Versicherungsschutz bei Engelfahrten
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Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Hallo zusammen,
weiss jemand, wie es rechtlich bei Engelfahrten für den Taxifahrer aussieht, der den Privatwagen des Kunden fährt ?
Falls ich das Auto des Kunden nach Hause fahre und baue einen Unfall und in der Kfz Versicherung des Kunden wurde z.B. eingetragen, dass nur der Besitzer des Wagens fahrberechtigt ist, bleibe ich dann auf dem Schaden sitzen, oder sind diese Fahrten alle von der Haftpflichtversicherung des Taxiunternehmers abgesichert, auch evtl. Personenschäden bei mir ?
Habe darüber hier im Forum und bei Google leider nichts gefunden, vielleicht kann hier jemand helfen.
Mein Chef war sich auch iwie nicht sicher und sagte nur, dann solle ich es halt bleiben lassen mit den Engelfahrten.
Würde mich trotzdem interessieren, wie es hier rechtlich aussieht.
Vielen Dank schon mal.
weiss jemand, wie es rechtlich bei Engelfahrten für den Taxifahrer aussieht, der den Privatwagen des Kunden fährt ?
Falls ich das Auto des Kunden nach Hause fahre und baue einen Unfall und in der Kfz Versicherung des Kunden wurde z.B. eingetragen, dass nur der Besitzer des Wagens fahrberechtigt ist, bleibe ich dann auf dem Schaden sitzen, oder sind diese Fahrten alle von der Haftpflichtversicherung des Taxiunternehmers abgesichert, auch evtl. Personenschäden bei mir ?
Habe darüber hier im Forum und bei Google leider nichts gefunden, vielleicht kann hier jemand helfen.
Mein Chef war sich auch iwie nicht sicher und sagte nur, dann solle ich es halt bleiben lassen mit den Engelfahrten.
Würde mich trotzdem interessieren, wie es hier rechtlich aussieht.
Vielen Dank schon mal.
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- Vielschreiber
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Gehören diese Engelfahrten zum Umfang Deiner arbeitsvertragsgemäßen Pflichten?
Dann ist das auch steuerpflichtiges Entgelt, das mal ganz nebenbei. Du wirst die Fahrt ja nicht umsonst gemacht haben.
Jedenfalls bist Du dann im Rahmen Deines Arbeitsverhältnis' unfallversichert.
Andere Risikoaspekte wie strassenverkehrsrechtliche Haftung und Schadenshaftung bei Abstufungen von Fahrlässigkeit
sind damit aber ausgenommen. Aber bei schwierigen Materie (Haftung) fragst Du besser einen Anwalt.
Dann ist das auch steuerpflichtiges Entgelt, das mal ganz nebenbei. Du wirst die Fahrt ja nicht umsonst gemacht haben.
Jedenfalls bist Du dann im Rahmen Deines Arbeitsverhältnis' unfallversichert.
Andere Risikoaspekte wie strassenverkehrsrechtliche Haftung und Schadenshaftung bei Abstufungen von Fahrlässigkeit
sind damit aber ausgenommen. Aber bei schwierigen Materie (Haftung) fragst Du besser einen Anwalt.
- SindSieFrei?
- Vielschreiber
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Darum ist mir das arbeitsvertraglich strikt untersagt! Da greifen gleich viele verschiedene Rechtsgebiete ineinander: Ich hatte mal einen Anwalt im Auto zu dem Thema befragt, seine Antwort war eindeutig: Finger weg! Aber wie oft kommen solche Aufträge vor, um sich damit eingehend zu beschäftigen?? Ich hatte eine Anfrage in all den Jahren über meine frühere Zentrale. Das heißt allerdings nicht, das man privat, wenn man außer Dienst z.B. eine 90 Jährige Lady mit Einparkschwierigkeiten extremer Art sieht, das mal eben erledigt! Dann ist das ein Fall für die eigene Haftpflicht, wenn was passiert. Aber als Fahrauftrag mit einem dann noch unbekannten Wagen Strecken fahren: NEVER!Guter_Kollege hat geschrieben:...Aber bei schwierigen Materie (Haftung) fragst Du besser einen Anwalt.
LG
Dura lex, sed lex.
Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Interessant wird's, wenn bei einer solchen Fährt der 'Fahrgast' als Beifahrer in seinem eigenen Auto chauffiert wird und dann ein Unfall passiert.
Wenn man solche Fahrten macht, gehört der Fahrgast IMMER ins Taxi.
Wenn man solche Fahrten macht, gehört der Fahrgast IMMER ins Taxi.
Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Für Schäden die Andere erlitten haben, haftet die KFZ-Haftpflichtversicherung des Kunden. Wenn er keine weiteren Fahrer hätte fahren lassen dürfen, muss er möglicherweise Strafprämie zahlen. Aber das ist seine Sache.
Für sämtliche Schäden am Kundenfahrzeug haftet Dein Chef. Je nach Fahrzeug kann das ruinös sein. Eine normale Betriebshaftpflicht deckt den Schaden nicht ab. Dazu bedarf es einer speziellen Versicherung genau für den Fall.
Dein Chef kann es Dir untersagen, im Rahmen Deiner Arbeit gegen Bezahlung Fahrzeuge zu überführen. Wenn Du es trotzdem machst, kann er von Dir Schadenersatz verlangen – zahlen muss er aber zunächst. Wenn Du nix hast, hat er Pech gehabt.
Die Mitfahrt des Kunden in seinem Auto dürfte kein Problem sein.
Für sämtliche Schäden am Kundenfahrzeug haftet Dein Chef. Je nach Fahrzeug kann das ruinös sein. Eine normale Betriebshaftpflicht deckt den Schaden nicht ab. Dazu bedarf es einer speziellen Versicherung genau für den Fall.
Dein Chef kann es Dir untersagen, im Rahmen Deiner Arbeit gegen Bezahlung Fahrzeuge zu überführen. Wenn Du es trotzdem machst, kann er von Dir Schadenersatz verlangen – zahlen muss er aber zunächst. Wenn Du nix hast, hat er Pech gehabt.
Die Mitfahrt des Kunden in seinem Auto dürfte kein Problem sein.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."
- Thomas-Michael Blinten
- Vielschreiber
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Ob der Fahrzeughalter irgendeinen Ausschluss hat ist uninteressant, da er dafür Haftbar ist das die Vertragsinhalte eingehalten werden.
Im Falle eines Unfalls wird die Versicherung den Fremdschaden begleichen und sich das Geld vom Versicherungsnehmer zurückholen.
Das eigentliche Problem für uns sind nicht die Schäden an irgendwelchen Autos, sondern der evt. Personenschaden des Taxifahrers als Lenker eines Privatwagens.
Nach Auskunft der BG besteht bei Fahrten in fremden Autos während der Arbeitszeit ihrerseits kein Versicherungsschutz, es ist kein Arbeitsunfall und es gibt keine Ansprüche auf Reha, Zuschüsse oder gar Renten gegenüber der BG.
Aus diesem Grund werden Fahrten von unserer Zentrale schon länger nicht mehr vermittelt.
Wer diese Aufträge dennoch ausführt sollte sich des Risikos bewußt sein.
Im Falle eines Unfalls wird die Versicherung den Fremdschaden begleichen und sich das Geld vom Versicherungsnehmer zurückholen.
Das eigentliche Problem für uns sind nicht die Schäden an irgendwelchen Autos, sondern der evt. Personenschaden des Taxifahrers als Lenker eines Privatwagens.
Nach Auskunft der BG besteht bei Fahrten in fremden Autos während der Arbeitszeit ihrerseits kein Versicherungsschutz, es ist kein Arbeitsunfall und es gibt keine Ansprüche auf Reha, Zuschüsse oder gar Renten gegenüber der BG.
Aus diesem Grund werden Fahrten von unserer Zentrale schon länger nicht mehr vermittelt.
Wer diese Aufträge dennoch ausführt sollte sich des Risikos bewußt sein.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 28.02.2016, 05:34, insgesamt 1-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Nur wenn Du in seinem Auftrag handelst.Marvin hat geschrieben:...
Für sämtliche Schäden am Kundenfahrzeug haftet Dein Chef....
Früher haben die Unternehmer das stillschweigend geduldet (ohne einen expliziten Auftrag dafür zu geben), heute untersagen sie es (zumindest bei uns) ausdrücklich.
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Der Kasus Knacksus liegt wohl definitiv in der Beförderung des Fahrgastes in seinem
Eigenen Auto.
Alles andere ist irgendwie versicherbar. Die entgeltliche Personen Beförderung in einem
Privaten Fahrzeug nicht.
Natürlich fahre ich aber Betrunkene in meinem
Auto mit.
Schon alleine weil der TAXI Fahrer noch nicht mal den Knopf
Zum
Spiegel ausklappen findet.
Geschweige denn wie man die elektrische parkbremse löst und manchmal noch nicht mal wie man die Fahrstufe einlegt.
Eigenen Auto.
Alles andere ist irgendwie versicherbar. Die entgeltliche Personen Beförderung in einem
Privaten Fahrzeug nicht.
Natürlich fahre ich aber Betrunkene in meinem
Auto mit.
