Versicherungsschutz bei Engelfahrten

Der Bereich für Fragen rund um das Taxigewerbe.
Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten

Beitrag von Guter_Kollege » 29.02.2016, 08:51

Löwenzahn hat geschrieben:Fremde Autos würde ich nicht anrühren...

Man stelle sich vor: Jemand plant einen Raubüberfall. Dafür zieht er sich Handschuhe an, klaut ein Fahrzeug, welches als Fluchtfahrzeug dient. Er entkommt, wird jedoch gesehen, also nur das Fahrzeug, er trägt ja eine Maske. Er parkt irgendwo in der Nähe einer Kneipe, kippt sich einen hinter die Birne, bestellt ein Taxi und sagt, er ist zu betrunken um seinen Wagen nach Hause zu fahren, seine Frau braucht es um zur Arbeit zu kommen, er will weiterzechen. Er gibt dir sogar schon das Geld für die Fahrt mit großzügigen Trinkgeld, leider von den Scheinen, die er geraubt hat. Während du also mit dem Fluchtwagen und ein Teil der Beute durch die Gegend gondelst, macht er sich mit dem Rest vom Acker. Die Polizei fahndet währenddessen nach dem Wagen, findet ihn mit deinen Fingerabdrücken. Macht dich ausfindig und erwischt dich mit einem Teil der Beute.

Viel Spaß beim Kriminalgericht :mrgreen:
Gibs zu, das hast Du aus irgeneinem Groschenkrimi abgeschrieben.

Löwenzahn
Vielschreiber
Beiträge: 1385
Registriert: 15.04.2015, 15:33
Wohnort: Berlin

Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten

Beitrag von Löwenzahn » 29.02.2016, 09:17

Nein, selbst ausgedacht. Aber eine Kleinigkeit ist mir aufgefallen: der Taxifahrer würde stutzig werden, wenn es keinen Autoschlüssel geben würde. Also würde der Verbrecher sich eher an den Straßenrand stellen und sich jemanden ranwinken, den Fahrer umlegen, Leiche in Kofferraum packen... usw. Tja und den Taxifahrer erwischt man dann mit Fingerabdrücke am Fahrzeug, Diebesgut in der Tasche und Leiche im Kofferraum.

Vielleicht noch Tatwaffe im Seitenfach... :mrgreen:
Zuletzt geändert von Löwenzahn am 29.02.2016, 09:18, insgesamt 1-mal geändert.

TaxiBabsi
Vielschreiber
Beiträge: 2689
Registriert: 09.05.2005, 08:43

Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten

Beitrag von TaxiBabsi » 29.02.2016, 10:00

Sascha1979 hat geschrieben:Gerne.
Ich hätte Spaß und Zeit das durchfechten zu lassen.
Prima, dann können wir das ja mit der 500€ Wette zusammen erledigen.

http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... 79#p208779

Wenn Du mal in Köln am Rhein zu tun hast melde Dich einfach ... :D
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 29.02.2016, 10:07, insgesamt 1-mal geändert.

Löwenzahn
Vielschreiber
Beiträge: 1385
Registriert: 15.04.2015, 15:33
Wohnort: Berlin

Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten

Beitrag von Löwenzahn » 29.02.2016, 11:05

TaxiBabsi hat geschrieben: Prima, dann können wir das ja mit der 500€ Wette zusammen erledigen.
Den Erlös spendet ihr aber der Stiftung für krebskranke Kinder. Egal, wer von euch beiden gewinnt. :lol:

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: Lotsenversicherung

Beitrag von sivas » 29.02.2016, 13:45

Sascha1979 hat geschrieben:Der Taxi Fahrer, der ein fremdes Auto (kaputt) fährt, braucht dafür eine extra Versicherung. Weil er nämlich für haften muss.
Es gibt keine Haftpflichtversicherung, die mich als Führer eines Autos/Schiffes/Flugzeuges gegen Forderungen aufgrund von mir verschuldeter Schäden an diesem Fahrzeug versichert. Das muss schon der Halter/Eigentümer selbst machen.
Wenn dem so wäre, könnte ich einen von mir verursachten Schaden an der Taxe über meine private Haftpflichtversicherung regulieren und das Unternehmen könnte die hohen Vollkaskogebühren sparen.
Das Beispiel am's ist wohl eine Form der Betriebshaftpflicht.
Zuletzt geändert von sivas am 29.02.2016, 13:48, insgesamt 1-mal geändert.

