Staubsaugen
Staubsaugen
Hallo,
seit vielen Jahren mache ich meine Steuererklärung selber.
Verbucht ihr eigentlich das Staubsaugen an der Tanke als gewinnmindernde Betriebsausgabe. Immerhin kommen jährlich grob gerechnet 80 bis 100 € zusammen.
Damals erkundigte ich mich im Finanzamt, wo mir gesagt wurde, keine Buchung ohne Beleg.
Eigentlich doch ungerecht, oder?
seit vielen Jahren mache ich meine Steuererklärung selber.
Verbucht ihr eigentlich das Staubsaugen an der Tanke als gewinnmindernde Betriebsausgabe. Immerhin kommen jährlich grob gerechnet 80 bis 100 € zusammen.
Damals erkundigte ich mich im Finanzamt, wo mir gesagt wurde, keine Buchung ohne Beleg.
Eigentlich doch ungerecht, oder?
- alsterblick
- Vielschreiber
- Beiträge: 3849
- Registriert: 06.08.2012, 18:43
- Wohnort: Hamburg
Re: Staubsaugen
Gerade Langeweile / nix los
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
Re: Staubsaugen
äääähm....Hochdruckreiniger
Sind sie das Taxi ? ............NEIN, Der Fahrer !
Das müssen sie doch wissen, sie sind doch der Taxifahrer !
Das müssen sie doch wissen, sie sind doch der Taxifahrer !
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Staubsaugen
Eigentlich eine etwas irreführende Bezeichnung, da es sich bei Staub saugen um eine sofort abzugsfähige Betriebsausgabe handelt, die den Gewinn dann ja nicht mindert, sondern erhöht.Gerald hat geschrieben:Verbucht ihr eigentlich das Staubsaugen an der Tanke als gewinnmindernde Betriebsausgabe.
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 859
- Registriert: 23.01.2011, 11:04
- Wohnort: Hamburg
Re: Staubsaugen
Wikipedia sagt
Eigenbeleg
Mustervorlage für einzelnen Eigenbeleg, PDF Din A5
Ein Eigenbeleg ist ein Ersatz für eine Rechnung bzw. Quittung.
Grundsätzlich gilt im Steuerrecht, dass berufliche oder betriebliche Aufwendungen nachgewiesen werden müssen (§ 97 Abgabenordnung). Ohne Belege in Form von Rechnungen und Quittungen erfolgt kein Abzug. Nur bei Pauschalen entfällt diese Nachweispflicht. Deshalb lautet ein Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung: „Keine Buchung ohne Beleg“. In Fällen, in denen es für einen Geschäftsvorfall keinen Beleg gibt oder der Beleg verloren gegangen ist, muss daher ersatzweise ein sogenannter Eigenbeleg erstellt werden. Vorausgesetzt, die Ausgaben sind betrieblich oder beruflich notwendig und der Höhe nach glaubhaft, muss das Finanzamt diese Eigenbelege anerkennen.
Bei verloren gegangenen Quittungen ist der Eigenbeleg nur eine Notlösung. Soll die Ausgabe vom Finanzamt anerkannt werden, muss dies ein Ausnahmefall bleiben. Bei kleineren Ausgaben des täglichen Lebens und bei der Nutzung von (Münz-)Automaten (Telefon, Kopierer, Parkuhr, Porto) oder bei Trinkgeldern stellt er jedoch eine durchaus übliche und erlaubte Geschäftspraxis dar.
- AsphaltRunner
- Vielschreiber
- Beiträge: 1127
- Registriert: 09.03.2014, 14:38
- Wohnort: Berlin
Re: Staubsaugen
Bei den Kosten rechnet sich doch schon wieder ein KaufGerald hat geschrieben: Immerhin kommen jährlich grob gerechnet 80 bis 100 € zusammen.
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Staubsaugen
Eines Staubsaugers?
Re: Staubsaugen
MOin,
@Gerald
wenn Du deine Steuer selber machst, dann mindere doch einfach beim nächsten Mal
Deinen Jahresgewinn um 80-100 € und vergleiche Deine Steuerlast, dann kannst Du
ja entscheiden, ob die Steuerersparnis den Aufwand eines Eigenbeleges lohnt.