Schon alleine weil der TAXI Fahrer noch nicht mal den Knopf
Zum
Spiegel ausklappen findet.
Geschweige denn wie man die elektrische parkbremse löst und manchmal noch nicht mal wie man die Fahrstufe einlegt.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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- Thomas-Michael Blinten
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Nein, das ist das kleinste Problem, er ist als Insasse in seinem Fahrzeug auch über die eigene Haftpflicht versichert.Sascha1979 hat geschrieben:Der Kasus Knacksus liegt wohl definitiv in der Beförderung des Fahrgastes in seinem
Eigenen Auto.
...
Den Rest bekommt jeder halbwegs vernünftige Berufskraftfahrer hin, wenn Du diesem noch nicht begegnet sein solltest hast Du einfach Pech gehabt.....die meisten die ich kenne sind schon ohne Anleitung Autos gefahren von denen auch Du nur träumst
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Frage mich, was das mit "Berufskraftfahrer" zu tun haben soll.Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Nein, das ist das kleinste Problem, er ist als Insasse in seinem Fahrzeug auch über die eigene Haftpflicht versichert.Sascha1979 hat geschrieben:Der Kasus Knacksus liegt wohl definitiv in der Beförderung des Fahrgastes in seinem
Eigenen Auto.
...
Den Rest bekommt jeder halbwegs vernünftige Berufskraftfahrer hin, wenn Du diesem noch nicht begegnet sein solltest hast Du einfach Pech gehabt.....die meisten die ich kenne sind schon ohne Anleitung Autos gefahren von denen auch Du nur träumst
Der Knopf zum Spiegel ausklappen in meinem BMW ist ein kleiner, 4-eckiger, unbeschrifteter Knopf, den man weder sieht noch auch nur erahnen kann, was er bedeutet. Wenn jemand vorher noch keinen BMW gefahren ist, kann er erst einmal die Bedienungsanleitung raussuchen. Im Mercedes ist das immerhin deutlich - außerdem klappen die Spiegel hier schon mal automatisch beim Aufschließen aus. Beim BMW erst ab 40 km/h, was in der Stadt schon ein wenig doof sein kann...
Das nächste ist die elektrische Sitzverstellung. Ich habe kurze Beine. Meine Sitze sind immer ganz vorne. Jeder Taxi-Fahrer sucht erst mal den Hebel unterm Sitz... Im Mercedes ist die Verstellung in der Tür. Im BMW an der Seite vom Sitz - findet aber kein Fahrer. Ich steig dann also immer wieder aus, laufe rum und schiebe ihm den Sitz zurück...
Etc. Etc. Etc.
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Diese Fahrten nennen sich bei uns "Lotsentouren" und wurden in den 90ern recht oft in Anspruch genommen. Dafür gab es zumindest früher über den hiesigen Landesverband eine spezielle Lotsenversicherung. Ob es die heute noch gibt, weiß ich nicht. Da immer wieder auch total versiffte Schüsseln unter den Fahrzeugen waren, fahre ich solche Touren heute ohnehin nicht mehr.
Edit
Die Versicherung gibt es immer noch
http://www.lvsh-taxi-mietwagen.de/unser ... ungen.html
Edit
Die Versicherung gibt es immer noch
http://www.lvsh-taxi-mietwagen.de/unser ... ungen.html
Zuletzt geändert von am am 28.02.2016, 11:18, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Ich kenne Lotsentouren als "Taxi fährt voraus und zeigt den Weg".am hat geschrieben:Diese Fahrten nennen sich bei uns "Lotsentouren" und wurden in den 90ern recht oft in Anspruch genommen.
Wenn ich volltrunken bin und meine Karre nach Hause bringen lassen möchte, bestelle ich immer einen Piloten / bzw. eine Pilotenfahrt.
Aber kann auch Slang sein.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Werden bei uns "Rettungsring" Fahrten genannt. Kostet den Fahrgast 3x Taxameter Preis weil 2 Fahrer plus eine Rückfahrt zum stehen gelassenen Taxi.
Kam früher oft vor, heute sind diese Fahrten selten.
Kam früher oft vor, heute sind diese Fahrten selten.
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Mein Exchef von Staden hatte nichts gegen solche Fahrten, vielmehr wollte er finanziell daran beteiligt werden,
weil er richtigerweise meinte, dass sie während der Arbeitszeit stattfänden, dieweil ich auch eine reguläre Taxifahrt
hätte fahren können.
So kostete den Kunden denn diese Fahrzeugüberführung (nicht: Lotsenfahrt) den doppelten bis zweieinhalbfachen Preis einer regulären Fahrt. Natürlich cash in the Täsch. Theo Waigel hat davon damals nichts gesehen.
