EWU und Schichtzettel
Re: EWU und Schichtzettel
Betreffend Soll-/ Ist-Besteuerung die gut verständliche Lexoffice Erklärung.
https://www.lexoffice.de/lexikon/soll-ist-versteuerung/
https://www.lexoffice.de/lexikon/soll-ist-versteuerung/
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 17.07.2016, 20:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EWU und Schichtzettel
Falsch!am hat geschrieben:
Das Buchungsdatum entspricht dem Datum der Rechnung. Das Leistungsdatum ist lediglich Bestandteil einer Rechnung.
Rechnungsdatum 01.02.16 Leistungsdatum 30.12.2016 Vereinnahmung Entgelt 03.01.2017
Soll: wird im Dezember gebucht und Umsatzsteuer abgeführt. Der Umsatz und die Umsatzsteuer ist in dem Monat des Leistungsdatum zu versteuern, nicht im Monat der Rechnungsstellung § 13 Abs 1 Nr. 1a Umsatzsteuergesetz
Ist: Versteuerung erst im Januar 2017
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Re: EWU und Schichtzettel
Irgendwas ist ja immer.
Wann und an welcher Stelle buchst Du denn eine Leistung, die Du am 1.1. erbracht hast, die Rechnung aber erst drei Monate später schreibst? Und mit welchem Beleg?
Wann und an welcher Stelle buchst Du denn eine Leistung, die Du am 1.1. erbracht hast, die Rechnung aber erst drei Monate später schreibst? Und mit welchem Beleg?
Zuletzt geändert von am am 17.07.2016, 21:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EWU und Schichtzettel
wer nähmlich mit h schreibt, ist dämlich. 1:0 für dich .
und anhand welcher daten/belege schreibst du irgendwann eine rechnung?am hat geschrieben:...Und mit welchem Beleg?
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Re: EWU und Schichtzettel
Umsatz beides imam hat geschrieben:Irgendwas ist ja immer.
Wann und an welcher Stelle buchst Du denn eine Leistung, die Du am 1.1. erbracht hast, die Rechnung aber erst drei Monate später schreibst? Und mit welchem Beleg?
Selben Jahr. Ist ja egal ob 1.1. oder 1.3.
Umsatzsteuer
Bei soll Versteuerung im Januar
Bei ist im März
Zum Teil übrigens ein Riesen Problem für Projekte die 10 Jahre dauern und zu Beginn schon die Rechnung gestellt wird mit mehreren Abschlags Zahlungen.
Die Umsatzsteuer muss dann schon bei Rechnungsstellung abgeführt werden.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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Re: EWU und Schichtzettel
taxipost hat geschrieben:wer nähmlich mit h schreibt, ist dämlich. 1:0 für dich .und anhand welcher daten/belege schreibst du irgendwann eine rechnung?am hat geschrieben:...Und mit welchem Beleg?
Zuverlässiger Stammkunde, telefonische Bestellung, Genehmigter Festpreis.
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Re: EWU und Schichtzettel
das habe ich nicht gemeint.
ich bezog mich auf deine frage bzgl.
kein beleg, buchung unmöglich, weil rechnung noch nicht geschrieben.
ich formuliere die frage neu,
bsp.
du machst eine fahrt im Jan..
die rechnung schteibst du aber erst im Apr.
a) anhand welcher daten/belege schreibst du die Apr.-rechnung?
b) wann haben dir diese daten/belege zur verfügung gestanden?
ant. a+b=
am hat geschrieben:...
Wann und an welcher Stelle buchst Du denn eine Leistung, die Du am 1.1. erbracht hast, die Rechnung aber erst drei Monate später schreibst? Und mit welchem Beleg?
Zuletzt geändert von taxipost am 18.07.2016, 13:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EWU und Schichtzettel
Bei Ärzten ist es durchaus möglich, einen langen Zeitraumbsp.
du machst eine fahrt im Jan..
die rechnung schteibst du aber erst im Apr.
a) anhand welcher daten/belege schreibst du die Apr.-rechnung?
b) wann haben dir diese daten/belege zur verfügung gestanden?
zwischen Behandlung(en)/Leistungserbringung und Rechnungsstellung zu haben.
Drei Jahre sind noch völlig o.k.!
Ebenso denkbar wäre eine Vereinbarung, nach einer gewissen
Anzahl von Taxi-Fahrten jeweils eine Rechnung zu schreiben.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
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Re: EWU und Schichtzettel
Bei meinem Beispiel gäbe es gar keinen Beleg ausser dem Umsatz auf dem Schichtzettel.
Ich habe mir aber gerade nochmal bestätigen lassen, dass im Regelfall für die Buchung zwar das Rechnungsdatum entscheidend ist, was aber nichts mit dem Zeitpunkt der Entstehung der Umsatzsteuer zu tun hat. Ab dann wird es aber kompliziert.
Ausserdem müssen wir an dieser Stelle ein wenig aufpassen, wenn wir es an einem Einzelfall festmachen, denn dann wäre es eine Rechtsberatung und das könnte kritisch sein. Die Steuerberater in Deutschland verstehen da keinen Spaß.
Ich habe mir aber gerade nochmal bestätigen lassen, dass im Regelfall für die Buchung zwar das Rechnungsdatum entscheidend ist, was aber nichts mit dem Zeitpunkt der Entstehung der Umsatzsteuer zu tun hat. Ab dann wird es aber kompliziert.
Ausserdem müssen wir an dieser Stelle ein wenig aufpassen, wenn wir es an einem Einzelfall festmachen, denn dann wäre es eine Rechtsberatung und das könnte kritisch sein. Die Steuerberater in Deutschland verstehen da keinen Spaß.
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Re: EWU und Schichtzettel
schichtzettel !!!
und schon haben wir ein datum der leistung.
bei der anzahl ginge es also u.u. nicht so einfach.
und schon haben wir ein datum der leistung.
3 jahre ist nicht akzeptabel, weil an unternehmen eine rechnungsstellungspflicht von max. 6 monaten (ende leistung/lieferung) gilt.eichi hat geschrieben:...
Drei Jahre sind noch völlig o.k.!
Ebenso denkbar wäre eine Vereinbarung, nach einer gewissen
Anzahl von Taxi-Fahrten jeweils eine Rechnung zu schreiben.
bei der anzahl ginge es also u.u. nicht so einfach.
Zuletzt geändert von taxipost am 18.07.2016, 17:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EWU und Schichtzettel
Mal wieder Quatsch von dir. Aber dafür kannst du uns bestimmt die Rechtsgrundlage nennen.....taxipost hat geschrieben: 3 jahre ist nicht akzeptabel, weil an unternehmen eine rechnungsstellungspflicht von max. 6 monaten (ende leistung/lieferung) gilt.
.
Re: EWU und Schichtzettel
3 Jahre zwischen Leistungserbringung und Rechnungsstellung?
Nochmal zur Klarstellung:
Nach dieser Zeit ist die Forderung
des Arztes noch nicht verjährt!
Nochmal zur Klarstellung:
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Re: EWU und Schichtzettel
ustg §14 -Ausstellung von RechnungenKlareWorte hat geschrieben:Mal wieder Quatsch von dir. Aber dafür kannst du uns bestimmt die Rechtsgrundlage nennen.....taxipost hat geschrieben: 3 jahre ist nicht akzeptabel, weil an unternehmen eine rechnungsstellungspflicht von max. 6 monaten (ende leistung/lieferung) gilt.
.
hier ein "kommentar"
https://www.haufe.de/unternehmensfuehru ... 11174.html
Zuletzt geändert von taxipost am 19.07.2016, 07:14, insgesamt 2-mal geändert.
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