EWU und Schichtzettel

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taxipost
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von taxipost » 13.07.2016, 11:31

RaimundHH hat geschrieben:...
Ich habe nämlich jederzeit Überblick meiner Einnahmen, Ausgaben und Salden, ...
...
hast du eben nicht !!!
beweis siehe hier
RaimundHH hat geschrieben:...
ich mache einmal im Monat meine Buchhaltung, z.B. am 03.07.2016 für den Monat Juni.
...
wenn ich dich am 02.07.2016 nach den einnahmen für den monat juni frage,
was antwortest du mir dann...
"...warte bis morgen..."?

RaimundHH,
bilanzierung und buchführung sind zwei unterschiedliche sachen und
ich habe auch nie das gegenteil behauptet.
vielleicht versuchst du meine beiträge etwas genauer zu lesen,
bevor du sie kommetierst und meine aussagen verdrehst.

meine aussage war,
wer bilanzpflichtig ist, der muss auch bücher führen.
wer den gewinn nach eür ermittelt, der muss bücher nicht führen, er kann, muss aber nicht.
wer bücher führt, hat diese richtig zu führen.

und was dieses wirre zeug bedeuten soll:
RaimundHH hat geschrieben:...
es wird ja immer besser, erst soll mein Programm wissen, was ich vorhabe zu machen (zeitnahe Buchung, was soll das den bitteschön sein?),
dann geht mein Programm davon aus, daß ich mich gesetzeskonform verhalte und zu guter letzt ist es meine "Ausfüllhilfe".
Ich wußte gar nicht, daß Lexware schon digitale Intelligenz in seine Programme integriert.
...
???
ich habe nie behauptet, dass dein programm weiss, was du vorhast.
mein eindruck ist nämlich, dass du das selber nicht so richtig weisst.
dein programm, wie alle buchführungsprogramme, setzt gesetzes konformes verhalten des benutzers voraus.
programme wissen grundsätzlich nichts, sie werten nur daten aus und liefern ein ergebnis.

wenn du also deine buchungen nicht zeitnah, wie gesetzlich vorgeschrieben, machst,
dann ist deine buchführung sinnlos, weil nicht odnungsgemäss/vorschriftsmässig.

nichts desto trotz liefern auch
nicht nach den grundsätzen der ordentlichen buchführung geführte büche (hier dein programm)
ein ergebnis, welches ausgewertet oder auch weiterverarbeitet werden kann,
zb. als eine ausfüllhilfe für eine elsterformular.
die einzelnen posten rechnet das programm schon richtig und liefert auch die richtigen summen.

trotz der richtigen summen bleibt,
dass wenn du deine buchführung monatsweise führst,
dann ist das nicht ordnungsgemäss und allein schon das,
macht hinzuschätzungen möglich.

hier wäre auf die frage,
"führen sie bücher?",
" nein" die beste antwort, denn eine pflicht besteht nicht.

als fazit bleibt, wie bereits geschrieben,

wenn du bücher führen willst, dann musst du sie richtig führen,
sonst ist das "nichtführen" die bessere entscheidung.

mach jetzt nicht ein fass auf und behaupte,
dass ein EWU ein programm wie lexware braucht um den tages- ,monats- jahresgewinn ermitteln.
Zuletzt geändert von taxipost am 13.07.2016, 11:36, insgesamt 4-mal geändert.
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RaimundHH
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von RaimundHH » 13.07.2016, 14:33

taxipost hat geschrieben: wenn du also deine buchungen nicht zeitnah, wie gesetzlich vorgeschrieben, machst,
dann ist deine buchführung sinnlos, weil nicht odnungsgemäss/vorschriftsmässig.


trotz der richtigen summen bleibt,
dass wenn du deine buchführung monatsweise führst,
dann ist das nicht ordnungsgemäss und allein schon das,
macht hinzuschätzungen möglich.

