Nicht Genehmigte Personenbeförderung
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Re: Nicht Genehmigte Personenbeförderung
Ob hier eine Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht, ziehe ich zunächst einmal in Zweifel, da es sich zunächst mal um rein personenbezogene Daten handelt. Nach meiner Erfahrung sind Behörden hierbei sehr zurückhaltend bis schwerfällig. Das geschilderte Desinteresse an der Verfolgung des Vorgangs passt m.E. auch nicht dazu, dass dieselbe Behörde freimütig erklärt haben soll, dass der Betreffende keine entsprechende Genehmigung besitzt. Auskunftspflicht wenn, dann nur auf Antrag und dann gibt es in aller Regel auch einen entsprechenden Bescheid.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Nicht Genehmigte Personenbeförderung
Guter_Kollege hat geschrieben:Jetzt komm doch nich tmit so'ner Pauschalaussage.
Hast Du auch die Einschränkungen darinnen gelesen?
Siehste ...... !
Jedes Bundesland un der Bund haben unterschiedlich ausgeprägte Gesetze - jedenfalls ausreichend um Infos einzuholen.
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Re: Nicht Genehmigte Personenbeförderung
am hat geschrieben:Ob hier eine Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht, ziehe ich zunächst einmal in Zweifel, da es sich zunächst mal um rein personenbezogene Daten handelt..
Dazu gibt es schon Rechtsprechung. Davon ab, das Bundeskanzleramt mußte die Gästeliste für die Geburtstagsparty für den Deutsche Bank Chef rausrücken, wenn schon diese Daten nicht schützenswert sind, dann sicherlich auch die eines Unternehmers nicht, der öffentlich Auftritt mit seinem Gewerbe..... Das es nur auf Antrag und gegen Entgelt geht, keine Frage. Ich warte hier im BaWü nur drauf, dass sich diese Möglichkeit mir bietet. Fällt das Abmahnen leichter.
Re: Nicht Genehmigte Personenbeförderung
- Die Anzeige wo er behauptet das er nach PBefG , alles hat ist von 2011
-Seine Homepage wo er behauptet alles aus Liebhaberei zu machen ist von 2013
Am besten lass dem sein Hobby, und mit 50 € wird er nicht reich und du mußt dich nicht aufregen
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Re: Nicht Genehmigte Personenbeförderung
Die Auskunft gab es und gibt es ohne Probleme am Telefon. Das ist eine Tatsache.