Zitat Guter Kollege:
Eigentlich eine etwas irreführende Bezeichnung, da es sich bei Staub saugen um eine sofort abzugsfähige Betriebsausgabe handelt, die den Gewinn dann ja nicht mindert, sondern erhöht.
@guter Kollege
wenn man keine Ahnung hat, besser die........halten
Grüße
@Gerald
wenn Du deine Steuer selber machst, dann mindere doch einfach beim nächsten Mal
Deinen Jahresgewinn um 80-100 € und vergleiche Deine Steuerlast, dann kannst Du
ja entscheiden, ob die Steuerersparnis den Aufwand eines Eigenbeleges lohnt.
Zitat Guter Kollege:
Eigentlich eine etwas irreführende Bezeichnung, da es sich bei Staub saugen um eine sofort abzugsfähige Betriebsausgabe handelt, die den Gewinn dann ja nicht mindert, sondern erhöht.
@guter Kollege
wenn man keine Ahnung hat, besser die........halten
Grüße
Zuletzt geändert von RaimundHH am 29.11.2015, 17:52, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Staubsaugen
Oder ich schreib nächstes mal 'Satire' dabei.
Immer locker bleiben, gell ?
Immer locker bleiben, gell ?
- alsterblick
- Vielschreiber
- Beiträge: 3849
- Registriert: 06.08.2012, 18:43
- Wohnort: Hamburg
Re: Staubsaugen
Wenigstens gibts es doch noch Gewerbe-Selbstdenker hier ,RaimundHH hat geschrieben: .....ja entscheiden, ob die Steuerersparnis den Aufwand eines Eigenbeleges lohnt.
wäre bei Taxi fast auch komisch sonst .
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
Re: Staubsaugen
Ist das ernst gemeint mit dem Kauf, AsphaltRunner?
Wenn ich eine Garage mit Strom hätte, dann hätte ich logischerweise schon längst einen leistungsstarken Autosauger.
Aber dennoch danke für eure Antworten. Dieses Thema diskutierten wir Kutscher unlängst an der Halte und es gab grundverschiedene Meinungen dazu.
Wenn ich eine Garage mit Strom hätte, dann hätte ich logischerweise schon längst einen leistungsstarken Autosauger.
Aber dennoch danke für eure Antworten. Dieses Thema diskutierten wir Kutscher unlängst an der Halte und es gab grundverschiedene Meinungen dazu.
-
- Vielschreiber
- Beiträge: 4269
- Registriert: 29.11.2013, 00:28
Re: Staubsaugen
Ich hab einen fast nigelnagelneuen Kärchersauger mit Autosaugsetzubehör. Der kann auch nass und pusten.
Mach mir nen Angebot!
Mach mir nen Angebot!
Re: Staubsaugen
Es gibt wohl Taxifirmen, die den Aufenthalt an Tankstellen nicht als Arbeitszeit ansehen. Demzufolge müsste man das Taxi von jemand anderes aussaugen lassen und von ihm eine Quittung geben lassen. Demzufolge kann der Unternehmer das als Betriebsausgabe verbuchen.
- AsphaltRunner
- Vielschreiber
- Beiträge: 1127
- Registriert: 09.03.2014, 14:38
- Wohnort: Berlin
Re: Staubsaugen
Logo, hängt aber im wesentlichen davon ab, ob dir ein Schnäppchen gelingt. Es soll schon leistungsstarke Akku-Handstaubsauger auf dem Markt geben.Gerald hat geschrieben:Ist das ernst gemeint mit dem Kauf, AsphaltRunner?
Meine Buchführung erledigt ein Steuerberater. Dafür lasse ich ca. 1,5€ Netto pro Buchungssatz in der Kanzlei ( Als Flatrate. - Also in etwa soviel wie bei einem Funkzentralenauftrag ).
Durch die stetig zunehmenden bargeldlosen Zahlungen ist mein Buchungsaufwand enorm angestiegen. Spätestens für den nächsten JA wird die Flatrate wohl erhöht werden.
Daran kannst du sehen, dass ich kein Interesse habe, meine Buchführung mit Minibetrag-Eigenbelegen aufzublähen .
