Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Wenn man ein Fahrzeug bei der Versicherung anmeldet, wird man gefragt, welche Personen das Fahrzeug fahren.
Versichert? Ja / Nein? Würde ich jetzt pauschal gar nicht beantworten.
Bei einem Sachschaden ist es eindeutig. Wenn der Fahrgast seine Versicherung so abgeschlossen hat, dass nur er das Fahrzeug führt und er aber Dritte beauftragt sein Fahrzeug zu fahren, hat er das Problem, dass ihm niemand den Schaden ersetzt. Da wird mit Sicherheit auch die Versicherung des Fahrers sich mit der Versicherung des Halters in Verbindung setzen.
Zumindest wird der Halter erhebliche Nachzahlungen zu leisten haben.
Versichert? Ja / Nein? Würde ich jetzt pauschal gar nicht beantworten.
Bei einem Sachschaden ist es eindeutig. Wenn der Fahrgast seine Versicherung so abgeschlossen hat, dass nur er das Fahrzeug führt und er aber Dritte beauftragt sein Fahrzeug zu fahren, hat er das Problem, dass ihm niemand den Schaden ersetzt. Da wird mit Sicherheit auch die Versicherung des Fahrers sich mit der Versicherung des Halters in Verbindung setzen.
Zumindest wird der Halter erhebliche Nachzahlungen zu leisten haben.
Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Zurück zur Forenhygiene.
Der Fahrzeughalter ist verantwortlich und trägt das Kostenrisiko.
Es sein Auto, seine Kfz-Versicherung, sein Wunsch und Erlaubnis sein Auto zu fahren.
Selbst wenn der Halter eine Fahrerausschlussklausel zum Zwecke der Prämienverringerung mit seiner Versicherung vereinbart hat wird nur der Halter die finanziellen Konsequenzen tragen müssen.
Allerdings im Fälle von grob fahrlässig herbei geführten Unfällen muss der Taxifahrer mit Forderungen rechnen.
Der Fahrzeughalter ist verantwortlich und trägt das Kostenrisiko.
Es sein Auto, seine Kfz-Versicherung, sein Wunsch und Erlaubnis sein Auto zu fahren.
Selbst wenn der Halter eine Fahrerausschlussklausel zum Zwecke der Prämienverringerung mit seiner Versicherung vereinbart hat wird nur der Halter die finanziellen Konsequenzen tragen müssen.
Allerdings im Fälle von grob fahrlässig herbei geführten Unfällen muss der Taxifahrer mit Forderungen rechnen.
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Genau so sehe ich es auch plus der Probleme mit der Versicherung über die BG.
Das sollte man durchaus klären wenn man solche Fahrten ausführt.
Kleiner Auszug aus den Leistungen (Quelle Wikipedia):
Neben diese medizinische Rehabilitation treten gleichberechtigt die berufliche und soziale Rehabilitation: Die Berufsgenossenschaft muss nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII und nach § 26 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII dem Versicherten einen seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz im Arbeitsleben sichern und Hilfen zur Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie zur Führung eines möglichst selbständigen Lebens bereitstellen. Ist der Versicherte auf Grund des Unfalls oder der Berufskrankheit pflegebedürftig, so erbringt die Berufsgenossenschaft nach § 26 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII die gleichen Leistungen wie die Pflegeversicherung.
Während der Phase der unfall- oder krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit unterstützen die Berufsgenossenschaften die Versicherten finanziell, indem sie ihnen Verletztengeld zahlen (§ 45 SGB VII). Sind Versicherte auf Grund des Unfalls oder der Berufskrankheit dauerhaft und erheblich in ihrer Gesundheit geschädigt, erhalten sie von der Berufsgenossenschaft eine einkommensabhängige Rente (§ 56 SGB VII). Dabei gilt der Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ (§ 26 Abs. 3 SGB VII). Die Berufsgenossenschaft darf erst dann eine Rente zahlen, wenn eine weitere medizinische Behandlung keinen Erfolg verspricht.
