Konformitätsbewertung eines Gebrauchtwagens

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scarox
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Konformitätsbewertung eines Gebrauchtwagens

Beitrag von scarox » 26.10.2016, 17:21

Hallo erstmal ich bin Neu hier und stell mich erstmal kurz vor.

Ich bin der Ben und 25 Jahre und komme aus dem schönen Schwabenland. Ich habe nun ca schon 3 Jahre einen Mietwagen betrieb bei dem ich aber mittlerweile vor der Kriese stehe.

Ich Habe mir Fahrzeuge gekauft für eine Betriebserweiterung ( VW Touran ). Diese waren reine Priv Fahrzeuge die noch nie eine Zulassung zum taxi oder Mietwagen hatten.

Nun ist das gesetzt ja so das man zur zulassung diese Sche**** Konformitätsbewertung braucht :roll:

Hat jemand erfahrung oder weiss jemand etwas wie das mit den Gebrauchten Fahrzeugen nun ist ?
Ich habe schon mit ettlichen werkstätten und behörden gesprochen aber so richtig konnte mir keiner Helfen vllt hat ja jemand von euch nun schon ein Gebrauchtes Fahrzeug zugelassen nach der gesetzes änderung.


Das Problem an der ganzen sache ist ja das man dann dazu gezwungen wird neuwägen zu kaufen / leasen da Gebrauchtfahrzeuge die keine Taxi ausrüstung ab werk haben keine zulassung erhalten. Dies Betrifft Taxi sowie Mietwagen Gewerbe.

Nun soll mir mal einer erklären wie ein kleiner Betrieb das Finanzieren soll?

Ich wäre echt dankbar wenn mir hierzu jemand helfen kann weil momentan stehe ich komplett vor der Wand und weiss nicht weiter.

Mfg ben

taxipost
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Re: Konformitätsbewertung eines Gebrauchtwagens

Beitrag von taxipost » 27.10.2016, 16:36

ich kann dir nur mein wissen zum taxi mitteilen.

alles was nicht vom werk aus taxi war,
das kann auch nicht mehr taxi werden.

das gilt nicht,
wenn die taxe bereits heute als taxi unterwegs ist.
was ein taxi war, egal ob vom werk aus oder nicht, bleibt taxi.
unabhängig davon, ob der taxameter gewechselt/moderniesiert wird.

im übrigen gilt vom werk aus auch für zb. Dacia.
inTax ist von Toyota als verlängerte werkbank autorisiert.
bei Toyota ist also inTax = werk,
bei anderen wohl nicht oder z.zt. noch nicht.

diese "neuwagen" sollen ebenfalls als taxi nicht möglich sein.

allerdings sollte es möglich sein,
sie als mietwagen zu betreiben,
weil man hier eine ausnahme vom wegstreckenzähle beantragen kann und
die eichung somit entfallen dürfte.
Zuletzt geändert von taxipost am 27.10.2016, 17:29, insgesamt 3-mal geändert.
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C.L.
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Re: Konformitätsbewertung eines Gebrauchtwagens

Beitrag von C.L. » 27.10.2016, 22:20

Hallo Ben,
diese Regelung ist ziemlich neu und exisitert seit dem II.Quartal 2016. Somit hast du leider einfach Pech gehabt bzw. dich nicht entsprechend vor Fahrzeugkauf umfassend informiert.
Ich kann dir nur empfehlen dir als Alleinfahrer eine gute gebrauchte Taxi zu kaufen (wer suchend, der findet), oder aber bei VW entsprechend Neutaxen zu erwerben und die Privatwagen zu verkaufen bzw. dort Inzahlung zu geben.

Über die Sinnhaftigkeit dieser EU Verordnung brauchen wir nicht zu diskutieren. Ich finde es durchaus legitim mit einem guten gebrauchten Privatwagen zu starten. Diese haben in der Regel viele nette Gimmiks verbaut und ggf. einen dicken laufruhigen Motor unter der Haube. Ok das betrifft eher Mercedes Benz bzw. meine eigenen Vorlieben.

Als Detail am Rande der Hinweis, dass diese Komformitätserklärung inkl. Ersteichung 390€ kostet. Da darf man sich mal wieder angezockt fühlen, gell :twisted:

Dir viel Erfolg lieber Ben
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Re: Konformitätsbewertung eines Gebrauchtwagens

Beitrag von AsphaltRunner » 28.10.2016, 02:01

Bis zum 31.10. kannst du in Berlin noch deine Autos beim Eichamt vorführen. Die hiesigen Funkwerkstätten stellen dir eine Konformitätserklärung aus, die das Eichamt (noch) anerkennt. Danach ist erst mal Schicht im Schacht, bis der erste Unternehmer klagt.
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Re: Konformitätsbewertung eines Gebrauchtwagens

Beitrag von alsterblick » 28.10.2016, 02:04

vermutlich alles kein Problem, Ben.
Über die Suche hättest Du hier bereits fündig werden können:INTAX scheint der (Lösungs-)Schlüssel zu sein.
Ferner ist "Konformitätsbewertung" bei google ein Fass ohne Boden .........................

http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic.php?f=2&t=10657
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Beitrag von Wattwurm » 04.12.2015, 06:22
Auf meine Nachfrage hin, wurde mir nun von meinem Landesverband bestätigt, das es mit zu Taxen umgerüsteten Gebrauchtfahrzeugen die werksseitig NICHT als Taxen ausgeliefert worden sind, demnächst zu Problemen bei der Eichung von Taxametern kommen kann. Im Klartext: Diese Taxen werden nicht mehr zur Eichung angenommen!
Ob Fahrzeuge die in der Vergangenheit schon mal anstandslos zur Eichung angenommen wurden unter eine Kulanzregelung fallen, muß noch abschließend geklärt werden. Neufahrzeuge die beim zertifizierten Umrüster INTAX in Oldenburg umgerüstet werden und mit einem nach Herstellerangaben offiziellen und freigegebenem Taxipaket ausgeliefert werden, werden selbstverständlich auch weiterhin zur Eichung angenommen!
Rechtsgrundlage sind verschiedene eichrechtliche Bestimmungen sowie EU-Richtlinien. Es geht da um technische Details die ich Euch als technisches Embryo nicht erklären kann. Ein Can-Bus hat nichts mit dem ÖPNV zu tun und ein Signalgeber nichts mit der Pfeife eines Wasserkessels. Das ist auch so ziemlich alles was begriffen habe!
Bitte den nächsten Infobrief des Landesverbandes abwarten. Mitglieder wissen mehr und sie wissen es früher!
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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sivas
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Re: Konformitätsbewertung eines Gebrauchtwagens

Beitrag von sivas » 28.10.2016, 03:48

gelöscht
Zuletzt geändert von sivas am 28.10.2016, 03:50, insgesamt 1-mal geändert.

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