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von Pirat » 14.12.2015, 11:47
Grundlagenwissen kann ja nicht schaden!
Eine AG ist im Unterschied zu einer e.G. darauf angelegt, das eingesetzte Kapital der Anleger zu mehren (Gewinn, Verzinsung).
Bei einer e.G. ist die Verzinsung, der Gewinn des eingesetzten Kapitals, die günstige/billige Inanspruchnahme der Einrichtungen der e.G.
Darum ist eine e.G. nicht darauf programmiert möglichst hohe Gewinne zu erzielen, sondern günstige Leistungen anzubieten.
Die angebotene Leistung der e.G. ist natürlich Kostenpflicht (monatlicher Funkbeitrag).
Auch hier ein Unterschied zu einer AG.
Sollte am ende des Geschäftsjahres sich bei der e.G. ein Überschuss ergeben, dann können die Genossen auf der G-Versammlung über eine Rückvergütung entscheiden, die unter gewissen Voraussetzungen, die e.G. in ihrer Bilanz als Betriebsausgaben gelten machen kann.
So das Wesen einer e.G., so sollte es sein.
Wer sich mit dem Wesen einer e.G. vertraut machen will, kommt nicht drum herum, sich mit dem Vereinsrecht vertraut zu machen.
Anders als z. B. bei einer AG bestimmt der Verein – vertreten durch den Vorstand – wer Mitglied wird.
Dieses Recht wird durchs sogenannte Monopol durchbrochen, wobei eine bestimmte Marktstärke ausreicht, um in einer Stadt als Monopolist zu gelten.
Wird übrigens beim Registergericht vermerkt!
Sollte eine e.G. (Taxigenossenschaft) einen bestimmten Marktanteil in der Stadt erreicht haben, muss die e.G. jeden - der die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt – auch die Möglichkeit bieten - sich zu beteiligen.
Da der Gesetzgeber aber eine e.G. (Verein) nicht zwingen kann Mitglieder aufzunehmen, wird die Teilnahme vertraglich – außerhalb der Mitgliedsrechte – geregelt.
In der Satzung muss angegeben sein, „Nichtmitgliedergeschäft ist zugelassen“.
Diese Verträge haben unterschiedliche Bezeichnungen, Teilnehmervertrag, Gestattungsvertrag, um mal zwei zu nennen.
Nicht zu verwechseln mit dem Teilnehmervertrag bei Hansa, hier sind es ausschließlich Fahrer Vertragspartner oder Opfer.
Trotz der Rahmenbedingungen, ist es aber der e.G. durchaus möglich Vermögen anzuhäufen.
Die sogenannten „Stillen Reserven“, versteckt in der Bilanz (Aktivseite) Anlagevermögen.
Hier ist aufgelistet z. B. Grundstücke, Immobilien usw.
Diese Dinge haben oft einen höheren Wert (Handelswert) als in der Bilanz ausgewiesen (Nennwert).
Wenn es die e.G. geschickt anstellt, dann kann die e.G. durchs Nichtmitgliedergeschäft ein Vermögen anhäufen, was im Grunde nicht auf eigene Leistung beruht.
Wenn die Geschäftspolitik der e.G. zudem auf Reduzierung der Mitglieder (Genossen) ausgelegt ist, wird der einzelne Genosse immer Vermögender, ohne einen Handschlag zu tun.
Ist nicht Sinn u. Wesen einer e.G., aber möglich.
Hier in Essen hat man diese Strategie - mit freundlicher Unterstützung des Prüfungsverbands – verfolgt.
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Pirat am 14.12.2015, 11:50, insgesamt 1-mal geändert.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.