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Lotsenversicherung

Beitrag von Sascha1979 » 29.02.2016, 14:06

sivas hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:Der Taxi Fahrer, der ein fremdes Auto (kaputt) fährt, braucht dafür eine extra Versicherung. Weil er nämlich für haften muss.
Es gibt keine Haftpflichtversicherung, die mich als Führer eines Autos/Schiffes/Flugzeuges gegen Forderungen aufgrund von mir verschuldeter Schäden an diesem Fahrzeug versichert. Das muss schon der Halter/Eigentümer selbst machen.
Was auch immer du sagst / sagen willst:

Wenn ich einen Unternehmer (Dienstleister) beauftrage ein Fahrzeug von mir von A nach B zu fahren, und er versagt dabei (heißt: Er fährt das Auto verschuldet kaputt), dann haftet er natürlich für den Schaden. Du glaubst ja wohl nicht, dass ich für die Fahrlässigkeit oder gar grobe Fahrlässigkeit eines Dienstleisters hafte.

Was der Schaden dabei ist, wie das ausgestaltet / geregelt ist, sei jetzt erst mal dahin gestellt.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten

Beitrag von sivas » 29.02.2016, 15:11

Das Fazit wäre: Fahre nie ein fremdes Auto, wenn nicht sichergestellt ist, dass während der Fahrt an diesem Auto von Dir verursachte Schäden nicht durch andere abgesichert sind. Tust Du es doch, musst Du bei Eintritt eines Schadens bluten.

Bevor man als angestellter Taxifahrer solche Fahrten annimmt, sollte man sich sicher sein, dass die Betriebshaftpflicht für solche Schäden aufkommt. Wird dabei der Fahrgast verletzt, kann's sehr teuer werden.

Benutzeravatar
Marvin
Vielschreiber
Beiträge: 508
Registriert: 08.01.2012, 02:30
Wohnort: Hamburg

Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten

Beitrag von Marvin » 29.02.2016, 21:20

Eine normale Betriebshaftpflichtversicherung schließt in der Regel alle den Straßenverkehr betreffenden Risiken aus. Es muss eine spezielle Versicherung genau für den Fall sein.

Es versteht sich doch eigentlich von selbst, dass man vollumfänglich haftet, wenn man eine Dienstleistung gegen Bezahlung verrichtet und einen Unfall verursacht. Man kann höchstens darüber streiten, ob die Kasko eintritt und ob der Kunde diese in Anspruch nehmen muss. In jedem Fall wird man sowohl bei der Haftpflicht als auch bei der Kaskoversicherung den Prämienverlust ausgleichen müssen.

Wenn Eure Werkstatt bei einer Probefahrt Euer Auto gegen den Baum fährt, was sagt Ihr dann? Macht nix, kein Problem, kauf ich eben ein Neues?
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten

Beitrag von Guter_Kollege » 29.02.2016, 22:17

In der privaten Haftpflicht befreit 'verleihen' normalerweise den Versicherer von der Regulierung.
Bei KFZ scheint das grundsätzlich anders zu sein.

olliniedersachsen
Ich bin neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 24.02.2016, 19:46
Wohnort: Hannover

Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten

Beitrag von olliniedersachsen » 29.02.2016, 22:18

Danke vielmals für die Antworten !
Meine Frage wurde nun doch endlich vom Moderator freigegeben, ich lasse also besser in Zukunft die Finger von den Engelsfahrten...