Verstirbt ein Versicherter infolge des Unfalls oder der Berufskrankheit, zahlen die Berufsgenossenschaften auch Rente, Sterbegeld und ggf. Überführungskosten an seine Hinterbliebenen (§ 64, § 65, § 67 SGB VII).
Der Kollege welcher hier letztes Jahr den schweren Unfall hatte kann ein Lied vom Segen dieser Versicherung singen, gerade jetzt wo es um die Wiedereingliederung in seinen Job geht.
Das sollte man durchaus klären wenn man solche Fahrten ausführt.
Kleiner Auszug aus den Leistungen (Quelle Wikipedia):
Neben diese medizinische Rehabilitation treten gleichberechtigt die berufliche und soziale Rehabilitation: Die Berufsgenossenschaft muss nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII und nach § 26 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII dem Versicherten einen seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz im Arbeitsleben sichern und Hilfen zur Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie zur Führung eines möglichst selbständigen Lebens bereitstellen. Ist der Versicherte auf Grund des Unfalls oder der Berufskrankheit pflegebedürftig, so erbringt die Berufsgenossenschaft nach § 26 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII die gleichen Leistungen wie die Pflegeversicherung.
Während der Phase der unfall- oder krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit unterstützen die Berufsgenossenschaften die Versicherten finanziell, indem sie ihnen Verletztengeld zahlen (§ 45 SGB VII). Sind Versicherte auf Grund des Unfalls oder der Berufskrankheit dauerhaft und erheblich in ihrer Gesundheit geschädigt, erhalten sie von der Berufsgenossenschaft eine einkommensabhängige Rente (§ 56 SGB VII). Dabei gilt der Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ (§ 26 Abs. 3 SGB VII). Die Berufsgenossenschaft darf erst dann eine Rente zahlen, wenn eine weitere medizinische Behandlung keinen Erfolg verspricht.
Verstirbt ein Versicherter infolge des Unfalls oder der Berufskrankheit, zahlen die Berufsgenossenschaften auch Rente, Sterbegeld und ggf. Überführungskosten an seine Hinterbliebenen (§ 64, § 65, § 67 SGB VII).
Der Kollege welcher hier letztes Jahr den schweren Unfall hatte kann ein Lied vom Segen dieser Versicherung singen, gerade jetzt wo es um die Wiedereingliederung in seinen Job geht.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 28.02.2016, 15:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Der Punkt ist doch ein anderer:
Wenn ich einen TAXI Fahrer beauftrage mein Auto zu fahren und es einen Unfall gibt ist entweder
A) Dieser nicht schuld. Dann ist eh alles egal.
B) Dieser Schuld. Dann muss er natürlich auch den Schaden bezahlen!
Respektive irgendeine seiner Versicherungen!
Denn ich beauftrage ihn das Fahrzeug heile nach Hause zu bringen.
Und wenn er einen Unfall baut und ich eine Vollkasko habe, muss er vielleicht nur die erhöhten VK Gebühren zahlen.
Wenn ich nichts habe, muss er ggf mein Auto bezahlen.
Wenn ich einen TAXI Fahrer beauftrage mein Auto zu fahren und es einen Unfall gibt ist entweder
A) Dieser nicht schuld. Dann ist eh alles egal.
B) Dieser Schuld. Dann muss er natürlich auch den Schaden bezahlen!
Respektive irgendeine seiner Versicherungen!
Denn ich beauftrage ihn das Fahrzeug heile nach Hause zu bringen.
Und wenn er einen Unfall baut und ich eine Vollkasko habe, muss er vielleicht nur die erhöhten VK Gebühren zahlen.
Wenn ich nichts habe, muss er ggf mein Auto bezahlen.
