einfach besprochen ?
Zuletzt geändert von taxipost am 09.09.2017, 07:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme
Ich hatte zum Glück soviel Punkte, dass ich gar nicht erst in die mündliche musste zum Glück.taxipost hat geschrieben:die gbr wurde dir vorgeschlagen,
weil du
a) nach einer lösung gefragt hast und
b) das der einfachste weg ist (es muss niemand/nichts gefragt/anerkannt werden).
wenn dich aber diese frage schon vor der prüfung beschäftigt hat,
warum hast du sie nicht im mündlichen teil mit den prüfern einfach besprochen ?
Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme
Im Internet lese ich teils was von Freiberufler. Unternehmen heuern Fahrer an, die für Sie Aufträge erledigen und andersrum den Firmen Rechnungen stellen. Frage mich aber nicht, was in dieser Konstellation Vor- und Nachteile sind.
Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme
[quote="12345"][quote="taxipost"]die gbr wurde dir vorgeschlagen,
weil du
a) nach einer lösung gefragt hast und
b) das der einfachste weg ist (es muss niemand/nichts gefragt/anerkannt werden).
Die GbR scheint nicht in Frage zu kommen, da hier in Berlin alle Gesellschafter die Unternehmerprüfung abgelegt haben müssen. Es mag Ausnahmen geben, wenn ein einzelner den Part der Geschäftsführung übernimmt, das geht aber wohl nur wenn es viele Gesellschafter sind (also dass dann einer Geschäftsführer wird), nicht aber, bei nur zwei Personen.
Falls Ihr das anders gelesen habt, dann bitte her mit den Infos
weil du
a) nach einer lösung gefragt hast und
b) das der einfachste weg ist (es muss niemand/nichts gefragt/anerkannt werden).
Die GbR scheint nicht in Frage zu kommen, da hier in Berlin alle Gesellschafter die Unternehmerprüfung abgelegt haben müssen. Es mag Ausnahmen geben, wenn ein einzelner den Part der Geschäftsführung übernimmt, das geht aber wohl nur wenn es viele Gesellschafter sind (also dass dann einer Geschäftsführer wird), nicht aber, bei nur zwei Personen.
Falls Ihr das anders gelesen habt, dann bitte her mit den Infos
Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme
das geht langsam zu weit.
frag deinen steuerbetater,
wenn du einen richtigen hast,
dann wird er das wissen und
wenn nicht,
dann such dir einen anwalt, vorzugsweise gleich notar,
dann kann er dir den vertrag gleich "amtlich schreiben".
war eine fangfrage.
frag deinen steuerbetater,
wenn du einen richtigen hast,
dann wird er das wissen und
wenn nicht,
dann such dir einen anwalt, vorzugsweise gleich notar,
dann kann er dir den vertrag gleich "amtlich schreiben".
war eine fangfrage.
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Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme
Ich HAB einen Steuerberater und bereits die zweite anwaltliche Vertretung. Der erste Anwalt hat gaaaaaar nix verstanden. Totaler Fail. Die zweite Anwältin ist eigentlich super und sehr engagiert allerdings hat sie auch keine Ahnung was das PersBefG angeht ... daher versuche ich mich parallel schlau zu machen ... und wieder das LABO angeschrieben.taxipost hat geschrieben:das geht langsam zu weit.
frag deinen steuerbetater,
wenn du einen richtigen hast,
dann wird er das wissen und
wenn nicht,
dann such dir einen anwalt, vorzugsweise gleich notar,
dann kann er dir den vertrag gleich "amtlich schreiben".
war eine fangfrage.
Was nützt es, wenn sie mir rät eine GbR zu Gründen und den Gesellschaftervertrag aufzusetzen und dann erkennt das LABO das nicht an, dass nur einer die alleinige Geschäftsführung hat und von beiden die Unternwhmerprüfung erwartet.
Das Problem ist, dass hier einfach mehrere Rechtsgebiete angesprochen werden. Sozialrecht. Gesellschaftsrecht und dann noch alle Gesetze die das Führen eines Taxigewerbes betreffen.. und bisher hab ich niemanden Treffen dürfen, der alles gleichermaßen im Blick hat...
Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme
Hast du nicht noch einen Verwandten, der in eure Firma mit einsteigen könnte, dann seid ihr zu dritt...
Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme
§13 abs.1 pbefg ist eindeutig
alles nur bittsteller, keiner macher !
aber mehr davon machen wollen.
und bgb titel 16 auch.(1) Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
1.
die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind,
2.
keine Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen dartun,
3.
der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist und
4.
der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Die fachliche Eignung nach Satz 1 Nr. 3 wird durch eine angemessene Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs oder durch Ablegung einer Prüfung nachgewiesen.
alles nur bittsteller, keiner macher !
aber mehr davon machen wollen.
Zuletzt geändert von taxipost am 12.09.2017, 09:13, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme
Bezieht sich das auf 12345 oder auf deren Anwältin?taxipost hat geschrieben:alles nur bittsteller, keiner macher !
Zuletzt geändert von Yes am 12.09.2017, 23:24, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme
Genau. Und damit wäre auch die Pflicht der drei Buchstaben erfüllt, GbR.Löwenzahn hat geschrieben:Hast du nicht noch einen Verwandten, der in eure Firma mit einsteigen könnte, dann seid ihr zu dritt...
Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme
Ich verstehe den post auch nicht wirklichYes hat geschrieben:Bezieht sich das auf 12345 oder auf deren Anwältin?taxipost hat geschrieben:alles nur bittsteller, keiner macher !
Bitte nochmal für dummis
Re: Mitunternehmerschaft des Ehepartners im Einzelunternehme
Es klingt zwar voll verrückt, aber so total abwegig ist es vielleicht gar nichtGrossraum hat geschrieben:Genau. Und damit wäre auch die Pflicht der drei Buchstaben erfüllt, GbR.Löwenzahn hat geschrieben:Hast du nicht noch einen Verwandten, der in eure Firma mit einsteigen könnte, dann seid ihr zu dritt...