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten

Beitrag von am » 29.02.2016, 22:46

Wir tun, was wir können. 24/7 Betreuung kostet Aufpreis. :wink:
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten

Beitrag von Sascha1979 » 01.03.2016, 04:54

Marvin hat geschrieben:Eine normale Betriebshaftpflichtversicherung schließt in der Regel alle den Straßenverkehr betreffenden Risiken aus. Es muss eine spezielle Versicherung genau für den Fall sein.

Es versteht sich doch eigentlich von selbst, dass man vollumfänglich haftet, wenn man eine Dienstleistung gegen Bezahlung verrichtet und einen Unfall verursacht. Man kann höchstens darüber streiten, ob die Kasko eintritt und ob der Kunde diese in Anspruch nehmen muss. In jedem Fall wird man sowohl bei der Haftpflicht als auch bei der Kaskoversicherung den Prämienverlust ausgleichen müssen.

Wenn Eure Werkstatt bei einer Probefahrt Euer Auto gegen den Baum fährt, was sagt Ihr dann? Macht nix, kein Problem, kauf ich eben ein Neues?
Das scheint den Fahrern hier allen mal wieder nicht so klar zu sein.
In deren Welt muss der betrunkene Geschäftsmann mit seiner dicken Karre natürlich seine Karre bezahlen, wenn der Taxi Fahrer gegen die Wand fährt.

Ich war einmal Opfer eines Unfalles, mit einem nicht Versicherten Fahrzeug (also der Verursacher).
Meinen Schaden wollte ich dann von dem weißen Ring / der Unfallopfer Hilfe bekommen.

Die waren prinzipiell auch sehr zahlungswillig. Allerdings bestanden sie darauf, dass ich erst meine Vollkasko nutze und sie den Selbstbehalt und die Prämiensteigerungen bezahlen.

Ich teilte ihnen dann mit, dass durch in Anspruchnahme bereits im ersten jahr die Prämie fast teurer ist als der Schaden netto und dieser Weg die Kosten vervielfacht.

War ihnen egal. Man muss wohl vorrangig haftende Versicherungen in Anspruch nehmen.
Habe ich dann gemacht und mir eine Prämien Erhöhung über die nächsten Jahre senden lassen, was der Weiße Ring dann bezahlt hat.
Bei der Versicherung habe ich den Schaden einfach wieder zurück gekauft und somit mehr in der Geldbörse gehabt als vor dem Unfall... Bürokratisch wohl so gewollt.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Löwenzahn
Vielschreiber
Beiträge: 1385
Registriert: 15.04.2015, 15:33
Wohnort: Berlin

Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten

Beitrag von Löwenzahn » 01.03.2016, 08:24

Es gibt 3 Fälle für einen Unfall: Schuld, keine Schuld und grob fahrlässig.

Wenn ich mit einem Taxi einen Unfall habe, zahle ich aus eigener Kasse nur bei grober Fahrlässigkeit. Selbst wenn ich Schuld habe, Fehler passieren, Versicherung bezahlt.

Beim Führen fremder Fahrzeuge bezahlt man auch bei Schuld? Schon allein deswegen würde ich das Fahrzeug nicht anrühren.

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten

Beitrag von Sascha1979 » 01.03.2016, 09:28

Wenn du als Beauftragter und bezahlter Dienstleister mein Auto während des Auftrages zerstörst, und du schuld bist = fahrlässig einen Unfall verursacht hast, dann haftet mir (dem Auftraggeber) gegenüber natürlich der Auftragnehmer (= das Taxi unternehmen).

Was davon durch eine oder mehrere Versicherungen abgedeckt ist oder sein kann, sei doch mal dahin gestellt.