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Laotse
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Sascha, diese Denke ist egoistisch, wie die rechtlichen Anmerkungen oben zeigen! DU kannst saufen bis der Arzt kommt, dann fährst du mit der Taxe nach Hause und wenn du nächsten Tag wieder ausgenüchtert bist, bestellst du dir einen Kollegen, der Dich zu deinem Auto fährt, damit du es SELBER nach Hause fährst. Oder Du stellst einen Chauffeur an, der dir Tag und Nacht zur Verfügung steht, macht so in etwa 8.000 Euro inclusive sozialer Nebengeräusche im Monat aus! Keine verantwortungsvolle Zentrale und kein verantwortungsvoller Cheffe wird jemals solche Fahrten (sie heißen übrigens korrekt: Überführungsfahrten, denn man macht nichts weiter als einen Fremdwagen zu überführen) zulassen!
LG
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Zuletzt geändert von SindSieFrei? am 28.02.2016, 19:54, insgesamt 1-mal geändert.
Dura lex, sed lex.
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Lotsenversicherung
Oh Mann....
Hier bitte, die Lösung. Das ganze heißt Lotsenversicherung und deckt das gelegentliche Führen fremder Fahrzeuge ab.
http://www.wikuhe.de/wikuhe_154.htm
Aber wahrscheinlich erklärt Sascha uns jetzt gleich, dass immer die private Zahnersatzversicherung der Chefdisponentin der örtlichen Taxizentrale haftet.
Hier bitte, die Lösung. Das ganze heißt Lotsenversicherung und deckt das gelegentliche Führen fremder Fahrzeuge ab.
http://www.wikuhe.de/wikuhe_154.htm
Aber wahrscheinlich erklärt Sascha uns jetzt gleich, dass immer die private Zahnersatzversicherung der Chefdisponentin der örtlichen Taxizentrale haftet.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Gut zu wissen, wie Du gestrickt bist.Sascha1979 hat geschrieben:Und wenn er einen Unfall baut und ich eine Vollkasko habe, muss er vielleicht nur die erhöhten VK Gebühren zahlen.
Wenn ich nichts habe, muss er ggf mein Auto bezahlen.
Darum erhöhter Risikoaufschlag für Dich: Taxitarif x 100.
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Re: Lotsenversicherung
Abgesehen davon, das "Lotse" das falsche Wort ist, eine Lotsenfahrt ist eine Vorwegfahrt vor einem fremdgelenkten PKW/LKW, um ihn sicher zum Ziel zu bringen, egal aber hier, wie teuer ist denn so eine Versicherung?am hat geschrieben:...Hier bitte, die Lösung. Das ganze heißt Lotsenversicherung und deckt das gelegentliche Führen fremder Fahrzeuge ab.
http://www.wikuhe.de/wikuhe_154.htm...
Zuletzt geändert von SindSieFrei? am 28.02.2016, 20:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Als wenn man für eine Lotsenfahrt ne Versicherung bräuchte .... tz tz tz
Wir reden hier von einer KFZ Überführung.
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Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 28.02.2016, 20:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Lotsenversicherung
Weiß ich nicht. Einfach mal anfragen.SindSieFrei? hat geschrieben:Abgesehen davon, das "Lotse" das falsche Wort ist, eine Lotsenfahrt ist eine Vorwegfahrt vor einem fremdgelenkten PKW/LKW, um ihn sicher zum Ziel zu bringen, egal aber hier, wie teuer ist denn so eine Versicherung?am hat geschrieben:...Hier bitte, die Lösung. Das ganze heißt Lotsenversicherung und deckt das gelegentliche Führen fremder Fahrzeuge ab.
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Auch Volljuristen bei Assekuranzen scheinen gelegentlich unter Wortfindungsstörungen zu leiden, bisher kannte ich das nur von anderswo, aber das ist eine andere Geschichte.
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Googelt einfach mal den Begriff Lotse. Aber fein, so geht der Link gleich wieder im Geschwafel unter und allen ist geholfen, nur nicht dem Fragesteller.
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Bei uns in Dus heißt das Retter.
Ich glaube, dass das hier nicht mehr angeboten wird!
Aber das können die Dus-Funkfahrer besser beantworten!
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Fremde Autos würde ich nicht anrühren...
