Gibs zu, das hast Du aus irgeneinem Groschenkrimi abgeschrieben.Löwenzahn hat geschrieben:Fremde Autos würde ich nicht anrühren...
Man stelle sich vor: Jemand plant einen Raubüberfall. Dafür zieht er sich Handschuhe an, klaut ein Fahrzeug, welches als Fluchtfahrzeug dient. Er entkommt, wird jedoch gesehen, also nur das Fahrzeug, er trägt ja eine Maske. Er parkt irgendwo in der Nähe einer Kneipe, kippt sich einen hinter die Birne, bestellt ein Taxi und sagt, er ist zu betrunken um seinen Wagen nach Hause zu fahren, seine Frau braucht es um zur Arbeit zu kommen, er will weiterzechen. Er gibt dir sogar schon das Geld für die Fahrt mit großzügigen Trinkgeld, leider von den Scheinen, die er geraubt hat. Während du also mit dem Fluchtwagen und ein Teil der Beute durch die Gegend gondelst, macht er sich mit dem Rest vom Acker. Die Polizei fahndet währenddessen nach dem Wagen, findet ihn mit deinen Fingerabdrücken. Macht dich ausfindig und erwischt dich mit einem Teil der Beute.
Viel Spaß beim Kriminalgericht
Versicherungsschutz bei Engelfahrten
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Nein, selbst ausgedacht. Aber eine Kleinigkeit ist mir aufgefallen: der Taxifahrer würde stutzig werden, wenn es keinen Autoschlüssel geben würde. Also würde der Verbrecher sich eher an den Straßenrand stellen und sich jemanden ranwinken, den Fahrer umlegen, Leiche in Kofferraum packen... usw. Tja und den Taxifahrer erwischt man dann mit Fingerabdrücke am Fahrzeug, Diebesgut in der Tasche und Leiche im Kofferraum.
Vielleicht noch Tatwaffe im Seitenfach...
Vielleicht noch Tatwaffe im Seitenfach...
Zuletzt geändert von Löwenzahn am 29.02.2016, 09:18, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Prima, dann können wir das ja mit der 500€ Wette zusammen erledigen.Sascha1979 hat geschrieben:Gerne.
Ich hätte Spaß und Zeit das durchfechten zu lassen.
http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... 79#p208779
Wenn Du mal in Köln am Rhein zu tun hast melde Dich einfach ...
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 29.02.2016, 10:07, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Den Erlös spendet ihr aber der Stiftung für krebskranke Kinder. Egal, wer von euch beiden gewinnt.TaxiBabsi hat geschrieben: Prima, dann können wir das ja mit der 500€ Wette zusammen erledigen.
Re: Lotsenversicherung
Es gibt keine Haftpflichtversicherung, die mich als Führer eines Autos/Schiffes/Flugzeuges gegen Forderungen aufgrund von mir verschuldeter Schäden an diesem Fahrzeug versichert. Das muss schon der Halter/Eigentümer selbst machen.Sascha1979 hat geschrieben:Der Taxi Fahrer, der ein fremdes Auto (kaputt) fährt, braucht dafür eine extra Versicherung. Weil er nämlich für haften muss.
Wenn dem so wäre, könnte ich einen von mir verursachten Schaden an der Taxe über meine private Haftpflichtversicherung regulieren und das Unternehmen könnte die hohen Vollkaskogebühren sparen.
Das Beispiel am's ist wohl eine Form der Betriebshaftpflicht.
Zuletzt geändert von sivas am 29.02.2016, 13:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Lotsenversicherung
Was auch immer du sagst / sagen willst:sivas hat geschrieben:Es gibt keine Haftpflichtversicherung, die mich als Führer eines Autos/Schiffes/Flugzeuges gegen Forderungen aufgrund von mir verschuldeter Schäden an diesem Fahrzeug versichert. Das muss schon der Halter/Eigentümer selbst machen.Sascha1979 hat geschrieben:Der Taxi Fahrer, der ein fremdes Auto (kaputt) fährt, braucht dafür eine extra Versicherung. Weil er nämlich für haften muss.
Wenn ich einen Unternehmer (Dienstleister) beauftrage ein Fahrzeug von mir von A nach B zu fahren, und er versagt dabei (heißt: Er fährt das Auto verschuldet kaputt), dann haftet er natürlich für den Schaden. Du glaubst ja wohl nicht, dass ich für die Fahrlässigkeit oder gar grobe Fahrlässigkeit eines Dienstleisters hafte.
Was der Schaden dabei ist, wie das ausgestaltet / geregelt ist, sei jetzt erst mal dahin gestellt.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Das Fazit wäre: Fahre nie ein fremdes Auto, wenn nicht sichergestellt ist, dass während der Fahrt an diesem Auto von Dir verursachte Schäden nicht durch andere abgesichert sind. Tust Du es doch, musst Du bei Eintritt eines Schadens bluten.