Bei Kosten von 1,5€ pro Buchungssatz lässt sich auch wunderbar errechnen, dass ein Zuschlag für bargeldlose Zahlungen von 1,5€ (Berliner TTO) völlig in Ordung geht
Aber zurück zum Thema
Regelmäßiges Fußmatten ausklopfen erspart so manchen Griff zum Staubsauger
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden
Re: Staubsaugen
Asphalthrunner,
es ist keine finanzielle Frage für mich, ob ich einen Sauger kaufe oder nicht. Eher eine praktische.
Von Akkusaugern halte ich nicht viel, sie sind mir zu schwach und unhandlich. Dann müsste ich den Sauger ständig laden und mit Zeitaufwand von meinem Betriebssitz oder Wohnung zum Auto bringen und zurück.
Auf den Tip mit den Fussmatten wäre ich alleine nie gekommen, danke.
Das mit den 80 - 100 € war nur eine grobe Schätzung, um mein Anliegen zu verdeutlichen.
In der Praxis sieht es eher so aus, dass ich je nach Wetter manchmal lange gar nicht sauge und dann wieder täglich.
Dein Argument mit dem Steuerberater kann ich ebenso wenig nachvollziehen. Die Kassenbucheinträge muss ich ja eh mit oder ohne Steuerberater tätigen. Das ist für mich als Einzelunternehmer wirklich nicht schlimm.
Und ehrlich gesagt kann ich nicht verstehen, warum ich das viele Geld einem Steuerberater zukommen lassen sollte, wo ich die St.erkl. einschl. EUR usw. doch an maximal einem Tag selber machen kann.
Eigentlich sind wir etwas vom Thema abgedriftet, aber uninteressant finde ich das Thema nicht.
es ist keine finanzielle Frage für mich, ob ich einen Sauger kaufe oder nicht. Eher eine praktische.
Von Akkusaugern halte ich nicht viel, sie sind mir zu schwach und unhandlich. Dann müsste ich den Sauger ständig laden und mit Zeitaufwand von meinem Betriebssitz oder Wohnung zum Auto bringen und zurück.
Auf den Tip mit den Fussmatten wäre ich alleine nie gekommen, danke.
Das mit den 80 - 100 € war nur eine grobe Schätzung, um mein Anliegen zu verdeutlichen.
In der Praxis sieht es eher so aus, dass ich je nach Wetter manchmal lange gar nicht sauge und dann wieder täglich.
Dein Argument mit dem Steuerberater kann ich ebenso wenig nachvollziehen. Die Kassenbucheinträge muss ich ja eh mit oder ohne Steuerberater tätigen. Das ist für mich als Einzelunternehmer wirklich nicht schlimm.
Und ehrlich gesagt kann ich nicht verstehen, warum ich das viele Geld einem Steuerberater zukommen lassen sollte, wo ich die St.erkl. einschl. EUR usw. doch an maximal einem Tag selber machen kann.
Eigentlich sind wir etwas vom Thema abgedriftet, aber uninteressant finde ich das Thema nicht.
Re: Staubsaugen
In Berlin gab es mal Marken zu kaufen, die man in den Staubsauger werfen konnte. 50 Cent entsprachen eine Marke, beides hatte die gleiche Form und Größe. Logischerweise konnte man die Marken nur für den Staubsauger verwenden. Der Kauf dieser Marken wurde auf der Tankrechnung verbucht. Handelsübliche Betriebsausgabe.
Re: Staubsaugen
Zitat Löwenzahn:
für die mindestens der Mindestlohn (Wortspiel!) zu
zahlen ist.
Ob und wie die Unternehmer mit unproduktiver Arbeits-
Zeit umgehen, ist auf jeden Fall noch eine eigene Betrachtung
Wert.
Bei einem früheren Arbeitgeber von mir wurde für Arbeiten
ohne Akkordmöglichkeit ein fester Stundenlohnsatz bezahlt, der
'de fakto' auch eine Art Mindestlohn war und getrennt aufgeführt
wurde. Üblicherweise wird bei der Berechnungsweise "Mindestlohn
plus Provision nach Umsatz" lediglich die Provision verdünnt*. Das
"Buchhaltungspersonal" scheint mir mit solchen Ansprüchen an korrekte
Abrechnung heillos überfordert.
*nämlich um die unproduktiven Stunden.