Man stelle sich vor: Jemand plant einen Raubüberfall. Dafür zieht er sich Handschuhe an, klaut ein Fahrzeug, welches als Fluchtfahrzeug dient. Er entkommt, wird jedoch gesehen, also nur das Fahrzeug, er trägt ja eine Maske. Er parkt irgendwo in der Nähe einer Kneipe, kippt sich einen hinter die Birne, bestellt ein Taxi und sagt, er ist zu betrunken um seinen Wagen nach Hause zu fahren, seine Frau braucht es um zur Arbeit zu kommen, er will weiterzechen. Er gibt dir sogar schon das Geld für die Fahrt mit großzügigen Trinkgeld, leider von den Scheinen, die er geraubt hat. Während du also mit dem Fluchtwagen und ein Teil der Beute durch die Gegend gondelst, macht er sich mit dem Rest vom Acker. Die Polizei fahndet währenddessen nach dem Wagen, findet ihn mit deinen Fingerabdrücken. Macht dich ausfindig und erwischt dich mit einem Teil der Beute.
Viel Spaß beim Kriminalgericht
Man stelle sich vor: Jemand plant einen Raubüberfall. Dafür zieht er sich Handschuhe an, klaut ein Fahrzeug, welches als Fluchtfahrzeug dient. Er entkommt, wird jedoch gesehen, also nur das Fahrzeug, er trägt ja eine Maske. Er parkt irgendwo in der Nähe einer Kneipe, kippt sich einen hinter die Birne, bestellt ein Taxi und sagt, er ist zu betrunken um seinen Wagen nach Hause zu fahren, seine Frau braucht es um zur Arbeit zu kommen, er will weiterzechen. Er gibt dir sogar schon das Geld für die Fahrt mit großzügigen Trinkgeld, leider von den Scheinen, die er geraubt hat. Während du also mit dem Fluchtwagen und ein Teil der Beute durch die Gegend gondelst, macht er sich mit dem Rest vom Acker. Die Polizei fahndet währenddessen nach dem Wagen, findet ihn mit deinen Fingerabdrücken. Macht dich ausfindig und erwischt dich mit einem Teil der Beute.
Viel Spaß beim Kriminalgericht
Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Am, hast recht, aber ich muss jetzt doch was los werden!
Immerhin hat sich unser Sascha endlich als Lüge geoutet...
Schließlich hat er ja jetzt selbst zugegeben, das er kurze Beine hat!
Immerhin hat sich unser Sascha endlich als Lüge geoutet...
Schließlich hat er ja jetzt selbst zugegeben, das er kurze Beine hat!
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Re: Lotsenversicherung
Jo
am hat geschrieben:Oh Mann....
Hier bitte, die Lösung. Das ganze heißt Lotsenversicherung und deckt das gelegentliche Führen fremder Fahrzeuge ab.
http://www.wikuhe.de/wikuhe_154.htm
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Re: Lotsenversicherung
Ich weiß gar nicht warum da da so gereizt Bist.am hat geschrieben:Oh Mann....
Hier bitte, die Lösung. Das ganze heißt Lotsenversicherung und deckt das gelegentliche Führen fremder Fahrzeuge ab.
http://www.wikuhe.de/wikuhe_154.htm
Aber wahrscheinlich erklärt Sascha uns jetzt gleich, dass immer die private Zahnersatzversicherung der Chefdisponentin der örtlichen Taxizentrale haftet.
Denn schließlich sind du und ich komplett selber Meinung.
Ich sage:
Die bestehenden Versicherungen (also meine Haftpflicht vom Auto) reichen in diesem fall nicht aus!
Der Taxi Fahrer, der ein fremdes Auto (kaputt) fährt, braucht dafür eine extra Versicherung. Weil er nämlich für haften muss.
Und du zeigst und nennst die Versicherung hier!
Du und ich sind komplett übereinstimmend!
Falsch liegen die Leute hier die meinen, dass sie den Auftrag annehmen können, das Fahrzeug durch ihr Verschulden zu Schrott fahren können, und der Kunde dann dafür haftet...
