hast du eben nicht !!!RaimundHH hat geschrieben:...
Ich habe nämlich jederzeit Überblick meiner Einnahmen, Ausgaben und Salden, ...
...
beweis siehe hier
wenn ich dich am 02.07.2016 nach den einnahmen für den monat juni frage,RaimundHH hat geschrieben:...
ich mache einmal im Monat meine Buchhaltung, z.B. am 03.07.2016 für den Monat Juni.
...
was antwortest du mir dann...
"...warte bis morgen..."?
RaimundHH,
bilanzierung und buchführung sind zwei unterschiedliche sachen und
ich habe auch nie das gegenteil behauptet.
vielleicht versuchst du meine beiträge etwas genauer zu lesen,
bevor du sie kommetierst und meine aussagen verdrehst.
meine aussage war,
wer bilanzpflichtig ist, der muss auch bücher führen.
wer den gewinn nach eür ermittelt, der muss bücher nicht führen, er kann, muss aber nicht.
wer bücher führt, hat diese richtig zu führen.
und was dieses wirre zeug bedeuten soll:
???RaimundHH hat geschrieben:...
es wird ja immer besser, erst soll mein Programm wissen, was ich vorhabe zu machen (zeitnahe Buchung, was soll das den bitteschön sein?),
dann geht mein Programm davon aus, daß ich mich gesetzeskonform verhalte und zu guter letzt ist es meine "Ausfüllhilfe".
Ich wußte gar nicht, daß Lexware schon digitale Intelligenz in seine Programme integriert.
...
ich habe nie behauptet, dass dein programm weiss, was du vorhast.
mein eindruck ist nämlich, dass du das selber nicht so richtig weisst.
dein programm, wie alle buchführungsprogramme, setzt gesetzes konformes verhalten des benutzers voraus.
programme wissen grundsätzlich nichts, sie werten nur daten aus und liefern ein ergebnis.
wenn du also deine buchungen nicht zeitnah, wie gesetzlich vorgeschrieben, machst,
dann ist deine buchführung sinnlos, weil nicht odnungsgemäss/vorschriftsmässig.
nichts desto trotz liefern auch
nicht nach den grundsätzen der ordentlichen buchführung geführte büche (hier dein programm)
ein ergebnis, welches ausgewertet oder auch weiterverarbeitet werden kann,
zb. als eine ausfüllhilfe für eine elsterformular.
die einzelnen posten rechnet das programm schon richtig und liefert auch die richtigen summen.
trotz der richtigen summen bleibt,
dass wenn du deine buchführung monatsweise führst,
dann ist das nicht ordnungsgemäss und allein schon das,
macht hinzuschätzungen möglich.
hier wäre auf die frage,
"führen sie bücher?",
" nein" die beste antwort, denn eine pflicht besteht nicht.
als fazit bleibt, wie bereits geschrieben,
wenn du bücher führen willst, dann musst du sie richtig führen,
sonst ist das "nichtführen" die bessere entscheidung.
mach jetzt nicht ein fass auf und behaupte,
dass ein EWU ein programm wie lexware braucht um den tages- ,monats- jahresgewinn ermitteln.