Wegstreckenzähler
Wegstreckenzähler
Hallo,
da ich mich gerade fit für die Fachkundeprüfung mache, stellt sich mir gerade folgende Frage.
Eher an die Mietwagenunternehmer.
Habt Ihr in eure Mietwägen separate geeichte Wegstreckenzähler einbauen lassen.?
oder habt Ihr das Tacho , eichen lassen ?
P.S. Wurde sowas von der Behörde jemals kontrolliert ??
THX
da ich mich gerade fit für die Fachkundeprüfung mache, stellt sich mir gerade folgende Frage.
Eher an die Mietwagenunternehmer.
Habt Ihr in eure Mietwägen separate geeichte Wegstreckenzähler einbauen lassen.?
oder habt Ihr das Tacho , eichen lassen ?
P.S. Wurde sowas von der Behörde jemals kontrolliert ??
THX
- Taxi Georg
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Re: Wegstreckenzähler
bitte mal erklären!
Was ist das? Ich kenne nur den Wegstreckenzähler!oder habt Ihr das Tacho , eichen lassen ?
Re: Wegstreckenzähler
Ein "Tacho" unterliegt der ECE-Regelung R 39 ( Economic Commission for Europe ). Das ist eine internationale Vereinbarung. Ein "Tacho" unterliegt aber nicht dem deutschen Eichgesetz. Für Kraftfahrzeuge in Europa gilt, dass die angezeigte Geschwindigkeit nicht unterhalb der tatsächlich gefahrenen liegen, aber nach oben um max. 10 % v + 4 km/h abweichen darf. Das nennt man auch Tachovoreilung. Ich würde mich darauf aber nicht verlassen, das Dein "Tacho" wirklich 4 Km/h zuviel anzeigt und man dann dementsprechend schneller fahren darf.
Ich habe das mal getestet. Ich bin mit 55 KM/h auf dem "Tacho" ganz bewußt in eine mir bekannte Radarfalle gefahren, habe noch WinkeWinke und Huhu gemacht, dabei habe ich den Toleranzabzug von 3 KM/h einkalkuliert und ich habe einkalkuliert das mein "Tacho" sowieso 3 KM/h zu viel anzeigt. Bei einer dann gemessenen Geschwindkeit von dann 49 Km/H bekommt man kein "Ticket" so meine Überlegung....! Diese Überlegung hat sich im Nachhinein als falsch erweisen. Ich wurde nach Toleranzabzug mit 53 KM/geblitzt. 15 € Verwarngeld waren dafür fällig. Das Foto rücke ich erst nach dem 2.Freibier heraus....das sorgt dann immer für allgemeine Heiterkeit....
http://taxipedia.info/fahrpreisanzeiger ... enzaehler/
Ich habe das mal getestet. Ich bin mit 55 KM/h auf dem "Tacho" ganz bewußt in eine mir bekannte Radarfalle gefahren, habe noch WinkeWinke und Huhu gemacht, dabei habe ich den Toleranzabzug von 3 KM/h einkalkuliert und ich habe einkalkuliert das mein "Tacho" sowieso 3 KM/h zu viel anzeigt. Bei einer dann gemessenen Geschwindkeit von dann 49 Km/H bekommt man kein "Ticket" so meine Überlegung....! Diese Überlegung hat sich im Nachhinein als falsch erweisen. Ich wurde nach Toleranzabzug mit 53 KM/geblitzt. 15 € Verwarngeld waren dafür fällig. Das Foto rücke ich erst nach dem 2.Freibier heraus....das sorgt dann immer für allgemeine Heiterkeit....
http://taxipedia.info/fahrpreisanzeiger ... enzaehler/
Zuletzt geändert von Wattwurm am 11.10.2015, 08:56, insgesamt 3-mal geändert.
Re: Wegstreckenzähler
Vielen Dank !!!
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Re: Wegstreckenzähler
Netter Test. Gefällt !!!
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Wegstreckenzähler
Ich glaube hier versteht niemand was Du eigentlich meinst.roary123 hat geschrieben:...Habt Ihr in eure Mietwägen separate geeichte Wegstreckenzähler einbauen lassen.?
oder habt Ihr das Tacho , eichen lassen ?