Bevor man als angestellter Taxifahrer solche Fahrten annimmt, sollte man sich sicher sein, dass die Betriebshaftpflicht für solche Schäden aufkommt. Wird dabei der Fahrgast verletzt, kann's sehr teuer werden.
Bevor man als angestellter Taxifahrer solche Fahrten annimmt, sollte man sich sicher sein, dass die Betriebshaftpflicht für solche Schäden aufkommt. Wird dabei der Fahrgast verletzt, kann's sehr teuer werden.
Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Eine normale Betriebshaftpflichtversicherung schließt in der Regel alle den Straßenverkehr betreffenden Risiken aus. Es muss eine spezielle Versicherung genau für den Fall sein.
Es versteht sich doch eigentlich von selbst, dass man vollumfänglich haftet, wenn man eine Dienstleistung gegen Bezahlung verrichtet und einen Unfall verursacht. Man kann höchstens darüber streiten, ob die Kasko eintritt und ob der Kunde diese in Anspruch nehmen muss. In jedem Fall wird man sowohl bei der Haftpflicht als auch bei der Kaskoversicherung den Prämienverlust ausgleichen müssen.
Wenn Eure Werkstatt bei einer Probefahrt Euer Auto gegen den Baum fährt, was sagt Ihr dann? Macht nix, kein Problem, kauf ich eben ein Neues?
Es versteht sich doch eigentlich von selbst, dass man vollumfänglich haftet, wenn man eine Dienstleistung gegen Bezahlung verrichtet und einen Unfall verursacht. Man kann höchstens darüber streiten, ob die Kasko eintritt und ob der Kunde diese in Anspruch nehmen muss. In jedem Fall wird man sowohl bei der Haftpflicht als auch bei der Kaskoversicherung den Prämienverlust ausgleichen müssen.
Wenn Eure Werkstatt bei einer Probefahrt Euer Auto gegen den Baum fährt, was sagt Ihr dann? Macht nix, kein Problem, kauf ich eben ein Neues?
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
In der privaten Haftpflicht befreit 'verleihen' normalerweise den Versicherer von der Regulierung.
Bei KFZ scheint das grundsätzlich anders zu sein.
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Danke vielmals für die Antworten !
Meine Frage wurde nun doch endlich vom Moderator freigegeben, ich lasse also besser in Zukunft die Finger von den Engelsfahrten...
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Das scheint den Fahrern hier allen mal wieder nicht so klar zu sein.Marvin hat geschrieben:Eine normale Betriebshaftpflichtversicherung schließt in der Regel alle den Straßenverkehr betreffenden Risiken aus. Es muss eine spezielle Versicherung genau für den Fall sein.
Es versteht sich doch eigentlich von selbst, dass man vollumfänglich haftet, wenn man eine Dienstleistung gegen Bezahlung verrichtet und einen Unfall verursacht. Man kann höchstens darüber streiten, ob die Kasko eintritt und ob der Kunde diese in Anspruch nehmen muss. In jedem Fall wird man sowohl bei der Haftpflicht als auch bei der Kaskoversicherung den Prämienverlust ausgleichen müssen.
Wenn Eure Werkstatt bei einer Probefahrt Euer Auto gegen den Baum fährt, was sagt Ihr dann? Macht nix, kein Problem, kauf ich eben ein Neues?
In deren Welt muss der betrunkene Geschäftsmann mit seiner dicken Karre natürlich seine Karre bezahlen, wenn der Taxi Fahrer gegen die Wand fährt.
Ich war einmal Opfer eines Unfalles, mit einem nicht Versicherten Fahrzeug (also der Verursacher).
Meinen Schaden wollte ich dann von dem weißen Ring / der Unfallopfer Hilfe bekommen.
Die waren prinzipiell auch sehr zahlungswillig. Allerdings bestanden sie darauf, dass ich erst meine Vollkasko nutze und sie den Selbstbehalt und die Prämiensteigerungen bezahlen.
Ich teilte ihnen dann mit, dass durch in Anspruchnahme bereits im ersten jahr die Prämie fast teurer ist als der Schaden netto und dieser Weg die Kosten vervielfacht.
War ihnen egal. Man muss wohl vorrangig haftende Versicherungen in Anspruch nehmen.
Habe ich dann gemacht und mir eine Prämien Erhöhung über die nächsten Jahre senden lassen, was der Weiße Ring dann bezahlt hat.
Bei der Versicherung habe ich den Schaden einfach wieder zurück gekauft und somit mehr in der Geldbörse gehabt als vor dem Unfall... Bürokratisch wohl so gewollt.
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Es gibt 3 Fälle für einen Unfall: Schuld, keine Schuld und grob fahrlässig.
Wenn ich mit einem Taxi einen Unfall habe, zahle ich aus eigener Kasse nur bei grober Fahrlässigkeit. Selbst wenn ich Schuld habe, Fehler passieren, Versicherung bezahlt.
Beim Führen fremder Fahrzeuge bezahlt man auch bei Schuld? Schon allein deswegen würde ich das Fahrzeug nicht anrühren.
