Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

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Sascha1979
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Re: Hat Betrunkener Fahrgast Mitschuld am nächsten Unfall ?

Beitrag von Sascha1979 » 10.03.2017, 13:27

Löwenzahn hat geschrieben:Es heißt: Der eingeklappte Spiegel steht nicht im Protokoll.
Jemand der Radfahrer übersieht, handelt fahrlässig.
Jemand der einen Radfahrer wegen eingeklappten Spiegel nicht sehen kann, handelt fahrlässig, wenn der Spiegel unmittelbar davor eingeklappt wurde.
Jemand der eine zeitlang mit eingeklappten Spiegel durch die Gegend fährt, später dadurch einen Radfahrer anfährt, weil auch beim Abbiegen keine Sorgfalt bewahrt wird durch vorsichtiges Heranfahren beispielsweise, der handelt meiner Meinung grob fahrlässig.

Er hatte jederzeit die Gelegenheit rechts ranzufahren und die Spiegel auszurichten.
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sivas hat geschrieben:deswegen soll er das mit dem Spiegel auch nirgendwo erwähnen - will er aber nicht, sonst könnte er die Schuld nicht auf den Betrunkenen schieben ...
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Rafft er aber nicht. Weil Einsicht = -100 ist
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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