Moin,

und wo steht geschrieben, daß ich täglich buchen muß. Und was ist mit den Kollegen, die ihre FiBu vom
Steuerberater monatlich/vierteljährlich/jährlich erstellen lassen, sind deren Buchführungen dann auch sinnlos?

Du scheinst ja eine panische Angst vorm FA, bzw. Hinzuschätzungen zu haben.
Stell Dir vor, die Finanzbeamten sind im Gegensatz zu Dir keine "Paragraphenreiter", sondern
entscheiden ganz pragmatisch, ob es sich lohnt nachzuforschen, weil sie vielmehr am Inhalt und nicht an der Form
interessiert ist.

Und im Gegensatz zu Dir bin sehr wohl der Meinung, daß meine FiBu den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung genügen,
weil ich nämlich die Gestaltung und Ausführung vor Jahren genauso von meiner damaligen Steuerberatin übernommen habe.

Zwischenzeitlich wurde meine FiBu auch schon vom FA geprüft und oh Wunder eben nicht als Verstoß gegen die AO oder
die Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung angemahnt.

Grüße

KlareWorte
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von KlareWorte » 13.07.2016, 14:35

RaimundHH hat geschrieben: wenn du also deine buchungen nicht zeitnah, wie gesetzlich vorgeschrieben, machst,
dann ist deine buchführung sinnlos, weil nicht odnungsgemäss/vorschriftsmässig.

Kassenbuch muß täglich gemacht werden und hat mit StB nix zu tun. Gab diesbezüglich vor paar Wochen/Monaten erst eine Klarstellung seitens OFD/BMF

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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von vasg » 13.07.2016, 23:51

Für Unternehmen mit der Gewinnermittlungsart EÜR ist das Führen eines Kassenbuchs nicht verpflichtend

Als Hauptbuch reicht ein einfaches E/A-Journal zum Auflisten aller baren und unbaren Einnahmen und Ausgaben. Dieses Journal wird häufig fälschlicherweise als "Kassenbuch" bezeichnet. Das einzige verpflichtende Nebenbuch ist das Anlageverzeichnis. Ein Kassenbuch wird empfohlen, wenn mehrere Personen Zugriff auf die Kasse haben. In den gängigen Buchhaltungsprogrammen kann man sich natürlich jederzeit das Konto Kasse (1000) ausdrucken lassen.

Ich buche meinen Kram 1 x im Monat, das dürfte zeitnah genug sein

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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von taxipost » 14.07.2016, 09:30

RaimundHH hat geschrieben:...
Du scheinst ja eine panische Angst vorm FA, bzw. Hinzuschätzungen zu haben.
...
gegenteil ist der fall.

nun,
die ursprüngliche frage des thread openers war,
sinngemäss
was und wann muss ich, ewu, wo eintragen?

wenn du ihn also ratschläge in richtung,

...mach es am monatsende...

dann ist es einfach müll.

da spielt es auch keine rolle,
ob deine buchführung bemängelt wurde oder nicht.
siehe deine eigenen worte:
RaimundHH hat geschrieben:...
die Finanzbeamten sind im Gegensatz zu Dir keine "Paragraphenreiter", sondern
entscheiden ganz pragmatisch, ob es sich lohnt nachzuforschen, weil sie vielmehr am Inhalt und nicht an der Form
interessiert ist.
...
genau, der eine entscheidet so und der andere, eben anders.
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von casi » 14.07.2016, 13:02

@ taxipost,

der Steuerprüfer macht eine Hinzuschätzung, weil die Buchführung nicht zeitnah erledigt wurde ? :roll:

Was fürn Unsinn. Da blitzt der doch bei jedem Gericht mit ab.

Wenn die Buchführung in sich stimmt, ist er zufrieden. Mehr will der Prüfer doch garnicht.

Ich schätze, daß 99% aller EWU es so machen wie RaimundHH.