Wenn ich mit einem Taxi einen Unfall habe, zahle ich aus eigener Kasse nur bei grober Fahrlässigkeit. Selbst wenn ich Schuld habe, Fehler passieren, Versicherung bezahlt.
Beim Führen fremder Fahrzeuge bezahlt man auch bei Schuld? Schon allein deswegen würde ich das Fahrzeug nicht anrühren.
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Wenn du als Beauftragter und bezahlter Dienstleister mein Auto während des Auftrages zerstörst, und du schuld bist = fahrlässig einen Unfall verursacht hast, dann haftet mir (dem Auftraggeber) gegenüber natürlich der Auftragnehmer (= das Taxi unternehmen).
Was davon durch eine oder mehrere Versicherungen abgedeckt ist oder sein kann, sei doch mal dahin gestellt.
Aber du glaubst doch nicht, dass ich auf irgendeinem Schaden sitzen bleibe, wenn der Fahrer des Taxi Unternehmens schuldhaft meine Karre zerdeppert?
Was davon durch eine oder mehrere Versicherungen abgedeckt ist oder sein kann, sei doch mal dahin gestellt.
Aber du glaubst doch nicht, dass ich auf irgendeinem Schaden sitzen bleibe, wenn der Fahrer des Taxi Unternehmens schuldhaft meine Karre zerdeppert?
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Du erbringst doch eine gewerbliche Dienstleistung. Es ist doch ganz logisch, dass man dann für Fehler auch haftet.
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Du machst nicht mal als Lügenbaron ne gute Figur, denn Du offenbarst keine Ahnung zu haben was der Weisse Ring ist.Sascha1979 hat geschrieben: Meinen Schaden wollte ich dann von dem weißen Ring / der Unfallopfer Hilfe bekommen.
Die waren prinzipiell auch sehr zahlungswillig. Allerdings bestanden sie darauf, dass ich erst meine Vollkasko nutze
..........
Habe ich dann gemacht und mir eine Prämien Erhöhung über die nächsten Jahre senden lassen, was der Weiße Ring dann bezahlt hat.
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Na ja.Guter_Kollege hat geschrieben:Du machst nicht mal als Lügenbaron ne gute Figur, denn Du offenbarst keine Ahnung zu haben was der Weisse Ring ist.Sascha1979 hat geschrieben: Meinen Schaden wollte ich dann von dem weißen Ring / der Unfallopfer Hilfe bekommen.
Die waren prinzipiell auch sehr zahlungswillig. Allerdings bestanden sie darauf, dass ich erst meine Vollkasko nutze
..........
Habe ich dann gemacht und mir eine Prämien Erhöhung über die nächsten Jahre senden lassen, was der Weiße Ring dann bezahlt hat.
Zumindest hat er mich 2 x bezahlt.
Das 1. Mal als der Unfallgegner und Verursacher keinen Versicherungsschutz hat. Da hat er entweder sein eigenes Geld - oder einen Fonds aller KFZ-Versicherer - an mich ausbezahlt.
Und ein 2. Mal als ich auf der Straße einer kollabierenden Frau geholfen habe und dabei mein Handy zerstört habe.
Unterstelle mir niemals dass irgendetwas, was ich hier schreibe oder erzähle, gelogen ist! Du machst dich nämlich zum Deppen damit, wenn ich weiß, dass es wahr ist!
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
OK.
Es war die "Verkehrsopferhilfe".
Meiner Meinung nach ist dies ein Verein vom weißen Ring gewesen.
http://d.pr/i/1feJT/1GJDal63
Es war die "Verkehrsopferhilfe".
Meiner Meinung nach ist dies ein Verein vom weißen Ring gewesen.
http://d.pr/i/1feJT/1GJDal63
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Ich bin kein Beauftragter, wenn ich den Auftrag nicht annehme. Und wenn im Auftrag zu erkennen ist, dass ICH ein Privat-PKW fahren soll, so lehne ich diese Aufträge aus Prinzip ab. Wenn ein Einsteiger kommt und das verlangt, lehne ich auch ab. Und bei Funkaufträge ohne Merkmal, wo der Fahrgast bei meiner Ankunft sagt, ich soll den Wagen fahren, fahre ich wieder weg.
Mich interessiert nur noch: Beförderungspflicht oder nicht. Aber selbst die wäre mir eigentlich egal. Verklagt mich doch.
Mich interessiert nur noch: Beförderungspflicht oder nicht. Aber selbst die wäre mir eigentlich egal. Verklagt mich doch.
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
***'s Märchenstunde, Folge 217 .....Sascha1979 hat geschrieben:OK.
Es war die "Verkehrsopferhilfe".
Meiner Meinung nach ist dies ein Verein vom weißen Ring gewesen.
Warum soll ich mich hier zum Deppen machen? Die Rolle füllst Du schon hervorragend aus.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 01.03.2016, 14:40, insgesamt 1-mal geändert.