Aber du glaubst doch nicht, dass ich auf irgendeinem Schaden sitzen bleibe, wenn der Fahrer des Taxi Unternehmens schuldhaft meine Karre zerdeppert?
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten

Beitrag von am » 01.03.2016, 09:50

Du erbringst doch eine gewerbliche Dienstleistung. Es ist doch ganz logisch, dass man dann für Fehler auch haftet.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten

Beitrag von Guter_Kollege » 01.03.2016, 10:48

Sascha1979 hat geschrieben: Meinen Schaden wollte ich dann von dem weißen Ring / der Unfallopfer Hilfe bekommen.

Die waren prinzipiell auch sehr zahlungswillig. Allerdings bestanden sie darauf, dass ich erst meine Vollkasko nutze
..........
Habe ich dann gemacht und mir eine Prämien Erhöhung über die nächsten Jahre senden lassen, was der Weiße Ring dann bezahlt hat.
Du machst nicht mal als Lügenbaron ne gute Figur, denn Du offenbarst keine Ahnung zu haben was der Weisse Ring ist.

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten

Beitrag von Sascha1979 » 01.03.2016, 12:10

Guter_Kollege hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben: Meinen Schaden wollte ich dann von dem weißen Ring / der Unfallopfer Hilfe bekommen.

Die waren prinzipiell auch sehr zahlungswillig. Allerdings bestanden sie darauf, dass ich erst meine Vollkasko nutze
..........
Habe ich dann gemacht und mir eine Prämien Erhöhung über die nächsten Jahre senden lassen, was der Weiße Ring dann bezahlt hat.
Du machst nicht mal als Lügenbaron ne gute Figur, denn Du offenbarst keine Ahnung zu haben was der Weisse Ring ist.
Na ja.
Zumindest hat er mich 2 x bezahlt.

Das 1. Mal als der Unfallgegner und Verursacher keinen Versicherungsschutz hat. Da hat er entweder sein eigenes Geld - oder einen Fonds aller KFZ-Versicherer - an mich ausbezahlt.

Und ein 2. Mal als ich auf der Straße einer kollabierenden Frau geholfen habe und dabei mein Handy zerstört habe.

Unterstelle mir niemals dass irgendetwas, was ich hier schreibe oder erzähle, gelogen ist! Du machst dich nämlich zum Deppen damit, wenn ich weiß, dass es wahr ist!
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten

Beitrag von Sascha1979 » 01.03.2016, 12:15

OK.
Es war die "Verkehrsopferhilfe".

Meiner Meinung nach ist dies ein Verein vom weißen Ring gewesen.

http://d.pr/i/1feJT/1GJDal63
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Löwenzahn
Vielschreiber
Beiträge: 1385
Registriert: 15.04.2015, 15:33
Wohnort: Berlin

Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten

Beitrag von Löwenzahn » 01.03.2016, 12:28

Ich bin kein Beauftragter, wenn ich den Auftrag nicht annehme. Und wenn im Auftrag zu erkennen ist, dass ICH ein Privat-PKW fahren soll, so lehne ich diese Aufträge aus Prinzip ab. Wenn ein Einsteiger kommt und das verlangt, lehne ich auch ab. Und bei Funkaufträge ohne Merkmal, wo der Fahrgast bei meiner Ankunft sagt, ich soll den Wagen fahren, fahre ich wieder weg.

Mich interessiert nur noch: Beförderungspflicht oder nicht. Aber selbst die wäre mir eigentlich egal. Verklagt mich doch. :mrgreen:

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten

Beitrag von Guter_Kollege » 01.03.2016, 14:40

Sascha1979 hat geschrieben:OK.
Es war die "Verkehrsopferhilfe".
Meiner Meinung nach ist dies ein Verein vom weißen Ring gewesen.
***'s Märchenstunde, Folge 217 .....
Warum soll ich mich hier zum Deppen machen? Die Rolle füllst Du schon hervorragend aus. :lol:
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 01.03.2016, 14:40, insgesamt 1-mal geändert.

Antworten