Habt ihr in Berlin so wenig zu tun, daß Ihr euch mit solchen Erbsenzählereien beschäftigt ?
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von taxipost » 14.07.2016, 17:01

natürlich macht er das nicht, wenn ihm sonst alles gefällt.
wenn ihm aber etwas missfällt, dann hast du bereits einen unnötigen fehler auf dem konto.
bei spätestens 3 groben fehlern wird er es nicht mehr lustig finden.

nur darum geht es.

man muss sich nicht freiwillig in die schusslinie werfen.
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von SindSieFrei? » 14.07.2016, 17:22

Kann es sein, das du einen leichten Obrigkeitsfimmel hast? :shock: Wie oft findet eine Steuerprüfung bei einem EWU statt? Alle 10 Jahre?
Zuletzt geändert von SindSieFrei? am 14.07.2016, 17:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von taxipost » 15.07.2016, 08:04

ich würde sagen, im schnitt noch seltener.
das heisst aber auch, dass wenn du einen grundfehler hast,
dann ziehst du denn durch alle jahre mit.
das kann dann folgen für die letzten 10 jahre bedeuten.

und warum,

weil sich taxiunternehmer als die big-unternehmer sehen und
alles wie die grossen machen wollen.
dabei hat es der gesetzgeber extra auf die klein-unternehmer rücksicht genommen und gesagt,
klein-unternehmer, ich mache dir das leben etwas leichter und befreie dich von einigen pflichten.

nun, das will man scheinbar auch nicht
komisch, weil im anderen thread (ft-pflicht) man das leben leicht haben will !!!

ein einfacher grundsatz der fehlervermeindung:
mach so viel wie nötig und so wenig wie möglich.

man macht sich also erst das leben selber schwer, damit man dann nach erleichterungen schreien kann?!
Zuletzt geändert von taxipost am 15.07.2016, 08:18, insgesamt 6-mal geändert.
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von am » 15.07.2016, 13:41

Ich habe nun nicht jeden einzelnen Beitrag bis ins Details nachvollzogen, insofern nur so viel dazu:

In Deutschland haben wir es im Regelfall mit einer Sollbesteuerung zu tun. Das bedeutet, dass für die Buchung immer das Beleg- oder Rechnungsdatum maßgebend ist. Wenn man also ganz kleinlich ist, müsste man die Einnahmen einer Nachtschicht, die über Mitternacht hinaus geht, also in der Tat auf zwei Buchungssätze aufteilen. Ich gehe aber davon aus, dass Schichtzettel, so wie denn geführt werden, als Beleg (Einnahmeursprungsaufzeichnung) anerkannt werden. Und dann dürfte das Datum des Schichtbeginns maßgeblich sein, Rechnungsfahrten ausgenommen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von casi » 15.07.2016, 18:16

am hat geschrieben:In Deutschland haben wir es im Regelfall mit einer Sollbesteuerung zu tun.
Wer im Vorjahr weniger als 600.000 € umgesetzt hat, kann zur Ist-Versteuerung wechseln.

Das trifft vermutlich auf die meisten EWU zu. :mrgreen:
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von am » 15.07.2016, 20:43

Die Obergrenze für die Ist-Besteuerung beträgt 500.000,00 Euro und ist an eine Genehmigung des Finanzamtes (Antragspflichtig) gebunden.

Es spielt aber überhaupt keine Rolle, denn es zeigt nur, dass hier unter Umständen beide Seiten Recht haben. Dieses in der Diskussion bisher nicht vorgebrachte Faktenwissen zeugt allerdings mal wieder von eurer schlechten Diskussionskultur. Streiten wie die Kesselflicker und nichts dahinter.

