Wird eine Fahrt BAR bezahlt, ist es klar: 7% des Netto-Fahrpreises geht ans FA.
Für eine 37,- €-Fahrt mit 3 € Trinkgeld führen wir 2,42 € Mehrwertsteuer ab.
Wie sieht das bei Kreditkartenzahlungen aus ?
Wie bei Bezahlung mittels EC-Karte ?
Bei myTaxi treten wir die mit 7% behaftete Fahrpreisforderung mit allen Rechten und Pflichten an myTaxi ab und erhalten im Gegenzug eine Gutschrift in Höhe des 'Zahlbetrages'. Diese 'Einnahme' ist jedoch mit 19% MWSt behaftet, inclusive des Trinkgeldes ! Für obige 37,- €-Fahrt müssen wir plötzlich 6,39 € Mehrwertsteuer abführen ...
Was macht myTaxi bzgl. der angenommenen Forderung ? Sie führen die 2,24 € ab und lassen sich die 6,39 € gutschreiben ?
Bei EC-Kartenzahlungen entspricht das Handling dem einer Barzahlung, nur dass das Geld hier auf dem Konto und nicht in der Kasse eingeht. Die Forderung verbleibt bei uns, deshalb kann sie auch wieder zurückkommen, wird sie nicht eingelöst.
Wie sieht das nun bei Kreditkartenzahlungen aus ? Die Mitteilung, ob die Forderung mit 7% oder 19% behaftet ist, liefern wir ja nicht mit, ebenso nicht die Information über das darin enthaltene Trinkgeld. Das Unternehmen zahlt 19% auf den von Fahrgast erhaltenen Netto-Gesamtbetrag der sich durch die Gegenzahlung an uns neutralisiert.
Wer hat hierbei nun den Vorteil der 7% ? Der Fiskus !
Was haben wir dem Fahrgast für eine Quittung ausgestellt ? eine mit 7% oder eine mit 19% ? Haben wir ihm überhaupt eine ausgestellt ?
Im Falle myTaxi müsste die Kundenquittung von dort kommen. Welcher MWSt-Satz wird in der Quittung aufgeführt ? ist das Trinkgeld gesondert ausgewiesen ?
Bei Kreditkartenzahlung 7 oder 19% Mehrwertsteuer abführen ?
Bei Kreditkartenzahlung 7 oder 19% Mehrwertsteuer abführen ?
Zuletzt geändert von sivas am 03.10.2015, 13:49, insgesamt 4-mal geändert.