Macht bei 40 Std. incl. 5 unproduktiver Std. und angenommenem Umsatz
von 2000,- € ein Plus von ca. 5% bei korrekter Berechnung. Das ist ein netter
Rabatt für die Unternehmer, ergänzt durch die Arbeitserleichterung für das
Büropersonal!
Ob sie es so ansehen oder nicht, es ist Arbeitszeit,Es gibt wohl Taxifirmen, die den Aufenthalt an Tankstellen nicht als Arbeitszeit ansehen.
für die mindestens der Mindestlohn (Wortspiel!) zu
zahlen ist.
Ob und wie die Unternehmer mit unproduktiver Arbeits-
Zeit umgehen, ist auf jeden Fall noch eine eigene Betrachtung
Wert.
Bei einem früheren Arbeitgeber von mir wurde für Arbeiten
ohne Akkordmöglichkeit ein fester Stundenlohnsatz bezahlt, der
'de fakto' auch eine Art Mindestlohn war und getrennt aufgeführt
wurde. Üblicherweise wird bei der Berechnungsweise "Mindestlohn
plus Provision nach Umsatz" lediglich die Provision verdünnt*. Das
"Buchhaltungspersonal" scheint mir mit solchen Ansprüchen an korrekte
Abrechnung heillos überfordert.
*nämlich um die unproduktiven Stunden.
Macht bei 40 Std. incl. 5 unproduktiver Std. und angenommenem Umsatz
von 2000,- € ein Plus von ca. 5% bei korrekter Berechnung. Das ist ein netter
Rabatt für die Unternehmer, ergänzt durch die Arbeitserleichterung für das
Büropersonal!
Zuletzt geändert von eichi am 01.12.2015, 00:06, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
Re: Staubsaugen
Mach einfach einen Hilfsbeleg über 80 EUR am Jahresende und schreib's den Kostenb zu.
Solltest du irgendwann eine Prüfung bekommen, interessiert sich der Prüfer für so einen Pipifax nicht die Bohne.
Solltest du irgendwann eine Prüfung bekommen, interessiert sich der Prüfer für so einen Pipifax nicht die Bohne.
- AsphaltRunner
- Vielschreiber
- Beiträge: 1127
- Registriert: 09.03.2014, 14:38
- Wohnort: Berlin
Re: Staubsaugen
Umsatzsteuer- , Einkommensteuererklärung, EÜR an einem Tag? Da muss deine Buchführung aber tip top poliert sein.Gerald hat geschrieben: Und ehrlich gesagt kann ich nicht verstehen, warum ich das viele Geld einem Steuerberater zukommen lassen sollte, wo ich die St.erkl. einschl. EUR usw. doch an maximal einem Tag selber machen kann.
Nutzt du den Investitionsabzug? Wenn nein, warum nicht?
Kennst du alle steuerrelevanten Gesetze zu Sonderausgaben?
Wie schreibst du ab? Linear? Über wieviele Jahre?
Wann kannst du Sonderabschreibungen vornehmen?
Erstellst du einen Anlagespiegel? (Inventar)
Nutzt du den Verpflegungsmehraufwand?
Kannst du ein Büro absetzten? Wenn ja wie?
Wie berechnest du deine Privatausgaben? 1%-Regel? Wenn nein, unterscheidest du in umsatzsteuerpflichtige und umsatzsteuerfreie Privatausgaben?
usw........
Was ich damit sagen will ist, dass es im Zeitalter des Fiskaltaxameters, darauf ankommt, wie und wo Steuern gespart werden können, da am Umsatz nicht mehr "geschraubt" werden kann. ( So wie es momentan aussieht )
Und dafür brauchst du einen Profi.
Ich halte die Wette, dass du mit nem Steuerberater deines Vertrauens unterm Strich, Geld sparst.
Steuerberater sind Dienstleister wie wir und ein guter fährt seine Kosten allemal wieder rein. Ein Fahrgast wird von einem Profi-Kutscher schließlich auch besser befördert, als von einem Uber-Popper.
Zuletzt geändert von AsphaltRunner am 02.12.2015, 03:06, insgesamt 1-mal geändert.
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden
Re: Staubsaugen
Ja, lieber Runner meine Buchführung ist i.O. und aktuell. Poliert würde ich sie nicht nennen.