Wenn ich eine Firma (einen TAXI Fahrer) zum fahren meines Autos beauftrage, und er nimmt den Auftrag an, und er baut durch seine Schuld einen Unfall, haftet das Unternehmen (oder deren Versicherung) natürlich dafür!
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Im Prinzip richtig, Deine Denke. Hier wird ja erstaunliches kriminelles Vorstellungspotenzial vorgestellt.Löwenzahn hat geschrieben:Fremde Autos würde ich nicht anrühren...
Man stelle sich vor: Jemand plant einen Raubüberfall. Dafür zieht er sich Handschuhe an, klaut ein Fahrzeug, welches als Fluchtfahrzeug dient. Er entkommt, wird jedoch gesehen, also nur das Fahrzeug, er trägt ja eine Maske. Er parkt irgendwo in der Nähe einer Kneipe, kippt sich einen hinter die Birne, bestellt ein Taxi und sagt, er ist zu betrunken um seinen Wagen nach Hause zu fahren, seine Frau braucht es um zur Arbeit zu kommen, er will weiterzechen. Er gibt dir sogar schon das Geld für die Fahrt mit großzügigen Trinkgeld, leider von den Scheinen, die er geraubt hat. Während du also mit dem Fluchtwagen und ein Teil der Beute durch die Gegend gondelst, macht er sich mit dem Rest vom Acker. Die Polizei fahndet währenddessen nach dem Wagen, findet ihn mit deinen Fingerabdrücken. Macht dich ausfindig und erwischt dich mit einem Teil der Beute.
Viel Spaß beim Kriminalgericht
Aber in der Praxis sind Raubüberfalle im Taxi meist spontane Delikte, oft verübt von alkoholisierten oder mit anderen Mitteln gedopte Personen, ohne große Vorplanung wie von Dir geschildert.
Riskanter sind da schon eher bestellte Botenfahrten mit der Bitte in die unbekannte Wohnung rauf zu kommen, hier macht das Abmelden und Wiederanmelden bei der Zentrale zum Zeitpunkt des Kundenbesuches viel Sinn.
Aber gleich kommt der Forenhygieniker mit der Bitte am Ball zu bleiben ...
Re: Lotsenversicherung
Vielleicht haben wir Dich auf eine Idee gebracht?Sascha1979 hat geschrieben:Ich weiß gar nicht warum da da so gereizt Bist.am hat geschrieben:Oh Mann....
Hier bitte, die Lösung. Das ganze heißt Lotsenversicherung und deckt das gelegentliche Führen fremder Fahrzeuge ab.
http://www.wikuhe.de/wikuhe_154.htm
Aber wahrscheinlich erklärt Sascha uns jetzt gleich, dass immer die private Zahnersatzversicherung der Chefdisponentin der örtlichen Taxizentrale haftet.
Denn schließlich sind du und ich komplett selber Meinung.
Ich sage:
Die bestehenden Versicherungen (also meine Haftpflicht vom Auto) reichen in diesem fall nicht aus!
Der Taxi Fahrer, der ein fremdes Auto (kaputt) fährt, braucht dafür eine extra Versicherung. Weil er nämlich für haften muss.
Und du zeigst und nennst die Versicherung hier!
Du und ich sind komplett übereinstimmend!
Falsch liegen die Leute hier die meinen, dass sie den Auftrag annehmen können, das Fahrzeug durch ihr Verschulden zu Schrott fahren können, und der Kunde dann dafür haftet...
Wenn ich eine Firma (einen TAXI Fahrer) zum fahren meines Autos beauftrage, und er nimmt den Auftrag an, und er baut durch seine Schuld einen Unfall, haftet das Unternehmen (oder deren Versicherung) natürlich dafür!
Wollen wir die Probe aufs Exempel mit Deinem Auto machen?
Danach siehst Du klarer ...
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- Wohnort: München
Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Gerne.
Ich hätte Spaß und Zeit das durchfechten zu lassen.
Ich hätte Spaß und Zeit das durchfechten zu lassen.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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