So bin ich denn auch das erste und einzige Mal einen Porsche gefahren. Und hab zuerst das Zündschloß suchen müssen (links).
Als zweites den Knopf für das Schiebeverdeck. Mit mal richtig Gas geben war leider nix, weil nur kurze Strecke im Innenstadtverkehr.
weil er richtigerweise meinte, dass sie während der Arbeitszeit stattfänden, dieweil ich auch eine reguläre Taxifahrt
hätte fahren können.
So kostete den Kunden denn diese Fahrzeugüberführung (nicht: Lotsenfahrt) den doppelten bis zweieinhalbfachen Preis einer regulären Fahrt. Natürlich cash in the Täsch. Theo Waigel hat davon damals nichts gesehen.
So bin ich denn auch das erste und einzige Mal einen Porsche gefahren. Und hab zuerst das Zündschloß suchen müssen (links).
Als zweites den Knopf für das Schiebeverdeck. Mit mal richtig Gas geben war leider nix, weil nur kurze Strecke im Innenstadtverkehr.
Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Ging mir ähnlich, einen historischen Porsche und ein G-Mercedes.
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Ich schrieb ja bewusst nicht: "Das sind Lotsentouren", sondern ..."nennen sich bei uns"
Und wenn man mal einen Vergleich zur Seefahrt zieht, ergibt das durchaus Sinn, denn auch dort übernimmt der Lotse das Schiff auf der Brücke und fährt nicht im Lotsenversetzboot voraus. Wir sind hier in Norddeutschland. Land zwischen den Meeren und so, Du verstehst? Hier fährt man zur See und reitet nicht als Engel auf Wolke 7. Und schon gar nicht hinter'm Steuer eines Autos. Das hört sich an wie Engelmacher.
Und wenn man mal einen Vergleich zur Seefahrt zieht, ergibt das durchaus Sinn, denn auch dort übernimmt der Lotse das Schiff auf der Brücke und fährt nicht im Lotsenversetzboot voraus. Wir sind hier in Norddeutschland. Land zwischen den Meeren und so, Du verstehst? Hier fährt man zur See und reitet nicht als Engel auf Wolke 7. Und schon gar nicht hinter'm Steuer eines Autos. Das hört sich an wie Engelmacher.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Und ich habe bewusst nicht geschrieben "du liegst falsch" oder "das stimmt nicht", sondern "ich kenne sie als" und sogar mit einem "vielleicht ist das Slang" ausgeleitet...am hat geschrieben:Ich schrieb ja bewusst nicht: "Das sind Lotsentouren", sondern ..."nennen sich bei uns"
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Und bei uns sind Lotsenfahrten wenn ein ortsunkundiger Autofahrer ohne Navigation (sehr selten heute, meist ältere Mitbürger) zu einer Zieladresse gelotst werden will. Der Taxifahrer fährt voraus, der Kunde folgt im eigenen Auto.
Vorkasse macht Sinn denn es geschieht gelegentlich das man den folgenden Kunden "verliert" ... Lotsenfahrten sind frei verhandelbar, Taxameter muss nicht eingeschaltet werden (wie auch bei Botenfahrten), denn man führt keine Personenbeförderung durch.
Vorkasse macht Sinn denn es geschieht gelegentlich das man den folgenden Kunden "verliert" ... Lotsenfahrten sind frei verhandelbar, Taxameter muss nicht eingeschaltet werden (wie auch bei Botenfahrten), denn man führt keine Personenbeförderung durch.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 28.02.2016, 12:19, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
wirklich ?Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Nein, das ist das kleinste Problem, er ist als Insasse in seinem Fahrzeug auch über die eigene Haftpflicht versichert.Sascha1979 hat geschrieben:Der Kasus Knacksus liegt wohl definitiv in der Beförderung des Fahrgastes in seinem Eigenen Auto.
ich glaube mich daran zu erinnern, dass genau das Probleme macht.
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Re: Versicherungsschutz bei Engelfahrten
Leute, es geht um Fahrten, bei denen ein Taxifahrer das Fahrzeug des Kunden fährt und wie es sich dort mit dem Versicherungsschutz verhält. Dafür gibt es lokal unterschiedliche Begriffe. Wenn wir jetzt aber von den verschiedenen Begriffen noch je drei Ableitungen aufschreiben, kommen wir bestimmt nicht zum Kern des Themas. Im Gegensatz zu euch beiden habe ich die Frage des Threaderstellers beantwortet. Habt ihr dazu auch noch etwas beizutragen? Falls nicht, bitte ich um etwas Themenhygiene.
Zuletzt geändert von am am 28.02.2016, 17:15, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.