Für den Regelfall dürfte der Schichtzettel das Buchungsdatum vorgeben, egal ob während der Schicht ein Datumswechsel durchlaufen wird. Das war ja auch Deine Aussage. Sie kann nur eben nicht als allgemeinverbindlich stehen bleiben.
Zuletzt geändert von am am 15.07.2016, 20:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von taxipost » 16.07.2016, 08:56

am hat geschrieben:...
Es spielt aber überhaupt keine Rolle, denn es zeigt nur, dass hier unter Umständen beide Seiten Recht haben. Dieses in der Diskussion bisher nicht vorgebrachte Faktenwissen zeugt allerdings mal wieder von eurer schlechten Diskussionskultur. Streiten wie die Kesselflicker und nichts dahinter.
...
siebente antwort diese threads:
taxipost hat geschrieben:...

für die steuer ist dieses datum "egal",
weil für steuer entweder

der tatsächliche zufluss
oder
der zeitpunk der entstehung

zählt.
"ist oder soll"
vielleicht basiert die schlechte diskusionskultur an der schlechten lesekultur einiger.
return to sender 8).
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von am » 16.07.2016, 12:11

Ich habe meinen Beitrag ja vorausahnend damit eingeleitet, das ich nicht sämtliche Beiträge bis ins letzte Detail gelesen habe.

Deine entweder/oder Aussage impliziert, dass es vollkommen egal ist, wie ein Unternehmer seine Umsätze bucht. Das ist es aber nicht. Er hat ohne vorliegende Voraussetzungen im Soll-Verfahren zu buchen. Das kann man sehr einfach und sehr schnell recherchieren.

Wer viele Rechnungsfahrten mit langen Zahlungszielen durchführt und ungenehmigt erst mit Zahlungseingang bucht, setzt sich auf jeden Fall dem Risiko aus, bei einer Betriebsprüfung dumm aufzufallen.

Ob das in der Praxis relevant ist oder je nach Finanzbehörde unterschiedlich ausgelegt wird, ist in dieser Diskussion ebenfalls nicht von Interesse.
Zuletzt geändert von am am 16.07.2016, 12:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von taxipost » 17.07.2016, 11:12

am hat geschrieben:...
Deine entweder/oder Aussage impliziert, dass es vollkommen egal ist, wie ein Unternehmer seine Umsätze bucht. Das ist es aber nicht. Er hat ohne vorliegende Voraussetzungen im Soll-Verfahren zu buchen. ...
die diskusion basiert aus "ist".
weil hier vom belegdatum gesprochen wird, erklärung siehe unten.
ich impliziere nichts.
allerdings, um es mit deinen worten zu sagen
am hat geschrieben:...Wissen..., setze ich hier im Forum allerdings als bekannt voraus.
.
vielleicht überdenkst i.d.z. deine aussage nochmal.
dein einwand
am hat geschrieben:...
In Deutschland haben wir es im Regelfall mit einer Sollbesteuerung zu tun. Das bedeutet, dass für die Buchung immer das Beleg- oder Rechnungsdatum maßgebend ist. ...
ist nähmlich nicht richtig.
für "soll" gilt der zeitpunk der entstehung, leistungsdatum !!!
beleg-/rechnungsdatum spielt nur bei barzahlung und "ist" eine rolle !!!
Zuletzt geändert von taxipost am 17.07.2016, 11:21, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von am » 17.07.2016, 18:44

Ich rate jedem Leser hier, sich den Unterschied zwischen Soll- und Ist-Besteuerung und unter welchen Umständen welche der beiden Arten für ihn in Betracht kommt, von einem qualifiziertem Steuerberater erklären zu lassen. Alternativ den für ihn zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt.

Nachlesbare Rechtslage und Inhalt aller Lehrmaterialien und Sachkundeprüfungen ist, dass von der Soll-Besteuerung als Regelbesteuerung auszugehen ist. Bezogen auf nicht bilanzpflichtige Einzelunternehmer mit einem Jahresumsatz von weniger als 500.000€ oder einem Gewinn unter 50.000€, die sich die Ist-Besteuerung nicht haben von ihrem zuständigen Finanzamt haben bestätigen lassen.

Nur das kann Grundlage einer Diskussion zum Thema sein. Einzelfälle nach dem Taxifahrermotto: "Ich hatte mal ne Tour", helfen hier nicht wirklich weiter.
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von am » 17.07.2016, 18:54

taxipost hat geschrieben:
am hat geschrieben:...
In Deutschland haben wir es im Regelfall mit einer Sollbesteuerung zu tun. Das bedeutet, dass für die Buchung immer das Beleg- oder Rechnungsdatum maßgebend ist. ...
ist nähmlich nicht richtig.
für "soll" gilt der zeitpunk der entstehung, leistungsdatum !!!
beleg-/rechnungsdatum spielt nur bei barzahlung und "ist" eine rolle !!!
Das Buchungsdatum entspricht dem Datum der Rechnung. Das Leistungsdatum ist lediglich Bestandteil einer Rechnung.

Übrigens, nämlich schreibt sich ohne "h"
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von am » 17.07.2016, 19:16

So, habe gerade mit einem befreundeten Betriebsprüfer des Lübecker Finanzamtes gesprochen. Er hat bestätigt, dass die Soll-Besteuerung der Regelfall ist, er aber davon ausgeht (oh Wunder), dass die Ist-Besteuerung für Taxieinzelunternehmer in den meisten Fällen möglich sein sollte. Ein Antrag ist obligatorisch aber Formsache, denn bei Einhaltung der o.g. Umsatzgrenzen wird genehmigt.

(Aber wahrscheinlich erklärt mir hier gleich einer, dass der keine Ahnung hat, würde mich nicht wundern)
Zuletzt geändert von am am 17.07.2016, 19:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von Sascha1979 » 17.07.2016, 20:00

am hat geschrieben:So, habe gerade mit einem befreundeten Betriebsprüfer des Lübecker Finanzamtes gesprochen. Er hat bestätigt, dass die Soll-Besteuerung der Regelfall ist, er aber davon ausgeht (oh Wunder), dass die Ist-Besteuerung für Taxieinzelunternehmer in den meisten Fällen möglich sein sollte. Ein Antrag ist obligatorisch aber Formsache, denn bei Einhaltung der o.g. Umsatzgrenzen wird genehmigt.

(Aber wahrscheinlich erklärt mir hier gleich einer, dass der keine Ahnung hat, würde mich nicht wundern)
Ich gebe zu, dass mich dies wundert.
Aus dem Bauch heraus war ich mir sicher, dass fast alle Taxi Unternehmer (als einzelfahrer) einer ist Besteuerung unterliegen können und dies definitiv auch tun.

Exakt die Frage stellte ich mir nämlich im Fiskal Taxi Meter Thread:
"Wie buche ich sie fahrt eines besoffenen, der nicht bezahlen kann, aus?"
Die Frage verwunderte mich sehr.
Denn mindestens bei einer soll Verteuerung ist eine Fahrt, die lediglich nicht bezahlt wurde, natürlich genau so Umsatz, wie eine bezahlte fahrt.
Der Verlust kann geltend gemacht werden, wenn die Einbringung aussichtslos ist. Allerdings gebe ich zu, dass ich gerade nicht im Bilde über die abzuführende Umsatzsteuer bin.
Kann diese auch wieder gegen gerechnet werden?
Oder muss bei einer soll versteuerung die Umsatzsteuer einer durchgeführten aber nicht bezahlten Dienstleistung bezahlt werden?
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: EWU und Schichtzettel

Beitrag von am » 17.07.2016, 20:10

Wahrscheinlich werden die allermeisten Taxiunternehmer die Voraussetzungen erfüllen und für diejenigen, die sich einen Steuerberater leisten, wird dieser das vermutlich mit dem zuständigen Finanzamt geklärt haben. Anders sind die unterschiedlichen Auffassungen dazu kaum zu erklären.

Zu Deiner Frage: Solche Umsätze werden sich entsprechend kennzeichnen lassen, es bleibt aber eben digital nachvollziehbar. Werde mir das in Köln nochmal genauer ansehen, dort werden ja wieder alle namhaften Taxameterhersteller vor Ort sein.
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