...
Jeder Mietwagen muss zwingend einen geeichten Wegstreckenzähler verbaut haben, der Tacho reicht nicht aus.
Ohne Streckenzähler keine Genehmigung...uns ja das wird kontrolliert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: Wegstreckenzähler
Muss er nicht !Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Jeder Mietwagen muss zwingend einen geeichten Wegstreckenzähler verbaut haben
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- Vielschreiber
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Re: Wegstreckenzähler
Er muss es, wenn die Abrechnung nach Kilometertarif vereinbart ist.
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Wegstreckenzähler
Heißt im Klartext, bei Zeitbezogener Abrechnung ist er nicht nötig ?
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Re: Wegstreckenzähler
Wenn du zur Genehmigung darlegst, dass in deinem
Mietwagen-Betrieb ausschließlich zeitbezogen vermietet wird,
kannst du dich von der Verpflichtung zum Einbau eines
Wegstreckenzählers befreien lassen. Nach Eichgesetz
muss ja das Messgerät zur Preisermittlung (Waage,
Taxameter, Wegstreckenzähler etc.) geeicht sein. Wenn
ein Kalender ausreicht, dann...
brauchst du ja keinen geeichten Wegstreckenzähler.
Mietwagen-Betrieb ausschließlich zeitbezogen vermietet wird,
kannst du dich von der Verpflichtung zum Einbau eines
Wegstreckenzählers befreien lassen. Nach Eichgesetz
muss ja das Messgerät zur Preisermittlung (Waage,
Taxameter, Wegstreckenzähler etc.) geeicht sein. Wenn
ein Kalender ausreicht, dann...
brauchst du ja keinen geeichten Wegstreckenzähler.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Wegstreckenzähler
Stimmt, geeichte Kalender gibt es in jedem Kiosk
Wieder was dazu gelernt.
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„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: Wegstreckenzähler
so wie ich es verstanden habe, brauchst Du im Mietwagen keinen Wegstreckenzähler, wenn die Fahrpreise bereits vor Fahrtantritt vereinbart worden sind. Wie diese Preisfindung erfolgt ist nebensächlich, es kann auch eine Fahrpreisliste existieren, nach der abgerechnet wird.
Bei uns sind hauptsächlich Flughafenfahrten davon betroffen, wo es mehrere Ortslisten mit zugehörigen pauschalen Fahrpreisen gibt, die auch bei Taxifahrten Anwendung finden, da das Pflichtfahrgebiet an der Stadtgrenze endet.
Bei uns sind hauptsächlich Flughafenfahrten davon betroffen, wo es mehrere Ortslisten mit zugehörigen pauschalen Fahrpreisen gibt, die auch bei Taxifahrten Anwendung finden, da das Pflichtfahrgebiet an der Stadtgrenze endet.
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Re: Wegstreckenzähler
Eine generelle Ausnahme für Mietwagen, die nur zum Pauschalpreis gebucht werden, gibt es laut BOKraft nicht. Bei Mischkonzessionen kann die Behörde, wenn der Wagen nur in geringem Umfang als Mietwagen genutzt wird, auf die Ausrüstung mit einem zusätzlichen Wegstreckenzähler verzichten.
Allgemeinverfügungen im Sinne einer Ausnahmeregelung können demnach nur von den Länderbehörden erlassen werden.
Siehe die §§ 30, 31 und 43 BOKraft
Allgemeinverfügungen im Sinne einer Ausnahmeregelung können demnach nur von den Länderbehörden erlassen werden.
Siehe die §§ 30, 31 und 43 BOKraft
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Wegstreckenzähler
Meine Güte, die sind aber wirklich pingelig bei Euch im Friesland. Bei uns musst Du in der Stadt schon mindestens echte 56 kmh drauf haben, damit es blitzt. Und am Irschenberg musst Du dafür sogar mindestens 20 kmh zu schnell sein.Wattwurm hat geschrieben: Ich wurde nach Toleranzabzug mit 53 KM/geblitzt. 15 € Verwarngeld waren dafür fällig.