Der Bereich für Fragen rund um das Taxigewerbe.
-
casi
- Vielschreiber
- Beiträge: 269
- Registriert: 18.04.2007, 16:12
- Wohnort: Reinfeld
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von casi » 16.11.2016, 17:06
Marvin hat geschrieben:Du kannst Dein altes Taxameter weiterbenutzen. Erst beim Fahrzeugwechsel auf einen Neuwagen musst Du nach dem neuen Eichgesetz ein MID-konformes Taxameter kaufen.
Fahrzeugwechsel auf einen Neuwagen steht im Dezember an. Da wird ein SPT-02 drinnen sein.
Marvin hat geschrieben:Falls Du Bargeld kassierst, gibt es meines Wissens ab 2017 eine Einzelaufzeichnungspflicht.
Ja, da muß ich mich wohl auch noch mal drüber informieren.
-
taxipost
- Vielschreiber
- Beiträge: 2533
- Registriert: 22.02.2015, 11:37
- Wohnort: berlin
Beitrag
von taxipost » 17.11.2016, 09:26
die einzelaufzeichnungpflicht gilt nur für geschäftsfälle,
die auf der grundlage/mit eines/einem dv-systems (taxameter) abgerechnet wurden.
das trifft auf casi's freitagsbsp. nicht zu.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF