Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?
Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?
Du bist leider der beste Beispiel
Zeig mir bitte Beispiele wo du von deinen Pflichten als Arbeitnehmer sprichst.
Zeig mir bitte Beispiele wo du von deinen Pflichten als Arbeitnehmer sprichst.
Zuletzt geändert von mario am 12.06.2015, 20:07, insgesamt 2-mal geändert.
Für meine Grammatik und Interpunktionsfehler übernehme ich keine Haftung
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Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?
INFO
Nach telefonat mit seiner Krankenkasse habe ich ihn ABGEMELDET. Das ist die günstigte Lösung, da ich als Arbeitgeber garnichts zahle ab dem Tag der Abmeldung. Ab diesem Zeitpunkt ist er zwar 4 Wochen weiter bei der Sozialversicherung versichert, ich muss jedoch entgegen meiner bisherigen Info nichts zahlen, das ist gestzlich so geregelt. Easy.
Nach telefonat mit seiner Krankenkasse habe ich ihn ABGEMELDET. Das ist die günstigte Lösung, da ich als Arbeitgeber garnichts zahle ab dem Tag der Abmeldung. Ab diesem Zeitpunkt ist er zwar 4 Wochen weiter bei der Sozialversicherung versichert, ich muss jedoch entgegen meiner bisherigen Info nichts zahlen, das ist gestzlich so geregelt. Easy.
Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?
Das sollte der AN nochmals checken.parlox hat geschrieben: Ab diesem Zeitpunkt ist er zwar 4 Wochen weiter bei der Sozialversicherung versichert
Ich habe letztes Jahr zu einem Freitag gekündigt und am nächsten Montag bei einem neuen AG angefangen. Die KK hat ein Fass aufgemacht da für das WE kein Versicherungsschutz bestand. Abhilfe schuf eine rückwirkende Familienversicherung über meine Frau. Aber Papierkram ohne Ende.
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Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?
Wie das ???
§ 19 Abs. 2 SGB V
(2) Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
§ 19 Abs. 2 SGB V
(2) Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?
Eure Links sind von 2011, also Steinzeit.
Seit dem 01.08.2013 gelten andere Regeln:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5 ... itenanfang
sowie
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__190.html
Abs. 2
erläutert hier:
http://www.tk.de/centaurus/servlet/cont ... z-2014.pdf
Seit dem 01.08.2013 gelten andere Regeln:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5 ... itenanfang
sowie
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__190.html
Abs. 2
erläutert hier:
http://www.tk.de/centaurus/servlet/cont ... z-2014.pdf
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- Vielschreiber
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Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?
Nee nee, Kollege, Du irrst Dich!
Die Mitgliedschaft endet zwar, nicht aber der Leistungsanspruch.
Den regelt der Paragraph vor den von Dir verlinkten, nämlich der neunzehnte.
Gleiche Quelle wie Deine, nur weiter vorne.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__19.html
Und jetzt sag brav "Stimmt, hast recht".
Die Mitgliedschaft endet zwar, nicht aber der Leistungsanspruch.
Den regelt der Paragraph vor den von Dir verlinkten, nämlich der neunzehnte.
Gleiche Quelle wie Deine, nur weiter vorne.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__19.html
Und jetzt sag brav "Stimmt, hast recht".
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 16.06.2015, 20:57, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?
Geht leider nicht.Guter_Kollege hat geschrieben:
Und jetzt sag brav "Stimmt, hast recht".
Der Leistungsanspruch ist an Bedingungen geknüpft. Daher mein Hinweis dieses abzuklären.
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- Vielschreiber
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Re: Unbezahlter Urlaub, wenn Arbeitnehmer 2 Monate wegfährt?
Ja, die Bedingung ist das Du Mitglied warst.
Und nun bitte ich Dich hier keine falschen Tatsachen zu verbreiten.
Nicht dass die noch einer glaubt.
Und nun bitte ich Dich hier keine falschen Tatsachen zu verbreiten.
Nicht dass die noch einer glaubt.